Eine lächelnde Frau mit kurzen grauen Haaren und Brille sitzt an einem Tisch und arbeitet an einem Laptop in einem modernen Wohnzimmer.
Mitarbeiter und Vorsorge

Woran erkenne ich eine gesunde Pensionskasse?

Die Wahl der richtigen Pensionskasse hat direkten Einfluss auf die Vorsorge Ihrer Mitarbeitenden – und auf Ihre Attraktivität als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Doch woran erkennen Sie eine gute, gesunde Schweizer Pensionskasse?

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Grundsätzliche Fragen und Begriffe

Wie erkenne ich, ob eine Pensionskasse finanziell stabil ist?

Wer die Stabilität einer Pensionskasse prüfen will, sollte einen Blick in deren Jahresrechnung werfen. Sie enthält zentrale Angaben zur finanziellen und strukturellen Situation der Stiftung.

Aus finanzieller Sicht ist der Deckungsgrad spannend: Ein hoher Deckungsgrad lässt auf eine solide finanzielle Risikofähigkeit schliessen. Denn je höher der Deckungsgrad, desto besser ist das Verhältnis von Vermögen zu Verpflichtungen. Als Richtwert gilt: Der Deckungsgrad sollte über 100 Prozent liegen.

Ein weiterer wichtiger Indikator für eine gute Pensionskasse ist das Verhältnis von aktiven Versicherten zu Rentnerinnen und Rentnern. Ein tiefer Anteil an Rentnerinnen und Rentnern deutet auf eine solide Struktur der Kasse hin. Daneben ist auch die Aufteilung auf das obligatorische (BVG) und das überobligatorische Altersguthaben relevant, denn überobligatorisches Altersguthaben erhöht die Flexibilität der Stiftung.

Anhaltspunkte zur genaueren Überprüfung einer gesunden Pensionskassen-Performance finden Sie im Kapitel «Kennzahlen und Performance».

Gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, um Stabilität zu gewährleisten?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pensionskassen sind im BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) und in den weiterführenden Verordnungen festgehalten. Diese Vorschriften des BVG gehen den von der Vorsorgeeinrichtung erlassenen Bestimmungen vor.

Gemäss BVG ist jede Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, sich so zu organisieren, dass sie ihren Auftrag erfüllen kann. In der Gestaltung ihrer Leistungen, der Finanzierung und der Organisation ist jede Vorsorgeeinrichtung im Rahmen des Gesetzes grundsätzlich frei. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem Stiftungsrat zu. Dieser legt einerseits die Organisation der Pensionskasse fest. Andererseits sorgt er für ihre finanzielle Stabilität und überwacht die Geschäftsführung. Die konkrete Umsetzung hält er in seinen Reglementen fest. Daher lohnt sich vor dem Wechsel ein Blick in die Stiftungsreglemente wie beispielsweise Organisationsreglement und Anlagereglement.

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Wohin fliesst das Pensionskassengeld?

Bei den reglementarischen Beiträgen, die Arbeitnehmende und Arbeitgebende einzahlen, unterscheidet man zwischen Spar- und Risikobeiträgen. Sie werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern monatlich vom Lohn abgezogen:

  1. Sparbeiträge erhöhen einerseits die Aktivseite der Stiftungsbilanz – also das Vermögen –, andererseits werden sie auf der Passivseite dem Altersguthaben der aktiven Versicherten gutgeschrieben. Dies gilt auch für Einmaleinlagen wie z. B. Freizügigkeitsleistungen und Einkäufe. Verlässt eine versicherte Person die Kasse, wird ihr angespartes Altersguthaben als Freizügigkeitsleistung an die neue Kasse übertragen. Bei Pensionierung wird das Altersguthaben zur Finanzierung der Altersleistungen (Rente, Kapital oder Mischform) verwendet. 
  2. Risikobeiträge dienen der Finanzierung von Risikoleistungen im Todes- und Invaliditätsfall aufgrund von Krankheit.

Das Vermögen der Stiftung wird gemäss Anlagereglement investiert. Im Anlagereglement hält die Stiftung ihre Anlagestrategie fest. Für die Umsetzung der Anlagestrategie kann die Pensionskasse auf interne und externe Vermögensverwaltende (Asset Management) zurückgreifen. Die Überwachung des Anlageprozesses obliegt dem Stiftungsrat.

Kennzahlen und Performance

Was sind die wichtigsten Kennzahlen zur Beurteilung einer Pensionskasse?

Die Leistungsfähigkeit und Stabilität einer Vorsorgeeinrichtung lässt sich am besten anhand der untenstehenden Kennzahlen beurteilen. Betrachten Sie dabei immer eine mehrjährige Periode. Nur so wird die mittel- und langfristige Entwicklung einer Pensionskasse ersichtlich.

  • Deckungsgrad: Eine deutliche Überdeckung (hoher Deckungsgrad) ist vertrauensfördernd und deutet auf ein solides Finanzmanagement hin. Bei einer Unterdeckung (Deckungsgrad von weniger als 100 Prozent) ist zu unterscheiden: vorübergehende Phase aufgrund eines Einbruchs an den Finanzmärkten – oder langfristige Instabilität?
  • Anlageperformance/Renditen: Die Anlagerenditen sagen aus, welcher Ertrag erwirtschaftet wurde. Die isolierte Renditebetrachtung greift allerdings zu kurz. Interessanter ist, wie sich die Rendite im Vergleich zum gewählten Benchmark (englisch für Vergleichsmassstab) darstellt und wie die Stiftung die Rendite finanziell einsetzt.
  • Verzinsung der Altersguthaben: Die erwirtschafteten Renditen schlagen sich auch in der Verzinsung der Altersguthaben nieder. Eine hohe Verzinsung in den letzten 3 bis 5 Jahren ist also ein Anzeichen für eine hohe Leistungsfähigkeit der Pensionskasse. 
  • Bestandsentwicklung: Haben sich viele Unternehmen bzw. Versicherte der Pensionskasse angeschlossen, deutet dies auf Stabilität hin.
  • Technischer Zins: Mit diesem rechnerischen Zinssatz berechnet eine Pensionskasse, wie viel Kapital sie heute braucht, um die künftigen Renten auszuzahlen. Der technische Zins soll die Erwartungshaltung der Pensionskasse bezüglich langfristiger Renditen, die Risikofähigkeit und die Struktur der Pensionskasse widerspiegeln. Er muss daher vorsichtig gewählt werden.
  • Wertschwankungsreserven: Wertschwankungsreserven sind ein finanzieller Puffer, der gebildet wird, um Wertverluste bei Marktturbulenzen an den Finanzmärkten auszugleichen. Je höher diese finanziellen Rücklagen sind, desto besser.
  • Umwandlungssatz: Der Umwandlungssatz bestimmt, mit welchem Prozentsatz das angesparte Altersguthaben zum Pensionierungszeitpunkt in eine jährliche Rente umgewandelt wird. Prüfen Sie zudem, ob die Pensionskasse weitergehende flexible Wahlmöglichkeiten zum Bezug der Altersleistungen vorsieht.

Performance einer Pensionskasse – was bedeutet das?

Bei der Performance geht es um die prozentuale Wertentwicklung des angelegten Vorsorgevermögens. Die Rendite zeigt, ob und wie stark das angelegte Vorsorgevermögen rentiert:

  • Bei einer positiven Jahresrendite hat sich das Vorsorgevermögen vermehrt. Der erzielte Anlageertrag dient zur Verzinsung der Altersguthaben und zur Bildung von Reserven.
  • Bei einer negativen Jahresrendite ist das Vermögen geschrumpft.

Vorsorgegelder ansparen und vermehren sind langfristige Ziele – in der Regel über vierzig Jahre hinweg oder noch länger. Achten Sie bei der Pensionskassenkontrolle deshalb auch auf mehrjährige Renditen. So ist zum Beispiel die durchschnittliche Performance über fünf oder zehn Jahre hinweg ein spannender Indikator für die Stabilität der Pensionskasse.

Aufgepasst!

Die Performance allein ist nicht repräsentativ. Die reine Betrachtung der Leistungsfähigkeit suggeriert, dass in einem guten Börsenjahr eine Kasse mit 50 Prozent Aktienanteil besser ist als eine mit 30 Prozent. Bei diesem Rückschluss werden Risiken ausgeklammert. Wichtiger für den Erfolg und die Stabilität einer guten Pensionskasse sind die Verzinsung und die Strategie zur Erreichung der langfristigen Sollrendite.

Wie vergleiche ich die Performance verschiedener Pensionskassen?

Ein sinnvoller Vergleich ist sehr schwierig. Das liegt an den unterschiedlichen Vorsorgemodellen und den verschiedenen Anlagestrategien. Fragen Sie am besten eine Vorsorgeexpertin oder einen Vorsorgeexperten um Rat.

Was beeinflusst die Performance?

Den grössten Einfluss hat die im Anlagereglement definierte Anlagestrategie. Um diese festzulegen, beurteilt der Stiftungsrat die anlagebezogenen und die versicherungstechnischen Risiken. Dabei berücksichtigt er die notwendige Liquidität, die Risikofähigkeit der Pensionskasse und den minimal nötigen Vermögensertrag.

Auf dieser Basis legt der Stiftungsrat den Anlagemix fest, also zu welchen Anteilen die Vorsorgegelder in Aktien, Obligationen, Hypotheken, Darlehen, Immobilien oder auch alternative Anlagen investiert werden.

Wie informiere ich mich über die Anlageperformance meiner Pensionskasse?

Der Stiftungsrat einer Pensionskasse verantwortet die finanzielle Berichterstattung. Im Geschäftsbericht (oder der Jahresrechnung) bildet er die tatsächliche finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung ab. Dazu gehört auch die effektive Umsetzung der im Anlagereglement definierten Anlagestrategie. Die wichtigsten Kennzahlen legt die Pensionskasse in der Regel auch auf ihrer Website offen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich regelmässig einen Überblick zu verschaffen.

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Informationspflicht und Überprüfung

Hat die Pensionskasse eine Informationspflicht gegenüber ihren Mitgliedern?

Absolut. Die Stiftungsorgane müssen den angeschlossenen Vorsorgewerken und deren Versicherten umfassende Auskünfte erteilen. Diese beinhalten Informationen über die Organisation, die Tätigkeit und die finanzielle Lage (einschliesslich der Vermögenslage) der Stiftung. Die Vorsorgeeinrichtung muss zudem den Grundsatz der Transparenz beachten (siehe Art. 85b BVG).

Die Begünstigten (auch Destinatärinnen bzw. Destinatäre genannt) haben ein Recht auf spontane Information. Spontan heisst, die Vorsorgeeinrichtung muss die Versicherten beim Eintritt in die Pensionskasse über deren Leistungen informieren und ihnen das Reglement zur Verfügung stellen. Zudem ist sie verpflichtet, den Versicherten jährlich proaktiv die reglementarische Austrittsleistung und das BVG-Altersguthaben mitzuteilen. Weitere Informationspflichten bestehen bei der Heirat oder im Freizügigkeitsfall sowie bei besonderen Sachverhalten wie Organisations- und Reglementsänderungen oder einer Teil- oder Gesamtliquidation.

Gibt es für Informationen über Pensionskassen eine neutrale Anlaufstelle?

Der Verein Kostenlose Pensionskassen-Auskünfte bietet Termine an, wo gratis über Pensionskasse und Altersvorsorge informiert wird.

Werden Pensionskassen von externen Stellen kontrolliert?

Ja, jede Stiftung in der Schweiz ist einer unabhängigen, kantonalen BVG-Aufsichtsbehörde unterstellt (Art. 61 BVG). Grundlage hierfür ist die Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (Art. 2 Absatz 2 BVV). So sind beispielsweise die Sammelstiftungen der AXA aufgrund ihres Stiftungssitzes in Winterthur der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde ATIOZ unterstellt. Ausserdem werden die Stiftungen jährlich von einer externen Revisionsstelle revidiert. Und schliesslich prüft ein unabhängiger Pensionskassen-Experte die finanzielle Sicherheit der Stiftungen.

Was macht die BVG-Aufsichtsbehörde?

Die kantonale BVG-Aufsichtsbehörde wacht über Vorsorgeeinrichtungen, die dem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen. Sie stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Hierfür überprüft sie Reglemente, nimmt Einsicht in die jährliche Berichterstattung (beispielsweise mittels Geschäftsberichten oder Jahresrechnungen) und in die Berichte der Revisionsstellen sowie der Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge. Bei Mängeln trifft die BVG-Aufsichtsbehörde entsprechende Massnahmen zur Mängelbehebung. Zudem berät sie Vorsorgeeinrichtungen, erteilt Rechtsauskünfte und bietet Vorprüfungen für verschiedene Geschäftsvorgänge innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung an.

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Fazit und Tipps

Welche Pensionskasse passt zu meinem Unternehmen? Wir haben die hilfreichsten Tipps für Sie zusammengefasst.

Welches ist die beste Pensionskasse?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn es gibt viele gute Pensionskassen – entscheidend ist, was Ihrem Unternehmen und der Belegschaft wichtig ist. Wenn Sie eine höhere Rendite für Ihre Vorsorgegelder suchen, hat das Einfluss auf die Wahl des Vorsorgemodells. Dasselbe gilt, wenn Sie ein minimales Risiko anstreben. Da Ihre Bedürfnisse die Wahl der bevorzugten Vorsorgelösung massgeblich beeinflussen, legen wir Ihnen eine professionelle Beratung nahe. So finden Sie das Angebot, das am besten zu Ihrem Unternehmen passt.

Achten Sie bei der Wahl einer Pensionskasse zudem nicht nur auf Kennzahlen und Leistung, sondern auch darauf, dass Ihre individuellen Vorsorgebedürfnisse abgedeckt werden. Bestenfalls berücksichtigen Sie bei der Pensionskassenwahl somit auch folgende Aspekte:

  • Flexibilität bei der Definition der zu versichernden Leistungen
  • Persönliche Beratung für Arbeitgebende und Versicherte
  • Online-Informations- und -Simulationstools für Arbeitgebende und Versicherte
  • Nachhaltigkeit in der Vermögensanlage

Checkliste: Die 4 wichtigsten Kriterien für die Beurteilung einer Pensionskasse

Eine Pensionskasse zu beurteilen ist komplex. Diese Kriterien helfen Ihnen bei der Einschätzung einer guten Pensionskasse:

  1. Das Vorsorgemodell: Im Vergleich zu einer Vollversicherung bietet die teilautonome Lösung deutlich bessere Chancen auf eine höhere Anlagerendite – und damit auch auf eine bessere Verzinsung der Altersguthaben. Allerdings tragen die angeschlossenen Unternehmen die Anlagerisiken mit, Sanierungsmassnahmen sind bei hoher Unterdeckung grundsätzlich nicht auszuschliessen.
  2. Das Verhältnis von aktiven zu passiven Versicherten: Je höher der Anteil der aktiven Versicherten, desto besser wirkt sich dies auf unerwünschte Quersubventionierungen aus. Ein niedriger Altersdurchschnitt der aktiven Versicherten begünstigt zudem einen langfristigen Vermögenszufluss.
  3. Die Asset Allocation: Wie die Anlageklassen ausgewählt und gewichtet werden, beeinflusst die Performance erheblich. So macht es einen grossen Unterschied, ob der Aktienanteil 15 Prozent oder 30 Prozent beträgt.
  4. Die langfristige Perspektive: Vermögensanlagen und Portfolios unterliegen Wertschwankungen. Schlechtere Leistungsjahre gehören somit dazu. Betrachten Sie deshalb bei der Beurteilung die langfristige Nettoperformance einer Pensionskasse.