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Mitarbeiter und Vorsorge

Deckungsgrad bei Pensionskassen

Wenn es um die finanzielle Gesundheit einer Pensionskasse geht, ist der Deckungsgrad eine entscheidende Kennzahl. Was steckt dahinter? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um den Deckungsgrad von Pensionskassen.

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Was ist der Deckungsgrad bei Pensionskassen?

Der Deckungsgrad gibt Auskunft über die finanzielle Situation einer Pensionskasse. Im Rahmen des BVG ist der Deckungsgrad damit eine der wichtigsten und bekanntesten Kennzahlen zur Bewertung einer Pensionskasse (2. Säule): Er entspricht dem Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen der Pensionskasse und ihren Verpflichtungen gegenüber den aktiv Versicherten (aktiven Beitragszahlenden) sowie den Rentnerinnen und Rentnern. Es gilt grundsätzlich: Je höher der Deckungsgrad, desto besser. Als allgemeiner Richtwert gilt, dass 100 Prozent erreicht bzw. übertroffen werden müssen.

Was ist eine Überdeckung?

Wenn das Vermögen einer Pensionskasse höher ist als ihre Verpflichtungen, der Deckungsgrad also über 100 Prozent liegt, spricht man von einer Überdeckung. Das bedeutet, dass die Pensionskasse Reserven gebildet hat und künftige Gewinne – insbesondere Anlageerträge – schneller an die Versicherten ausschütten kann, z. B. in Form höherer Zinsen.

Was ist eine Unterdeckung?

Bei einer Unterdeckung sind die Verpflichtungen der Pensionskasse höher als ihr Vermögen – der Deckungsgrad liegt unter 100 Prozent. Die Pensionskasse muss die Ursachen der Unterdeckung analysieren und Sanierungsmassnahmen einleiten, wenn die Unterdeckung strukturell bedingt ist und es mittelfristig ohne Massnahmen nicht möglich ist, wieder einen Deckungsgrad von (über) 100 Prozent zu erreichen. Stiftungen mit Vollversicherungsmodell können nicht in die Unterdeckung geraten. Denn sowohl das Vorsorgevermögen als auch die Verpflichtungen sind vollständig an eine Versicherungsgesellschaft ausgelagert, die alle Risiken trägt.

Doch um den jeweiligen Deckungsgrad von Pensionskassen vergleichen zu können, muss man zunächst einmal wissen, wie er überhaupt berechnet wird.

Wie berechnet man den Deckungsgrad einer Pensionskasse?

Der Deckungsgrad einer Pensionskasse wird wie folgt berechnet: 

Vermögen geteilt durch Verpflichtungen, multipliziert mit 100

Das Vermögen entspricht dabei sämtlichen Vermögenswerten der Pensionskasse (z. B. Guthaben auf Konten, Aktien, Obligationen, Immobilien, alternative Anlagen) zum aktuellen Marktwert. 

Die Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung umfassen wiederum:

  1. das Altersguthaben der versicherten Beitragszahlenden
  2. das Deckungskapital von laufenden Renten
  3. technische Rückstellungen

1. Altersguthaben von aktiv Versicherten

Die aktiv Versicherten haben gegenüber ihrer Pensionskasse einen Anspruch auf ihr angespartes Altersguthaben. Das über die Versicherungsdauer angesparte Kapital dient bei Erreichen des Pensionsalters zur Finanzierung der Altersleistungen (in Form von Rente, Kapital oder einer Mischform). Das Kapital gehört der versicherten Person und folgt dieser als sogenannte Freizügigkeitsleistung, sollte sie vor Erreichen des Pensionsalters die Pensionskasse verlassen (z. B. infolge eines Arbeitgeberwechsels). Zudem kann sich die versicherte Person ihr Kapital in gesetzlich definierten Fällen auszahlen lassen (z. B. bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, im Rahmen der Wohneigentumsförderung oder bei Wegzug ins Ausland).

2. Deckungskapital von Renten

Das Deckungskapital ist der Gesamtbetrag, den eine Pensionskasse zum aktuellen Zeitpunkt zurücklegen muss, um die bereits laufenden Renten in Zukunft finanzieren zu können. Dabei werden die Lebenserwartung, der technische Zinssatz und die Höhe der Rente berücksichtigt.

3. Technische Rückstellungen

Technische Rückstellungen sind finanzielle Reserven für alle zusätzlichen Verpflichtungen, die bereits heute absehbar sind, bzw. mit denen die Pensionskasse künftig rechnet. Zum Beispiel, weil aufgrund sinkender Zinsen das Deckungskapital laufender Renten neu bewertet und erhöht werden muss. Oder weil das durch die Versicherten im Pensionierungszeitpunkt angesparte Altersguthaben nicht ausreicht, um die Rente zu finanzieren – und folglich Pensionierungsverluste entstehen.

Grafik zur Berechnung des Deckungsgrades von Pensionskassen, inklusive Wertschwankungsreserven, mit Beispiel der Pensionskasse SwissRetire.

Technischer Zinssatz und Deckungsgrad

Will man die Deckungsgrade verschiedener Vorsorgeeinrichtungen vergleichen, muss man auch einen genaueren Blick auf den jeweiligen technischen Zinssatz werfen.

Was ist der technische Zinssatz?

Der technische Zinssatz ist ein rechnerischer Zinssatz, den eine Pensionskasse verwendet, um zu berechnen, wie viel Kapital sie heute braucht, um die künftigen Renten auszuzahlen. Es handelt sich somit nicht um den Zinssatz, der zur Verzinsung der Altersguthaben verwendet wird. Der technische Zins soll die Erwartungshaltung der Pensionskasse bezüglich langfristiger Renditen, die Risikofähigkeit und die Struktur der Pensionskasse widerspiegeln.

Wie wirkt sich der technische Zinssatz auf den Deckungsgrad aus?

Der technische Zinssatz hat einen direkten Einfluss auf den Deckungsgrad, weil das für laufende Renten zu bildende Deckungskapital davon abhängt. Arbeitet eine Pensionskasse mit einem höheren technischen Zinssatz, erwartet sie in Zukunft entsprechend höhere Anlageerträge. Diese Mehreinnahmen reduzieren das zu bildende Deckungskapital (die Pensionskasse muss zur Finanzierung der Rente also heute weniger zurückstellen). Somit sinken die Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung bei gleichbleibendem Vermögen: Der Deckungsgrad steigt.

Pensionskassen sollten den technischen Zinssatz eher vorsichtig festlegen, damit die angenommenen Erträge an den Finanzmärkten mit risikoarmen Anlagen auch wirklich erreicht werden können.

Wenn eine Pensionskasse einen technischen Zins von 2 Prozent annimmt, sollte sie in den nächsten Jahren auch mindestens eine Rendite von 2 Prozent erzielen können. 

Wer bestimmt den technischen Zinssatz einer Pensionskasse?

Der technische Zinssatz basiert auf den Vorgaben einer Pensionskassen-Expertin oder eines Pensionskassen-Experten. Dabei wird nicht nur die erwartete Nettorendite aufgrund der Anlagestrategie berücksichtigt, sondern insbesondere auch die Versichertenstruktur, also z. B. der Anteil an Rentnerinnen und Rentnern. Der angesetzte technische Zinssatz kann also von Pensionskasse zu Pensionskasse variieren. Aufgrund der Expertenempfehlung entscheidet letztlich der Stiftungsrat, wie hoch der technische Zinssatz ausfällt.

Wenn man die Deckungsgrade verschiedener Vorsorgeeinrichtungen vergleicht, sollte man auf jeden Fall einen Blick auf den technischen Zinssatz werfen.

Kennzahlen von Pensionskassen vergleichen

Beim Vergleich von Kennzahlen der Pensionskassen gilt es einiges zu beachten: So ist der Deckungsgrad zwar eine der wichtigsten Kennzahlen zur Beurteilung einer Pensionskasse oder Sammelstiftung. Allerdings handelt es sich immer nur um eine Momentaufnahme – und der Deckungsgrad ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Man sollte ihn daher nie isoliert betrachten.

Zudem gibt es einige weitere Dimensionen, die für die Beurteilung einer Pensionskasse von grosser Bedeutung sind, im Deckungsgrad aber nicht direkt abgebildet werden, zum Beispiel

  • die Altersverteilung der Versicherten,
  • der Anteil der Rentnerinnen und Rentner,
  • das Verhältnis zwischen obligatorischem und überobligatorischem Altersguthaben,
  • die Umwandlungssätze,
  • die Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung (inklusive der erforderlichen Sollrendite),
  • die bei einer Versicherungsgesellschaft abgesicherten Risiken und
  • die Verzinsung der Altersguthaben in den letzten Jahren.

Wenn man als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber die passende berufliche Vorsorge für seine Arbeitnehmenden auswählen möchte, gibt es somit einige Faktoren zu beachten. Ein guter Anhaltspunkt ist die Jahresrechnung, die jede Vorsorgeeinrichtung veröffentlicht. In dieser sind relevante Informationen und Kennzahlen zu finden.