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Mitarbeiter und Vorsorge

Wie wähle ich die beste Pensionskasse für mein Unternehmen?

Wie finde ich die richtige Pensionskasse für mein Unternehmen? Worauf sollte ich bei einem Pensionskassenwechsel achten? Ob Einzelfirma oder KMU: Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Kassenwahl und unterstützen Sie mit unseren Checklisten – damit der Wechsel reibungslos klappt.

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Welche Unternehmen brauchen eine Pensionskasse?

Unternehmen müssen sich obligatorisch einer Pensionskasse anschliessen, wenn sie

  • AHV-beitragspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen (gilt für Personen ab dem 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahrs),
  • die jeweils mehr als CHF 22’680 pro Jahr (Stand 2026) verdienen und
  • einen unbefristeten oder einen mehr als 3 Monate dauernden Arbeitsvertrag haben.

In diesem Fall müssen sich Unternehmen obligatorisch einer in der Schweiz registrierten Vorsorgeeinrichtung anschliessen (Art. 11 Absatz 1 BVG). Die Erfüllung der Anschlusspflicht an eine Pensionskasse wird von der AHV-Stelle geprüft. Weiterführende Informationen finden Sie im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).

Wozu brauchen Unternehmen eine Pensionskasse?

Der Zweck einer Pensionskasse ist, 

  • die finanzielle Vorsorge von Arbeitnehmenden für die Pensionierung im Alter sicherzustellen und
  • die Arbeitnehmenden zusätzlich gegen die Risiken Invalidität und Tod infolge Krankheit abzusichern.

Die berufliche Vorsorge ist die 2. Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems und verfolgt zusammen mit der 1. Säule das Ziel, ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen. Hierfür werden den Mitarbeitenden monatliche Beiträge vom Lohn abgezogen:

  • Sparbeiträge für den Aufbau von persönlichem Alterskapital
  • Risikobeiträge gegen die Risiken Tod und Invalidität infolge Krankheit

Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber entrichten mindestens den gleich hohen Beitrag wie die Arbeitnehmenden (gesetzliche Minimalvorgabe). Sie können Mitarbeitende jedoch auch freiwillig besser versichern, indem sie bei der Ausgestaltung der Pensionskassenlösung deren Bedürfnisse berücksichtigen. Beispielsweise lassen sich der versicherte Lohn, der Koordinationsabzug oder die Höhe der Invalidenleistungen anpassen.

Möchten Sie wissen, wie gut Sie und Ihre Mitarbeitenden im Alter abgesichert sind? Lassen Sie Ihre aktuellen Versicherungen und Vorsorgelösungen von einer Expertin oder einem Experten der AXA überprüfen.

Freiwilliger PK-Anschluss für Selbstständige

Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch. Doch unter gewissen Voraussetzungen können sie sich freiwillig versichern. Typische Argumente für einen Pensionskassenanschluss sind Altersvorsorge, Risikoabsicherung und Steuervorteile.

Mithilfe unseres kostenlosen Versicherungschecks finden Sie heraus, ob sich ein Pensionskassenanschluss für Sie lohnt. Informieren Sie sich hier über verschiedene Vorsorgelösungen für Selbstständige.

Kann ein Unternehmen die Pensionskasse selbst wählen?

Ja, Unternehmen können Ihre Pensionskasse grundsätzlich selbst wählen. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Sie können eine firmeneigene Pensionskasse gründen.
  • Sie können Ihr Unternehmen einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung anschliessen, z. B. einer Sammelstiftung, einer Gemeinschaftseinrichtung oder einer Einrichtung des entsprechenden Berufsverbands.
  • Sie können Ihre Firma der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen. Diese nimmt im Auftrag des Bundes ausnahmslos alle anschlusswilligen Arbeitgebenden und Einzelpersonen auf – vorausgesetzt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Falls ein Unternehmen noch keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen ist, wählt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber diese aus. Für den Wechsel zu einer anderen Vorsorgeeinrichtung brauchen Arbeitgebende das Einverständnis des Personals oder einer Arbeitnehmendenvertretung. Dabei kommen nur Vorsorgeeinrichtungen in Frage, die im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen sind. 

Muss ich meine Firma der Verbandskasse anschliessen?

Nein, Sie müssen sich nicht zwingend der Verbandskasse anschliessen, selbst wenn Ihr Unternehmen einem Berufsverband angeschlossen ist. Berufsverbände verfügen häufig über eine eigene Pensionskassenlösung. Diese ist auf die besonderen Bedürfnisse ihrer Mitglieder ausgerichtet und bietet auch oft eine Absicherung für Selbstständigerwerbende ohne eigene Angestellte. Zudem gibt es Verbände, die exklusiv für ihre Mitglieder bestimmte Lösungen in einer Sammelstiftung anbieten. Im Beratungsgespräch muss ein Verbandsmitglied auf die bestehende verbandsinterne Lösung und auf allfällige Folgen eines Nichtanschlusses hingewiesen werden.

Welche Vorgaben gibt es bei der Pensionskassenwahl?

Nach Eintreten der Pensionskassenpflicht müssen Arbeitgebende ihr Unternehmen innert zwei Monaten einer Pensionskasse anschliessen. Andernfalls meldet die Ausgleichskasse die Firma bei der Auffangeinrichtung zum rückwirkenden Anschluss an. Wer sich der Anschlusspflicht oder der Erfassungskontrolle entzieht, macht Sie sich strafbar.

Welche Unterschiede gibt es bei Pensionskassenmodellen? 

Wenn Sie sich für den Anschluss an eine Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung interessieren, haben Sie die Wahl zwischen einer Vollversicherung und einer teilautonomen Lösung.

Vollversicherung

  • Eine Vollversicherungslösung bietet den versicherten Personen eine grössere Sicherheit, weil eine sogenannte Unterdeckung (d. h. das Vermögen der Pensionskasse ist kleiner als ihre Verpflichtungen) nicht möglich ist.
  • Das Kapital wird konservativer angelegt als bei einer teilautonomen Lösung. Dies führt in der Regel zu einer tieferen Verzinsung der Altersguthaben der Versicherten.
  • Die Vollversicherung ist in der Regel teurer als eine teilautonome Lösung.

Teilautonome Lösung

  • Die Versicherten haben aufgrund der renditeorientierteren Anlagestrategie der Pensionskasse die Aussicht auf eine höhere durchschnittliche Verzinsung ihrer Altersguthaben als bei einer Vollversicherung.
  • Die Vorsorgewerke tragen die Anlagerisiken mit, Sanierungsmassnahmen sind daher nicht ausgeschlossen.
  • Die Versicherten profitieren in der Regel von tieferen Kosten.

Gibt es ein Gütesiegel für Pensionskassen?

Nein, es gibt kein offizielles Pensionskassen-Qualitätslabel. Hilfreiche Informationen zum Thema Qualität bietet inter-pension, die Interessengemeinschaft autonomer Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Sie setzt sich für unabhängige Vorsorgelösungen ein und führt eine Pensionskassenübersicht mit zentralen Kennzahlen. Verschiedene Zeitungen und Fachzeitschriften, wie beispielsweise Penso oder die Sonntagszeitung, veröffentlichen jährlich ein Pensionskassenrating. Dort werden die klassischen Kennzahlen wie Anlagerendite, Zinszahlungen und die Risiko- und Administrationskosten miteinander verglichen.

  • Wie gesund ist meine Pensionskasse?
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Kann mein Unternehmen die Pensionskasse wechseln?

Ja, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Pensionskasse wechseln – mit dem Einverständnis des Personals oder einer allfälligen Arbeitnehmendenvertretung. Für den korrekten Ablauf des Wechsels sind die Arbeitgebenden verantwortlich. 

Wie läuft der Pensionskassenwechsel ab?

Der Pensionskassenwechsel startet mit der Evaluationsphase. Wichtig sind Fragen wie: «Welche Bedürfnisse liegen vor? Welche sind aktuell abgedeckt? Welche sind unbefriedigt?» Auf der Grundlage dieser Bedürfnisanalyse wird in einem zweiten Schritt die Pensionskassen-Vorauswahl getroffen. Nun werden entsprechende Offerten eingeholt – es folgt die Vergleichsphase. Da die Entscheidung für eine neue Vorsorgeeinrichtung auch die Absicherung der Mitarbeitenden betrifft, ziehen Unternehmen beim Wechsel gerne Vorsorgeexpertinnen und -experten bei. Diese führen durch den komplexen Prozess und stellen sicher, dass das Unternehmen am Ende seine Bedürfnisse abgedeckt hat. Eine zeitgemässe Pensionskassenlösung erhöht zudem die Attraktivität des Unternehmens.

Sie ziehen einen Wechsel in Betracht? Gerne stehen Ihnen unsere Vorsorgeexpertinnen und -experten mit Rat und Tat zur Seite.

Wie oft lässt sich die Pensionskasse wechseln?

Unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist können Sie die Pensionskasse theoretisch beliebig oft wechseln. Allerdings sind Wechsel unter Umständen mit Kosten und Aufwand verbunden. Vorsorgeeinrichtungen achten auf die Zusammensetzung ihres Versichertenbestands, z. B. auf die Altersstruktur. Dies betrifft besonders Neuanschlüsse. Unternehmen mit mehrheitlich älteren Mitarbeitenden haben somit beim Wechsel einen Nachteil. Denn abgesehen von der Auffangeinrichtung haben Pensionskassen keinen Aufnahmezwang.

Wie lange dauert ein Pensionskassenwechsel?

Ein Pensionskassenwechsel dauert in der Regel mehrere Monate. Einerseits, weil die Mitarbeitenden wegen des Mitbestimmungsrechts in den Wechsel involviert sind. Andererseits müssen die Arbeitgebenden den Prozess, sämtliche Modalitäten und die Einverständniserklärung des Personals oder der Arbeitnehmendenvertretung detailliert dokumentieren.

Gibt es eine Informationspflicht?

Ja, es gibt eine Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitenden, weil diese aufgrund des Mitbestimmungsrechts laufend in den Pensionskassen-Entscheidungsprozess einbezogen werden müssen. Der Wechsel wird gemeinsam entschieden. Ohne Zustimmung der Arbeitnehmenden bleiben die Kündigung und der Wechsel ungültig. Die abgebende Kasse ist verpflichtet, die Erfüllung dieses Kriteriums zu überprüfen.

Vertiefte Informationen zum Urteil des Bundesgerichts vom 5. Mai 2020 bezüglich des Pensionskassenwechsels finden Sie im Artikel «Pensionskassenwechsel – was musst du beachten» von MyRight.

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Tipps zur Pensionskassenwahl

Welche Pensionskasse passt zu Ihrem Unternehmen? Und was ist beim Pensionskassenwechsel zu beachten? Wir haben hilfreiche Checklisten für Sie erstellt.

Wie finde ich die passende Pensionskasse?

Welche Pensionskasse für ein Unternehmen optimal ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Berücksichtigen Sie bei der Wahl folgende unternehmensinterne Kriterien: 

  • Unternehmensprofil (z. B. Branche, Altersstruktur der Mitarbeitenden)
  • Sicherheitsansprüche und Risikobereitschaft bezüglich Anlageperformance und allfälliger Unterdeckung
  • Risikofähigkeit des Unternehmens
  • Entwicklungsperspektive des Unternehmens (z. B. Startup)
  • Anliegen der Vorsorgekommission und der Belegschaft

Die Pensionskassenwahl ist bedürfnisorientiert und für jedes Unternehmen von anderen Prioritäten geprägt. Stellen Sie sich bezüglich der Vorsorge daher folgende Fragen:

  1. Bin ich bereit, ein gewisses Risiko zu tragen?
  2. Wie alt sind meine Angestellten?
  3. Wie flexibel bin ich in der Plangestaltung?
  4. Wie wichtig sind mir zusätzliche Services und Dienstleistungen?

Wie gelingt der reibungslose Pensionskassenwechsel?

Diese sechs Tipps erleichtern Ihnen den Wechselprozess:

  1. Seien Sie sich bewusst, dass der Wechsel Zeit benötigt.
  2. Denken Sie an die Mitbestimmungsrechte Ihrer Belegschaft: Deren Risikobereitschaft und Risikofähigkeit fliessen in das Unternehmensprofil ein und beeinflussen die Wahl der Lösung.
  3. Prüfen Sie frühzeitig, ob auch Rentnerinnen und Rentner in die neue Pensionskasse überführt werden müssen.
  4. Denken und handeln Sie langfristig: Konzentrieren Sie sich nicht bloss auf die Pensionskassenlösung als solche, sondern berücksichtigen Sie auch, wer beispielsweise im Hintergrund das Vermögen verwaltet und welche Erfolge dabei erzielt werden. Schauen Sie hierbei auch nicht nur auf die letztjährige Performance und Verzinsung, sondern betrachten Sie diese über mehrere Jahre.
  5. Seien Sie sich Ihrer Pensionskassenpflicht bewusst: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie die Pflicht, sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Sie können jedoch nicht immer frei wählen: Die Kassen behalten sich das Recht vor, den Anschlussantrag zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.
  6. Lassen Sie sich von Expertinnen und Experten beraten und begleiten: So ersparen Sie sich Mühe, Zeit und Geld.