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Mitarbeiter und Vorsorge

Alles Wichtige zur Anlagestrategie einer Pensionskasse

Wie erarbeiten Pensionskassen ihre Anlagestrategie? Wie läuft der Anlageprozess ab – und wie wird beides bewertet? Wir erklären Ihnen die Grundsätze sowie die wichtigsten Begriffe und Kennzahlen.

Die Grundlage der beruflichen Vorsorge (2. Säule) ist in der Bundesverfassung verpflichtend festgehalten und im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Die  berufliche  Vorsorge  wird  gleichwertig  von  Arbeitnehmenden und  Arbeitgebenden finanziert.

Eine Pensionskasse ist ein eigenständiges privatrechtliches Gebilde, in den meisten Fällen in Form einer Stiftung. Ihr oberstes Organ ist der Stiftungsrat. Er übernimmt die Gesamtleitung der Pensionskasse, legt Leistungsziele fest und stellt sicher, dass die Pensionskasse aus finanzieller Sicht nachhaltig geführt und stabil ist.

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Die Anlagestrategie

Anlagestrategie einer Pensionskasse – was ist das?

Die Anlagestrategie definiert, wie die Gelder der Pensionskasse investiert werden. Als erster Schritt wird dafür eine Asset-Liability-Studie (ALM-Studie) erstellt, die als Grundlage dient. Dabei gilt es einiges zu berücksichtigen: die versprochenen Vorsorgeleistungen (finanzielle Verpflichtungen gegenüber den aktiv Versicherten und den Personen in Rente), die Zusammensetzung und Entwicklung des Versichertenbestands, die zur Finanzierung notwendige Anlagerendite sowie die Risikofähigkeit und -bereitschaft.

Auf Basis der Asset-Liability-Studie werden die Anlagestrategie sowie Grundsatzfragen zur Portfoliostruktur definiert, wie beispielsweise:

  • Werden die Vermögen aktiv oder passiv verwaltet?
  • In welche Anlageklassen (z. B. Aktien, Obligationen, Immobilien usw.) werden die Vermögen aufgeteilt – und mit welcher Gewichtung?
  • Was ist die notwendige Liquidität (Zahlungsfähigkeit)?

Was ist der Zweck einer Anlagestrategie?

Der Zweck einer Anlagestrategie ist,

  • die verschiedenen Anlageklassen aufgrund ihrer Rendite- und Risikoeigenschaften so zu kombinieren,
  • dass sich daraus für die Pensionskasse möglichst optimale Risiko-Ertrags-Szenarien ergeben,
  • um die zur Finanzierung der Vorsorgeleistungen nötigen Kapitalerträge zu erwirtschaften (unter Berücksichtigung von Risikofähigkeit und -bereitschaft der Stiftung).

Grundsätzlich sind die Schweizer Pensionskassen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei in der Wahl ihrer Anlagestrategie, sofern sie die in der BVV 2 (Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) festgehaltenen Anlagerichtlinien und die Bestimmungen zu den Maximalquoten pro Anlageklasse einhalten.

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    Welche Pensionskasse ist die richtige?

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Wer definiert die Anlagestrategie?

Der Stiftungsrat definiert die Anlagestrategie der Pensionskasse. Als oberstes Organ der Stiftung führt er diese treuhänderisch im Namen der versicherten Personen und trägt die Verantwortung für das finanzielle Gleichgewicht der Stiftung. Er legt die Grundlagen fest, wie das Vorsorgevermögen angelegt wird, und verankert die Anlagestrategie im Anlagereglement. Darin sind auch die Richtlinien zur Umsetzung sowie die Grundsätze zur Überwachung und Berichterstattung geregelt.

In welche Anlageklassen können Pensionskassen investieren?

Pensionskassen können in verschiedene Anlageklassen investieren, darunter:

  • flüssige Mittel
  • Obligationen
  • Aktien
  • Immobilien
  • Infrastruktur

Zusätzlich sind auch alternative Anlagen möglich, etwa Private Debt (Forderungen gegenüber nicht börsenkotierten Schuldnern), Private Equity (Beteiligungen an nicht kotierten Unternehmen) sowie Rohstoffe und Edelmetalle. Solche alternativen Anlagen unterliegen gewissen Einschränkungen.

Zulässige Anlagen sind in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) genauer beschrieben (Art. 53 ff. BVV 2).

Schon gewusst?

Das Vorsorgevermögen, das eine Pensionskasse anlegt, besteht grösstenteils aus den Altersguthaben und Deckungskapitalien der aktiv Versicherten und der Rentnerinnen und Rentner.

Beim Altersguthaben handelt es sich um die bereits angesparten Altersguthaben der Versicherten sowie um die jährlichen Sparbeiträge, die von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden eingezahlt werden. Diese werden am Ende des Jahres verzinst und laufend neu angelegt.

Ebenfalls investiert werden das Deckungskapital der Renten (beispielsweise Altersrenten) und die Reserven der Stiftung.

Was macht die Vermögensverwaltung?

Die Vermögensverwaltung kümmert sich um die operative Umsetzung der Anlagestrategie einer Pensionskasse. Dies macht sie nach den vom Stiftungsrat definierten, im Anlagereglement schriftlich festgehaltenen Regeln. Geregelt ist zum Beispiel, 

  • ob die Vermögen aktiv oder passiv verwaltet werden,
  • ob Ausschlusskriterien gelten, beispielsweise in Bezug auf bestimmte Branchen, Länder oder Regionen,
  • wie die Aktionärsstimmrechte wahrgenommen werden und
  • welche Nachhaltigkeits- und Bonitätskriterien berücksichtigt werden müssen.

Wie wird das Anlageergebnis überprüft?

Das Anlageergebnis überprüft man anhand verschiedener Kennzahlen. Diese ermöglichen es dem Stiftungsrat, den Erfolg der Vermögensverwaltung zu beurteilen. Dazu vergleicht er die erzielten Anlagerenditen mit den zuvor festgelegten Benchmarks und analysiert, ob die Anlageziele erreicht wurden. Dabei stellen sich unter anderem Fragen wie:

  • Entsprechen die eingegangenen Risiken den im Anlageprozess erwarteten Risiken?
  • In welchem Verhältnis steht das eingegangene Risiko zum erwirtschafteten Anlageertrag? 
  • Welche Anlageklasse hat wie viel zum Anlageerfolg beigetragen?
  • Inwiefern hat die Vermögensverwaltung zum Anlageerfolg beigetragen? 
  • Welche Kosten (Gebühren) stehen der Anlagerendite gegenüber? 
  • Hat die Vermögensverwaltung die definierten maximal zulässigen Abweichungen von Referenzindizes eingehalten?
  • Werden die Bandbreiten der Investitionen pro Anlageklasse eingehalten, wie im Anlagereglement vorgesehen? 

Was machen Pensionskassen mit den erwirtschafteten Anlageerträgen?

Was eine Pensionskasse mit den erwirtschafteten Anlageerträgen macht, kommt auf ihre finanzielle und strukturelle Situation an. Also beispielsweise darauf,  welchen Deckungsgrad sie aufweist oder wie das Verhältnis der aktiv versicherten Personen zu jenen in Rente ist. Je nachdem kann die Pensionskasse die erzielte Rendite in Form eines höheren Zinssatzes an die aktiv versicherten Personen weitergeben oder sie nutzt sie für die Finanzierung von laufenden Renten (sogenannter technischer Zins der Deckungskapitalien).

Immer öfter haben Pensionskassen auch transparente Beteiligungsmodelle. Ein Beispiel hierfür ist das Verzinsungsmodell der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge.

Umgang mit Anlagerisiken

Wie geht eine Pensionskasse mit Schwankungen an den Finanzmärkten um?

Pensionskassen haben einen langfristigen Anlagehorizont. Kurzfristige Schwankungen der Vermögensanlagen werden durch die gebildeten Wertschwankungsreserven aufgefangen. Pensionskassen mit einer guten finanziellen und strukturellen Risikofähigkeit können eine offensivere Anlagestrategie verfolgen. Das bedeutet beispielsweise, dass sie mehr in Aktien und weniger in Obligationen investieren. Da Aktien in ihrem Wert volatiler sind als Obligationen, sollte eine Pensionskasse mit hohem Aktienanteil entsprechende Wertschwankungsreserven aufgebaut haben. So kann sie kurzfristige Schwankungen absorbieren. Wie eine Pensionskasse mit Risiken umgeht, wird ebenfalls in der Anlagestrategie definiert.

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Anlagetrends

Spielt das Thema Nachhaltigkeit eine Rolle?

Nachhaltige Investitionen sind bei Pensionskassen ein grosses Thema. Beispielsweise hat der Schweizerische Pensionskassenverband eine Charta formuliert und stellt eine ESG-Wegleitung zur Verfügung. Gesetzliche Vorschriften gibt es keine. Somit handhabt das jede Pensionskasse für sich und der Stiftungsrat entscheidet, wie nachhaltig das Geld angelegt wird.

Fazit: So definiert eine Pensionskasse ihre Anlagestrategie

Jede Pensionskasse verfolgt eine andere Anlagestrategie, die sich nach ihren individuellen Bedürfnissen und nach ihrer Risikofähigkeit richtet.

Der Stiftungsrat erarbeitet die Anlagestrategie, indem er die versprochenen Vorsorgeleistungen und die Grundsatzfragen zur Portfoliostruktur klärt sowie Faktoren wie die Zusammensetzung und Entwicklung des Versichertenbestands berücksichtigt.

Die vom Stiftungsrat ausgewählte Vermögensverwaltung setzt den operativen Anlageprozess um. Der Stiftungsrat definiert vorgängig, wie und mit welchen Kennzahlen er die Arbeit sowie das erzielte Anlageergebnis der Vermögensverwaltung überprüft. Oberstes Ziel einer Pensionskasse ist dabei immer, bei der Anlage ein möglichst optimales Rendite-Risiko-Verhältnis zu erreichen. Die Anlagestrategie entscheidet nicht allein darüber, ob es sich um eine stabile Pensionskasse handelt. Erfahren Sie hier, wie Sie die Performance einer Pensionskasse besser beurteilen können.