Sie gründen Ihr eigenes Unternehmen? Diese Checkliste beinhaltet die wichtigsten To-dos und Entscheidungen für Selbständige in der Schweiz. Von der Geschäftsidee über die Wahl der passenden Rechtsform bis hin zu Versicherungen und Vorsorge – mit der Checkliste haben Sie die wichtigsten Schritte bei der Firmengründung fest im Griff.
Die folgende Übersicht für Selbständige führt Sie durch die wichtigsten Aufgaben bei der Firmengründung in der Schweiz. Welche Entscheidungen sind zu treffen? Welche To-dos können Sie bereits abhaken? Gehen Sie die einzelnen Punkte in Ruhe durch und behalten Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens den Überblick.
In der Schweiz gelten Sie als selbständigerwerbend, wenn die Ausgleichskasse an Ihrem Geschäftssitz die Anmeldung überprüft und Ihre Selbständigkeit anerkannt hat. Sozialversicherungsrechtlich erfüllen Selbständigerwerbende folgende vier Merkmale:
Hinsichtlich der Rechtsform gelten Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma oder als Teilhaberin oder Teilhaber einer Personengesellschaft als selbständigerwerbend.
Suchen Sie einen ausführlicheren Leitfaden mit weiteren Informationen zu den einzelnen Gründungsphasen? Der Beitrag «Endlich selbständig: So gründen Sie Ihr eigene Firma in der Schweiz» verbindet umfassendes Know-how mit hilfreichen Empfehlungen für die Gründung der Selbständigkeit.
Eine gute Geschäftsidee ist die Basis einer erfolgreichen Firmengründung. Die Idee verspricht Potential, wenn sie:
Wichtig ist auch, dass die Geschäftsidee zu Ihnen passt. Ihre Geschäftsidee ist erfolgversprechend, wenn:
Sie haben keine zündende Idee?
Haben Sie bereits erste Ideen für einen Firmennamen? Folgendes müssen Sie bei der Wahl der Firmenbezeichnung beachten:
Entnehmen Sie die wichtigsten Regeln für die Bildung einer Firma (Name des Trägers eines Unternehmens) den folgenden Bestimmungen:
Sie möchten vor der Gründung abklären, ob Ihre Firmenbezeichnung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht? Reichen Sie Ihren Vorschlag beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zur Vorprüfung ein.
Ob neu oder inspiriert – zur Überprüfung der Erfolgschancen Ihrer Geschäftsidee eignet sich ein Businessplan:
So können Sie sichergehen, dass Sie das Ziel Ihrer Selbständigkeit nicht aus den Augen verlieren.
Wie steht es um die Finanzierung Ihrer Firma? Für die Finanzierung des Geschäftsmodells haben Start-up-Gründer und -Gründerinnen viele Möglichkeiten. Zum Beispiel:
Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf und lassen Sie sich beraten. Reicht Ihr finanzielles Polster, wenn Aufträge ausbleiben?
Wie hoch das benötigte Gründungskapital ist, hängt von der gewählten Rechtsform ab:
Als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens oder als Teilhaberin oder Teilhaber einer Personengesellschaft gelten Sie als selbständigerwerbend:
Die Alternative: Sie gründen eine Kapitalgesellschaft und sind in Ihrer eigene Firma angestellt.
Die Rechtsform der Firma bestimmt Ihre sozialversicherungsrechtliche Stellung.
In der Schweiz gelten Sie als selbständigerwerbend, wenn die Ausgleichskasse Ihres Erwerbsortes die Anmeldung überprüft und Ihr Selbständigkeit anerkannt hat. Für unterschiedliche Branchen gelten hierbei unterschiedliche Kriterien.
Die Beitragspflicht für Selbständigerwerbende:
Der nächste Schritt – die Sozialversicherungen:
Ihre Beiträge für die Sozialversicherungen werden je nach Höhe des Erwerbseinkommens berechnet:
Vermeiden Sie Vorsorge- und Beitragslücken:
Ein weiteres, wichtiges Thema in der Gründungsphase – die Versicherungen. Nebst den Sozialversicherungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie allfällige Mitarbeitende gibt es einen zweiten Versicherungstyp: Die Betriebsversicherungen. Hier gibt es für Firmen diverse Angebote.
Sind Sie bei Unfall ausreichend versichert?
Ein wichtiger Schritt für Gründerinnen und Gründer ist die Vorsorgeplanung:
Haben Sie sich bereits Gedanken zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung gemacht? Ob Frühpensionierung, Teilpensionierung, ordentliche oder aufgeschobene Pensionierung:
Ihren Rentenbeginn dürfen Sie frei wählen:
Was geschieht mit Ihrem Unternehmen, wenn Sie sich pensionieren lassen?
Clevere Ideen werden schnell gestohlen. Entscheiden Sie frühzeitig, ob und wie Sie Ihre Innovationen und Kreationen (beispielsweise Erfindungen, Logos oder Produkte- und Verpackungsdesigns) schützen wollen.
Mit der Eintragung in das Handelsregister ist Ihre neue Firma nicht als Marke geschützt:
Erwirtschaften Sie als Inhaberinnen und Inhaber eines nach kaufmännischer Art geführten Einzelunternehmens einem Jahresumsatz von mindestens CHF 100 000.– für Leistungen in der Schweiz?
Wie vermarkten Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung? Ein durchdachtes Marketingkonzept setzt Ihre Kundinnen und Kunden und deren Bedürfnisse in den Fokus. Ob mit digitalen Marketingmassnahmen oder klassischen Werbemitteln – sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden gezielt an.
Scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu suchen und Aufgaben auszulagern. So können Sie sich auf Ihre Kompetenzen konzentrieren. Ob Marketing, Treuhand und Buchhaltung, in juristischen Fragen oder anderen Bereichen: Ihr Erfolg steigt, wenn Sie auf das Wissen erfahrener Personen zurückgreifen können. Ein qualitatives Netzwerk hilft auch beim Auf- und Ausbau von Kooperationspartnern und Kunden.
Wer in der Schweiz in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, wird mit einem finanziellen Beitrag an die obligatorischen Krankenversicherungsprämien unterstützt. Bei Prämienanspruch stellt Ihnen die Ausgleichskasse im Frühling das Antragsformular für das Folgejahr zu.
Die Anstellung von Personal bringt auch Pflichten mit sich. So ist in der Schweiz jede angestellte Person obligatorisch gegen Invalidität, Todesfall und Armut im Alter versichert. Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten:
Zudem sind Arbeitgebende verpflichtet, ihre Mitarbeitenden gegen Berufsunfall und Berufskrankheit (BU) zu versichern. Die obligatorische Unfallversicherung und weitere Anmeldungen im Überblick:
Herzliche Gratulation! Sie haben den Schritt in die berufliche Selbständigkeit gewagt und Ihr eigenes Unternehmen gegründet.
Das «Abenteuer Selbständigkeit» kann beginnen: Wie wird sich Ihr junges Unternehmen mit der Zeit etablieren? Wann treffen die ersten Start-up-Erfolge ein? Ist die zu Beginn gewählte Rechtsform noch die richtige? Zeichnet sich die Gründung einer AG oder GmbH ab? Was gibt es hierbei zu beachten? Gerne steht Ihnen das AXA Team auch nach der Firmengründung mit unabhängiger Beratung und wertvollen Tipps zur Seite. Senden Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns in Kürze bei Ihnen.
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