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Die auf den folgenden Seiten zur Verfügung gestellten Informationen richten sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger im Sinne der jeweiligen Anlagelösung.

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  • Definition «Qualifizierte Anlegerin/Qualifizierter Anleger»

    Gemäss Art. 10 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) gelten als qualifizierte Anleger:

    • Finanzintermediäre nach dem Bankengesetz vom 8. November 1934 (BankG), dem Finanzinstitutsgesetz vom 15. Juni 2018 (FINIG) und dem Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 2006 (KAG);
    • Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004 (VAG);
    • Zentralbanken;
    • öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie;
    • Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit professioneller Tresorerie;
    • Unternehmen mit professioneller Tresorerie;
    • grosse Unternehmen im Sinne von Art. 4 Abs. 5 des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG);
    • für vermögende Privatkundinnen und -kunden errichtete private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie; und 
    • vermögende Privatkundinnen und -kunden im Sinne von Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 FIDLEG, die erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen.

    Details zur zulässigen Investorenbasis können den jeweiligen Produktbeschreibungen entnommen werden. Diese können bei anlageloesungen@axa.ch angefragt werden.

  • Haftungsausschluss

    Zur Verfügung gestellte Informationen sowie die auf dieser Website zugänglichen Inhalte wurden von der AXA Versicherungen AG und/oder mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend «AXA») mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die AXA gibt keine Gewähr hinsichtlich deren Inhalt und Vollständigkeit und lehnt jede Haftung für Verluste ab, die sich aus der Verwendung dieser Informationen ergeben. Diese Informationen richten sich ausschliesslich an professionelle Kundinnen und Kunden bzw. qualifizierte Anleger mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz und ausdrücklich nicht an Personen, die einem Staat angehören oder in einem Staat wohnen bzw. ihren Sitz haben, in welchem die Zulassung bzw. der Vertrieb eines solchen Finanzprodukts untersagt oder eingeschränkt ist. Die Zirkulation muss entsprechend beschränkt werden. Finanzprodukte sind keine risikofreien Investitionen. Mögliche Wertentwicklungen oder Renditen der Vergangenheit bieten keine Gewähr und sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen oder Renditen von Finanzprodukten. Allfällige Performancedaten berücksichtigen bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobene Kommissionen und Kosten nicht. Werte und Renditen von Finanzprodukten können steigen und fallen und werden nicht garantiert. Es besteht die Möglichkeit eines Totalverlusts. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert von Finanzprodukten beeinflussen. Die AXA verarbeitet sämtliche der ihr zur Verfügung stehenden Daten mit grösster Sorgfalt. Die Berechnungen erfolgen unter Berücksichtigung marktüblicher und adäquater Methoden. Die AXA distanziert sich ausdrücklich von abweichenden Informationen. Die dargestellten Informationen, einschliesslich Meinungen und zukunftsgerichteten Aussagen, beruhen auf dem Kenntnisstand und der Beurteilung zum Zeitpunkt der Erstellung und können jederzeit und ohne Benachrichtigung Änderungen erfahren. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen wird von der AXA nicht übernommen. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die AXA keinerlei Haftung für jegliche Art von Schäden, Verlusten, Ausgaben, Kosten, Forderungen und Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Website. 

    Die obgenannte Haftung ist selbst ausgeschlossen, wenn die AXA von der Möglichkeit solcher Schäden, Verluste, Ausgaben, Kosten, Forderungen und Ansprüche wusste oder hätte wissen müssen.

    Investitionen in ein Produkt sollten nur nach gründlichem Studium des aktuellen Prospekts erfolgen. Die auf dieser Website genannten Anlagefonds dürfen nur auf der Grundlage des aktuellen Verkaufsprospekts und des jeweils letzten Geschäftsberichts (bzw. Halbjahresberichts, sofern dieser aktueller ist) erworben werden. Der Prospekt, der vereinfachte Prospekt und/oder die wesentlichen Informationen für die Anlegerin oder den Anleger (KIID), das Verwaltungsreglement bzw. die Satzungen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können gebührenfrei bei der AXA bezogen werden. Jedes Angebot, jede Werbung oder jeder Verkauf muss in strikter Übereinstimmung mit den schweizerischen Gesetzen erfolgen. Die hier verfügbaren Dokumente dürfen ohne schriftliche Erlaubnis der AXA weder reproduziert noch weiterverteilt werden. 

    Rechtlicher Hinweis zur Nutzung von AXA.ch: www.axa.ch/de/informationen/nutzungshinweis.html


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Anlagestiftung AXA Vorsorge Hypotheken Schweiz

Attraktive Mehrrendite gegenüber Schweizer Staatsobligationen
Zusätzliche Diversifikation für das Gesamtportfolio
Eigenes Sourcing von Hypotheken mit dichtem Vertriebsnetz
Das Wichtigste in Kürze
  • Schweizerisch und risikobewusst: Die AXA investiert ausschliesslich in Hypotheken, die mit Schweizer Immobilien besichert sind.
  • Mehr Rendite und hohe Diversifikation: Die Anlagestiftung Hypotheken Schweiz bietet Ihnen eine attraktive Rendite mit zusätzlicher Diversifikation für Ihr Gesamtportfolio.
  • Grosse Volumen, grosse Erfahrung: Wir bewirtschaften ein Hypothekenvolumen von über CHF 11,5 Mrd. und tätigen seit über 50 Jahren Investitionen in Hypotheken.

Anlagestiftung AXA Vorsorge Hypotheken Schweiz

Die Anlagegruppe AXA Vorsorge Hypotheken Schweiz investiert nach der risikobewussten Anlagephilosophie der AXA in Hypotheken, die in der Schweiz besichert sind. Der Fokus liegt auf Wohnimmobilien mit tiefer durchschnittlicher Belehnungsquote. Die Immobilien, welche als Sicherheit dienen, werden durch Immobilienschätzerinnen und -schätzer der AXA im Marktvergleich sehr konservativ bewertet. Dieser Ansatz führt zu einer rund 25 % tieferen Belehnungsbasis und erhöht die Sicherheit für die Anleger zusätzlich. Die Hypotheken werden mittels eigenem Vertriebsnetz in der ganzen Schweiz nach der risikobewussten Unternehmensphilosophie der AXA vergeben. Die AXA bewirtschaftet insgesamt ein Hypothekenvolumen von über CHF 11,5 Mrd. und tätigt seit mehr als 50 Jahren Investitionen in Hypotheken.

Entsprechend ist auch die Anlagegruppe AXA Vorsorge Hypotheken Schweiz aufgesetzt. Folgende Merkmale zeichnen das Produkt aus:

  • Fokus auf Wohnimmobilien (siehe Diagramm «Nutzungsverteilung»)
  • Stabile Erträge
  • Breite Diversifikation über die attraktivsten Regionen der Schweiz (siehe Diagramm «Regionenverteilung»)
  • Tiefe durchschnittliche Belehnung
  • Erstklassige Schuldnerinnen und Schuldner sowie hohe Sicherheiten
  • Tiefere Duration als der breite Bondindex der Schweiz, jedoch mit einer höheren Verfallsrendite
  • Monatlich handelbar (Rücknahme von Anteilen mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten)

Quelle: AXA Vorsorge Hypotheken Schweiz, Stand per 31.12.2023

Das zeichnet die AXA als Vermögensverwalterin aus

  • Das dichte Vertriebsnetz von über 340 Agenturen in der ganzen Schweiz stellt die Beschaffung von attraktiven Hypotheken jederzeit sicher.
  • Die AXA bewirtschaftet gesamthaft ein Hypothekenvolumen von CHF 11,5 Mrd.
  • Insgesamt verwaltet die AXA rund 12 000 Hypotheken.
  • Die AXA tätigt seit über 50 Jahren Investitionen in Hypotheken.
  • Die Pensionskasse für die AXA Schweiz investiert ebenfalls in die Anlagestiftung AXA Vorsorge Hypotheken Schweiz.

Häufig gestellte Fragen

  • Warum gelten Hypotheken als attraktive Anlagealternative?

    Schweizer Hypotheken werden als attraktive Anlagealternative mit vergleichbarer Sicherheit für Obligationen in CHF eingesetzt. Die Verfallsrendite von Schweizer Hypotheken mit 10-jähriger Laufzeit ist historisch betrachtet rund ein Prozentpunkt höher als jene von 10-jährigen Schweizer Staatsanleihen. Bei Investitionen in Hypotheken kann also eine Mehrrendite abgeschöpft werden.

    Stand per 31.12.2023

  • Was sind die Chancen und Risiken von Investitionen in Hypotheken-Anlagestiftungen?

    Chancen

    • Attraktive Mehrrendite gegenüber Obligationen in CHF
    • Zusätzliche Diversifikation für das Gesamtportfolio
    • Vergleichbare Sicherheit wie Obligationen in CHF
    • Einfacher Zugang zu indirekten und diversifizierten Investitionen
    • Hypotheken können gemäss BVV2 auch der Obligationenquote zugewiesen werden
    • Zusätzliche Sicherheit durch Immobilienpfand

    Risiken

    • Liquidität (eingeschränkt handelbar) 
    • Bewertungskorrekturen von Immobilien resultieren in tieferen Sicherheiten und können bei hohen Belehnungen zu Nachschusspflichten führen
  • Warum rücken Investitionen in Hypotheken zunehmend in den Fokus von Vorsorgewerken?

    Zum einen tragen Hypotheken zur Diversifikation der Portfolios und damit zu deren Stabilität bei. Zum anderen beschleunigt die Tiefzinsphase Investitionen in Hypotheken. Pensionskassen sind in der Tiefzinsphase quasi gezwungen, ihre Portfolios effizienter aufzustellen. Die Mehrrendite von Hypotheken gegenüber Schweizer Staatsobligationen beträgt rund einen Prozentpunkt und ist somit sicher ausschlaggebend für das Investitionsinteresse.

  • Hypotheken sind nicht eins zu eins mit Obligationen vergleichbar. Was müssen Pensionskassen beachten, wenn sie in Hypotheken investieren?

    In der Anlagestiftung AXA Vorsorge Hypotheken Schweiz werden die Hypotheken zum Marktwert bewertet, wie wir dies auch von Obligationen kennen. Durch Zinsänderungen entstehen entsprechende Schwankungen im Portfolio. Ein wichtiger Einflussfaktor für Hypotheken ist daher die Duration. Die AXA Vorsorge Hypotheken Schweiz gibt beispielsweise eine kürzere Duration vor als die gängigen Benchmarks. Sie ist folglich weniger zinssensitiv und weist damit bei Zinsbewegungen weniger Schwankungen auf.

    Des Weiteren sind Hypotheken im Vergleich zu Obligationen weniger liquide. In die Anlagestiftung AXA Vorsorge Hypotheken Schweiz kann monatlich investiert werden. Rücknahmen sind mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten ebenfalls monatlich handelbar. Zusätzlich sollte man darauf achten, welche Arten von Liegenschaften finanziert werden, wo sich diese befinden und wie sie genutzt werden. Beispielsweise werden Wohnliegenschaften im Vergleich zu Gewerbeliegenschaften als risikoärmer eingestuft. Auch die Belehnungsquoten sollten berücksichtigt werden. Dies ist wichtig, um die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Hypothek zu bestimmen und das entsprechende Risiko zu kalkulieren.

  • Wie steht es um die Ausfallwahrscheinlichkeiten von Hypotheken?

    Die Schuldnerin bei Schweizer Staatsanleihen ist die Eidgenossenschaft, Schuldnerin einer Unternehmensanleihe ist die jeweilige Firma. Schweizer Staatsanleihen gelten als sicher, da ihre Ausfallwahrscheinlichkeit als sehr tief eingeschätzt wird. Bei Hypotheken ist die Schuldnerin bzw. der Schuldner die individuelle kreditnehmende Person. Anders als bei Staats- und Unternehmensanleihen ist aber zusätzlich die Liegenschaft als Sicherheit hinterlegt.

    Um das Risiko eines Ausfalls zu minimieren, sind daher die Anforderungen, die Hypothekenanbietende an Kreditnehmende stellen, sowie die Qualität der finanzierten Liegenschaft entscheidend.

    Bei der AXA erfolgt die Hypothekarvergabe nach hohen Sicherheitsstandards, was sich in einer selektiven Auswahl der Schuldnerinnen und Schuldnern widerspiegelt. Beispielsweise kann ein BVG-Vorbezug nur getätigt werden, wenn zuvor mindestens 20 Prozent Eigenkapital bereitgestellt wurden. Auch finanziert die AXA vorwiegend selbstgenutzte Wohnliegenschaften und schliesst beispielsweise Luxusobjekte, Ferienhäuser und Industrieobjekte ganz aus.

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