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Die Gründung eines Start-ups bringt viele Chancen, aber auch Risiken mit sich. Gerade zu Beginn können finanzielle, rechtliche oder gesundheitliche Herausforderungen schnell zur Belastung werden. Eine individuelle, frühzeitige und verlässliche Absicherung ist daher unverzichtbar. Die AXA begleitet Sie während der Gründungsphase und bietet langfristige, individuelle Versicherungslösungen für Ihr Unternehmen. Ob Sie allein starten oder bereits ein Team aufbauen – mit unserem Versicherungscheck finden Sie heraus, welche Absicherung für Ihr Start-up wirklich relevant ist.
Das Angebot der AXA für Start-ups
Hilfe und häufig gestellte Fragen
Welche Sozialversicherungen sind für Start-ups obligatorisch?
Auch für Start-ups gelten in der Schweiz klare Vorgaben im Bereich der Sozialversicherungen. Diese Versicherungen dienen der wirtschaftlichen Absicherung – sei es im Alter, bei Invalidität, Krankheit, Mutterschaft oder im Todesfall. Welche Beiträge Sie leisten müssen, hängt insbesondere von der gewählten Rechtsform Ihres Unternehmens ab.
Wichtig: Ob Sie als Gründerin oder Gründer im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als selbstständig gelten, entscheidet die zuständige Ausgleichskasse – in manchen Fällen auch die Suva.
Folgende Sozialversicherungen sind für Start-ups relevant und in der Regel obligatorisch:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Die AHV bildet gemeinsam mit der IV die 1. Säule der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie ist für alle Erwerbstätigen obligatorisch – auch für Selbstständige. Sie sichert im Alter sowie im Todesfall die Existenzgrundlage. Eine lückenlose Beitragszahlung ist entscheidend, da die AHV im Ruhestand oft die einzige Einkommensquelle darstellt.
- Invalidenversicherung (IV): Ebenfalls Teil der 1. Säule und obligatorisch für alle, die in der Schweiz leben oder arbeiten. Die IV unterstützt mit Wiedereingliederungsmassnahmen und finanziellen Leistungen im Falle einer Invalidität – etwa nach Krankheit oder Unfall.
- Erwerbsersatzordnung (EO): Die EO springt ein bei Erwerbsausfällen infolge von Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz oder Mutterschaft. Alle Erwerbstätigen – auch Start-up-Gründerinnen und -Gründer – sind beitragspflichtig.
- Familienzulagen (FZ): Auch für Start-ups mit selbstständig erwerbenden Gründerinnen und Gründern gilt seit dem 01. Januar 2013 eine Beitragspflicht gemäss dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG). Sie müssen sich im Kanton ihres Geschäftssitzes zwingend einer Familienausgleichskasse anschliessen.
Ich möchte Pensionskassenguthaben und Vermögen aus der Säule 3a für die Gründung meines Start-ups beziehen. Ist das möglich?
Wenn Sie Ihr Start-up als Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft gründen und bei der Ausgleichskasse als selbstständig erwerbend gemeldet sind, können Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a vorzeitig beziehen – etwa zur Finanzierung Ihres Unternehmens. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt wird.
Gründen Sie hingegen eine AG oder GmbH, gelten Sie als Angestellte oder Angestellter Ihres eigenen Start-ups. In diesem Fall ist ein Vorbezug aus der 2. oder 3. Säule nicht möglich.
Wie hoch sind die Kosten für Start-up-Versicherungen?
Die Kosten für Versicherungen hängen stark von der Art Ihres Start-ups, der gewählten Rechtsform, der Branche, der Anzahl Angestellter sowie dem gewünschten Deckungsumfang ab. Eine pauschale Aussage ist daher kaum möglich.
Besonders grundlegende Absicherungen wie eine Haftpflichtversicherung für Start-ups können bereits mit kleinen Prämien viel Schutz bieten – abhängig vom individuellen Risiko.
Grundsätzlich gilt: Je individueller Ihr Versicherungsschutz auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten ist, desto besser sind Sie im Ernstfall abgesichert – ohne unnötige Mehrkosten. Mit dem Versicherungscheck der AXA finden Sie schnell heraus, welche Versicherungen für Ihr Start-up wirklich relevant sind und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.