20 % Rabatt für Gründer:innen auf viele Produkte der KMU-Versicherung
Im Gründeralltag hat man auch mal Pech. Und ab und an passieren Fehler. Damit das nicht das Ende Ihrer Selbstständigkeit bedeutet, gibt es die Start-up-Versicherungen der AXA. Mit dem Versicherungscheck erfahren Sie, wie Sie sich vor Risiken in der Gründungsphase schützen – damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Chancen konzentrieren können.
Oder besser gefragt, welche Versicherungen braucht Ihr neu gegründetes Unternehmen? Versicherungen springen immer dann ein, wenn etwas geschieht, das Sie in Ihrer Selbstständigkeit aus der Bahn werfen könnte. Egal ob ein Brand im Warenhaus oder Kaffee auf dem Firmenlaptop – Versicherungen bieten Schutz vor Risiken, die Ihrem Traum vom Unternehmertum gefährlich werden könnten.
Bei der Wahl des Versicherungsschutzes geht es nicht darum, eine bestimmte Zahl an Policen vorweisen zu können. Stattdessen sollten Sie sich die Frage stellen: Welchen Risiken ist mein junges Unternehmen ausgesetzt? Und wogegen möchte ich mich absichern?
Für Start-ups und Selbstständige sind nur wenige Versicherungen obligatorisch. Diese betreffen meist die Absicherung von Mitarbeitenden. Den übrigen Versicherungsschutz können Unternehmerinnen und Unternehmer frei wählen. Sollten sie auch – denn so behalten sie die grössten Risiken ihres Unternehmens im Griff.
Sie haben in den letzten 12 Monaten eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen? Dann profitieren Sie online von 20 % Rabatt auf die Erstjahresprämie Ihrer AXA Sach-, Haft- und Cyberversicherung sowie auf die jährliche Prämie der UVGZ innerhalb der initialen Vertragslaufzeit. Die Rabattaktion läuft bis zum 17.09.2023 und kann danach durch die AXA verlängert werden. Der Rabatt wird nicht rückwirkend gewährt.
Mit einer starken Partnerin an der Seite gründet es sich leichter: Wir glauben an Ihren Erfolg und möchten Sie bestmöglich auf Ihrem Weg zum etablierten Unternehmen unterstützen. Deshalb bietet die AXA Gründerinnen und Gründern Zugang zu exklusiven Tools, Workshops und Events – von der Liquiditätsplanung bis zur Networking-Veranstaltung.
Nicht nur im Schadenfall für Sie da: Viele Versicherungs- und Vorsorgelösungen der AXA beinhalten hilfreiche Zusatzservices, die Ihnen Ihren Gründeralltag erleichtern – von der Benefit-Plattform für Mitarbeitende bis zur kostenfreien Rechtsberatung.
Sozialversicherungen sind obligatorische Versicherungen. Sie schützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor Risiken und sichern ihre wirtschaftliche Existenz. Sowohl Angestellte als auch Selbstständige leisten finanzielle Beiträge.
Welche Sozialversicherungen für Neugründerinnen und Neugründer obligatorisch sind, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Ausgleichskassen und in bestimmten Fällen auch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) entscheiden, ob jemand im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als selbstständig erwerbend gilt.
Zu den Sozialversicherungen zählen:
Zu den wichtigsten Betriebsversicherungen für Neugründungen zählen:
Je nach Firmentyp und Branche entscheiden sich viele Selbstständigerwerbende zudem für folgende Deckungen:
Selbstständigerwerbende in der Schweiz können sich nicht der Arbeitslosenversicherung (ALV) anschliessen. Sie sind somit nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Wer bei der Ausgleichskasse als selbständigerwerbende Person gemeldet ist, kann das Guthaben der beruflichen Vorsorge als Startkapital beziehen. Auch das angesparte und steuerbegünstigte Kapital der Säule 3a kann zu einem tiefen steuerlichen Spezialsatz vorbezogen werden. Sie dürfen diesen Bezug in Ihre Selbständigkeit investieren.
Als selbständig gelten Inhaberinnen und Inhaber eines Unternehmens der Rechtsform Einzelfirma, Kommanditgesellschaft oder Kollektivfirma. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu stellen.
Inhaberinnen und Inhaber einer Firma mit der Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) haben den Status Arbeitnehmer respektive Arbeitnehmerin. Sie können ihr Guthaben in der zweiten und dritten Säule (3a) nicht für die Selbständigkeit beziehen. In der Praxis wird aus diesem Grund des Öfteren zuerst eine Einzelfirma gegründet und erst in einem zweiten Schritt in eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) umgewandelt.
Was müssen Sie beim Start in die Selbstständigkeit berücksichtigen? Wir haben die wichtigsten Aufgaben und Tipps zur Gründung für Sie zusammengetragen.
Wer sich selbstständig macht, sorgt sich um seine langfristige Sicherheit. Die Säule 3a ist für Selbstständigerwerbende eine gute Möglichkeit, sich für die Zukunft abzusichern.
Wie viel Startguthaben benötige ich für den Start in die Selbstständigkeit? Und welche laufenden Kosten kommen auf mich zu? Wir beantworten die wichtigsten finanziellen Fragen zur Selbstständigkeit.
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