Ein Mann und eine Frau lächeln und jubeln gemeinsam vor einem Laptop in einem modernen, gut beleuchteten Büro.

Mit dem eigenen Unternehmen durchstarten? Aber sicher Versicherungen für Start-ups

In allen Phasen der Gründung abgesichert
Rabatte für Start-up-Gründerinnen und -Gründer
Individueller Schutz, der flexibel mitwächst

Die Gründung eines Start-ups bringt viele Chancen, aber auch Risiken mit sich. Gerade zu Beginn können finanzielle, rechtliche oder gesundheitliche Herausforderungen schnell zur Belastung werden. Eine individuelle, frühzeitige und verlässliche Absicherung ist daher unverzichtbar. Die AXA begleitet Sie während der Gründungsphase und bietet langfristige, individuelle Versicherungslösungen für Ihr Unternehmen. Ob Sie allein starten oder bereits ein Team aufbauen – mit unserem Versicherungscheck finden Sie heraus, welche Absicherung für Ihr Start-up wirklich relevant ist. 

Welche Versicherungen brauchen Start-ups in der Schweiz?

Start-ups bewegen sich von Anfang an in einem dynamischen Umfeld – mit vielen Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen und Risiken. Ein Unfall oder eine Zahlungsverzögerung können junge Unternehmen finanziell stark belasten. Deshalb ist es wichtig, von Beginn an für den passenden Versicherungsschutz zu sorgen. 

In der Schweiz sind für Start-ups je nach Rechtsform keine oder nur wenige Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben. Andere sind freiwillig, doch dringend empfohlen. Was zählt, ist die Kenntnis Ihrer individuellen Risiken – und ein gezielter Versicherungsschutz dagegen.

Die gängigsten Versicherungen für Start-ups

  • Berufshaftpflichtversicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit ein finanzieller Schaden bei Dritten entsteht – zum Beispiel durch fehlerhafte Beratung, ein Versäumnis oder eine falsche Berechnung.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Ein Kunde stolpert über ein Kabel im Büro, ein defektes Produkt verursacht einen Schaden – in solchen Fällen ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Start-ups unverzichtbar. Sie schützt Sie vor hohen Schadenersatzforderungen und übernimmt alle Kosten bei berechtigten Ansprüchen. Unbegründete Forderungen werden konsequent abgewehrt.
  • Betriebsrechtsschutz: Streitigkeiten mit Lieferbetrieben, Kunden oder Vermieterinnen können schnell teuer werden. Unsere Betriebsrechtsschutzversicherung steht Ihnen mit rechtlicher Unterstützung zur Seite und übernimmt Verfahrenskosten.
  • Unfallversicherung (UVG): Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, ist der Abschluss einer Unfallversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die UVG deckt sowohl Berufs- als auch Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten ab.
  • Sachversicherung: Ob Diebstahl, Brand oder Wasserschaden – die Sachversicherung schützt Ihre Einrichtung, Geräte und Ihr Warenlager zuverlässig, damit ein Schadenfall nicht zur Kostenfalle wird.
  • Berufliche Vorsorge: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über CHF 22'050 in der beruflichen Vorsorge abzusichern. Mit unseren massgeschneiderten Vorsorgelösungen für Unternehmen unterstützen wir Sie dabei – individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Start-ups. Unternehmen ohne Mitarbeitende empfehlen wir eine frühzeitige Absicherung mit einer privaten Vorsorgelösung.

Zusätzlich empfohlene Versicherungen für Start-ups

  • Krankentaggeldversicherung: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, den Lohn von wegen Krankheit oder Schwangerschaft ausgefallenen Mitarbeitenden während einer bestimmten Zeit weiterzuzahlen. Eine Krankentaggeldversicherung übernimmt diese Zahlungen und schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Belastungen bei längeren Ausfällen.
  • Cyberversicherung: Cyberangriffe gehören zu den grössten Risiken für moderne Unternehmen – unabhängig von ihrer Grösse. Die Cyberversicherung schützt Sie bei Hackerangriffen, Datenverlust und Systemausfällen.
  • Technische Versicherung: Wenn Ihre Arbeit stark von Maschinen, IT-Systemen oder technischer Infrastruktur abhängt, sichert die Technikversicherung Ausfälle oder Schäden ab – damit Ihr Betriebsalltag nicht ins Stocken gerät.

Das Angebot der AXA für Start-ups

  • Junge Frau sitzt auf dem Sofa mit Laptop
    Die grössten Risiken für Start-ups

    Zahlungsausfälle, Rechtsstreitigkeiten oder Erwerbsausfälle aufgrund von Krankheit oder Unfall können Ihr Start-up gefährden. Wie Sie sich schützen, erfahren Sie in unserem Blog.

    Zum Blog

Wie funktioniert die Vorsorge für Start-ups?

Bei der Wahl der passenden Vorsorgelösung spielt die Rechtsform Ihres Unternehmens eine entscheidende Rolle: Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft gelten als «selbstständig erwerbend». Sie können sich einer beruflichen Vorsorge unterstellen – müssen es aber nicht. Inhaberinnen und Inhaber einer AG oder GmbH gelten hingegen als «Angestellte» ihres eigenen Unternehmens. Für sie gelten das BVG und die gesetzliche Verpflichtung, sich und ihre Mitarbeitenden in der 2. Säule abzusichern.

Mehr zum Thema Vorsorge und Selbstständigkeit erfahren Sie in unserem Blog «Vorsorge für Selbstständige: Was braucht es wirklich?».

Für Einzelfirmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften

  • Obligatorisch: Sie sind verpflichtet, sich bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV) anzumelden, wenn Sie mehr als CHF 2300 Gewinn pro Jahr erwirtschaften.
  • Freiwillig: Sie können sich freiwillig der beruflichen Vorsorge unterstellen und einer Pensionskasse (2. Säule) anschliessen. Um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, schliessen viele Selbstständigerwerbende in der Schweiz zudem eine private Vorsorge mit der 3. Säule ab.

Für AGs oder GmbHs

  • Obligatorisch: Für Sie und Ihre Mitarbeitenden gilt das BVG. Ab einer Lohnsumme von CHF 22'680 (Stand 2025) müssen Sie sich und Ihr Team einer BVG-Lösung (2. Säule) anschliessen oder Ihre eigene Pensionskasse führen.
  • Freiwillig: Sie können eine private Vorsorge mit der 3. Säule abschliessen.
  • Zwei Perosnen schauen Dokumente an
    Berufliche Vorsorge mit der 2. Säule

    Das Führen einer eigenen Pensionskasse ist für neu gegründete Unternehmen oft zu aufwändig. Deshalb bietet Ihnen die AXA verschiedene teilautonome Vorsorgelösungen.

    Mehr zur beruflichen Vorsorge
  • Paar mit einem Kind steht draussen
    Private Vorsorge mit der 3. Säule

    Die private Vorsorge in der 3. Säule ist für Selbstständigerwerbende eine gute Möglichkeit, sich für die Zukunft abzusichern und nebenbei Steuern zu sparen.

    Zur privaten Vorsorge

Hilfe und häufig gestellte Fragen

Welche Sozialversicherungen sind für Start-ups obligatorisch?

Auch für Start-ups gelten in der Schweiz klare Vorgaben im Bereich der Sozialversicherungen. Diese Versicherungen dienen der wirtschaftlichen Absicherung – sei es im Alter, bei Invalidität, Krankheit, Mutterschaft oder im Todesfall. Welche Beiträge Sie leisten müssen, hängt insbesondere von der gewählten Rechtsform Ihres Unternehmens ab.

Wichtig: Ob Sie als Gründerin oder Gründer im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als selbstständig gelten, entscheidet die zuständige Ausgleichskasse – in manchen Fällen auch die Suva.

Folgende Sozialversicherungen sind für Start-ups relevant und in der Regel obligatorisch:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Die AHV bildet gemeinsam mit der IV die 1. Säule der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie ist für alle Erwerbstätigen obligatorisch – auch für Selbstständige. Sie sichert im Alter sowie im Todesfall die Existenzgrundlage. Eine lückenlose Beitragszahlung ist entscheidend, da die AHV im Ruhestand oft die einzige Einkommensquelle darstellt.
  • Invalidenversicherung (IV): Ebenfalls Teil der 1. Säule und obligatorisch für alle, die in der Schweiz leben oder arbeiten. Die IV unterstützt mit Wiedereingliederungsmassnahmen und finanziellen Leistungen im Falle einer Invalidität – etwa nach Krankheit oder Unfall.
  • Erwerbsersatzordnung (EO): Die EO springt ein bei Erwerbsausfällen infolge von Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz oder Mutterschaft. Alle Erwerbstätigen – auch Start-up-Gründerinnen und -Gründer – sind beitragspflichtig.
  • Familienzulagen (FZ): Auch für Start-ups mit selbstständig erwerbenden Gründerinnen und Gründern gilt seit dem 01. Januar 2013 eine Beitragspflicht gemäss dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG). Sie müssen sich im Kanton ihres Geschäftssitzes zwingend einer Familienausgleichskasse anschliessen.
Ich möchte Pensionskassenguthaben und Vermögen aus der Säule 3a für die Gründung meines Start-ups beziehen. Ist das möglich?

Wenn Sie Ihr Start-up als Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft gründen und bei der Ausgleichskasse als selbstständig erwerbend gemeldet sind, können Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a vorzeitig beziehen – etwa zur Finanzierung Ihres Unternehmens. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt wird.

Gründen Sie hingegen eine AG oder GmbH, gelten Sie als Angestellte oder Angestellter Ihres eigenen Start-ups. In diesem Fall ist ein Vorbezug aus der 2. oder 3. Säule nicht möglich.

Wie hoch sind die Kosten für Start-up-Versicherungen?

Die Kosten für Versicherungen hängen stark von der Art Ihres Start-ups, der gewählten Rechtsform, der Branche, der Anzahl Angestellter sowie dem gewünschten Deckungsumfang ab. Eine pauschale Aussage ist daher kaum möglich.

Besonders grundlegende Absicherungen wie eine Haftpflichtversicherung für Start-ups können bereits mit kleinen Prämien viel Schutz bieten – abhängig vom individuellen Risiko.

Grundsätzlich gilt: Je individueller Ihr Versicherungsschutz auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten ist, desto besser sind Sie im Ernstfall abgesichert – ohne unnötige Mehrkosten. Mit dem Versicherungscheck der AXA finden Sie schnell heraus, welche Versicherungen für Ihr Start-up wirklich relevant sind und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.

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