20 % Rabatt für Gründer:innen auf viele Produkte der KMU-Versicherung 

Im Gründeralltag hat man auch mal Pech. Und ab und an passieren Fehler. Damit das nicht das Ende Ihrer Selbstständigkeit bedeutet, gibt es die Start-up-Versicherungen der AXA. Mit dem Versicherungscheck erfahren Sie, wie Sie sich vor Risiken in der Gründungsphase schützen – damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Chancen konzentrieren können.

Welche Versicherungen brauchen Start-ups und Selbstständige?

Oder besser gefragt, welche Versicherungen braucht Ihr neu gegründetes Unternehmen? Versicherungen springen immer dann ein, wenn etwas geschieht, das Sie in Ihrer Selbstständigkeit aus der Bahn werfen könnte. Egal ob ein Brand im Warenhaus oder Kaffee auf dem Firmenlaptop – Versicherungen bieten Schutz vor Risiken, die Ihrem Traum vom Unternehmertum gefährlich werden könnten.

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes geht es nicht darum, eine bestimmte Zahl an Policen vorweisen zu können. Stattdessen sollten Sie sich die Frage stellen: Welchen Risiken ist mein junges Unternehmen ausgesetzt? Und wogegen möchte ich mich absichern? 

Für Start-ups und Selbstständige sind nur wenige Versicherungen obligatorisch. Diese betreffen meist die Absicherung von Mitarbeitenden. Den übrigen Versicherungsschutz können Unternehmerinnen und Unternehmer frei wählen. Sollten sie auch – denn so behalten sie die grössten Risiken ihres Unternehmens im Griff. 

Die vier grössten Risiken für Start-ups und Selbstständige: So schützen Sie sich

1. Liquiditätsengpässe: Damit das Geld nicht knapp wird

Liquiditätsengpässe in der Gründungsphase sind der häufigste Grund für das Scheitern einer Selbstständigkeit. Wird das Geld knapp, schwindet auch der Handlungsspielraum. Kredite laufen weiter, Rechnungen müssen bezahlt werden, Betreibungen häufen sich. Viele Start-ups und neu gegründete Unternehmen verfügen über ein begrenztes finanzielles Polster. Umso wichtiger ist es, das Risiko mangelnder Liquidität abzusichern. Das geht – mit der richtigen Planung.

2. Ertragsausfälle: Damit ein Ausfall nicht das «Aus» bedeutet

Steht Ihr Unternehmen still, verdient es kein Geld. Versicherungen nennen das Erwerbs- oder Produktivitätsunterbruch. Solche Unterbrüche zählen zu den grössten Risiken für eine neue Selbstständigkeit. Denn: Wenn Auftraggeberinnen und Auftraggeber auf Ihre Lieferung warten müssen oder Verträge und Abmachungen nicht eingehalten werden, wird’s in der Regel teuer. Damit kennen wir uns aus. Als führende KMU-Versicherung der Schweiz wissen wir, worauf es für Start-ups bei einem Ausfall ankommt: schnell wieder durchstarten zu können.

Die Lösung der AXA

1. Krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle

 

2. Ausfälle aufgrund von technischem Versagen, Diebstählen oder Cyberangriffen

 

3. Ausfälle infolge von Schadenersatzansprüchen

3. Fehlendes Know-how: Damit Sie jederzeit gut beraten sind

Wer in die Selbstständigkeit startet, ist beinahe täglich mit neuen Fragen und Entscheidungen konfrontiert: Von Finanzierung und Businessmodell über Buchhaltung und Teilhaberschaft bis hin zur Neukundenakquise. Wie geht das alles? Als Gründerin oder Gründer können Sie nicht alles wissen – erst recht nicht von Anfang an. Doch fehlendes Know-how kann für Selbstständige zum Problem werden. Unklarheiten lenken ab und stehlen wertvolle Zeit. Egal ob es um gesetzliche Bestimmungen oder die Wahl der richtigen Rechtsform geht. Die gute Nachricht ist: Sie müssen nicht alles wissen, sondern nur, wer Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite steht.

Die Lösung der AXA

4. Mangelnde Bekanntheit: Damit die Kundschaft Schlange steht

Sichtbarkeit ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für Ihre Selbstständigkeit. Viele Jungunternehmerinnen und -unternehmer unterschätzen, wie viel Arbeit es erfordert, das eigene Angebot bekannt zu machen. Das ist ein Risiko. Um sich am Markt zu behaupten, brauchen Sie neue Kundinnen und Kunden. Und von denen werden Sie nur gefunden, wenn Sie ausreichend sichtbar sind. Deshalb gilt: Ob Networking, Online-Marketing, Mundpropaganda, Inserate oder der virale Post auf Social Media: Verschaffen Sie Ihrem neuen Unternehmen die Bekanntheit, die es verdient. Schliesslich sind Sie gut bei dem, was Sie tun – und das darf jede und jeder wissen.

Jährlich vertrauen über 5000 Gründerinnen und Gründer auf die AXA Gründen mit der AXA
Über CHF 2 Mia. Schadenzahlungen an Kundinnen und Kunden im Jahr 2021 Gründen mit der AXA
Das dichteste Beratungsnetz der Schweiz Gründen mit der AXA
147 Jahre Erfahrung im Schweizer Versicherungsmarkt Gründen mit der AXA
40 % aller Schweizer Unternehmen sind bei der AXA versichert Gründen mit der AXA
Investition in Schweizer Start-ups Gründen mit der AXA

Wie funktioniert die Vorsorge für Start-ups und Selbstständige?

Bei der Wahl der passenden Vorsorgelösung spielt die Rechtsform Ihres Unternehmens eine entscheidende Rolle: Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft gelten als «selbstständig erwerbend». Sie können sich einer beruflichen Vorsorge unterstellen – müssen es aber nicht. Inhaberinnen und Inhaber einer AG oder GmbH gelten hingegen als «Angestellte» ihres eigenen Unternehmens. Für sie gilt das BVG und die gesetzliche Verpflichtung, sich und ihre Mitarbeitenden in der 2. Säule abzusichern.

Für Einzelfirmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften

Als Inhaberin und Inhaber gelten Sie als «selbstständig erwerbend».

  • Obligatorisch: Sie sind verpflichtet, sich bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV) anzumelden, wenn Sie mehr als CHF 2300 Gewinn pro Jahr erwirtschaften.
  • Freiwillig: Sie können sich freiwillig der beruflichen Vorsorge unterstellen und einer Pensionskasse (2. Säule) anschliessen. Um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, schliessen viele Selbstständigerwerbende in der Schweiz zudem eine private Vorsorge mit der 3. Säule ab. 

Mehr zum Thema Vorsorge und Selbstständigkeit erfahren Sie in unserem Blog «Vorsorge für Selbstständige: Was braucht es wirklich?».

Für AGs oder GmbHs

Als Inhaberin und Inhaber gelten Sie als Angestellte  oder Angestellter Ihres eigenen Unternehmens.

  • Obligatorisch: Für Sie und Ihre Mitarbeitenden gilt das BVG. Ab einer Lohnsumme von CHF 21'330 müssen Sie sich und Ihr Team einer BVG-Lösung (2. Säule) anschliessen oder ihre eigene Pensionskasse führen.
  • Freiwillig: Sie können eine private Vorsorge mit der 3. Säule abschliessen. 

Die Start-up-Vorteile der AXA

  • 20 % Rabatt als kleine Starthilfe

    Sie haben in den letzten 12 Monaten eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen? Dann profitieren Sie online von 20 % Rabatt auf die Erstjahresprämie Ihrer AXA Sach-, Haft- und Cyberversicherung sowie auf die jährliche Prämie der UVGZ innerhalb der initialen Vertragslaufzeit. Die Rabattaktion läuft bis zum 17.09.2023 und kann danach durch die AXA verlängert werden. Der Rabatt wird nicht rückwirkend gewährt. 

    Zu den Prämienrechnern

  • Zugang zu ausgewählten Tools, Workshops und Events

    Mit einer starken Partnerin an der Seite gründet es sich leichter: Wir glauben an Ihren Erfolg und möchten Sie bestmöglich auf Ihrem Weg zum etablierten Unternehmen unterstützen. Deshalb bietet die AXA Gründerinnen und Gründern Zugang zu exklusiven Tools, Workshops und Events – von der Liquiditätsplanung bis zur Networking-Veranstaltung. 

  • Hilfreiche Services für den Gründeralltag

    Nicht nur im Schadenfall für Sie da: Viele Versicherungs- und Vorsorgelösungen der AXA beinhalten hilfreiche Zusatzservices, die Ihnen Ihren Gründeralltag erleichtern – von der Benefit-Plattform für Mitarbeitende bis zur kostenfreien Rechtsberatung. 

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    CHF 500 Nachlass auf Ihre Gründungskosten

    Sie möchten bequem online gründen? Die AXA beteiligt sich bei einer Gründung über startups.ch und dem Abschluss von mindestens zwei Unternehmensversicherungen mit bis zu CHF 500 an Ihren Gründungskosten.

    Zu startups.ch
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    Unser Engagement für Start-ups

    Wir sind Fan der Gründerinnen- und Gründerlandschaft der Schweiz. Alles zur Partnerschaft der AXA mit dem Impact Hub Zürich und der Zusammenarbeit mit Start-ups.

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Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Welche Sozialversicherungen sind für Start-ups und Selbstständige obligatorisch?

    Sozialversicherungen sind obligatorische Versicherungen. Sie schützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor Risiken und sichern ihre wirtschaftliche Existenz. Sowohl Angestellte als auch Selbstständige leisten finanzielle Beiträge. 

    Welche Sozialversicherungen für Neugründerinnen und Neugründer obligatorisch sind, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Ausgleichskassen und in bestimmten Fällen auch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) entscheiden, ob jemand im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als selbstständig erwerbend gilt.

    Zu den Sozialversicherungen zählen: 

    • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenvorsorge (1. Säule zusammen mit IV). Mit der AHV decken Sie den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall ab. Als Volksversicherung ist die AHV für alle Personen, die in der Schweiz leben oder erwerbstätig sind, obligatorisch. Oft ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nach der Pensionierung die einzige Einnahmequelle. Achten Sie deshalb auf die lückenlose Einzahlung der AHV-Beiträge.
    • Invalidenversicherung (IV): Die IV stellt die Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule zusammen mit AHV) sicher. Sie ist für alle Personen, die in der Schweiz leben oder erwerbstätig sind, obligatorisch. Sie sichert die Existenzgrundlage der Versicherten mit Wiedereingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen im Falle einer Invalidität.
    • Erwerbsersatzordnung (EO): Die EO bietet für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht oder Mutterschaft einen angemessenen Ersatz. Der Beitrag für diese Absicherung ist für alle obligatorisch.
    • Familienzulagen (FZ): Seit dem 01.01.2013 sind alle Selbstständigerwerbenden in der Schweiz obligatorisch dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) unterstellt. Mit diesem Anspruchsrecht sind Selbstständige somit auch beitragspflichtig. Sie müssen sich im Kanton ihres Geschäftssitzes zwingend einer Familienausgleichskasse anschliessen.
    • Versicherungen gegen gesundheitliche Risiken:  Die richtige Absicherung in Gesundheitsfragen ist in der Selbstständigkeit von zentraler Bedeutung. Damit ein Konkurs vermieden und das Geschäft im Ernstfall weitergeführt werden kann, müssen Selbstständige für Fälle wie Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod versichert sein.
      • Krankentaggeldversicherung (KTG): Hiermit wird das Risiko der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit freiwillig abgedeckt. Die Leistungsdauer umfasst maximal zwei Jahre. 
      • Unfallversicherung: Hiermit wird ein Arbeitsausfall infolge eines Unfalls abgedeckt. Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) unterscheidet zwei Typen:
        • Berufsunfälle (BU): Für Mitarbeitende obligatorisch. Firmengründerinnen und Firmengründer können sich privat über die Krankenversicherung oder über die Firma versichern.
        • Nichtberufsunfälle (NBU): Ab acht Stunden Arbeitszeit pro Woche ist sie für Personal obligatorisch. Firmeninhaberinnen und -inhaber können sich privat über die Krankenversicherung oder über die Firma versichern.
        • Selbstständigerwerbende ohne Angestellte müssen keine Unfallversicherung abschliessen. Sie können jedoch ein Unfalltaggeld in ihrer Krankentaggeldversicherung einschliessen oder sich freiwillig dem UVG unterstellen. Werden Selbstständigerwerbende krank oder erleiden sie einen Unfall, ist es ihnen oft nicht mehr möglich, das gewohnte Einkommen zu erzielen. In solchen Fällen schliesst die Unfall- und Krankentaggeldversicherung für Selbstständigerwerbende die Lücke.
      • Im Invaliditätsfall kann es komplizierter werden: Hier können Sie sich mit einer privaten Deckung zusätzlich absichern oder die Leistungen erhöhen, die vom Pensionsfonds Ihres Unternehmens abgedeckt sind.
      • Für den Todesfall gilt die Faustregel: Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Familie zu versorgen haben, sollten sich besser absichern als junge Alleinstehende.
    • Berufliche Vorsorge (BVG): Die berufliche Vorsorge ist für Selbstständige ohne Mitarbeitende freiwillig. Wird Personal mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 22'050 beschäftigt, sind die Beiträge an die berufliche Vorsorge obligatorisch. Um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, schliessen viele Selbstständigerwerbende in der Schweiz zusätzlich zur BVG auch eine private Vorsorge mit der 3. Säule ab. 
  • Was sind die wichtigsten Betriebsversicherungen für Start-ups und Selbstständige?

    Zu den wichtigsten Betriebsversicherungen für Neugründungen zählen:

    Je nach Firmentyp und Branche entscheiden sich viele Selbstständigerwerbende zudem für folgende Deckungen:

  • Können sich Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit versichern?

    Selbstständigerwerbende in der Schweiz können sich nicht der Arbeitslosenversicherung (ALV) anschliessen. Sie sind somit nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

  • Ich möchte Pensionskassenguthaben und Vermögen aus der Säule 3a für die Gründung meines Start-ups beziehen. Ist dies möglich?

    Wer bei der Ausgleichskasse als selbständigerwerbende Person gemeldet ist, kann das Guthaben der beruflichen Vorsorge als Startkapital beziehen. Auch das angesparte und steuerbegünstigte Kapital der Säule 3a kann zu einem tiefen steuerlichen Spezialsatz vorbezogen werden. Sie dürfen diesen Bezug in Ihre Selbständigkeit investieren.

    Als selbständig gelten Inhaberinnen und Inhaber eines Unternehmens der Rechtsform Einzelfirma, Kommanditgesellschaft oder Kollektivfirma. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu stellen.

    Inhaberinnen und Inhaber einer Firma mit der Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) haben den Status Arbeitnehmer respektive Arbeitnehmerin. Sie können ihr Guthaben in der zweiten und dritten Säule (3a) nicht für die Selbständigkeit beziehen. In der Praxis wird aus diesem Grund des Öfteren zuerst eine Einzelfirma gegründet und erst in einem zweiten Schritt in eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) umgewandelt.

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