Willkommen auf der Informationsseite zur Pensionskasse bei der AXA. Hier finden Sie als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- die wichtigsten Informationen zur beruflichen Vorsorge (2. Säule),
- den Zugang zum Vorsorgeportal auf myAXA,
- die Seite Ihrer Stiftung,
- ein Glossar mit Erklärungen zu wichtigen Begriffen der 2. Säule.
News, Kennzahlen und Formulare
Die AXA betreut acht verschiedene Pensionskassen (Stiftungen) in der beruflichen Vorsorge. Auf Ihrem Pensionskassenausweis auf myAXA finden Sie den Namen Ihrer Pensionskasse (Stiftung). Aktuelle Meldungen, Kennzahlen und Performancedaten sowie nützliche Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Website Ihrer Stiftung.
Die wichtigsten Begriffe rund um die Pensionskasse
Altersguthaben
Das Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge ist das Guthaben, das Sie laufend in der 2. Säule aufbauen. Ihr vorhandenes Altersguthaben setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
- Individuelle Altersgutschriften
- Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen
- Allfällige Einlagen durch die Arbeitgebenden und/oder durch Einkauf
- Gutgeschriebene Zinsen
- Überschussanteile
Massgebend für die Höhe Ihres obligatorischen Altersguthabens sind ausschliesslich die Altersgutschriften und Einlagen gemäss den Mindestvorschriften des BVG sowie deren Verzinsung. Für die Verzinsung gilt der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz.
Altersgutschriften
Die Altersgutschriften dienen dem Aufbau von Altersguthaben. Sie setzen sich zusammen aus den Sparbeiträgen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Die Höhe der Altersgutschriften ist im Vorsorgereglement jeder Vorsorgeeinrichtung festgelegt und berechnet sich grundsätzlich prozentual anhand des versicherten Lohns. Gemäss BVG kommen folgende Prozentsätze zur Anwendung:
- Lebensalter 25–34 Frau/Mann: 7 %
- Lebensalter 35–44 Frau/Mann: 10 %
- Lebensalter 45–54 Frau/Mann: 15 %
- Lebensalter 55–65 Frau/Mann: 18 %
Die Angleichung des Referenzalters (früher: Rentenalter) auf 65 Jahre bedeutet, dass dieses Alter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wird. Die Anhebung erfolgt ab dem 01. Januar 2025 jährlich um drei Monate. Frauen mit Jahrgang 1960 oder älter sind von der Anhebung nicht betroffen. Das bedeutet, dass eine Frau mit Jahrgang 1962 im Jahr 2026 pensioniert wird und ein Referenzalter von 64 Jahren und 6 Monaten hat.
Alterskapital
Das Alterskapital entspricht dem Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung. Ihr voraussichtliches Alterskapital finden Sie in Ihrem persönlichen Ausweis (Pensionskassenausweis). Der Betrag ergibt sich aus der Hochrechnung des vorhandenen Altersguthabens auf der Basis Ihres aktuell versicherten Lohns, der reglementarischen Altersgutschriften und der aktuell garantierten Zinssätze.
Altersrente, berufliche Vorsorge
Die jährliche Altersrente berechnen Sie, indem Sie das Altersguthaben bei Erreichen der Pensionierung mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Umwandlungssatz multiplizieren.
Mehrere Arbeitgebende
Arbeiten Sie bei mehreren Arbeitgebenden und erreichen pro Arbeitsverhältnis keinen Mindestjahreslohn gemäss BVG, haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig bei der Vorsorgeeinrichtung einer oder eines Ihrer Arbeitgebenden versichern zu lassen. Ist dies nicht möglich, können Sie sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen.
So kontaktieren Sie uns
Wünschen Sie eine kostenlose Vorsorgeberatung oder eine Pensionsplanung?
Unsere Beraterinnen und Berater sind für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Pensionskasse (Stiftung)? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage Ihre Versichertennummer und/oder Ihre Vertrags-Nr. an. Diese Angaben finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis. Ihren Pensionskassenausweis finden Sie jederzeit digital auf myAXA unter «Dokumente».
Contact Center für Anliegen zur Pensionskasse (Stiftung):
Tel.: 0800 809 810
E-Mail: services.bvg@axa.ch
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Pensionierung planen
Mehr Zeit für Reisen, neue Hobbys und Sport, Enkelkinder und Freundschaften und, und, und. Mit der Pensionierung beginnt eine aufregende Zeit mit neuen Möglichkeiten.
Ihre Vorsorgesituation
Als versicherte Person einer AXA Pensionskasse können Sie unser digitales Vorsorgeportal auf myAXA kostenlos nutzen. Die Onlineplattform hilft, jederzeit den Überblick über die eigene Vorsorge zu behalten.
3. Säule – private Vorsorge
Mit einer freiwilligen Einzahlung in die gebundene Vorsorge 3a oder die freie Vorsorge 3b lassen sich Einkommenslücken aus der 1. und 2. Säule weitgehend schliessen.