Sicherheit und Recht

Schutz vor Transportschäden: Ihr Leitfaden für einen reibungslosen Warentransport

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Ob auf dem Wasser, zu Lande oder in der Luft: Weltweit werden heutzutage alle Arten von Gütern versendet. Doch was passiert, wenn während des Transports etwas schief geht? Wer haftet für den entstandenen Schaden? Wir erklären das Wichtigste rund um Transportschäden und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Unternehmen am besten schützen können.

Allein in der Schweiz belief sich die Transportleistung im Güterverkehr auf den Strassen und Schienen 2021 auf beeindruckende 27,8 Milliarden Tonnenkilometer. Angesichts dieses immensen Warenflusses ist es kaum überraschend, dass es gelegentlich zu Problemen kommt. Eine verlorene, beschädigte oder gestohlene Lieferung kann schnell ganze Liefer- und Produktionsketten durcheinanderbringen und Unternehmen finanziell stark belasten.

In solchen Fällen stellt sich die dringende Frage: Wer haftet und wie können Sie Ihr Unternehmen effektiv schützen?

Wer haftet bei einem Transportschaden?

Geht beim Transport Ihrer Ware etwas schief, haftet rein theoretisch das Transportunternehmen – aber nicht immer. Die rechtlichen Grundlagen und Haftungsbedingungen variieren je nach Transportmittel oder Bestimmungsland.

Für Unternehmen wird es ausserdem schnell aufwändig, bei einem Transportschaden die Haftungslimiten der einzelnen Verkehrsträger zu prüfen und die entsprechenden Verhandlungen einzuleiten. Marco Gämperle, Leiter Schaden Transportversicherungen bei der AXA, erklärt: «Es kommt oft vor, dass das Transportunternehmen entweder gar nicht zurückschreibt oder die Haftung ablehnt, insbesondere wenn sich eine kleine Firma an einen grossen Kurierdienst am anderen Ende des Globus wendet.»

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    Marco Gämperle

    Marco Gämperle hat einen CAS in Claims Management an der ZHAW absolviert und arbeitet seit über 20 Jahren im Bereich der Transportversicherungen. Aktuell berät er Kundinnen und Kunden bei Schadenfällen im In- und Ausland oder bei schwierigen Situationen rund um das Thema Logistik.

Welche Haftungslimiten gelten für Frachtführerinnen oder Kurierdienstleister?

In der Schweiz ist die Haftung von heimischen Spediteurinnen, Frachtführern, Kurierinnen, oder anderen Transportdienstleistern im Schweizer Obligationenrecht festgelegt. Diese gesetzlichen Regelungen können jedoch vertraglich angepasst werden. So ist es beispielsweise üblich, die Höhe der Entschädigung zu begrenzen.

«Typischerweise erstatten Versanddienstleister nur eine Schadensersatzleistung pro Kilogramm und nicht den Gesamtwert des Pakets», erklärt Marco Gämperle. Das gilt auch für die Schweizerische Post: Pakete werden nach Gewicht entschädigt und nicht auf der Grundlage ihres Wertes.

International gelten je nach Transportmittel und Art der Sendung wiederum unterschiedliche Haftungsrichtlinien.

Ab die Post: Lieferketten ohne Unterbruch

Das Unternehmen Neutromedics mit Sitz in Cham hat sich auf den Vertrieb von höchst sensiblen medizinischen Gütern spezialisiert: humane Implantate wie Knochen, Sehnen und Nerven. Über 5000 Pakete werden jährlich versendet, dabei wird jedes einzelne bei einer eisigen Temperatur von minus 80 Grad Celsius mit Trockeneis verpackt. Die besondere Natur dieser Güter erfordert höchste Präzision beim Warentransport. Zwar funktionieren die meisten Transporte reibungslos, doch es gibt immer mal wieder Zwischenfälle. In solchen Fällen kommt die Warentransportversicherung der AXA ins Spiel, die nicht nur Schäden deckt, sondern auch bei komplexen Verhandlungen mit Transportanbietern unterstützt. Bea Schnitzer, Leiterin Admin der Neutromedics AG, und Marco Gämperle, Leiter Schaden Transportversicherungen bei der AXA Schweiz, berichten über die Herausforderungen im Warentransport und erläutern, wie sich Unternehmen gegen Verluste oder Beschädigungen ihrer Güter schützen können.

Lesen Sie mehr dazu in unserem Kundenmagazin «Meine Firma», Ausgabe 3/2023

Ihr Rettungsanker bei Transportschäden: die Transportversicherung

Mit einer Warentransportversicherung, die alle entstandenen Schäden an der Ware abdeckt, sichern Unternehmen ihre Risiken in der Logistik ab. Marco Gämperle beschreibt die Transportversicherung der AXA folgendermassen: «Man kann sie sich wie eine Vollkaskoversicherung vorstellen. Passiert dem Paket auf der Reise etwas, bezahlen wir unseren Kundinnen und Kunden umgehend den Schaden. Unabhängig davon, ob die transportierte Ware zwischen Cham und Bern oder New York und Paris unterwegs ist.»

Was deckt eine Transportversicherung?

Eine Warentransportversicherung deckt den Verlust oder Beschädigungen der Produkte während des Transports ab, vom Abgangs- bis zum Bestimmungsort. Die Versicherung erstattet den Schaden und kontaktiert auch den Verursacher des Transportschadens, etwa den Spediteur, die Frachtführerin oder einen Kurierdienst, um eine Entschädigung zu fordern.

Über entsprechende Zusatzversicherungen können sich Unternehmen ausserdem gegen Betriebsausfälle aufgrund von nicht oder defekt gelieferter Ware absichern und sich Hilfe holen, sollten sie aufgrund von Verzögerungen oder Beschädigungen der bestellten Ware ihre Liefertermine oder Leistungen nicht einhalten können.

Für wen eignet sich eine Transportversicherung?

Ein ordentlicher Versicherungsschutz eignet sich grundsätzlich für alle Unternehmen in der Produktion und im Handel mit regelmässigen Paketsendungen oder grösseren Sendungen, die Risiken von Verlust oder Beschädigung umgehen möchten.

So unterschiedlich die zu transportierende Ware, so verschieden sind auch die Bedürfnisse der Unternehmen, die eine Transportversicherung in Anspruch nehmen. Marco Gämperle und sein Team bieten ihren Kundinnen und Kunden deshalb massgeschneiderte Lösungen an. «Die Bandbreite des versendeten Materials ist sehr gross. Je nach Ware gibt es unterschiedliche Versicherungsdeckungen», erklärt er.

Bei Transportschäden richtig handeln

Damit Ihre Versicherung bestmöglich greifen kann, sollten Sie im Schadenfall nach folgendem Schema vorgehen:

Transportschäden vermeiden: 5 Tipps für Paketsendungen

1. Adäquate Verpackung wählen

Die richtige Innen- und Aussenverpackung schützt das versendete Gut vor Stössen und Schlägen. Ziehen Sie eine hochwertige Verpackung in Betracht, selbst wenn dies höhere Frachtkosten bedeutet. Eine neutrale Verpackung verringert zudem das Diebstahlrisiko. 

2. Versanddienstleister sorgfältig auswählen

Bei der Auswahl des Versandpartners sollten Sie auf die Qualität achten.  Diese zeigt sich zum Beispiel an folgenden Leistungen:

  • persönliche Beratung
  • transparentes Trackingsystem
  • anpassbare Zustellbedingungen

Mit einer Transportversicherung bei der AXA unterstützen wir Sie dabei, den geeignetsten Versandpartner zu finden. 

3. Subunternehmer prüfen

Klären Sie frühzeitig ab, ob das Transportunternehmen den Auftrag selbst durchführt oder Subunternehmen engagiert. Akzeptieren Sie vom Versanddienstleister engagierte Subunternehmen nur nach vorheriger Prüfung.

4. Warenkontrolle durchführen

Kontrollieren Sie das Gut bei Auslieferung und Abholung möglichst gegen Unterschrift.

5. Transportversicherung abschliessen

Sichern Sie sich mit einer Warentransportversicherung ab. Legen Sie bei den Vertragsbedingungen ein besonderes Augenmerk auf eine angemessene Selbstbeteiligung pro Versandstück sowie die maximale Begrenzung pro Transportmittel. Führen Sie zudem eine Kosten-Nutzen-Analyse durch und bleiben Sie in Kontakt mit der Versicherung, sollte es zu einem Verzicht auf Regress kommen.

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