Ein lachendes Paar, die Frau umarmt den Mann von hinten, beide sind elegant gekleidet und stehen vor einem sonnigen, grünen Hintergrund.
Vorsorge

Ehe oder Konkubinat: Welche Vorteile haben die beiden Modelle?

Ob in der Schweiz die Ehe oder das Konkubinat finanziell vorteilhafter ist, hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere von Steuern, AHV und Leistungen im Todesfall. Während Konkubinatspaare derzeit noch Vorteile in Bezug auf Steuern und AHV haben, sind Ehepaare im Todesfall besser abgesichert. Doch welches Modell bietet insgesamt mehr Vorteile: die Ehe oder das Konkubinat? Die AXA-ARAG fasst die wichtigsten Unterschiede übersichtlich zusammen.

Die Rechtsschutzversicherung AXA-ARAG hat im letzten Jahr 15 Prozent mehr Anfragen zum Thema Partnerschaften erhalten als im Vorjahr. «Wir stellen fest, dass das Thema präsenter ist als früher. Oft wird uns die Frage gestellt, ob es sich finanziell lohne, zu heiraten», sagt Tamara Bozinovic-Brons, Rechtsanwältin bei der AXA-ARAG. Bekannt ist den Kundinnen und Kunden meist die sogenannte «steuerliche Heiratsstrafe», also die Tatsache, dass Ehepaare aufgrund der Steuerprogression oft höhere Steuern bezahlen als unverheiratete Paare. «Die Ehe bringt jedoch im Vergleich zum Konkubinat weitere Vor- und Nachteile mit finanziellen Folgen mit sich, die weniger diskutiert werden», so Tamara Bozinovic-Brons.

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AHV und Steuern: Wie unterscheiden sich Konkubinat und Ehe?

Konkubinatspaare sind in der Schweiz aktuell bei der AHV und bei den Steuern finanziell oft bessergestellt als Ehepaare. Unverheiratete Paare haben einen Anspruch auf die maximale AHV-Rente von bis zu CHF 32'760 pro Person, sie erhalten zusammen also bis zu CHF 65'520 pro Jahr. Bei verheirateten Personen hingegen darf die Summe der beiden Einzelrenten nicht höher sein als 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende. Durch den Trauschein reduziert sich also die jährliche AHV-Maximalrente auf CHF 49'140 – die Ehegatten büssen jährlich bis zu CHF 16'380 ein.

Auch steuerlich profitieren Konkubinatspaare häufig, da sie getrennt veranlagt werden und die Progression geringer ausfällt («Heiratsstrafe»). Mit der Einführung der Individualbesteuerung ab 2026 wird dieser Nachteil für Ehepaare schrittweise reduziert, dürfte aber bis zur vollständigen Umsetzung im Jahr 2032 bestehen bleiben.

Gut zu wissen: Ein Konkubinatsvertrag wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich zum eher unverbindlichen Charakter des Konkubinats, gewinnt aber gerade deshalb an Bedeutung, wenn Sie sich absichern möchten. Er trägt dazu bei, Konflikte im Fall einer Trennung zu vermeiden, und dient zugleich als Nachweis Ihrer Partnerschaft – etwa gegenüber Vorsorgeeinrichtungen.

«Unverheiratete Paare können sich zwar mit einem Testament begünstigen, ob jedoch Leistungen bezogen werden können, ist abhängig vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse.»

Tamara Bozinovic-Brons, Rechtsanwältin bei der AXA-ARAG

Todesfall: Wer ist besser abgesichert – Ehepaare oder Paare im Konkubinat?

Besser abgesichert bei der Altersvorsorge sind verheiratete Paare, wenn eine Person stirbt – und zwar sowohl in der 1. und 2. als auch in der 3. Säule.

1. Säule (AHV)

Aus der  1. Säule erhält die hinterbliebene Eheperson Hinterlassenenleistungen. Konkubinatspaare gehen leer aus und können sich in der 1. Säule auch nicht mit einem Testament begünstigen. 

2. Säule (Pensionskasse)

Aus der 2. Säule erhält die hinterbliebene Eheperson eine Hinterlassenenrente oder zumindest eine Abfindung. «Unverheiratete Paare können sich mit einem Testament begünstigen, ob jedoch Leistungen bezogen werden können, ist abhängig vom jeweiligen Pensionskassenreglement», so Tamara Bozinovic-Brons. Eine solche Begünstigung kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie beispielsweise das Bestehen eines gemeinsamen Haushalts über die Dauer von fünf Jahren. 

3.Säule (private Vorsorge)

Auch bei der 3. Säule sind Vorkehrungen nötig. 

  • In der Säule 3a sind die überlebenden Ehegatten grundsätzlich die Hauptbegünstigten, während beim Konkubinat die Gelder zwischen der hinterbliebenen Person und den Nachkommen aufgeteilt werden. Es sei denn, die oder der Verstorbene hat eine andere Rangfolge festgelegt. Weiter sind bei der Festlegung der Begünstigten in der Säule 3a die gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.   

  • Bei der Säule 3b kann die Rangfolge unter Berücksichtigung der Pflichtteile hingegen frei gewählt werden.

«Alles in allem lässt sich nicht eindeutig sagen, welche der beiden Lebensformen aus finanzieller Sicht mehr Vorteile bringt. Wichtig ist, dass man sich mit der Thematik auseinandersetzt und sich der Unterschiede bewusst ist.»

Tamara Bozinovic-Brons, Rechtsanwältin bei der AXA-ARAG

Todesfall und Erbe: Welche Vorteile haben Verheiratete?

In der Ehe gibt es im Gegensatz zum Konkubinat einen gesetzlichen Erbanspruch. Das heisst, unverheiratete Paare müssen sich im Testament begünstigen, sonst haben sie das Nachsehen. Zu beachten sind dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteile. Während sich die Situation für Unverheiratete beim Erbe durch Vorkehrungen verbessern lässt, bleiben bei der Erbschaftssteuer Nachteile, die testamentarisch nicht änderbar sind. Konkubinatspaare unterliegen nämlich in den meisten Kantonen der Erbschafts- sowie Schenkungssteuer, Ehepaare sind hingegen grundsätzlich steuerbefreit. Wie jedoch die steuerliche Belastung ausfällt, ist kantonal unterschiedlich. 

Egal, für welche Lebensform man sich schlussendlich entscheidet, wichtig ist, seine persönliche Vorsorgesituation zu kennen und sich im Konkubinat gegenseitig abzusichern, wobei Ihnen unsere Checkliste zum Konkubinat eine gute Orientierung bietet.

Mehr Infos rund ums Konkubinat finden Sie ausserdem in unserem Blogbeitrag Diese Gesetze gelten fürs Konkubinat.

Übersicht: Ehe vs. Konkubinat

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat in der Schweiz auf einen Blick:

Bereich Ehe Konkubinat
Einkommenssteuern Oft höhere Gesamtsteuerbelastung wegen gemeinsamer Veranlagung und Progression («Heiratsstrafe»). Separate Veranlagung, häufig tiefere Steuern als Ehepaare.
AHV-Renten im Alter Maximal 150 % der Einzelmaximalrente für beide zusammen (Plafonierung, tiefere Gesamtrente). Jede Person kann die maximale Einzelrente erhalten, zusammen bis 200 %.
AHV im Todesfall (1. Säule) Hinterbliebene Eheperson erhält Hinterlassenenleistungen (Witwen-/Witwerrente). Kein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen, Testament hilft hier nicht.
Pensionskasse (2. Säule) Hinterbliebene Eheperson erhält Hinterlassenenrente oder Abfindung. Leistungen nur, wenn Reglement der Pensionskasse dies vorsieht und Bedingungen (z. B. Dauer des gemeinsamen Haushalts) erfüllt sind.
Säule 3a Ehepartner:in ist automatisch erstbegünstigt. Geld wird in der Regel zwischen Partner:in und Nachkommen geteilt, sofern Reihenfolge nicht angepasst wird.
Säule 3b Begünstigung möglich, unter Beachtung der Pflichtteile. Ebenfalls frei wählbare Begünstigung unter Pflichtteilschutz.
Gesetzlicher Erbanspruch Ehepartner:innen haben gesetzlichen Erbanspruch (plus Pflichtteile). Kein gesetzlicher Erbanspruch, Begünstigung nur via Testament.
Erbschafts- und Schenkungssteuer Ehepaare sind grundsätzlich von Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit (kantonal unterschiedlich). Konkubinatspartner:innen unterliegen meist Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Gesamtbeurteilung Bessere Absicherung im Todesfall und beim Erben, dafür Nachteile bei Steuern und AHV-Höhe. Finanzielle Vorteile bei Steuern und AHV-Rente, dafür schlechtere Absicherung im Todesfall und beim Erben.

Fazit: Ehe oder Konkubinat?

Ob eine Ehe oder ein Konkubinat mehr Vorteile bietet, lässt sich nicht pauschal beantworten: Während das Konkubinat vor allem bei Steuern und AHV finanziell attraktiver ist, punktet die Ehe insbesondere bei der Absicherung im Todesfall und im Erbrecht. Entscheidend ist daher, dass Paare die Unterschiede kennen und ihre persönliche Situation bewusst absichern – unabhängig davon, für welches Modell sie sich entscheiden.