In der Schweiz wird bei jeder dritten Ehe die Scheidung eingereicht – eine Situation, die schwierig genug ist. Umso wichtiger ist es, den Prozess und die finanziellen Folgen einer Scheidung zu verstehen. Dieser Leitfaden liefert Ihnen die wichtigsten Fakten, damit Sie gut informiert durch diese herausfordernde Zeit navigieren können.
Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen, sondern auch zahlreiche rechtliche und finanzielle Fragen mit sich. Wie ist das Vorgehen bei einer Scheidung in der Schweiz und welche Folgen hat sie? Eine professionelle Vorsorgeberatung hilft Ihnen dabei, Risiken zu minimieren und die richtigen Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen.
Bei einer Scheidung wird in der Schweiz zwischen der einvernehmlichen und der strittigen Scheidung unterschieden.
Wollen sich beide Eheleute scheiden lassen, können sie den Scheidungsantrag gemeinsam beim zuständigen Gericht einreichen. Dem Scheidungsbegehren sind folgende Dokumente beizulegen:
Sofern ein Ehevertrag nach Schweizer Recht vorliegt, kann auch dieser berücksichtigt werden, insbesondere wenn darin bereits Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung oder zum Unterhalt festgelegt wurden.
Das Gericht prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Angemessenheit. Wenn die Unterlagen genehmigt sind, werden die Eheleute zu einem gemeinsamen Gerichtstermin eingeladen.
In dieser Anhörung werden beide Personen einzeln und gemeinsam zur Scheidung befragt. Das Gericht vergewissert sich, dass beide Eheleute die Scheidung freiwillig einreichen und diese Entscheidung wohlüberlegt ist. Es wird geprüft, ob der Inhalt der Scheidungsvereinbarung genehmigt werden kann – teilweise mit Anhörung der Kinder. Sind alle Dokumente zulässig, spricht das Gericht die Scheidung aus.
Wenn beide Eheleute mit der Scheidung einverstanden sind, dauert diese im Durchschnitt nur ein bis sechs Monate. Die Scheidung ist sofort nach der Urteilsverkündung rechtskräftig.
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung sind in der Schweiz von Kanton zu Kanton verschieden hoch und können bis zu CHF 2600 betragen.
Will sich nur eine Person scheiden lassen, handelt es sich um eine strittige bzw. streitige Scheidung. In diesem Fall muss eine Scheidungsklage beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Eheleute seit mindestens zwei Jahren getrennt leben oder die Ehe aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.
Die andere Ehepartnerin oder der andere Ehepartner muss auf den Scheidungsantrag reagieren. Während die Scheidungsvoraussetzungen geprüft werden, lädt das zuständige Gericht die Eheleute zur Scheidungsverhandlung. In der Hauptverhandlung wird eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien erarbeitet. Diese müssen ihren Antrag begründen und Beweise vorlegen, bevor die Verhandlung mit einem Urteil geschlossen wird. In vielen Fällen empfiehlt sich hier die Unterstützung durch eine erfahrene Anwältin oder einen erfahrenen Anwalt.
Eine strittige Scheidung ist sehr komplex und kann sich von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren hinziehen. Eine Scheidung wegen Unzumutbarkeit erfolgt in der Regel schneller, da die Trennungsfrist nicht abgewartet werden muss.
Aufgrund der Komplexität der strittigen Scheidung in der Schweiz kann das Verfahren bis zu CHF 10’000 kosten. Die Gebühren variieren von Kanton zu Kanton.
Das schweizerische Scheidungsrecht ist im vierten Titel des Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Es stellt sicher, dass für alle Beteiligten faire Regelungen getroffen werden. Auch die Scheidungsfolgen zu nachfolgenden Themen sind im ZGB festgelegt:
Bei einer Scheidung wird das Vermögen der Ehegatten aufgeteilt. Der bei der Eheschliessung gewählte Güterstand bestimmt, wie die Aufteilung erfolgt. Mehr über Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung und Gütergemeinschaft erfahren Sie im Blog «Finanzen bei der Scheidung teilen: Das gilt in der Schweiz».
Unabhängig davon, ob die Scheidung einvernehmlich oder strittig ist, müssen die Vorsorgegelder der Eheleute aufgeteilt werden. Dabei ist zwischen der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und der 3. Säule (private Vorsorge) zu unterscheiden:
2. Säule: Vorsorgegelder der beruflichen Vorsorge
Die Vorsorgegelder aus der 2. Säule unterliegen dem Vorsorgeausgleich und werden in der Regel hälftig geteilt – dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch Ausnahmen, die je nach Situation berücksichtigt werden müssen.
3. Säule: Vorsorgegelder der privaten Vorsorge
Die private Vorsorge fällt nicht unter den Vorsorgeausgleich, sondern wird je nach Güterstand geregelt:
Wichtig: Wenn die 3. Säule im Falle einer Scheidung geteilt werden soll, muss dies in der Scheidungsvereinbarung klar festgehalten werden. Handelt es sich um eine gebundene Vorsorge (Säule 3a), darf das Geld nur innerhalb des Vorsorgesystems verbleiben – es kann also auf die 2. Säule oder eine 3a-Vorsorge der Ex-Partnerin bzw. des Ex-Partners übertragen werden.
Planen Sie Ihre finanzielle Zukunft bereits während der Ehe und stellen Sie sicher, dass Sie auch nach der Scheidung über die nötigen finanziellen Mittel verfügen. Mit einer professionellen Vorsorgeplanung haben Sie nicht nur den finanziellen Überblick, sondern sind auch bei einer Scheidung optimal fürs Alter abgesichert.