Eine Mappe mit Blättern und zwei Eheringe liegen auf einem Tisch.
Vorsorge

Scheidung in der Schweiz: Ablauf, Kosten und rechtliche Grundlagen

In der Schweiz wird jede dritte Ehe geschieden – eine Situation, die schwierig genug ist. Umso wichtiger ist es, den Prozess und die finanziellen Folgen einer Scheidung zu verstehen. Dieser Leitfaden erläutert den Ablauf einer Scheidung in der Schweiz und liefert Ihnen die wichtigsten Fakten, damit Sie gut informiert durch diese herausfordernde Zeit navigieren können.

Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen, sondern auch zahlreiche rechtliche und finanzielle Fragen mit sich. Wie müssen Sie bei einer Scheidung in der Schweiz vorgehen und welche Folgen hat sie? Eine professionelle Vorsorgeberatung hilft Ihnen dabei, Risiken zu minimieren und die richtigen Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen.

Zur Vorsorgeberatung

Scheidung in der Schweiz: Ablauf

Der Ablauf einer Scheidung in der Schweiz hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine strittige Scheidung handelt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind beide Eheleute damit einverstanden, bei einer strittigen Scheidung will nur eine Person die Scheidung.

Einvernehmliche Scheidung: So gehen Sie vor

Wenn beide Eheleute die Scheidung möchten, ist die einvernehmliche Scheidung in der Schweiz der schnellste und kostengünstigste Weg. Sie müssen dazu den Scheidungsantrag gemeinsam beim zuständigen Gericht einreichen. Dem Scheidungsbegehren sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Schreiben, in dem der Scheidungswille festgehalten wird – von beiden Eheleuten unterzeichnet
  • Scheidungsvereinbarung mit den Scheidungsfolgen: Vorsorgeausgleich, güterrechtliche Auseinandersetzung, Sorgerechtregelung, Unterhaltsbeiträge, welche Partei bleibt in der Familienwohnung etc.
  • Weitere Dokumente wie z. B. Belege für die Kinderbetreuung oder Versicherungsbelege

Sofern ein Ehevertrag nach Schweizer Recht vorliegt, kann auch dieser berücksichtigt werden, insbesondere wenn darin bereits Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung oder zum Unterhalt festgelegt wurden.

Das Gericht prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Angemessenheit. Wenn die Unterlagen genehmigt sind, werden die Eheleute zu einem gemeinsamen Gerichtstermin eingeladen.

In dieser Anhörung werden beide Personen einzeln und gemeinsam zur Scheidung befragt. Das Gericht vergewissert sich, dass beide Eheleute die Scheidung wollen und die Entscheidung wohlüberlegt ist. Es wird geprüft, ob der Inhalt der Scheidungsvereinbarung genehmigt werden kann – allenfalls mit Anhörung der Kinder. Sind alle Dokumente zulässig, spricht das Gericht die Scheidung aus.

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung sind in der Schweiz von Kanton zu Kanton verschieden und können bis zu CHF 2600 betragen.

Mediation bei der Scheidung: Chance für eine einvernehmliche Lösung

Eine Mediation kann bei einer Scheidung dann sinnvoll sein, wenn sich beide Parteien grundsätzlich einig sind, die Trennung respektvoll und kooperativ zu gestalten. Ziel ist es, mithilfe einer neutralen Drittperson eine einvernehmliche Lösung für die wichtigsten Punkte einer Trennung zu finden.

Wie funktioniert eine Mediation?

Die Mediation bei einer Scheidung läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Vorbereitung und Auftragsklärung: Gegenseitige Erwartungen werden geklärt und eine Mediationsvereinbarung wird vorbereitet.
  2. Themen sammeln: Mögliche Streitpunkte, Meinungsverschiedenheiten und unklare Themen werden auf den Tisch gebracht.
  3. Bedürfnisse klären: Jede Partei kann ihre Interessen und Anliegen offen darlegen.
  4. Lösungsoptionen entwickeln: Gemeinsam mit der Mediatorin oder dem Mediator werden verschiedene Lösungen ausgearbeitet.
  5. Bewerten und entscheiden: Die Lösungsoptionen werden geprüft und diskutiert. Es wird ein Weg gewählt, der für alle Beteiligten stimmt.
  6. Vereinbarung festhalten: In einer schriftlichen Vereinbarung werden die ausgewählten Lösungen formuliert, auf Machbarkeit geprüft und von beiden Parteien unterzeichnet.
  7. Scheidungsbegehren bei Gericht einreichen: Die getroffene Vereinbarung muss dem Gericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens vorgelegt werden und vom Gericht genehmigt werden.

Strittige Scheidung: So gehen Sie vor

Will sich nur eine Person scheiden lassen, handelt es sich um eine strittige bzw. streitige Scheidung. In dem Fall muss eine Scheidungsklage beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Eheleute seit zwei Jahren getrennt leben oder die Ehe aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.

Scheidung wegen Unzumutbarkeit: mögliche Gründe

  • Misshandlung der Ehepartnerin, des Ehepartners oder der Kinder
  • Schwere Straftat
  • Vernachlässigung von Unterhaltspflichten
  • Schwere Belästigung und Stalking
  • Mehrjährige aussereheliche Beziehung
  • Einseitige Scheinehe

Die Ehepartnerin oder der Ehepartner muss auf den Scheidungsantrag reagieren. Das zuständige Gericht lädt die Parteien zur Scheidungsverhandlung vor, und prüft als Erstes, ob die Scheidungsvoraussetzungen (2 Jahre Trennungsdauer oder Unzumutbarkeit) erfüllt sind. Die Parteien müssen ihre Anträge begründen und, sofern nötig, Beweise vorlegen, bevor das Gericht ein Urteil fällen kann. Falls möglich, wird auch in strittigen Fällen eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien erarbeitet. Andernfalls muss das Gericht entscheiden.

In vielen Fällen empfiehlt sich hier die Unterstützung durch eine erfahrene Anwältin oder einen erfahrenen Anwalt.

Aufgrund der Komplexität der strittigen Scheidung in der Schweiz kann das Verfahren bis zu CHF 10 000 kosten. Die Gebühren variieren von Kanton zu Kanton.

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Rechtliche Grundlagen einer Scheidung in der Schweiz

Im vierten Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) sind die rechtlichen Grundlagen einer Scheidung in der Schweiz geregelt. Es wird sichergestellt, dass für alle Beteiligten faire Regelungen getroffen werden können. Auch die Scheidungsfolgen zu nachfolgenden Themen sind im ZGB festgelegt:

  • Namensänderung nach der Scheidung
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung
  • Erbrechtliche Ansprüche
  • Familienwohnung
  • Berufliche Vorsorge
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Rechte und Pflichten der Eltern in Bezug auf die Kinder

Scheidung und Finanzen: So wird das Vermögen aufgeteilt

Bei einer Scheidung in der Schweiz wird das Vermögen der Eheleute aufgeteilt. Der bei der Eheschliessung gewählte Güterstand bestimmt, wie die Aufteilung erfolgt.

Vorsorgegelder bei einer Scheidung: Gerechte Verteilung der Altersguthaben

Unabhängig davon, ob die Scheidung einvernehmlich oder strittig ist, müssen die Vorsorgegelder der Eheleute aufgeteilt werden. Dabei ist zwischen der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und der 3. Säule (private Vorsorge) zu unterscheiden:

1. Säule: Vorsorgegelder der staatlichen Vorsorge

Bei der AHV werden die während der Ehe einbezahlten AHV-Guthaben hälftig geteilt. Dies mit einem Splitting der Guthaben.

2. Säule: Vorsorgegelder der beruflichen Vorsorge

Die Vorsorgegelder aus der 2. Säule unterliegen dem Vorsorgeausgleich und werden in der Regel hälftig geteilt – dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch Ausnahmen, die je nach Situation berücksichtigt werden müssen.

3. Säule: Vorsorgegelder der privaten Vorsorge

Die private Vorsorge fällt nicht unter den Vorsorgeausgleich, sondern wird je nach Güterstand geregelt:

  • Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand): Das mit dem Einkommen angesparte Vorsorgeguthaben gilt als Errungenschaft und wird deshalb zu gleichen Teilen geteilt. Wurde das Geld z. B. durch eine Erbschaft erworben, bleibt es Teil des eigenen Vermögens und wird nicht geteilt.
  • Gütergemeinschaft: Bei der Gütergemeinschaft gibt es grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen Errungenschaft und Eigengut. Alles, was während der Ehe erworben wird, ist gemeinsames Eigentum und wird im Falle einer Scheidung hälftig geteilt.
  • Gütertrennung: Jeder behält sein eigenes Vorsorgeguthaben – es gibt keine Aufteilung.

Beachten Sie Folgendes:

Wenn die 3. Säule im Falle einer Scheidung geteilt werden soll, muss dies in der Scheidungsvereinbarung klar festgehalten werden. Handelt es sich um eine gebundene Vorsorge (Säule 3a), muss das Geld innerhalb des Vorsorgesystems verbleiben – es kann also auf die 2. Säule oder eine 3a-Vorsorge der Ex-Partnerin bzw. des Ex-Partners übertragen werden.

Tipp: Finanzielle Zukunft frühzeitig planen

Planen Sie Ihre finanzielle Zukunft bereits während der Ehe und stellen Sie sicher, dass Sie auch nach einer allfälligen Scheidung über die nötigen finanziellen Mittel verfügen. Mit einer professionellen Vorsorgeplanung haben Sie nicht nur den finanziellen Überblick, sondern sind auch bei einer Scheidung optimal fürs Alter abgesichert.

Häufig gestellte Fragen zur Scheidung in der Schweiz

Was muss ich als Erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen will?

Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, sollten Sie sich als Erstes umfassend über die gesetzlichen Grundlagen sowie den Ablauf einer Scheidung in der Schweiz informieren und das Gespräch mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner suchen.

Der weitere Ablauf der Scheidung hängt davon ab, ob beide Parteien mit der Scheidung einverstanden sind.

Wenn es Uneinigkeiten über die Scheidung gibt, kann die Mediation ein wertvoller Schritt sein. Eine neutrale Mediatorin oder ein neutraler Mediator kann Ihnen dabei helfen, offene Gespräche zu führen und gemeinsame Lösungsoptionen zu entwickeln.

Ist entscheidend, welche Person die Scheidung einreicht?

In der Schweiz ist es nicht entscheidend, wer die Scheidung einreicht. Beide Eheleute haben die gleichen Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren.

Wichtig ist jedoch, dass die Voraussetzungen, wie z. B. die Einhaltung der Trennungsfrist, erfüllt sind.

Wie viel kostet eine Scheidung in der Schweiz?

Die Kosten einer Scheidung hängen davon ab, ob Sie sich einvernehmlich oder strittig scheiden lassen.

  • Einvernehmliche Scheidung: Je nach Kanton können die Gerichtskosten bis zu CHF 2600 betragen.
  • Strittige Scheidung: Da das Verfahren komplexer ist, fallen die Gebühren deutlich höher aus und können je nach Kanton bis zu CHF 10 000 betragen.
  • Mit einer Mediation können Sie sich möglicherweise bereits aussergerichtlich einigen, was die Kosten erheblich reduzieren kann.
Welche Rechte hat die Frau nach einer Scheidung in der Schweiz?

Das schweizerische Scheidungsrecht behandelt beide Eheleute gleich – unabhängig von ihrem Geschlecht. Ausnahmen gibt es bei finanziellen Notständen oder wenn Eltern bewusst eine andere Abmachung treffen.

Welche Auswirkungen hat eine Scheidung mit Kind in der Schweiz?

Bei einer Scheidung mit Kindern ergeben sich folgende Änderungen:

  • Gemeinsames Sorgerecht: Im Normalfall bleiben beide Elternteile für die Kinder verantwortlich. Wichtige Entscheidungen müssen weiterhin gemeinsam getroffen werden.
  • Wohnsitz des Kindes: Das Kind hat normalerweise den Wohnsitz des Elternteils, der die Obhut hat. Wenn beide Eltern die Obhut haben, entscheiden sie respektive das Gericht, wo der Wohnsitz ist.
  • Unterhalt: Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt, erhält vom anderen Elternteil einen finanziellen Beitrag.
  • Besuchsrecht: Das Kind darf beide Elternteile regelmässig sehen.
Wie wird eine Immobilie bei einer Scheidung aufgeteilt?

Bei einer Scheidung in der Schweiz müssen die Eheleute entscheiden, was mit gemeinsamen Immobilien passiert. Folgende Optionen sind möglich:

  • Die Immobilie wird verkauft und die Eheleute teilen den Erlös entsprechend den Eigentumsverhältnissen auf.
  • Eine Person übernimmt die Immobilie und zahlt die andere Person aus.
  • Die Immobilie wird behalten und vermietet. Die Mieteinnahmen werden ebenfalls entsprechend den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt.

Wenn es sich bei der Immobilie aber um Eigengut handelt, weil sie geerbt oder in die Ehe eingebracht wurde, muss sie nicht aufgeteilt werden.