Ein lachendes Paar in winterlicher Kleidung steht vor einer grauen Wand und berührt mit den Stirnen einander.
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Konkubinat: Diese Gesetze gelten in der Schweiz

Immer mehr Paare in der Schweiz leben ohne Trauschein zusammen – ob mit oder ohne Kinder. Doch obwohl die «wilde Ehe» im Verlauf der letzten Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, ist diese Form des Zusammenlebens rechtlich nach wie vor nicht ausdrücklich geregelt. 

  • Portrait von Isabelle Näf, Anwältin bei der AXA-ARAG.
    Isabelle Näf

    Isabelle Näf, Rechtsanwältin bei der AXA-ARAG, beantwortet die wichtigsten Fragen rund ums Thema Konkubinat.

Definition: Was ist ein Konkubinat?

Konkubinat bezeichnet das dauerhafte Zusammenleben eines Paares ohne Trauschein und stellt damit eine Alternative zur Ehe dar. In einem Konkubinat führen die Partnerinnen und Partner eine auf Kontinuität angelegte Lebensgemeinschaft, ohne zu heiraten. Rechtlich ist das Konkubinat nur schwach geregelt, weshalb häufig Grundsätze der einfachen Gesellschaft angewendet werden. Es bietet viel Freiheit in der Gestaltung des Zusammenlebens, bringt jedoch auch rechtliche und finanzielle Unsicherheiten mit sich.

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Welche rechtlichen Fragen rund um Kinder ergeben sich im Konkubinat?

Wenn Paare im Konkubinat Kinder haben, stellen sich wichtige rechtliche Fragen. Anders als bei verheirateten Eltern sind viele Aspekte – etwa Sorgerecht, Unterhalt oder Adoption – nicht automatisch geregelt. Umso wichtiger ist es, die Rechte und Pflichten frühzeitig zu klären und gegebenenfalls vertraglich festzuhalten.

Wie ist im Konkubinat das Sorgerecht der Kinder geregelt?

Anerkennt der Kindsvater sein Kind auf dem Zivilstandsamt, können Sie dort gleichzeitig eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgeben – oder dies separat bei der Kindesschutzbehörde erledigen. Ohne entsprechende Vereinbarung oder Anmeldung steht die elterliche Sorge der Kindsmutter zu.

Grundsätzlich gilt: Die Eltern sorgen gemeinsam, jeder Elternteil nach seinen Kräften, für den Unterhalt des Kindes und teilen die Kosten von Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen. In einem Konkubinatsvertrag können Einzelheiten schriftlich geregelt werden – auch für den Fall einer Trennung.

Können Kinder aus einer vorherigen Ehe adoptiert werden?

Ja. Wenn das Paar mindestens drei Jahre einen gemeinsamen Haushalt führt, ist eine sogenannte «Stiefkindadoption» möglich. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile der Adoption zustimmen und sie dem Wohl des Kindes entspricht.

Kann ein Paar, das im Konkubinat lebt, Kinder adoptieren?

Nur Ehepaare und Einzelpersonen dürfen ein fremdes Kind adoptieren. Wollen Sie allein ein Kind adoptieren, müssen Sie 28 Jahre alt sein und mindestens ein Jahr für Pflege und Erziehung des Kindes gesorgt haben. Eine Adoption ist nur möglich, wenn Sie aufgrund Ihres Alters und Ihrer persönlichen Verhältnisse für das Kind sorgen können, bis es volljährig ist.

Wie wird Wohneigentum im Konkubinat geregelt?

Der gemeinsame Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist für viele Paare im Konkubinat ein grosser Schritt. Dabei sollten sie sich bewusst sein, dass ohne Trauschein keine spezifischen gesetzlichen Regelungen greifen. Fragen zu Eigentumsanteilen, Finanzierung und zur Aufteilung im Trennungsfall müssen deshalb eigenständig geklärt und idealerweise vertraglich geregelt werden.

Wer wird beim Hauskauf im Grundbuch eingetragen?

Kaufen Sie zusammen mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ein Haus, können Sie selbst entscheiden, wer als Eigentümer oder Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen werden soll. Beteiligen sich beide finanziell am Kauf, ist Miteigentum üblich.

Wer bekommt das Haus im Fall einer Trennung?

Bei einer Trennung können Sie das Miteigentum beibehalten oder auflösen. Wenn Sie das Miteigentum auflösen – und damit das Eigentum einer Partei zuweisen – müssen Sie für die Berechnung der Ausgleichszahlung die Investitionsanteile sowie die Wertsteigerung berücksichtigen.

Wie im Fall einer Scheidung können auch hier beide Seiten Ansprüche anmelden und argumentieren, wieso genau ihnen das Haus zugesprochen werden sollte. Gute Gründe können zum Beispiel sein, dass eine Partei mehr ins Haus investiert hat oder dass die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden. Es ist daher sinnvoll, vor dem Kauf schriftlich zu regeln, wer bei einer Trennung aus dem gemeinsamen Heim ausziehen muss.

Das Konkubinat ist im Gesetz nicht geregelt; daher ist es sinnvoll, eine schriftliche Vereinbarung in Form eines Vertrags zu erstellen. Sofern diese keine erbvertraglichen Anordnungen enthält, muss sie auch nicht von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden.

Isabelle Näf, Expertin für Ehe- und Familienrecht bei der AXA-ARAG

Was gehört in einen Konkubinatsvertrag?

  • Inventarliste: Was gehört wem?
  • Bei Hauskauf: Miteigentum, Investitionsbeträge
  • Wer bleibt nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung / im gemeinsamen Haus und welche Kündigungsfristen gelten
  • Aufteilung der Haushaltskosten
  • Monatliche Unterhaltsbeiträge, welche die finanzkräftigere Seite nach einer Trennung der wirtschaftlich schwächeren zahlt
  • Unterhaltsbeiträge für Kinder
  • Sorgerecht, Obhut sowie Besuchsrecht für die gemeinsamen Kinder
  • Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt und wie werden Einbussen bei der AHV- und Pensionskasse abgegolten
  • Todesfall: erbrechtliche Verfügungen, allenfalls Abschluss einer Todesfallversicherung
  • Aufnahme während des Podcasts mit den Personen, die sich über das Mikrofon austauschen und sich Notizen machen.
    Leben im Konkubinat

    Unverheiratete Paare mit Kindern stehen vor vielen Fragen, denn das Konkubinat ist rechtlich nach wie vor nicht ausdrücklich geregelt. Wir klären in dieser Folge, worauf Mütter und Väter achten müssen.

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Welche finanziellen und rechtlichen Besonderheiten gelten im Konkubinat?

Wer im Konkubinat lebt, ist finanziell und rechtlich deutlich stärker selbst verantwortlich als verheiratete Paare. Viele Schutzmechanismen des Gesetzes greifen nicht automatisch – etwa bei Unterhalt, Vorsorge oder im Todesfall. Deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Regeln und Risiken im Detail zu kennen.

Wer haftet im Konkubinat bei Schulden?

Generell haften Sie weder im Konkubinat noch in der Ehe für die Schulden Ihrer Partnerin oder Ihres Partners: Jeder haftet für seine Verbindlichkeiten selbst. Sind die Schulden aus gemeinsamen Anschaffungen entstanden, haften beide in der Beziehung mit ihrem gesamten Vermögen – auch wenn nur eine Person von den bezogenen Leistungen tatsächlich profitiert hat. 

Bei einer Pfändung im Anschluss einer Betreibung gegen die Partnerin oder den Partner lässt sich möglicherweise nicht feststellen, wem was gehört. Dadurch kann es zu einer Pfändung von Gegenständen kommen, die eigentlich im Eigentum des anderen, nicht verpflichteten Partners stehen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Inventarliste zu führen.

Welche rechtlichen und finanziellen Nachteile hat das Konkubinat?

Im Konkubinat tragen beide Partnerinnen oder Partner ein erhöhtes Mass an Eigenverantwortung, da zentrale Absicherungen fehlen. So besteht weder während der Beziehung noch bei einer Trennung oder im Alter ein automatischer Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt. Auch im Todesfall ist der Partner nicht geschützt: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine AHV-Witwen- oder Witwerrente oder auf eine Hinterlassenenrente aus der Unfallversicherung.

Bei einer Trennung erfolgt zudem kein Vorsorgeausgleich, das heisst, angesparte Guthaben aus Pensionskasse oder AHV werden – anders als bei einer Scheidung – nicht geteilt. Kommt es zu Krankheit oder Urteilsunfähigkeit, hat der Partner ohne entsprechende Vollmachten kein automatischer Vertretungsrecht gegenüber der Ärzteschaft, Banken oder Behörden.

Die Konkubinatspartnerin oder der Konkubinatspartner hat keinerlei Erbanspruch. Daher ist es wichtig, die Partnerin oder den Partner in einem Testament zu begünstigen – wobei die Pflichtteile von Nachkommen oder Eltern eingehalten werden müssen. 

In unserer Checkliste finden Sie weitere Infos rund um die Vorsorge im Konkubinat.

Konkubinatspartner werden einzeln besteuert und bezahlen dadurch meist weniger Steuern, als wenn sie verheiratet wären.

Isabelle Näf, Expertin für Ehe- und Familienrecht bei der AXA-ARAG
  • Ein junges Paar sitzt in der Küche und trinkt ein Glas Rotwein.
    Konkubinatsvertrag richtig aufsetzen

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Haben nicht verheiratete Paare Steuervorteile?

Ehepaare werden vor dem Gesetz gemeinsam besteuert: Das wirkt sich durch den progressiven Steuertarif für Paare mit höherem Einkommen negativ aus. Konkubinatspaare werden hingegen einzeln besteuert und zahlen dadurch meist weniger Steuern, als wenn sie verheiratet wären.

Bei der Volksabstimmung am 8. März 2026 haben die Schweizer Stimmberechtigten jedoch das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen. Das bedeutet, dass künftig jede Person unabhängig von ihrem Zivilstand individuell besteuert wird. Das Gesetz tritt jedoch nicht sofort in Kraft, da der Bund und die Kantone zunächst die genauen gesetzlichen Bestimmungen ausarbeiten und anpassen müssen. Das Gesetz soll spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft treten.

Weitere Infos erhalten Sie in unserem Blogartikel zu Ehe oder Konkubinat.