Das Wichtigste in Kürze
- Finanziell abgesichert: Wenn eine Behörde einen versicherten Erreger übertragbarer Krankheiten in Ihrem Betrieb feststellt, deckt die Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken die finanziellen Folgen.
- Umfassende Deckung: Die Versicherung ist im Fall von Ertragsausfall, Tätigkeitsverbot und Warenschäden für Sie da – und erstattet zusätzliche Kosten für z. B. Reinigung und Desinfektion.
- Gewappnet für alle Fälle: Sie eignet sich für Firmen aus Lebensmittelproduktion und -handel, Restaurationsbetriebe und Hotellerie und dem Gesundheitswesen sowie für Betreuungs- und Pflegeheime.
Kaufberatung: 052 269 21 60
Welche Ursachen sind durch die Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken gedeckt?
Die Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken der AXA bietet Ihnen Schutz bei Schäden infolge eines Betriebsunterbruchs oder Warenschadens, wenn eine zuständige Behörde bestimmte Erreger übertragbarer Krankheiten im versicherten Betrieb festgestellt hat und Massnahmen anordnet. Dazu gehören:
- Schliessung oder Quarantäne von Betrieben oder Betriebsteilen
- Beseitigung von Ware
- individuelles Tätigkeitsverbot
- Verbot der Belieferung von Kunden
- Schliessung von direkten Zulieferern oder Abnehmern (CH/FL)
Versichert sind ausschliesslich Ausfälle aufgrund von folgenden Krankheiten: E.Coli-Infektion, Legionellose, Listeriose, Masern, Norovirus-Infektion, Salmonellose, Shigellose, Staphylokokken-Infektion, Tuberkulose.
Wichtig: Für Käsereien, Betriebe des Gesundheitswesens oder Heime bestehen Speziallösungen. Ihre AXA Beraterin oder Ihr AXA Berater hilft Ihnen gerne weiter.
- Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken "Professional" – Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) [.pdf , 103KB]
- Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken "KMU Versicherung" – Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) [.pdf , 154KB]
- Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken – Factsheet [.pdf , 93KB]