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Die Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken der AXA bietet Ihnen Schutz bei Schäden infolge eines Betriebsunterbruchs oder Warenschadens, wenn eine zuständige Behörde bestimmte Erreger übertragbarer Krankheiten im versicherten Betrieb festgestellt hat und Massnahmen anordnet. Dazu gehören:
Versichert sind ausschliesslich Ausfälle aufgrund von folgenden Krankheiten: E.Coli-Infektion, Legionellose, Listeriose, Masern, Norovirus-Infektion, Salmonellose, Shigellose, Staphylokokken-Infektion, Tuberkulose.
Wichtig: Für Käsereien, Betriebe des Gesundheitswesens oder Heime bestehen Speziallösungen. Ihre AXA Beraterin oder Ihr AXA Berater hilft Ihnen gerne weiter.
Die Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken der AXA bietet Branchen und Betrieben mit Infektionsrisiken einen optimalen Versicherungsschutz.
Vergütet wird der effektive Ertragsausfall aufgrund einer behördlich verfügten Betriebsschliessung sowie die effektiv anfallenden Mehrkosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes während max. 90 Tagen ab Inkrafttreten der versicherten Massnahme.
Mehrkosten infolge eines Tätigkeitsverbots betroffener im Betrieb tätiger Personen während max. 90 Tagen ab Inkrafttreten der versicherten Massnahme.
Ersatz des durch die Beseitigung oder Aufbereitung kontaminierter oder kontaminationsverdächtiger Waren entstandenen Schadens. Versichert sind auch Waren, die bereits an Kunden ausgeliefert wurden, und Waren von Dritten.
Die AXA übernimmt im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis zusätzlich die Kosten für Reinigung und Desinfektion des Betriebs und die Entsorgung der versicherten Sachen.
Weitergehende Informationen zum genauen Leistungsumfang entnehmen Sie unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Versicherung betrieblicher Infektionsrisiken.
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