Zwei Frauen sitzen in einem Büro vor einem Laptop und beraten sich.

Marken- & Patentrechtsschutzversicherung

Ansprüche aus Marken-, Patent- und Designrecht abwehren und durchsetzen
Verteidigung in Strafverfahren eingeschlossen
Versicherungsleistungen von bis zu CHF 150'000 pro Rechtsfall
Das Wichtigste in Kürze
  • Geistiges Eigentum umfassend abgesichert: Versichert sind die Abwehr und das Einfordern von Ansprüchen aus Markenrecht, Patentrecht und Designrecht.
  • Teil des Grundbausteins «Betriebsalltag»: Der Schutz für Marke, Patent und Design ist im Grundbaustein der AXA Rechtsschutzversicherung für Unternehmen enthalten.
  • Beratung und Vertretung inklusive: Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Sie, prüfen die Rechtslage und vertreten Ihre Interessen.
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Wie funktioniert die Marken-, Patent- und Designrechtsschutzversicherung der AXA?

Marke, Patent und Design gehören zu den wertvollsten Gütern eines Unternehmens. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, sind die Verfahren oft komplex und kostspielig. Die Markenrechtsschutzversicherung und die Patentrechtsschutzversicherung sind bei der AXA Teil des Grundbausteins «Betriebsalltag» und sichern Sie genau in diesen Fällen ab.

Versichert ist die Abwehr und das Einfordern von Ansprüchen aus Markenrecht, Patentrecht und Designrecht. Ihre Verteidigung in Strafverfahren ist dabei ebenfalls eingeschlossen.

Sobald Sie rechtliche Unterstützung benötigen, klären wir die Rechtslage, besprechen die Handlungsmöglichkeiten mit Ihnen und übernehmen in den versicherten Fällen die Kosten bis zu den in Ihrer Police aufgeführten Versicherungssummen.

Welche Leistungen bietet die Markenrechtsschutzversicherung der AXA?

In den versicherten Rechtsfällen rund um Marken-, Patent- und Designrecht übernehmen wir unter anderem folgende Leistungen:

  • Rechtsberatung und Fallbearbeitung durch unsere Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Juristinnen und Juristen sowie Fachpersonen
  • Beizug einer externen Rechtsanwältin oder eines externen Rechtsanwalts, wenn dies notwendig ist
  • Gutachten, sofern die Einschätzung einer Fachperson notwendig ist oder das Gutachten vom Gericht veranlasst wurde
  • Verfahren vor staatlichen Gerichten und Behörden inklusive der Verfahrenskosten
  • Prozess- und Parteientschädigungen, wenn Sie zur Entschädigung der Gegenpartei verpflichtet werden
  • Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren, sofern vereinbart, gesetzlich vorgesehen oder von uns genehmigt
  • Verteidigung in Strafverfahren im Bereich des geistigen Eigentums

Wie stellen Sie Ihren Rechtsschutz zusammen?

Aufbauend auf dem Grundbaustein «Betriebsalltag», der Marken-, Patent- und Designrechtsschutz abdeckt, können Sie Ihren Betriebsrechtsschutz flexibel mit weiteren Bausteinen ergänzen. Mit dem Baustein «Recht PLUS» beziehungsweise «Rechtsschutz PLUS» erweitern Sie den Schutz um zusätzliche Rechtsgebiete für eine maximale rechtliche Absicherung. Welche Bausteine in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind, sehen Sie in Ihrer Offerte beziehungsweise Ihrer Police.

Häufig gestellte Fragen zu Marken-, Patent- und Designrecht

Was ist eine Marke und wie kann ich sie schützen?

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Kennzeichen, das Produkte oder Dienstleistungen eindeutig einem Unternehmen zuordnet und von anderen Angeboten unterscheidbar macht. Geschützt werden können durch die Markenrechtsschutzversicherung unter anderem Markennamen, Logos und Bildzeichen, Slogans, Firmennamen sowie Kombinationen aus Wort und Bild.

Wirksamen Schutz bietet erst die offizielle Eintragung. In der Schweiz erfolgt diese beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), in der EU beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und international über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die Marke muss eintragungsfähig (unterscheidungskräftig und nicht beschreibend) sein, klar definiert werden und für bestimmte Waren oder Dienstleistungen angemeldet werden. Ob ein Zeichen bereits geschützt ist, prüfen Sie in öffentlichen Registern wie Swissreg, der WIPO Global Brand Database oder der EUIPO-Datenbank.

Was ist eine Markenrechtsverletzung und wann liegt sie vor?

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn eine geschützte Marke ohne Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers genutzt wird oder eine Verwechslungsgefahr entsteht. Typische Fälle sind die unbefugte Nutzung einer Marke, ähnliche Zeichen mit Verwechslungsgefahr, die Täuschung über eine geschäftliche Verbindung, Markenbezug in Domains sowie die Verwendung in Onlineshops oder auf Plattformen.

Auch Privatpersonen können eine Markenrechtsverletzung begehen, wenn sie ein geschütztes Zeichen verwenden, etwa beim Verkauf über Onlineplattformen, bei kommerziellen Social-Media-Profilen oder bei Domains mit Markenbezug.

Was sind die Folgen einer Markenrechtsverletzung?

In der Schweiz bildet das Markenschutzgesetz (MSchG) die rechtliche Grundlage. Je nach Fall drohen der verletzenden Partei mehrere Konsequenzen: Unterlassung der weiteren Nutzung, Beseitigung der Rechtsverletzung (Anpassung oder Entfernung von Inhalten, Produkten und Werbemitteln), Schadenersatz, Gewinnherausgabe sowie in schweren Fällen der Rückruf oder die Vernichtung von Produkten.

Wie gehe ich bei einer Markenrechtsverletzung vor?

Dokumentieren Sie den Sachverhalt zuerst sauber und lassen Sie ihn rechtlich prüfen, denn nicht jede ähnliche Nutzung ist automatisch eine Verletzung. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  • Sichern Sie Beweise wie Screenshots, Produktfotos oder Werbematerial.
  • Prüfen Sie, ob tatsächlich eine eingetragene Marke betroffen ist.
  • Klären Sie, ob eine Verwechslungsgefahr oder eine unzulässige Nutzung vorliegt.
  • Lassen Sie die Situation rechtlich beurteilen.
  • Erst danach sollten Sie eine Abmahnung aussprechen.

Häufig beginnt ein Konflikt aussergerichtlich mit einer Abmahnung oder einer Unterlassungserklärung. Kommt es zu keiner Einigung, lassen sich die Ansprüche gerichtlich durchsetzen, etwa mit einer Zivilklage oder einer einstweiligen Verfügung. Die möglichen Kosten hängen vom Einzelfall ab und umfassen unter anderem Abmahnung, anwaltliche Beratung, Gerichts- und Verfahrenskosten sowie möglichen Schadenersatz.

Wie hilft mir eine Rechtsschutzversicherung bei einer Markenrechtsverletzung?

Eine Versicherung für Betriebsrechtsschutz entlastet Unternehmen bei markenrechtlichen Konflikten, indem sie in versicherten Fällen rechtliche Unterstützung bietet und das Kostenrisiko reduziert. Dazu gehören die rechtliche Ersteinschätzung beim Eingang einer Abmahnung, die Prüfung, ob Ansprüche berechtigt sind, die Begleitung bei Abwehr oder Durchsetzung, die Übernahme versicherter Kosten für anwaltliche und gerichtliche Schritte sowie mehr Planungssicherheit, wenn ein Rechtsstreit nicht aussergerichtlich gelöst wird.

Was ist ein Patent?

Ein Patent schützt eine technische Erfindung rechtlich und gibt der Inhaberin oder dem Inhaber das ausschliessliche Recht, über die gewerbliche Nutzung zu entscheiden. In der Schweiz werden Patente für neue, gewerblich anwendbare Erfindungen erteilt, die Schutzdauer beträgt bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Geschützt wird nicht die Idee, sondern eine konkrete technische Lösung, etwa ein Erzeugnis, ein Verfahren oder eine technische Anwendung. Der Schutz setzt eine Anmeldung beim IGE, beim Europäischen Patentamt oder bei der WIPO voraus.

Was ist eine Patentverletzung und wann liegt sie vor?

Eine Patentverletzung bezeichnet die Nutzung einer patentgeschützten Erfindung ohne Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers, etwa durch Herstellung, Anbieten, Verkauf, Verwendung oder Einfuhr. Entscheidend ist nicht der äussere Eindruck, sondern ob die konkrete technische Ausgestaltung unter die Patentansprüche fällt, und ob die Nutzung gewerblich erfolgt.

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn Sie ein technisch ähnliches Produkt entwickeln, Bauteile oder Lösungen Dritter übernehmen, Produkte aus dem Ausland importieren und in der Schweiz vertreiben oder bestehende Produkte weiterentwickeln und dabei  zentrale technische Merkmale beibehalten. Je ähnlicher die technische Umsetzung, desto grösser das Risiko, weshalb eine sorgfältige Patentrecherche sinnvoll ist.

Wer haftet bei einer Patentverletzung und welche Folgen drohen?

Grundsätzlich haftet, wer die patentgeschützte Erfindung ohne Erlaubnis gewerblich nutzt, je nach Fall also Herstellerinnen, Händler, Importeurinnen oder Unternehmen, die ein patentverletzendes Verfahren einsetzen. Ob die Haftung auf das Unternehmen oder eine Privatperson trifft, hängt von der gewählten Unternehmensform ab.

Im Vordergrund stehen zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz und Gewinnherausgabe. Hinzu kommen oft Kosten für anwaltliche Unterstützung, Gutachten, Vertriebsstopps oder Produktanpassungen. Bei vorsätzlichen Patentverletzungen sind zudem strafrechtliche Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafen möglich, bei gewerbsmässigem Handeln fallen diese strenger aus.

Wie läuft ein Verfahren bei einer Patentverletzung ab?

Ein Verfahren beginnt oft aussergerichtlich mit einer Abmahnung, mit der die Nutzung rasch gestoppt und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden soll. Kommt keine Einigung zustande, geht der Streit vor das Bundespatentgericht, das in der Schweiz erstinstanzlich für zivilrechtliche Patentstreitigkeiten zuständig ist. Zusätzlich können vorsorgliche Massnahmen beantragt werden, um eine Verletzung sofort zu stoppen. Im Hauptverfahren prüft das Gericht den Schutzbereich des Patents, die technische Ausgestaltung des angegriffenen Produkts und mögliche Ansprüche wie Unterlassung oder Schadenersatz.

Wie hilft mir eine Rechtsschutzversicherung bei einer Patentverletzung?

Eine Rechtsschutzversicherung entlastet Unternehmen bei patentrechtlichen Konflikten, indem sie in versicherten Fällen rechtliche Unterstützung bietet und Kosten reduziert. Gerade bei einer Patentverletzung kommen oft nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten zusammen, sondern auch Ausgaben für Verfahren, Gutachten oder aussergerichtliche Einigungen. Mit dem passenden Versicherungsschutz können Sie in einem Patentrechtsstreit schnell handeln.

Was ist ein Design und was schützt das Designrecht?

Ein Design (früher «Geschmacksmuster») ist die sichtbare Gestaltung eines Produkts oder eines Produktteils, also nicht die Idee dahinter, sondern die äussere Erscheinung. In der Schweiz greift das Bundesgesetz über den Schutz von Design (DesG). Geschützt werden unter anderem Form und dreidimensionale Gestaltung, zweidimensionale Gestaltung und Muster, Linien, Farben, Flächen und Konturen, Materialien und Strukturen sowie die Gestaltung einzelner Produktteile.

Damit der Schutz greift, muss ein Design neu und eigenständig sein und eine ästhetische, sichtbare Gestaltung aufweisen. Ausserdem müssen Sie es beim IGE hinterlegen und eintragen lassen. Nicht geschützt sind blosse Ideen und Konzepte, immaterielle Objekte, rein technische Funktionen, die Herstellungsweise sowie rechts-, sitten- oder ordnungswidrige Designs.

Was ist eine Designverletzung und wann liegt sie vor?

Eine Designverletzung ist die unbefugte Nutzung eines geschützten Designs, etwa durch Herstellung, Verkauf, Angebot oder Einfuhr eines identisch oder sehr ähnlich aussehenden Produkts. Eine Verletzung liegt vor, wenn ein fremdes Produkt bei informierten Benutzerinnen und Benutzern denselben Gesamteindruck erzeugt wie das geschützte Design. Kleine Unterschiede reichen oft nicht aus, wenn Form, Linien, Konturen, Farben oder Material insgesamt wie das Original erscheinen. Eine vorsätzliche, gewerbsmässige Designrechtsverletzung ist strafbar; die rein private Nutzung zu nicht gewerblichen Zwecken hingegen nicht.

Was sind die Folgen einer Designverletzung und wie gehe ich dagegen vor?

Zivilrechtlich kann die Inhaberin oder der Inhaber verlangen, dass die Nutzung sofort gestoppt wird, und Schadenersatz sowie Auskunft über Herkunft und Vertriebswege fordern. Hinzu kommen mögliche Kosten für Rückruf und Vernichtung von Beständen. Strafrechtlich drohen je nach Fall Geld- oder Freiheitsstrafen, bei Designpiraterie oder gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre Haft (Art. 41 Designgesetz).

Bei einer Verletzung empfiehlt sich ein überlegtes Vorgehen: Prüfen Sie, ob Ihr Design eingetragen und gültig ist, sichern Sie Beweise und kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen. Oft spart eine aussergerichtliche Lösung wie eine Unterlassungserklärung oder Lizenz Zeit und Kosten. Bleibt die verletzende Person untätig, sind zivil- oder strafrechtliche Schritte zu prüfen.

Wie unterstützt mich eine Rechtsschutzversicherung bei einer Designverletzung?

Eine Betriebsrechtsschutzversicherung kann Sie bei einer Designverletzung rechtlich und finanziell entlasten, sofern Ihr Vertrag diesen Bereich deckt. Sie prüft den Fall, hilft bei der Einschätzung einer Abmahnung oder eines Verwarnungsschreibens und unterstützt Sie beim Sichern von Beweisen. Je nach Deckung übernimmt sie Kosten für eine Anwältin oder einen Anwalt für Designrecht, Gerichtsgebühren, Gutachten und Verhandlungen mit der verletzenden Person.