Das Wichtigste in Kürze
- Geistiges Eigentum umfassend abgesichert: Versichert sind die Abwehr und das Einfordern von Ansprüchen aus Markenrecht, Patentrecht und Designrecht.
- Teil des Grundbausteins «Betriebsalltag»: Der Schutz für Marke, Patent und Design ist im Grundbaustein der AXA Rechtsschutzversicherung für Unternehmen enthalten.
- Beratung und Vertretung inklusive: Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Sie, prüfen die Rechtslage und vertreten Ihre Interessen.
Wie funktioniert die Marken-, Patent- und Designrechtsschutzversicherung der AXA?
Marke, Patent und Design gehören zu den wertvollsten Gütern eines Unternehmens. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, sind die Verfahren oft komplex und kostspielig. Die Markenrechtsschutzversicherung und die Patentrechtsschutzversicherung sind bei der AXA Teil des Grundbausteins «Betriebsalltag» und sichern Sie genau in diesen Fällen ab.
Versichert ist die Abwehr und das Einfordern von Ansprüchen aus Markenrecht, Patentrecht und Designrecht. Ihre Verteidigung in Strafverfahren ist dabei ebenfalls eingeschlossen.
Sobald Sie rechtliche Unterstützung benötigen, klären wir die Rechtslage, besprechen die Handlungsmöglichkeiten mit Ihnen und übernehmen in den versicherten Fällen die Kosten bis zu den in Ihrer Police aufgeführten Versicherungssummen.
Welche Leistungen bietet die Markenrechtsschutzversicherung der AXA?
In den versicherten Rechtsfällen rund um Marken-, Patent- und Designrecht übernehmen wir unter anderem folgende Leistungen:
- Rechtsberatung und Fallbearbeitung durch unsere Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Juristinnen und Juristen sowie Fachpersonen
- Beizug einer externen Rechtsanwältin oder eines externen Rechtsanwalts, wenn dies notwendig ist
- Gutachten, sofern die Einschätzung einer Fachperson notwendig ist oder das Gutachten vom Gericht veranlasst wurde
- Verfahren vor staatlichen Gerichten und Behörden inklusive der Verfahrenskosten
- Prozess- und Parteientschädigungen, wenn Sie zur Entschädigung der Gegenpartei verpflichtet werden
- Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren, sofern vereinbart, gesetzlich vorgesehen oder von uns genehmigt
- Verteidigung in Strafverfahren im Bereich des geistigen Eigentums
Wie stellen Sie Ihren Rechtsschutz zusammen?
Aufbauend auf dem Grundbaustein «Betriebsalltag», der Marken-, Patent- und Designrechtsschutz abdeckt, können Sie Ihren Betriebsrechtsschutz flexibel mit weiteren Bausteinen ergänzen. Mit dem Baustein «Recht PLUS» beziehungsweise «Rechtsschutz PLUS» erweitern Sie den Schutz um zusätzliche Rechtsgebiete für eine maximale rechtliche Absicherung. Welche Bausteine in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind, sehen Sie in Ihrer Offerte beziehungsweise Ihrer Police.
Häufig gestellte Fragen zu Marken-, Patent- und Designrecht
Was ist eine Marke und wie kann ich sie schützen?
Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Kennzeichen, das Produkte oder Dienstleistungen eindeutig einem Unternehmen zuordnet und von anderen Angeboten unterscheidbar macht. Geschützt werden können durch die Markenrechtsschutzversicherung unter anderem Markennamen, Logos und Bildzeichen, Slogans, Firmennamen sowie Kombinationen aus Wort und Bild.
Wirksamen Schutz bietet erst die offizielle Eintragung. In der Schweiz erfolgt diese beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), in der EU beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und international über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die Marke muss eintragungsfähig (unterscheidungskräftig und nicht beschreibend) sein, klar definiert werden und für bestimmte Waren oder Dienstleistungen angemeldet werden. Ob ein Zeichen bereits geschützt ist, prüfen Sie in öffentlichen Registern wie Swissreg, der WIPO Global Brand Database oder der EUIPO-Datenbank.
Was ist eine Markenrechtsverletzung und wann liegt sie vor?
Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn eine geschützte Marke ohne Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers genutzt wird oder eine Verwechslungsgefahr entsteht. Typische Fälle sind die unbefugte Nutzung einer Marke, ähnliche Zeichen mit Verwechslungsgefahr, die Täuschung über eine geschäftliche Verbindung, Markenbezug in Domains sowie die Verwendung in Onlineshops oder auf Plattformen.
Auch Privatpersonen können eine Markenrechtsverletzung begehen, wenn sie ein geschütztes Zeichen verwenden, etwa beim Verkauf über Onlineplattformen, bei kommerziellen Social-Media-Profilen oder bei Domains mit Markenbezug.
Was sind die Folgen einer Markenrechtsverletzung?
In der Schweiz bildet das Markenschutzgesetz (MSchG) die rechtliche Grundlage. Je nach Fall drohen der verletzenden Partei mehrere Konsequenzen: Unterlassung der weiteren Nutzung, Beseitigung der Rechtsverletzung (Anpassung oder Entfernung von Inhalten, Produkten und Werbemitteln), Schadenersatz, Gewinnherausgabe sowie in schweren Fällen der Rückruf oder die Vernichtung von Produkten.
Wie gehe ich bei einer Markenrechtsverletzung vor?
Dokumentieren Sie den Sachverhalt zuerst sauber und lassen Sie ihn rechtlich prüfen, denn nicht jede ähnliche Nutzung ist automatisch eine Verletzung. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Sichern Sie Beweise wie Screenshots, Produktfotos oder Werbematerial.
- Prüfen Sie, ob tatsächlich eine eingetragene Marke betroffen ist.
- Klären Sie, ob eine Verwechslungsgefahr oder eine unzulässige Nutzung vorliegt.
- Lassen Sie die Situation rechtlich beurteilen.
- Erst danach sollten Sie eine Abmahnung aussprechen.
Häufig beginnt ein Konflikt aussergerichtlich mit einer Abmahnung oder einer Unterlassungserklärung. Kommt es zu keiner Einigung, lassen sich die Ansprüche gerichtlich durchsetzen, etwa mit einer Zivilklage oder einer einstweiligen Verfügung. Die möglichen Kosten hängen vom Einzelfall ab und umfassen unter anderem Abmahnung, anwaltliche Beratung, Gerichts- und Verfahrenskosten sowie möglichen Schadenersatz.
Wie hilft mir eine Rechtsschutzversicherung bei einer Markenrechtsverletzung?
Eine Versicherung für Betriebsrechtsschutz entlastet Unternehmen bei markenrechtlichen Konflikten, indem sie in versicherten Fällen rechtliche Unterstützung bietet und das Kostenrisiko reduziert. Dazu gehören die rechtliche Ersteinschätzung beim Eingang einer Abmahnung, die Prüfung, ob Ansprüche berechtigt sind, die Begleitung bei Abwehr oder Durchsetzung, die Übernahme versicherter Kosten für anwaltliche und gerichtliche Schritte sowie mehr Planungssicherheit, wenn ein Rechtsstreit nicht aussergerichtlich gelöst wird.