Eine jüngere und eine ältere Frau unterhalten sich lächelnd auf zwei Sesseln. Die ältere Frau hält ein Buch in der hand und schreibt während des Gespräches in es rein.

Inkassorechtsschutz für Unternehmen

Inkasso fälliger und unbestrittener Forderungen Ihrer Kundinnen und Kunden
Kostenübernahme vom Betreibungsverfahren bis zum Verlustschein
Mit «Inkasso PLUS» unbegrenzte Anzahl Forderungen versicherbar
Das Wichtigste in Kürze
  • Forderungen durchsetzen: Versichert ist das Inkasso fälliger und unbestrittener Forderungen aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.
  • Zusatzdeckung zum Baustein «Kundinnen & Lieferanten»: Die Zusatzdeckung  «Inkasso PLUS» lässt sich ergänzend zum Baustein  «Kundinnen & Lieferanten» und zum Grundbaustein  «Betriebsalltag» abschliessen. Mit dem Inkassorechtsschutz sind Sie für eine unbegrenzte Anzahl an Forderungen geschützt.
  • Kostenrisiko senken: Für das Inkasso einer Forderung übernehmen wir die Kosten bis zum Pfändungsverlustschein oder zur Konkursandrohung.
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Wie funktioniert der Inkassorechtsschutz der AXA?

Mit dem Inkassorechtsschutz der AXA setzen Sie ausstehende Zahlungen konsequent durch. Dieser Rechtsschutz ist Teil des Bausteins «Kundinnen & Lieferanten», den Sie ergänzend zum Grundbaustein «Betriebsalltag» innerhalb der Rechtsschutzversicherung abschliessen können.

Im Baustein «Kundinnen & Lieferanten» ist das Inkasso von drei fälligen und unbestrittenen Forderungen (ausstehenden Zahlungen) pro Versicherungsjahr inbegriffen. Die erste Mahnung versenden Sie selbst, danach unterstützen wir Sie bei der weiteren Durchsetzung. Mit der Zusatzdeckung «Inkasso PLUS» haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für das Inkasso auf eine unbegrenzte Anzahl fälliger und unbestrittener Forderungen zu erweitern.

Bei einem versicherten Inkassofall tragen wir Ihre Kosten, bis ein Pfändungsverlustschein oder eine Konkursandrohung vorliegt.

Welche Leistungen bietet der Inkassorechtsschutz der AXA?

Rund um die Durchsetzung Ihrer Forderungen übernehmen wir unter anderem folgende Leistungen:

  • Inkasso fälliger und unbestrittener Forderungen aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden
  • Betreibungsverfahren: Kostenübernahme bis zum Vorliegen eines Pfändungsverlustscheins oder einer Konkursandrohung
  • Arrestverfahren zur Sicherung Ihrer Forderung
  • Rechtsberatung und Fallbearbeitung  durch unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Juristinnen und Juristen sowie Fachpersonen
  • Verfahren vor staatlichen Gerichten und Behörden inklusive der Verfahrenskosten
  • Prozess- und Parteientschädigungen, wenn Sie zur Entschädigung der Gegenpartei verpflichtet werden

Was bietet die Zusatzdeckung «Inkasso PLUS»?

Reichen drei Forderungen pro Jahr nicht aus, erweitern Sie Ihren Inkassorechtsschutz mit der Zusatzdeckung «Inkasso PLUS». Damit ist das Inkasso einer unbegrenzten Anzahl fälliger und unbestrittener Forderungen versichert. Auch hier versenden Sie die erste Mahnung selbst. «Inkasso PLUS» können Sie in Ergänzung zum Grundbaustein «Betriebsalltag» und zum Baustein «Kundinnen & Lieferanten» abschliessen.

«Inkasso» und «Inkasso PLUS» im Vergleich

Je nach Bedarf wählen Sie die passende Deckung. Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede zwischen der Inkassodeckung im Baustein «Kundinnen & Lieferanten» und der Zusatzdeckung «Inkasso PLUS».

Inkasso vs. Inkasso PLUS

Merkmal Baustein «Kundinnen & Lieferanten» Zusatzdeckung «Inkasso PLUS»
Anzahl Forderungen pro Jahr 3 fällige, unbestrittene Forderungen Unbegrenzte Anzahl fälliger, unbestrittener Forderungen
Erste Mahnung Versenden Sie selbst Versenden Sie selbst
Voraussetzung Baustein «Kundinnen & Lieferanten» (ergänzend zu «Betriebsalltag») Zusatzdeckung zu «Kundinnen & Lieferanten» (ergänzend zu «Betriebsalltag»)
Nicht versichert Mietzinsen für Liegenschaften, Abonnementsverträge, Steuerforderungen, Tätigkeit als Berufsgeheimnisträgerin oder -träger Mietzinsen für Liegenschaften, Abonnementsverträge, Steuerforderungen, Tätigkeit als Berufsgeheimnisträgerin oder -träger

Wie stellen Sie Ihren Rechtsschutz zusammen?

Aufbauend auf dem Grundbaustein «Betriebsalltag» können Sie Ihren Rechtsschutz flexibel mit weiteren Bausteinen ergänzen. Die Inkassorechtsschutzversicherung erhalten Sie über den Baustein «Kundinnen & Lieferanten», den Sie bei Bedarf um «Inkasso PLUS» erweitern. Welche Bausteine in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind, sehen Sie in Ihrer Offerte beziehungsweise Ihrer Police.

Häufige Fragen zum Inkassorechtsschutz

Was ist im Inkassorechtsschutz versichert?

Versichert ist das Inkasso fälliger und unbestrittener Forderungen (ausstehender Zahlungen) aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden. Im Baustein «Kundinnen & Lieferanten» ist das Inkasso von drei Forderungen pro Versicherungsjahr enthalten.

Was ist der Unterschied zwischen «Inkasso» und «Inkasso PLUS»?

Die Inkassodeckung im Baustein «Kundinnen & Lieferanten» umfasst das Inkasso von drei fälligen und unbestrittenen Forderungen pro Versicherungsjahr. Die Zusatzdeckung «Inkasso PLUS» erweitert diesen Schutz auf eine unbegrenzte Anzahl fälliger und unbestrittener Forderungen.

Muss ich die erste Mahnung selbst versenden?

Ja, sowohl bei der Inkassodeckung als auch bei «Inkasso PLUS» versenden Sie die erste Mahnung selbst. Bleibt die Zahlung danach aus, unterstützen wir Sie bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Forderung.

Welche Kosten übernimmt die AXA beim Inkasso?

Bei einem versicherten Inkassofall tragen wir Ihre Kosten, bis ein Pfändungsverlustschein oder eine Konkursandrohung vorliegt. Hinzu kommen je nach Fall weitere versicherte Leistungen wie die Rechtsberatung, der Beizug einer externen Anwältin oder eines externen Anwalts sowie Verfahrenskosten.

Welche Inkassofälle sind nicht versichert?

Nicht versichert sind Inkassofälle im Zusammenhang mit Mietzinsen für Liegenschaften, mit Abonnementsverträgen, mit Steuerforderungen sowie mit Ihrer Tätigkeit als Berufsgeheimnisträgerin oder -träger. Zudem sind allgemein Rechtsfälle ausgeschlossen, die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) nicht als versichert aufgeführt oder explizit ausgeschlossen sind.

Was bedeutet «fällige und unbestrittene Forderung»?

Eine Forderung ist fällig, wenn die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen ist. Sie gilt als unbestritten, wenn die Gegenpartei nicht bestreitet, zur Zahlung verpflichtet zu sein – das heisst, sie erhebt keinen Einwand gegen die Forderung an sich (z. B. Höhe, Grund oder Vertrag). Versichert ist somit das Inkasso solcher fälligen und unbestrittenen Forderungen, also ausstehender Zahlungen, deren Berechtigung die Gegenpartei anerkennt und deren Zahlungsfrist bereits verstrichen ist. 

Welche Voraussetzungen müssen für ein Inkassoverfahren erfüllt sein?

In der Schweiz unterscheidet man zwischen dem aussergerichtlichen Inkasso (z. B. Mahnungen) und der staatlichen Betreibung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Damit Sie eine offene Forderung wirksam einfordern können, sollte sie bestehen, fällig sein und sich nachweisen lassen, etwa durch Vertrag, Rechnung oder Bestellung. Das Betreibungsbegehren reichen Sie beim Betreibungsamt am Wohn- oder Firmensitz der schuldnerischen Partei ein und schiessen die Gebühr vor. Eine vorgängige Mahnung ist gesetzlich nicht zwingend, in der Praxis aber empfehlenswert. Erhebt die schuldnerische Partei innert zehn Tagen Rechtsvorschlag, müssen Sie das Bestehen der Forderung gerichtlich nachweisen. 

Mit dem Inkassorechtsschutz der AXA müssen Sie nur die erste Mahnung selbst versenden. Bleibt die Zahlung danach aus, übernehmen wir das Inkasso für Sie und tragen die Kosten des Betreibungsverfahrens bis zum Pfändungsverlustschein oder zur Konkursandrohung.

Wie hilft mir eine Rechtsschutzversicherung bei ausstehenden Zahlungen?

Eine Rechtsschutzversicherung mit Inkassodeckung entlastet Unternehmen, wenn Kundinnen und Kunden fällige Rechnungen nicht bezahlen. In versicherten Fällen organisiert sie die rechtliche Unterstützung und reduziert das Kostenrisiko. Konkret profitieren Sie unter anderem von diesen Punkten:

  • Inkasso fälliger und unbestrittener Forderungen, nachdem Sie die erste Mahnung selbst versendet haben
  • Kostenübernahme für das Betreibungsverfahren bis zum Pfändungsverlustschein oder zur Konkursandrohung
  • Absicherung des Arrestverfahrens zur Sicherung Ihrer Forderung
  • Rechtsberatung sowie, falls notwendig, Beizug einer externen Anwältin oder eines externen Anwalts
  • mit «Inkasso PLUS»: Absicherung einer unbegrenzten Anzahl fälliger und unbestrittener Forderungen

So setzen Sie offene Forderungen konsequent durch und schonen gleichzeitig Ihre Liquidität.

Wer ist Versicherungsträgerin?

Versicherungsträgerin ist die AXA-ARAG Rechtsschutz AG mit Sitz am Ernst-Nobs-Platz 7 in 8004 Zürich, eine Tochtergesellschaft der AXA Versicherungen AG.