Was ändert sich per 01.01.2025?
Schrittweise Anpassung des Umwandlungssatzes bis ins Jahr 2027
Von 2025 bis 2027 passt die AXA Stiftung Zusatzvorsorge den Umwandlungssatz schrittweise auf 4,6 % für Männer und Frauen im Alter von 65 Jahren an.
Die Anpassung erfolgt über insgesamt drei Jahre hinweg. Dies schafft Planungssicherheit für die Versicherten und federt allfällige Renteneinbussen ab, insbesondere für Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen.
Für Pensionierungen bis Ende 2024, laufende Altersrenten sowie Kapitalbezüge ändert sich nichts
Für Pensionierungen bis Ende 2024 gelten weiterhin die bisherigen Umwandlungssätze von 5,0 % für Männer im Alter von 65 Jahren und 4,88 % für Frauen im Alter von 64 Jahren.
Auf bestehende Altersrenten sowie Kapitalbezüge hat die Anpassung keine Auswirkung.
Aussicht auf Mehrverzinsung für die Versicherten
Mit der Anpassung des Umwandlungssatzes reduziert die AXA Stiftung Zusatzvorsorge die zunehmende Umverteilung, sodass zukünftig ein grösserer Teil des Anlageertrags für die Verzinsung der Altersguthaben zur Verfügung steht. Das bestehende Verzinsungsmodell wird daher per 01.01.2025 angepasst.
Eine Mehrverzinsung von bspw. 0,5 % hat über die Jahre hinweg eine grosse Wirkung, wie folgendes Rechenbeispiel zeigt:
- CHF 100 000 Startkapital, verzinst über 20 Jahre mit 1,0 % ergibt CHF 122'019
- CHF 100 000 Startkapital, verzinst über 20 Jahre mit 1,5 % ergibt CHF 134’685
- CHF 100 000 Startkapital, verzinst über 40 Jahre mit 1,0 % ergibt CHF 148’886
- CHF 100 000 Startkapital, verzinst über 40 Jahre mit 1,5 % ergibt CHF 181’401
Dem Stiftungsrat ist eine faire Verteilung der Mittel für alle Generationen wichtig. Aus diesem Grund hat er beschlossen, ebenfalls per 2025 ein Rentenbeteiligungsmodell einzuführen. Die Versicherten profitieren dadurch selbst nach ihrer Pensionierung von der hohen Leistungsfähigkeit der Stiftung.
Die Versicherten können auf eine leistungsstarke Zusatzvorsorge zählen, die Kapitalschutz und Rentenoption zu fairen Konditionen bietet.