Pensionskasse und Teilzeit: Vorsicht, Vorsorgelücke!
Immer mehr Menschen in der Schweiz arbeiten Teilzeit. Doch der geringere Lohn der Teilzeitarbeit wirkt sich auf die Pensionskasse aus: Es droht eine Vorsorgelücke. Umso wichtiger ist daher die private Vorsorge.
Früher waren es in erster Linie Mütter, die zugunsten der Kinderbetreuung ihr Pensum reduzierten. Das ist heute anders: Auch ein zeitintensives Hobby, Freiwilligenarbeit, Teilselbstständigkeit oder einfach eine gesunde Work-Life-Balance können Gründe sein, Teilzeit zu arbeiten. Immer mehr Menschen geniessen das Privileg, ihren Alltag nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Doch so attraktiv eine Teilzeitarbeit ist – sie hat auch Nachteile. Besonders für die Altersvorsorge. Das Schweizer Vorsorgesystem ist historisch gewachsen und daher für Vollzeiterwerbende konzipiert. Ein Teilzeitlohn, der jetzt zum Leben ausreicht, kann im Alter zum Problem werden. Informieren Sie sich bereits jetzt bei der AHV und auf dem Pensionskassenausweis, welche Leistungen Sie nach der Pensionierung erwarten können. So bleibt Ihnen noch genügend Zeit, um Lücken in Ihrer persönlichen Vorsorge zu schliessen.
Teilzeitarbeit in der Schweiz
Teilzeitarbeit ist heute in der Schweiz sehr beliebt. Gemäss Bundesamt für Statistik arbeiten knapp 42 Prozent der Erwerbstätigen in einem reduzierten Pensum. Damit liegt die Schweiz in Europa (19 Prozent) an der Spitze: Mehr Teilzeitarbeit gibt es nur noch in den Niederlanden (43 Prozent).
In der Schweiz verrichten Frauen dreimal häufiger Teilzeitarbeit als Männer. Beim Wiedereinstieg nach dem Mutterschaftsurlaub reduzieren die meisten Frauen ihr Pensum – und zwar langfristig. Gibt es im Haushalt mindestens ein Kind unter 13 Jahren, so arbeitet die Mutter in 80 Prozent der Fälle Teilzeit.
Wieso führen Teilzeitjobs zu Renteneinbussen?
Wer weniger arbeitet, verdient weniger Geld und zahlt somit auch kleinere Beiträge in die AHV (staatliche Vorsorge = 1. Säule) und in die Pensionskasse (berufliche Vorsorge = 2. Säule) ein. Dies führt später in der Regel zu geringeren Leistungen.
Noch stärker wirken sich Erwerbspausen auf die Vorsorge aus. Viele Mütter bleiben ein paar Jahre zu Hause, um ganz für die Kinder da zu sein. Doch jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer tieferen AHV-Rente. Deshalb sind Frauen in der Vorsorge tendenziell schlechter gestellt. Umso wichtiger ist die private Vorsorge, insbesondere für Frauen.
Was ist eine Vorsorgelücke?
Die Differenz zwischen den ausbezahlten Leistungen (Altersrente) und den tatsächlichen Lebenshaltungskosten. Als Faustregel gilt, dass nach der Pensionierung noch rund 80 Prozent des bisherigen Einkommens benötigt werden, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Wer sein Leben lang 100 Prozent arbeitet, erreicht mit der 1. und 2. Säule zusammen rund 60 Prozent des früheren Lohns. Das ergibt in der Altersvorsorge eine Lücke von 20 Prozent. Doch Personen, die über viele Jahre in Teilzeitarbeit tätig waren, müssen in der Vorsorge unter Umständen mit einer deutlich grösseren Lücke rechnen.
Was sind die Voraussetzungen für eine volle AHV-Rente?
Für die maximale Rente in Höhe von CHF 2520 (Stand 2026) gibt es folgende Voraussetzungen:
- 44 Jahre Beitragszahlung (ab dem 21. Altersjahr bis zur Pensionierung)
- durchschnittliches Jahreseinkommen von CHF 90'720 (Stand 2026) oder
- genügend Erziehungs-/Betreuungsgutschriften, um Lohneinbussen zu kompensieren
Diese Bedingungen können nicht immer erfüllt werden, insbesondere bei Teilzeitarbeit. Das bedeutet, dass nach der Pensionierung lediglich eine Teilrente ausbezahlt wird.
Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Wenn Sie Kinder grossgezogen haben oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, können Sie dies bei der AHV anrechnen lassen.
- Erziehungsgutschriften werden erst bei der Anmeldung zur Altersrente berücksichtigt.
- Betreuungsgutschriften für die Pflege von Verwandten sind jedes Jahr bei der kantonalen Ausgleichskasse zu beantragen. Die Ausgleichskasse prüft dann, ob die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Pensionskasse: Welche Nachteile hat Teilzeitarbeit?
Die Pensionskasse berücksichtigt Personen erst ab einem jährlichen Mindesteinkommen. Ein weiteres Problem bei Teilzeitarbeit ist der Koordinationsabzug – im schlimmsten Fall wird er sogar doppelt abgezogen, mit gravierenden Folgen für die Vorsorge.
BVG-Eintrittsschwelle
In der Schweiz müssen Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden erst ab einem jährlichen Einkommen von CHF 22'680 (Stand 2026) in die Pensionskasse aufnehmen. Das bedeutet, dass für tiefe Jahreseinkommen in der Regel kein Altersguthaben angespart wird.
Koordinationsabzug
Das Gesetz verlangt, dass die 1. und 2. Säule aufeinander abgestimmt sind: Die Pensionskasse soll nur jenen Teil des Lohns versichern, der nicht bereits durch die AHV/IV abgedeckt ist. Der Koordinationsabzug verhindert also eine Doppelversicherung. Konkret lautet die Rechnung Bruttojahreslohn − Koordinationsabzug = im BVG versicherter Lohn.
Der Koordinationsabzug ist ein fixer Betrag, nämlich 7/8 der maximalen AHV-Rente (Stand 2026: CHF 26'460). Und genau hier liegt das Problem: Auf Teilzeitarbeit angewandt, fällt der Koordinationsabzug viel zu stark ins Gewicht. Mit abnehmendem Pensum schrumpft der versicherte Lohn rapide.
Tipps zum Koordinationsabzug
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber: Weisen Sie auf die Möglichkeit hin, den Vorsorgeplan so anzupassen, dass Teilzeitangestellte weniger benachteiligt werden.
- Der Koordinationsabzug kann dem Beschäftigungsgrad angepasst werden. Diese Massnahme wirkt dem negativen Effekt entgegen, den Teilzeitarbeit auf die Vorsorge hat. Solche Lösungen sind jedoch freiwillig und setzen die Bereitschaft der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers voraus.
- Bei Teilzeitarbeit in mehreren Jobs kann es passieren, dass der Koordinationsabzug doppelt gemacht wird – einmal pro Pensionskasse. Dann bleibt nicht mehr viel an versichertem Lohn übrig. Klären Sie ab, ob Sie künftig beide Einkommen über eine einzige Pensionskasse versichern können.
Weitere Tipps für Teilzeitangestellte
Achten Sie auf lückenlose AHV-Beiträge sowie auf ein möglichst hohes Arbeitspensum. Falls Sie nur wenig arbeiten können oder wollen, sparen Sie so viel Geld wie möglich in der freiwilligen 3. Säule.
Tipp 1: AHV-Mindestbeitrag einzahlen
Sie können Beitragslücken vermeiden, indem Sie jährlich den AHV-Mindestbeitrag von CHF 530 (Stand 2026) einzahlen. Falls doch eine Lücke entstanden sein sollte, lässt sich der AHV-Mindestbeitrag innert fünf Jahren nachzahlen. Auf Anfrage erhalten Sie von der Ausgleichskasse einen Auszug Ihres persönlichen AHV-Kontos.
Tipp 2: Arbeitspensum erhöhen
Für eine solide Altersvorsorge sollte das Arbeitspensum auf Dauer nicht unter 70 Prozent fallen – so empfiehlt es die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten. Langfristig tiefere Pensen wirken sich gemäss dieser Studie stark auf die persönliche Altersvorsorge aus.
Tipp 3: Säule 3a/3b und Kapitalanlagen nutzen
Personen, die Teilzeit arbeiten, sind in der Regel von Vorsorgelücken betroffen. Gerade Mütter ohne 3. Säule müssen nach der Pensionierung oft mit dem Existenzminimum auskommen. Vermeiden Sie dies, indem Sie selbst die Initiative ergreifen und Ihre künftige Altersrente gezielt erhöhen.
- Säule 3a: Angestellte dürfen jährlich bis zu CHF 7258 (Stand 2026) in die Säule 3a einzahlen und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Selbstständigen wird eine Einzahlung von bis zu 20 Prozent des AHV-pflichtigen Jahreseinkommens gewährt, max. CHF 36'288 (Stand 2026). Als gebundene Vorsorge ist 3a-Kapital nicht frei verfügbar.
- Säule 3b: Alternativ oder ergänzend ist es möglich, in die Säule 3b einzuzahlen – und zwar betraglich unbegrenzt, jedoch ohne Steuerbefreiung. In der freien Vorsorge können Sie über das angesparte Kapital jederzeit verfügen.
- Kapitalanlagen: Beginnen Sie möglichst früh mit dem Sparprozess, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren. Auch kleine Beträge lohnen sich. Lassen Sie Ihr Geld arbeiten, indem Sie beispielsweise in Fonds oder Aktien investieren. Am einfachsten geht das mit 3a-Vorsorgelösungen wie unserem Vorsorgeplan SmartFlex – dieser lässt sich ganz an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.