Wenn Sie aus der 1e-Stiftung austreten, beispielsweise aufgrund eines Stellenwechsels, wird das Vorsorgeguthaben an die neue Pensionskasse oder, falls noch keine neue Pensionskasse vorhanden ist, auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl transferiert. Bei einer Freizügigkeitslösung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Vorsorgeguthaben wieder in eine ähnliche Anlagestrategie zu investieren.
Wenn Sie sich das Vorsorgeguthaben aufgrund von Selbstständigkeit oder Wegzug ins Ausland auszahlen lassen möchten, wird das Guthaben direkt an Sie ausbezahlt.
Beim Austritt aus der Stiftung kommt der effektive Betrag des Altersguthabens zu diesem Zeitpunkt zur Auszahlung. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die Anlagestrategie nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, sobald das genaue Austrittsdatum bekannt ist. Sollten Sie Fragen haben oder eine Beratung vor einem Austritt benötigen, wenden Sie sich an Ihren Kontakt bei der AXA.