Ein dunkelhaariger Mann in blauem Hemd sitzt an seinem modernen Arbeitsplatz am Laptop. Grosse Fenster im Hintergrund, in denen sich in der Dunkelheit die Lichter der Stadt unscharf abzeichnen.

Vorsorgekapital individuell anlegen 1e Invest: Wählen Sie Ihre Anlagestrategie

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber hat sich im Rahmen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) für den 1e-Plan der AXA entschieden. Mit 1e Invest bestimmen Sie selbst, wie Sie Ihr 1e-Vorsorgekapital anlegen möchten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Dank 1e Invest der AXA können Versicherte die Anlagestrategie für ihr Vorsorgekapital auf Lohnanteile über CHF 136'080 selbst bestimmen.
  • Zur Auswahl stehen fünf verschiedene Anlagestrategien mit unterschiedlichem Aktienanteil von 0–75 %. 
  • Bestimmen Sie Ihr persönliches Risikoprofil und die Anlagestrategie schnell und einfach über myAXA.
Fragen? Kontaktieren Sie uns

Wie funktioniert 1e Invest und was ist das Besondere daran?

Versicherten mit einem Lohn von über CHF 136'080 bietet das BVG die Möglichkeit, das Vorsorgekapital auf Gehaltsteile über dieser Grenze individuell anzulegen. Für Gehaltsteile über CHF 136'080 wählen Sie die Anlagestrategie somit selbst. Sollte Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber eine höhere als die gesetzlich festgelegte Eintrittsschwelle definiert haben, finden Sie diese Information im Vorsorgeplan.

Je nach Risikoprofil wählen Sie eine von fünf Anlagestrategien aus – von einer Low-Risk-Strategie ohne Aktien bis hin zu einem Aktienanteil von 75 %. Die erzielten Anlageerträge werden vollumfänglich Ihrem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben. Gleichzeitig tragen Sie bei einer negativen Entwicklung der Anlage auch das entsprechende Risiko.

Wichtig: Das müssen Sie jetzt tun

Wählen Sie auf myAXA Ihre gewünschte Anlagestrategie. Falls Sie keine Anlagestrategie wählen, werden Ihre Vorsorgegelder in die risikoarme Anlagestrategie ohne Aktien investiert. Um die gewünschte Anlagestrategie zu wählen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich auf myAXA.ch an und öffnen Sie das Vorsorgeportal.
  2. Folgen Sie der Anweisung im Portal, um 1e Invest mit Ihrem myAXA Konto zu verknüpfen.
  3. Bestimmen Sie anhand der Risikofragen Ihr persönliches Risikoprofil.
  4. Wählen Sie die gewünschte Anlagestrategie. Sie können diese jederzeit ändern.

Sie sind noch nicht auf myAXA registriert? So gehts – Schritt für Schritt

Registrierung auf myAXA: In wenigen Schritten zum digitalen Vorsorgeportal.

Für die Registrierung auf myAXA benötigen Sie einen persönlichen Zugangscode (PIN), den Sie per Post erhalten. Falls Sie das Schreiben mit dem Zugangscode nicht mehr zur Hand haben, können Sie einen neuen persönlichen Zugangscode anfordern.

Welche Anlagestrategien gibt es?

Zur Auswahl stehen fünf Anlagestrategien mit unterschiedlichem Aktienanteil zwischen 0 und 75 %. Detaillierte Informationen zu den Anlagestrategien finden Sie auf myAXA, sobald Sie die 1e-Lösung mit Ihrem myAXA Konto verknüpft haben. 

Jetzt Anlagestrategie wählen
Grafik, die die verschiedenen Anlagestrategien aufzeigt, mit der jeweiligen Bezeichnung, der Zusammensetzung (Liquidität, Obiligationen, Aktien und Immobilien) sowie der erwarteten Rendite mit monatlichem Rebalancing.

Häufig gestellte Fragen

Was benötige ich für die Registrierung auf myAXA?

Für die Registrierung auf myAXA benötigen Sie einen persönlichen Zugangscode (PIN), den Sie per Post erhalten. Sollten Sie das Zugangsschreiben mit dem Zugangscode nicht mehr zur Hand haben, können Sie eine neue PIN anfordern.

Wie wähle ich die für mich passende Anlagestrategie?

Entscheidend für die Wahl der Anlagestrategie sind insbesondere der eigene Anlagehorizont, die persönliche Risikobereitschaft sowie die individuellen Erwartungen und Anlageziele. Die Präferenzen sind deshalb sehr unterschiedlich. Im Vorsorgeportal auf myAXA können Sie anhand weniger Fragen Ihr Risikoprofil bestimmen und die favorisierte Anlagestrategie wählen. Sie können die Anlagestrategie jederzeit wieder ändern.

Kann ich das Guthaben aufteilen und mehr als eine Anlagestrategie wählen?

Nein, das ist nicht möglich. Das Gesetz schreibt vor, dass bei 1e-Plänen pro Person nur eine Anlagestrategie für das gesamte 1e-Guthaben gewählt werden kann.

Wer kümmert sich um die Investitionen?

Mit der Vermögensverwaltung ist das AXA Asset Management betraut.

Was passiert, wenn ich keine Anlagestrategie wähle?

Falls Sie keine Anlagestrategie wählen, werden Ihre Vorsorgegelder in die risikoarme Low-Risk-Anlagestrategie ohne Aktien investiert.

Was soll ich im Falle einer negativen Entwicklung an den Finanzmärkten tun?

Schwankungen an den Finanzmärkten kommen in regelmässigen Abständen vor. Gerade in volatilen Zeiten empfehlen Expertinnen und Experten, Ruhe zu bewahren und keine überhasteten Entscheide zu fällen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Finanzmärkte über die Zeit oftmals wieder erholen, wobei es keine Gewähr hierfür gibt. Eine gewisse Unsicherheit ist somit unumgänglich. Insbesondere bei längerem Anlagehorizont können Schwankungen über die Zeit oftmals wieder ausgeglichen werden. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, die Anlagestrategie jederzeit und ohne Kostenfolge zu ändern. Da Sie Ihre Anlagestrategie selbst bestimmen, tragen Sie auch das Verlustrisiko.

Wie werden 1e-Guthaben und Einkäufe steuerlich behandelt?

Für 1e-Guthaben gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie für sonstige Vorsorgeguthaben. Für das Vorsorgekapital fällt keine Vermögenssteuer an und auf den Erträgen keine Einkommenssteuer. Freiwillige Einkäufe können Sie zudem vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Es gelten jeweils die kantonalen Bestimmungen. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich an die zuständige Steuerbehörde.

Ist ein freiwilliger Einkauf möglich?

Ja, sofern Sie das maximale Einkaufspotenzial noch nicht erreicht haben. Auf myAXA können Sie die maximale Einkaufssumme berechnen und auf Wunsch einen Einkauf vornehmen.

Ist ein Vorbezug für Wohneigentum möglich?

Ja. Auf myAXA können Sie Ihre Möglichkeiten berechnen und das entsprechende Formular herunterladen.

Wann und wie kann ich das Geld aus der 1e-Vorsorge beziehen?

Die 1e-Vorsorge dient wie die Basisvorsoge der Altersvorsorge. Das Geld können Sie somit erst zum Pensionierungszeitpunkt beziehen, es sei denn, sie nutzen das Guthaben oder einen Teil davon für einen Vorbezug für Wohneigentumsförderung (WEF). Wenn Sie eine Selbstständigkeit aufnehmen oder ins Ausland wegziehen, können Sie sich das Guthaben auch vor der Pensionierung auszahlen lassen.

Die Auszahlung des 1e-Guthabens erfolgt immer als Kapitalauszahlung, ein Rentenbezug ist nicht möglich.

Ich trete aus der 1e-Lösung aus. Was muss ich beachten?

Wenn Sie aus der 1e-Stiftung austreten, beispielsweise aufgrund eines Stellenwechsels, wird das Vorsorgeguthaben an die neue Pensionskasse oder, falls noch keine neue Pensionskasse vorhanden ist, auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl transferiert. Bei einer Freizügigkeitslösung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Vorsorgeguthaben wieder in eine ähnliche Anlagestrategie zu investieren.

Wenn Sie sich das Vorsorgeguthaben aufgrund von Selbstständigkeit oder Wegzug ins Ausland auszahlen lassen möchten, wird das Guthaben direkt an Sie ausbezahlt.

Beim Austritt aus der Stiftung kommt der effektive Betrag des Altersguthabens zu diesem Zeitpunkt zur Auszahlung. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die Anlagestrategie nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, sobald das genaue Austrittsdatum bekannt ist. Sollten Sie Fragen haben oder eine Beratung vor einem Austritt benötigen, wenden Sie sich an Ihren Kontakt bei der AXA.

Kontakt für weitere Fragen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihren Kontakt bei der AXA.