Längere Lebenserwartung, niedrige Zinsen
Gleichzeitig ging man bei der Einführung der beruflichen Vorsorge von Renditen von bis zu 5 Prozent aus, was angesichts des tiefen Zinsniveaus schon länger nicht mehr erreicht wird. Das individuell angesparte Alterskapital reicht deshalb häufig nicht aus, um die Rente bis ans Lebensende zu finanzieren. So entstehen Finanzierungslücken (sogenannte Pensionierungsverluste).
Ein Teil der Anlagerendite muss daher an die Rentnerinnen und Rentner umverteilt werden. Diese Umverteilung widerspricht dem Grundgedanken der 2. Säule, wonach jede und jeder für sich selbst spart – und zwar mit den eigenen Beiträgen, dem Beitrag der Arbeitgebenden sowie den Anlageerträgen auf das gesparte Altersguthaben.
Hinzu kommt, dass es aufgrund des demografischen Wandels immer mehr Rentnerinnen und Rentner im Vergleich zu Berufstätigen gibt, weshalb sich die Umverteilung in den kommenden Jahren weiter akzentuieren würde – auch bei der AXA BVG-Stiftung Westschweiz.
Weniger Umverteilung, mehr Generationenfairness
Mit der Anpassung des Umwandlungssatzes auf 5,6 Prozent lässt sich die Umverteilung deutlich reduzieren. Dies stärkt die Generationenfairness innerhalb der Stiftung und sichert die langfristige Attraktivität und finanzielle Stabilität der Stiftung.