«Wer die Wahl hat, hat die Qual» – insbesondere Geschäftsführerinnen und Personalverantwortliche von KMU erkennen sich wohl in diesem Sprichwort wieder. Denn sie treffen tagtäglich wichtige Entscheidungen für ihr Unternehmen: vom Recruiting über die Verteilung von Verantwortlichkeiten bis hin zur Wahl der beruflichen Vorsorge für ihr Personal.
Gerade Letzteres will gut überlegt sein, schliesslich geht es um die finanzielle Zukunft einer der wichtigsten Ressourcen von Unternehmen: der Mitarbeitenden. Wenn Unternehmen (insbesondere KMU) keine eigene Pensionskasse aufbauen können oder wollen, schliessen sie sich einer Sammelstiftung an. Dabei geht der Trend in der beruflichen Vorsorge von der Vollversicherung in Richtung teilautonome Pensionskasse.
Dies ist eine nicht ganz einfache Frage. Je nachdem, ob Firmen maximale Sicherheit oder eine höhere Verzinsung des Alterskapitals wichtiger sind, fällt der Entscheid auf eine Vollversicherungslösung oder den Anschluss an eine teilautonome Pensionskasse. Wir haben den Vergleich zwischen teilautonomen Vorsorgelösungen und Vollversicherungslösungen gemacht. Unser Fazit: Im momentanen Umfeld haben die Versicherten langfristig bei einer teilautonomen Sammelstiftung deutlich bessere Aussichten auf eine hohe Altersrente.
Bei teilautonomen Vorsorgelösungen trägt die Sammelstiftung die Anlagerisiken selbst – nimmt dafür aber auch die Anlagechancen eigenverantwortlich wahr. Bei einer positiven Kapitalmarktentwicklung können die Versicherten von einer höheren Verzinsung der Altersguthaben profitieren und so eine höhere Altersrente erwarten.
Die Verzinsung der Altersguthaben ist mit entscheidend für die Höhe der zukünftigen Altersrente – es macht einen grossen Unterschied, ob das Altersguthaben mit dem BVG-Mindestzins von aktuell 1 % verzinst wird oder mit über 2 % wie es in einer teilautonomen Lösung möglich ist. Dank des Zinseszinseffekts besteht die Aussicht auf bis zu 20 % höhere Altersrenten!
In puncto beruflicher Vorsorge ist dies gerade im heutigen Tiefzinsumfeld und mit Blick auf die demografische Entwicklung in der Schweiz – Stichwort: Alterspyramide und Umverteilung von aktiv Versicherten zu Altersrentnerinnen und -rentnern – ein Pluspunkt.
Den gesetzlichen Altersguthaben muss auch bei teilautonomen Sammelstiftungen mindestens der BVG-Mindestzins gutgeschrieben werden, was bei negativen Anlageergebnissen im schlechtesten Fall zur Unterdeckung der Sammelstiftung führen kann. Ein solcher Fall gilt als Ausnahmeszenario, insbesondere bei Sammelstiftungen mit sehr guten finanziellen und strukturellen Voraussetzungen (hoher Deckungsgrad, tiefer technischer Zins, gute Altersstruktur, tiefer Rentneranteil, hoher Anteil an überobligatorischen Altersguthaben). Eine risikobewusste und nachhaltige Anlagestrategie mit einer hohen Diversifikation gibt zusätzliche Stabilität.
Die garantierte Risikoabnahme hat ihren Preis: Da die Vollversicherung der Lebensversicherer hohe Reglementierungen erfüllen muss, werden die Vorsorgegelder sehr konservativ angelegt – dies bedeutet häufig einen Aktienanteil unter 5 %. Das ist der Grund dafür, dass die Versicherten auch in guten Anlagejahren nur mit einer geringen Verzinsung rechnen können, die kaum über dem gesetzlichen Mindestzins liegt. Anhaltend tiefe Zinsen, die steigende Lebenserwartung und das eng reglementierte Anlagekorsett machen es Vollversicherern schwer, Renditen zu erwirtschaften, die für die Finanzierung der umfassenden Garantien nötig sind. Eine Entwicklung, die entweder zu unattraktiven und kaum marktgerechten Risikoprämien oder zu einer stark selektiven Aufnahme neuer Firmen führt.
Sowohl die teilautonome Vorsorgelösungen als auch Vollversicherungslösungen haben ihre Vor- und Nachteile. Mit Blick auf den Schweizer Pensionskassenmarkt zeigt sich, dass der demografische Wandel, die steigende Lebenserwartung und das vorherrschende niedrige Zinsniveau den Druck auf die Vollversicherungen erhöht haben und zahlreiche Anbieter von Vollversicherungslösungen ihr Geschäft in Richtung Teilautonomie transformiert haben. Die Anzahl der Anbieter von Vollversicherungen lässt sich mittlerweile an einer Hand abzählen.
Damit Schweizer KMU und ihre Angestellten in der 2. Säule über nachhaltige und leistungsfähige Lösungen verfügen, bietet die AXA seit 2019 anstelle der Vollversicherung nur noch teilautonome Pensionskassenlösungen an. Dies aufgrund der Überzeugung, dass der «dritte Beitragszahler», also der Zins, in teilautonomen Lösungen mit einer ausgewogenen Diversifikation der Anlagen viel stärker zum Tragen kommt als in der Vollversicherung, deren Anlagemöglichkeiten durch ein enges, regulatorisches Korsett begrenzt sind.
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