Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist gemäss Strassenverkehrsgesetz in der Schweiz für alle Motorfahrzeughalter obligatorisch. Sie übernimmt Schäden, die Sie als Lenkerin oder Lenker eines Motorfahrzeugs anderen Verkehrsteilnehmenden (Motorfahrzeuglenkenden, Fahrradfahrenden, Fussgängerinnen und Fussgängern), Tieren oder Sachen zufügen, und wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab, die an Sie gestellt werden.
Kaskoversicherungen
Teilkasko: Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden, die an Ihrem Auto durch Naturereignisse, Tiere und Unbekannte entstanden sind. Versichert sind:
- Diebstahl inklusive Car-Hacking (z. B. Missbrauch des Keyless-Systems) sowie Veruntreuung
- Glasbruch an Front-, Heck- und Seitenscheiben
- Naturereignisse, Hagel, Steinschlag, sowie Feuer oder Blitzschlag
- Schäden verursacht durch Marder und Nagetiere sowie durch einen Zusammenstoss mit Tieren (z. B. Wildunfall)
- Böswillige Beschädigung wie Abbrechen bzw. Beschädigung von Antenne, Seitenspiegeln usw. (ohne Zerkratzen)
Vollkasko: Die Vollkaskoversicherung versichert Schäden am eigenen Fahrzeug (Kollision) zusätzlich zu den Teilkaskoereignissen.
Zusätzlich wählbar zur Vollkaskoversicherung:
- Parkschadenversicherung: deckt Schäden an Ihrem parkierten Fahrzeug, die durch unbekannte Personen oder Fahrzeuge verursacht wurden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Lack- oder Blechschaden oder eine andere Beschädigung handelt.
Zusätzlich wählbar zur Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung:
- Schäden an Scheinwerfern und Seitenspiegeln
- Pneu-Platzer oder Kratzer an Felgen
- Mitgeführte Sachen, z. B. Laptop, Smartphone, die bei einer Fahrzeugkollision beschädigt oder aus dem Fahrzeug gestohlen werden
- Verlust und Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln inklusive Fernbedienung und schlüssellosen Zugangssystemen
Mehr Informationen zum Thema Vollkasko oder Teilkasko finden Sie in unserem Blog «Teilkasko oder Vollkasko? Entscheidungs-Tipps für Ihr neues Auto».
Unfall
Versichert bei einem Unfall sind die Lenkerin oder der Lenker sowie Personen, die im Fahrzeug mitfahren. Die versicherten Leistungen werden erbracht, auch wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist.
Entschädigung im Totalschadenfall
Für die Entschädigung bei Totalschaden wählen Sie zwischen Zeitwertzusatz und Zeitwert. Beim Zeitwertzusatz erhalten Sie bei einem Schadenfall in den ersten beiden Jahren den Neuwert des Fahrzeugs zu 100 Prozent entschädigt. In den folgenden Jahren erstattet die AXA einen nach Betriebsjahren abgestuften prozentualen Anteil.