Was heisst das für mich als versicherte Person oder Rentnerin/Rentner?
Für versicherte Personen, Rentnerinnen und Rentner eines Unternehmens, das unverändert bei der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge angeschlossen ist:
Für Sie als versicherte Person, Rentnerin oder Rentner hat das Teilliquidationsverfahren keinen direkten Einfluss. An Ihrer derzeitigen Vorsorgesituation ändert sich dadurch nichts.
Rentnerinnen und Rentner erhalten weiterhin regelmässig ihre Rente.
Die Ansprüche Ihres Vorsorgewerks bleiben unverändert in der Sammelstiftung zurück.
Für versicherte Personen, Rentnerinnen und Rentner eines Unternehmens, das die Sammelstiftung im Zeitraum vom 31.12.2021 bis zum 30.12.2022 verlassen und sich einer neuen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen hat:
Für Sie als versicherte Person, Rentnerin oder Rentner hat das Teilliquidationsverfahren keinen direkten Einfluss.
Rentnerinnen und Rentner erhalten weiterhin regelmässig ihre Rente.
Die Ansprüche zugunsten Ihres Versichertenkollektivs werden als Gesamtbetrag an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen. Über deren Verwendung entscheidet die neue Vorsorgeeinrichtung bzw. die Personalvorsorgekommission.