Mobilität

E-Bike-Tuning: Gefährlich und bei einem Unfall teuer

Bild: AXA / Marco Vara
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Was früher bei Töfflis in war, ist nun auch bei E-Bikes im Trend: das Tuning. Die maximale Tretunterstützung der beliebten Elektrofahrräder lässt sich nämlich recht einfach umgehen, entsprechende Tuning-Sets sind einfach und günstig erhältlich. Doch getunte E-Bikes zu fahren ist gefährlich – und kann einen bei einem selbst verschuldeten Unfall zudem teuer zu stehen kommen. AXA Experten erklären, weshalb. 

 
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    Christian Imhof

    Christian Imhof leitet das Competence Center Personenschaden Haftpflicht bei der AXA.

    Schaden melden

Das sagt der Haftpflichtexperte 

Christian Imhof, wer bezahlt den Schaden, wenn ich mit meinem langsamen E-Bike bis 25km/h einen Unfall verursache?
Sofern Sie über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, ersetzt diese den Schaden, den Sie einem Dritten gegenüber verursacht haben. Dasselbe gilt im Übrigen, wenn Sie den Unfall mit einem Velo ohne Tretunterstützung verursachen.

Und was ist, wenn ich das E-Bike getunt habe, so dass ich schneller als die 25km/h fahren kann?
In diesem Fall gewährt die Privathaftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz. Der schuldhafte Lenker muss somit für den verursachten Schaden selbst aufkommen. Je nach Konstellation kann dies sehr teuer werden, bei Personenunfällen können die Kosten je nachdem im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich liegen, beispielsweise, wenn die geschädigte Person invalid wird. Dann fallen beispielsweise Erwerbsausfallschaden, Haushaltschaden, Heilungskosten etc. an. Im schlimmsten Fall kann ein solcher Unfall den finanziellen Ruin des fehlbaren Lenkers bedeuten.

Wie ist das, wenn ein schnelleres E-Bike getunt ist, also eines mit Tretunterstützung bis 45km/h?
Dort gilt grundsätzlich dasselbe; der Lenker verliert den Versicherungsschutz. In diesem Fall wird die obligatorische Haftpflichtversicherung gegenüber der geschädigten Person zwar vorerst Leistungen erbringen, diese allerdings beim fehlbaren Lenker zurückfordern – ein so genannter Regress. 

Wie komme ich als Geschädigter bei einem Unfall mit einem getunten langsameren E-Bike zu meinem Recht, wenn ja kein Versicherer zuständig ist?
Wenn Sie beispielsweise als Fussgänger von einem getunten E-Bike angefahren und verletzt werden, erhalten Sie trotzdem eine finanzielle Entschädigung. Der Nationale Garantiefonds deckt die Haftung für Schäden, die von einem nicht versicherten Motorfahrrad in der Schweiz verursacht werden. Der Nationale Garantiefonds wird dann auf den fehlbaren E-Bike-Lenker Regress nehmen. Das Risiko, dass der Unfallverursacher die geschuldete Summe nicht zahlen kann, liegt dann beim Nationalen Garantiefonds – und nicht bei Ihnen als geschädigter Person.  

 
 
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    Michael Pfäffli

    Michael Pfäffli ist Leiter der Abteilung Forschung & Prävention bei der AXA und Präsident der Stiftung für Prävention der AXA. Seit 2017 ist er in verschiedenen Funktionen bei der AXA im Dienst der Kundinnen und Kunden sowie der Forschung unterwegs.

    AXA Forschung und Prävention

 

Das sagt der Präventionsexperte

Michael Pfäffli, würden Sie mit einem getunten E-Bike fahren?
Auf keinen Fall. E-Bike-Lenker verunfallen häufiger und schwerer als Velofahrer, da sie schneller unterwegs sind. Mit einem getunten E-Bike verschärft sich die Situation nochmals klar. Ich muss deutlich häufiger mit einem Unfall rechnen und nehme dabei schwerere Verletzungen in Kauf. 

Wieso das?
Das hat verschiedene Gründe. So ist das E-Bike und insbesondere das Bremssystem nicht für die hohen Belastungen ausgelegt, die durch das Tuning und die entsprechenden Geschwindigkeiten erreicht werden. In einer Bremssituation wird das E-Bike instabiler, der Bremsweg verlängert sich zudem drastisch. Man muss sich vorstellen: Wenn ein E-Bike aus 50km/h statt 25km/h bis zum Stillstand bremst, wird der Bremsweg viermal länger. Eine Kollision, die man sonst locker vermieden hätte, kann so eine grosse Wucht entwickeln. Ein weiteres Problem ist die meist mangelhafte Schutzausrüstung der E-Bike-Lenker im Vergleich zu Töfffahrern. Der Körper ist weitgehend ungeschützt. Autofahrer unterschätzen zudem die Geschwindigkeit von E-Bikes oftmals. Auch das verschärft sich natürlich, je schneller das E-Bike fährt.

 
 

Zwei Typen von E-Bikes

In der Schweiz werden zwei Typen unterschieden: langsame und schnelle E-Bikes. Für sie gelten jeweils unterschiedliche Regeln.

  • Langsame E-Bikes bis 25 km/h
    Langsame E-Bikes sind Kleinmotorfahrzeuge, werden rechtlich aber den Fahrrädern gleichgestellt. Das heisst: Diese E-Bikes haben sich wie Velofahrer an die Radwege zu halten und allfällige Mofa-Verbote gelten für sie nicht. Sie benötigen keinen Fahrzeugausweis und die Fahrer müssen ab 16 Jahren keinen Führerausweis besitzen. Unter 16 Jahren ist die Kategorie M (Mofas) erforderlich, das generelle Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Ein Helm wird dringend empfohlen, ist aber nicht obligatorisch. Schäden an Dritten übernimmt die private Haftpflichtversicherung.
  • Schnelle E-Bikes bis 45 km/h
    Schnelle E-Bikes unterstützen den Fahrer bis zu 45 km/h. Sie benötigen eine separate Haftpflichtversicherung und müssen mit einem Kontrollschild mit gültiger Versicherungsvignette ausgestattet sein. Wie bei Mofas mit Verbrennungsmotor benötigen die Fahrer einen Führerausweis der Kategorie M und es ist ein Fahrzeugausweis erforderlich. Sie müssen ebenfalls die Radwege benützen, bei Mofa-Verbot ist eine Durchfahrt aber nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt. Im Gegensatz zu den langsamen E-Bikes ist für Fahrer der schnellen E-Bikes ein Helm obligatorisch – allerdings genügt in der Schweiz ein Fahrradhelm.

Tipps für E-Bike-Fahrer

  • Lernen Sie Ihr E-Bike vor der ersten Fahrt im Strassenverkehr in sicherer Umgebung kennen. Beschleunigen und bremsen Sie ein paar Mal auf einem Privatplatz oder einer abgesperrten Fläche. Dies gilt insbesondere auch für Leih-E-Bikes.
  • Lasten-E-Bikes sind aufgrund des langen Radstands weniger wendig als normale E-Bikes. Das Fahren mit Lasten-E-Bikes erfordert viel Übung. Üben Sie auf abgesperrten Plätzen auch mit Last, um Sicherheit für den Strassenverkehr zu gewinnen.
  • Statten Sie Ihr E-Bike freiwillig mit einem Tachometer aus, um sicherzustellen, dass Sie nicht zu schnell unterwegs sind
  •  Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie ein langsameres Fahrrad, E-Bike oder E-fäG (elektrisch angetriebene fahrzeugähnliche Geräte) überholen. Ein Blick zurück und ein Handzeichen, um den nachfolgenden Verkehr über Ihre Überholabsicht zu informieren, helfen, Unfälle zu verhindern.
  • Tragen Sie einen Helm und angemessene Schutzkleidung.
  • Sorgen Sie dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer Sie sehen: Tragen Sie auffällige Kleidung und Reflektoren. Fahren Sie bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechtem Wetter immer mit einer ausreichenden Beleuchtung.
  • Seien Sie sich als E-Bike-Fahrer Ihrer hohen Geschwindigkeit bewusst und bedenken Sie, dass andere Verkehrsteilnehmer Ihre Geschwindigkeit unterschätzen könnten.
  • Fahren Sie insbesondere an unübersichtlichen und stark frequentierten Strassenabschnitten mit besonderer Vorsicht (reduziertes Tempo, keine Überholmanöver).
  • Verzichten Sie während der Fahrt aufs Telefonieren und Musikhören
 

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