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Versicherung wechseln und Geld sparen

Passen Prämie, Schutz oder Leistungen nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation, kann es sich lohnen, die Versicherung zu wechseln. Ein Versicherungswechsel bedeutet, dass Sie einen bestehenden Vertrag kündigen und eine neue Police abschliessen. Welche Vorteile Ihnen ein Wechsel bringt, wie er abläuft und wieso ein frühzeitiger Versicherungsvergleich sinnvoll ist, erfahren Sie hier. 

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Welche Versicherungen kann man wechseln?

Wenn die entsprechende Kündigungsfrist eingehalten wird und allfällige sonstige Bedingungen im Vertrag erfüllt sind, ist ein Versicherungswechsel in den meisten Fällen einfach möglich: 

  • Obligatorische Krankenversicherung (OKP): Alle Krankenkassen in der Schweiz müssen Sie in die Grundversicherung aufnehmen (sofern keine unbezahlten Rechnungen ausstehen).
  • Freiwillige Zusatzversicherungen für die Krankenkasse: Hier darf Sie die neue Versicherun gablehnen oder Vorbehalte anbringen.
  • Fahrzeugversicherung (Haftpflicht, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung): zum Beispiel bei Vertragsende, bei einem Fahrzeugwechsel, bei einer Prämienänderung oder nach einem Schadenfall.
  • Hausratversicherung: nach Vertragsablauf, wenn die Kündigungsfrist Ihres Vertrags dies zulässt oder ein besonderer Kündigungsgrund besteht. So zum Beispiel bei einer Prämienänderung, nach einem Schadenfall und gemäss Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nach drei Jahren. 
  • Private Haftpflichtversicherung: zum Beispiel, wenn sich die Prämie ändert.
  • Rechtsschutzversicherung: wenn Sie die Kündigung fristgerecht einreichen und der neue Schutz zu Ihrem Alltag passt.
  • Lebensversicherung: Ein Wechsel erfordert eine besonders genaue Prüfung hinsichtlich Kosten, Gesundheitsfragen und Rückkaufswerten.
  • Säule 3a: Sie können Ihr Erspartes zu einem anderen Anbieter übertragen (zum Beispiel zu einer Bank, Versicherung oder Vorsorgestiftung).
  • Eine Fussballerin kickt einen Ball in der Luft.
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Wann lohnt es sich, die Versicherung zu wechseln?

Ein Versicherungswechsel lohnt sich, wenn Ihre Versicherung nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation, Ihrem Budget oder Ihrem gewünschten Schutz passt. 

  • Ein häufiger Auslöser sind immer höhere Prämien: In der Schweiz stiegen die Krankenkassenprämien 2026 im Durchschnitt um 4,4 Prozent und Versicherte zahlten durchschnittlich CHF 393.30 pro Monat.
  • Familienzuwachs verändert den Versicherungsbedarf oft deutlich. Wenn ein Kind dazukommt, brauchen Sie möglicherweise mehr Schutz in der Krankenkasse, eine angepasste Privathaftpflicht oder eine neue Lösung für Vorsorge und Lebensversicherung.
  • Auch nach einem Schadenfall kann sich ein Versicherungswechsel lohnen. Merken Sie beispielsweise nach einem Autounfall, dass Ihre Teilkaskoversicherung nicht alle für Sie wichtigen Leistungen enthält, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken.
  • Allgemein lohnt sich ein Wechsel, wenn Leistungen veraltet sind. Manche Policen enthalten Bausteine, die Sie kaum nutzen, oder sie decken wichtige Risiken im Alltag nicht mehr gut ab.
  • Ein Umzug ist ebenfalls ein guter Zeitpunkt für einen Versicherungswechsel. Bei der Krankenkasse hängt die Prämie stark vom Wohnort ab. Bei Hausratversicherung, Privathaftpflicht oder Rechtsschutzversicherung kann beispielsweise eine grössere Wohnung oder ein neuer Arbeitsweg Ihren Versicherungsbedarf verändern.
  • Eine lächelnde Frau und ein Mann tragen Umzugskartons eine Treppe hinauf. Die Kartons sind mit Büchern und einer Pflanze gefüllt.
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Welche Fristen gelten beim Wechseln der Versicherung?

Beim Versicherungswechsel zählen in der Schweiz vor allem die Kündigungsfrist, der Vertragsablauf und der rechtzeitige Eingang der Kündigung.  Achten Sie darauf, Ihren Vertrag fristgerecht zu kündigen, da er sich sonst meist um ein Jahr verlängert. Vergleichen Sie vor dem Wechsel ausserdem nicht nur die Prämien, sondern auch die Deckung und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), um sicherzugehen, dass sich der Wechsel für Sie lohnt.

Je nach Versicherungsart unterscheiden sich die Kündigungsfristen und weiteren Voraussetzungen wie folgt:

Fristen bei der Versicherung

Versicherung

Kündigungsfrist Weitere Informationen
Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Eingang bis 30. November (empfohlen)

  • Wechsel zum 1. Januar
  • Massgeblich ist der Eingang bei der bisherigen Kasse, nicht der Poststempel
Obligatorische Krankenpflegeversicherung im Standardmodell mit einer Franchise von CHF 300 
  • Drei Monate
  • Eingang bis Ende März
  • Wechsel zusätzlich zum 1. Juli möglich

 

Krankenkassen-Zusatzversicherung
  • Meist drei Monate
  • Eingang bis 30. September
  • Gesundheitsfragebogen und Ablehnung möglich

Autoversicherung

Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen (meist 3 Monate)
 

Hausratversicherung

Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen (meist 3 Monate)

 
Privathaftpflicht

Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen (meist 3 Monate)

 
Rechtsschutz

Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen (meist 3 Monate)

 
Lebensversicherung

Je nach Vertrag

  • Vorzeitige Kündigung kann finanzielle Einbussen auslösen
  • Unabhängige Beratung sinnvoll

Säule 3a

Je nach Anbieter und Produkt

  • Anbieterwechsel möglich
  • Guthaben muss im 3a-System bleiben

Obligatorische Krankenversicherung

Bei der Grundversicherung muss die Kündigung bis spätestens 30. November bei Ihrer bisherigen Kasse eintreffen, damit der Wechsel zum 1. Januar klappt. Massgeblich ist das Eintreffen bei der Versicherung, nicht der Poststempel. Das Portal Priminfo des BAG (Bundesamt für Gesundheit) empfiehlt deshalb den Versand bis 15. November per Einschreiben oder A-Post Plus.

Im Standardmodell mit tiefster Franchise von CHF 300 ist zusätzlich ein Wechsel per 1. Juli möglich. Dafür gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten und die Kündigung muss bis Ende März bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen. Prüfen Sie zudem, ob die neue Krankenkasse den Versicherungsnachweis rechtzeitig übermittelt.

Hinweis: Solange Sie bei Ihrer aktuellen Krankenkasse ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten haben, ist ein Krankenkassenwechsel in der Grundversicherung in der Schweiz nicht möglich. Die neue Krankenkasse darf die Aufnahme verweigern, beziehungsweise die alte Kasse wird den Wechsel blockieren

Mehr zum Krankenkassen-Wechselservice der AXA

Zusatzversicherung für die Krankenkasse

Bei der Zusatzversicherung gilt meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Jahresende. Die Kündigung muss dann bis 30. September bei Ihrer Versicherung eintreffen. Seit 1. Januar 2022 können Sie ausserdem viele Versicherungsverträge spätestens auf Ende des dritten Vertragsjahres beenden. Die Kündigungsfrist darf dabei höchstens drei Monate betragen. 

Mehr zu den Zusatzversicherungen der AXA

Autoversicherung, Hausrat, Privathaftpflicht

Autoversicherung, Hausratversicherung und Privathaftpflicht haben in der Regel eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten vor Vertragsablauf. Geht die Kündigung zu spät ein, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um ein Jahr. Darüber hinaus ist ein Versicherungswechsel oft auch bei einer Prämienanpassung, nach einem versicherten Schadenfall oder beim Fahrzeugwechsel möglich. 

Mehr zur Autoversicherung der AXA

Lebensversicherung

Bei Lebensversicherungen gibt es keine gesetzlich einheitlichen Fristen. Stattdessen kommt es auf Ihren individuellen Vertrag an. Allerdings sollten Sie im Falle einer Lebensversicherung die vorzeitige Kündigung besonders sorgfältig prüfen. Hier entstehen nämlich häufig finanzielle Einbussen, weil der Rückkaufswert – also der Betrag, den Sie bei einer Kündigung zurückerhalten – tief ausfallen kann. Nutzen Sie am besten eine unabhängige Beratung, um Alternativen wie eine Prämienpause oder eine Anpassung der Police zu prüfen. 

Mehr zur Lebensversicherung der AXA

Rechtsschutzversicherung

Auch bei Rechtsschutzversicherungen können sich die Vorgaben von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Häufig gilt jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Vertragsablauf. 

Mehr zur Rechtsschutzversicherung der AXA

Säule 3a

Sie können Ihren Anbieter in der Säule 3a grundsätzlich wechseln. Das Guthaben muss aber im 3a-System bleiben und direkt an den neuen Anbieter fliessen. Ihr Vorsorgekonto wie eine normale Versicherungspolice zu kündigen, ist hingegen nicht möglich. Die genaue Frist für einen Wechsel hängt dabei vom Produkt und Anbieter ab und unterscheidet sich stark von Fall zu Fall.

Mehr zur privaten Vorsorge der AXA

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

In der Schweiz gibt es bei vielen Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet: Sie dürfen den Vertrag ausserordentlich kündigen, obwohl der ordentliche Kündigungstermin noch nicht erreicht ist. Dafür gibt es verschiedene Auslöser:

  • Prämienerhöhung: Erhöht die Versicherung die Prämie, können Sie oft innert 30 Tagen nach Erhalt der neuen Police kündigen (auch wenn die vereinbarte Vertragsdauer noch nicht beendet ist).
  • Unterjährige Prämienerhöhung in der Grundversicherung: Passt die Krankenkasse die Prämie unter dem Jahr an, haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht unabhängig vom Modell. Die Kasse muss Sie spätestens zwei Monate vor der Erhöhung schriftlich informieren. In der Regel können Sie dann bis Ende November kündigen. 
  • Schadenfall: Nach einem versicherten Schadenfall können beide Vertragsparteien kündigen (bei Sachversicherungen meist innerhalb von zwei Wochen). Bei Zusatzversicherungen für die Krankenkasse gilt eine wichtige Ausnahme: Der Zusatzversicherer darf nach einem Leistungsbezug nicht wegen des Schadenfalls kündigen. 
  • Verkauf des versicherten Objekts: Verkaufen Sie ein versichertes Objekt, erlischt der Vertrag in der Regel. Ein typisches Beispiel ist der Autoverkauf. 

Wie läuft der Wechsel der Versicherung ab?

Der Wechsel einer Versicherung funktioniert am sichersten, wenn Sie zuerst Ihren Bedarf prüfen und erst danach die Kündigung einreichen. Auf diese Weise vermeiden Sie Lücken im Schutz und zahlen nicht für Leistungen, die Sie nicht brauchen. Gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Bedarf klären: Klären Sie zuerst, welche Leistungen wirklich nötig sind. Prüfen Sie Ihre aktuelle Police und fragen Sie sich: Welche Risiken betreffen mich im Alltag wirklich? 
  2. Anbieter vergleichen: Vergleichen Sie mehrere Anbieter nach Prämie, Leistungen, Selbstbehalt und Bedingungen im Vertrag. Achten Sie nicht nur auf den tiefsten Preis, sondern auch auf den passenden Schutz im Schadenfall. 
  3. Offerten von mehreren Anbietern einholen: Holen Sie Offerten von zwei bis drei Anbietern ein. Eine Offerte ist ein konkretes Angebot mit Prämie, Leistungen und Bedingungen und zeigt Ihnen klar, ob ein Versicherungswechsel wirklich Vorteile bringt.
  4. Aufnahmebestätigung abwarten: Kündigen Sie die alte Versicherung erst, wenn Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten haben. 
  5. Neue Versicherung abschliessen: Schliessen Sie die neue Versicherung erst ab, wenn Leistungen, Prämie und Vertragsbeginn klar sind. Bei der Autoversicherung braucht es zudem einen gültigen Versicherungsnachweis für das Strassenverkehrsamt. Bei der Krankenkasse meldet die neue Kasse den Wechsel an die bisherige Kasse.
  6. Alte Versicherung kündigen: Kündigen Sie die alte Versicherung schriftlich und am besten eingeschrieben. Sie haben so einen Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig bei der Versicherung angekommen ist.
  7. Kündigungsbestätigung und neue Police aufbewahren: Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung und die neue Police gut auf. Diese Dokumente zeigen, wann der alte Vertrag endet und wann die neue Versicherung beginnt. 

Fazit

Ob aus Budgetgründen, wegen neuer Lebensumstände oder weil sich Anforderungen und Prioritäten ändern: Manchmal ist es sinnvoll, die Versicherung zu wechseln. Ziehen Sie einen Versicherungswechsel in Betracht, sollten Sie Ihren Bedarf klären und verschiedene Angebote sorgfältig vergleichen. Schauen Sie dabei nicht nur auf die Prämie, sondern auch auf Leistungen, Selbstbehalt, Unterstützung im Schadenfall und die Kündigungsfrist. Kontrollieren Sie jede Seite der Vertragsunterlagen, damit Sie keine wichtigen Bedingungen übersehen. Wenn Sie Ihren Versicherungswechsel sorgfältig planen, schaffen Sie eine solide Grundlage für den passenden Schutz.