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Schimmel in der Wohnung – was tun, wer zahlt?

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Hilfe, Schimmel! Der graue Eindringling ist lästig und schädigt nicht nur die eigenen vier Wände, sondern vor allem die Gesundheit. Was das Wohnglück zusätzlich trübt, sind rechtliche Streitereien mit der Vermieterin oder dem Vermieter und die damit einhergehenden Diskussionen, um die finanziellen Konsequenzen. Wir klären die rechtliche Lage, prüfen Ihre Versicherungssituation und geben Ihnen Tipps, wie Sie Schimmel in der Wohnung vermeiden.

Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ärgerlich und gefährlich, er führt oft auch zu Streit zwischen der Vermieterschaft und ihren Mieterinnen und Mietern. Klar: Bereits die Abklärungen durch Fachleute können mehrere Tausend Franken kosten. Für die Kostenübernahme gilt das Verursacherprinzip: Wer die Schimmelbildung verursacht hat, zahlt.

Die Folge sind häufig langwierige Diskussionen und Schuldzuweisungen zwischen den Parteien. Und das können Sie in einer solchen − ohnehin lästigen − Situation definitiv nicht gebrauchen.

Schimmel an der Wand: Die Ursachen eines Befalls

Undichte Dächer, versteckte Rohrbrüche in der Wand oder die Bildung von Kondenswasser aufgrund von mangelhaften Kältebrücken: Schimmelbildung kann viele Ursachen haben. Dabei entsteht Schimmel schneller, als man denkt. Jeder vierte bis fünfte Haushalt hat mit Feuchtigkeitsproblemen zu kämpfen.

Dummerweise sind Schimmelpilze komplett anspruchslos: Zum Gedeihen brauchen sie nicht viel. Sie lieben Feuchtigkeit in Wänden. Aber auch über längere Zeit feuchte Raumluft ist ideal für das Schimmelwachstum in Gebäuden.

Erstaunlich ist, dass nicht nur alte Wohnungen von Schimmelbefall betroffen sind, sondern auch viele neu renovierte Häuser oder Neubauten. Denn diese werden heute immer luftdichter gebaut, was die natürliche Luftzirkulation erschwert. Die Folge: Eine erhöhte Luftfeuchtigkeit in den Räumen und Wänden – ideale Spielwiesen für Pilze und Schimmel. Was in der Wohnung  hilft, ist richtiges Lüften und richtiges Heizen. So kann es erst gar nicht zu Schimmelbefall kommen.

Schimmelschäden durch Baumängel – wer haftet wofür?

Falls der Schimmelbefall in einem Gebäude eindeutig durch einen Baumangel verursacht wurde, muss die Vermieterin oder der Vermieter für entstandene Schäden aufkommen. Als Mieterin oder Mieter haben Sie für den Zeitraum, in dem Sie die Wohnung nicht vertragsmässig nutzen können, Anrecht auf eine Mietreduktion. Deren Höhe hängt davon ab, in welchem Umfang Sie die Wohnung nicht nutzen können.

Wenn aber der Nachweis besteht, dass Sie als Mieterin oder Mieter den Schimmelschaden im Gebäude verursacht haben, können die Kosten für die Behebung auf Sie übertragen werden. Die Privathaftpflichtversicherung bietet in diesem Fall keinen Versicherungsschutz, weil Schäden durch allmähliche Einwirkung von Faktoren wie Temperatur, Witterung oder Feuchtigkeit nicht gedeckt sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf rechtliche Unterstützung in diesem Zusammenhang haben.

Diverse Grauschattierungen: Die rechtliche Lage bei Schimmel in der Wohnung

Informieren Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter sofort, wenn Sie Schimmel in der Wohnung entdecken. Idealerweise schriftlich. Und: Dokumentieren Sie den Befall fotografisch – auch seine Entwicklung. Es kann durchaus vorkommen, dass die erste Reaktion der Vermieterschaft nicht Kooperation und das Suchen einer gemeinsamen Lösung ist. Bei Schimmelschäden kann es zu Schuldzuweisungen und einer Ablehnungshaltung kommen. Die Folge: langwierige Diskussionen ums Mietrecht, die schnell in rechtlichen Streitereien enden können.

Verlangen Sie bei einem Schimmelbefall von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter eine Beurteilung oder ein Gutachten von einer Expertin oder einem Experten. Weisen Sie zudem jegliche Schuld zurück, bis die Ursachen eindeutig geklärt sind und ein entsprechendes Gutachten vorliegt.

So sind Sie bei einem Schimmelbefall versichert:

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    Hausratversicherung

    Schimmelschäden sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung gedeckt. Falls dem Pilzbefall aber ein Wasserschaden vorausging, der bereits durch die Hausratversicherung gedeckt wurde, ist beschädigtes Mobiliar mitversichert.

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    Haftpflichtversicherung

    Wenn Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter für den Schimmelbefall verantwortlich ist, haftet sie oder er für den ausgewiesenen Schaden. Sollte Ihnen jedoch in der Mietwohnung ein Missgeschick passieren, sind Sie mit unserer Privathaftpflichtversicherung bestens geschützt.

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    Privatrechtsschutz

    Weigert sich die Vermieterschaft, den Schimmel auf ihre Kosten zu beseitigen, hilft Ihnen eine Rechtsschutzversicherung. Die AXA-ARAG unterstützt Sie beim Erstellen einer Mängelrüge, berät Sie zu den nächsten Schritten und deckt im Fall eines Prozesses die Gerichts- und Anwaltskosten.

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Extra-Tipp: Vorsorgen mit einer Mietkautionsversicherung

Kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zum Schluss, dass Sie den Schimmelbefall schuldhaft verursacht haben, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den Kosten für die Schimmelbeseitigung sitzen. 

Anders ist es, wenn Sie eine Mietkautionsversicherung abschliessen. In diesem Fall übernimmt Ihre Versicherung die Kosten und fordert die Summe erst zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen zurück. Ausserdem prüft sie, ob Sie tatsächlich selbst für den Schimmel in der Wohnung verantwortlich sind oder ob Ihre Privathaftpflicht für die Deckung infrage kommt. 

So gefährlich ist Schimmel in der Wohnung

Schlechte Luft und übler Geruch sind die ersten Anzeichen für Schimmel in Wohnräumen. Oft fehlen sogar die typischen grauen Flecken an den Wänden. Denn der Befall ist manchmal gar nicht sichtbar und versteckt sich in den Wänden oder hinter dicht an Wänden anliegenden Möbeln. Die unsichtbaren Sporen breiten sich aber trotzdem im ganzen Raum bzw. über längere Zeit in der ganzen Wohnung oder im ganzen Haus aus. In geringer Konzentration sind sie für die Gesundheit harmlos. Übersteigt die Sporensättigung aber einen gewissen Wert, sind sie eine Belastung für die Atemwege und die Gesundheit im Allgemeinen. Vor allem Schimmel im Schlafzimmer kann längerfristig schädlich sein, denn hier verbringen wir die meiste Zeit.

Typische durch Schimmel in der Wohnung hervorgerufene Symptome sind zum Beispiel: 

  • Schlaf- und Konzentrationsstörungen 
  • Schleimhautentzündungen 
  • Seh- und Atembeschwerden
  • Halskratzen
  • Augenbrennen
  • Müdigkeit

Seltener treten Kopfschmerzen, Gelenk- oder Magen-Darm-Beschwerden auf. Besonders lästig: Es ist nicht einfach, einen direkten Zusammenhang zwischen den Beschwerden und einem Schimmelbefall herzustellen – geschweige denn diesen nachzuweisen.

Schimmel vorbeugen: Unsere Tipps

Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht. Falls sich die schädlichen Sporen aber in Ihrer Wohnung schon breitgemacht haben, raten Expertinnen und Experten, den Schimmel sofort zu entfernen. Bei einem geringen Befall waschen Sie am besten die betroffenen Stellen mit einer 5-prozentigen Sodalösung und 80-prozentigem Alkohol ab. Schützen Sie unbedingt Ihre Augen und Ihre Haut, während Sie den Schimmel an der Wand entfernen. Bei starkem Befall müssen Sie eventuell die Tapeten wechseln, die Wände neu verputzen oder sogar falsch angebrachte Dämmungen ersetzen. Hier sind Fachleute gefragt.

Wir haben 5 Tipps für Sie, damit es erst gar nicht so weit kommt:

Tipp 1: Lüften, lüften und nochmals lüften

Vor allem nach dem Duschen, Baden oder Kochen sollten Sie unbedingt lüften. Aber auch durch das Blumengiessen oder den Trockner erhöht sich die Luftfeuchtigkeit. Und falls Sie sich sportlich betätigen – beispielsweise durch Fitness oder Yoga – steigt der Feuchtigkeitspegel in Ihren Wohnräumen zusätzlich an. Regelmässiges Stosslüften ist daher das A und O, um Schimmel in der Wohnung vorzubeugen.

Lüften Sie idealerweise drei- bis fünfmal täglich. Auch bei kaltem oder regnerischem Wetter. Dabei sollte die Raumluft einmal komplett ausgetauscht werden. Das dauert pro Durchlüftung etwa fünf bis zehn Minuten. Kippen Sie die Fenster nicht über längere Zeit, denn auf diese Weise werden die Räume nie vollständig gelüftet. Die Wände kühlen dabei ausserdem aus und sind danach für Kondensfeuchtigkeit empfänglich.

Tipp 2: Heizen, aber richtig

Kalte Räume sind anfälliger für Schimmel als solche mit laufenden Heizkörpern. Achten Sie deshalb darauf, dass in Ihren Räumen eine Temperatur von mindestens 16 Grad Celsius herrscht. Ideal sind Temperaturen zwischen 19 und 20 Grad. Denn zu warme Luft bindet Wasserdampf, was auch zu Schimmelbefall führen kann. Auch im Winter sollte die Raumtemperatur nie über 20 Grad liegen. Besonders schnell setzt sich Schimmel in der Dusche oder im Bad fest, achten Sie daher insbesondere dort genau auf die herrschenden Temperaturen.

Tipp 3: Vorsicht bei Räumen mit hohen Temperaturunterschieden

Zwischen verschiedenen Räumen sollten nicht mehr als fünf Grad Temperaturunterschied liegen. Halten Sie ausserdem Türen zu kühleren Räumen immer geschlossen. Denn durch die Feuchtigkeit bildet sich schnell Kondenswasser an Wänden – und das ist ein Paradies für Schimmelsporen, Pilze & Co.

Tipp 4: Die richtige Luftfeuchtigkeit

Neben frischer und warmer Luft sollten Sie auch auf die Luftfeuchtigkeit achten. Das ist vor allem in Neubauten ein Problem, wo baubedingt noch viel Feuchtigkeit in den Wänden oder im Estrich stecken kann. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, kann Thermo- und Hygrometer einsetzen. Diese liefern ganz genaue Werte. Zwischen 40 und 60 Prozent Luftfeuchtigkeit ist ideal, um Schimmel in der Wohnung vorzubeugen und die Trocknung zu beschleunigen.

Tipp 5: Fachpersonen kontaktieren

Holen Sie die Profis. Viele Schimmelschäden lassen sich erst durch Profis beheben und beseitigen. Denn oft werden die Schäden spät entdeckt, was auch eine gründliche Reinigung erschwert. Sicher gibt es auch in Ihrer Region Schimmelexpertinnen und -experten. Kontaktieren Sie diese. Bei geringem Befall helfen auch schon einfache Hausmittel gegen Schimmel wie Essig- oder Alkohollösungen.

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