Ein älteres Ehepaar lächelt sich an, während es eine Pause von seinem Spaziergang macht.
Vorsorge

Frühpensionierung: So gelingt der vorzeitige Renteneintritt

Endlich mehr Zeit für Familie, Hobbys und Reisen: Viele Berufstätige in der Schweiz träumen davon, vorzeitig in Pension zu gehen. Doch eine Frühpensionierung hat langfristige finanzielle Auswirkungen. Was gilt es zu bedenken, und wie bereiten Sie sich optimal vor? Das erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Frühpensionierung – was bedeutet das?

Eine Frühpensionierung liegt vor, wenn jemand vor dem Erreichen des AHV-Referenzalters aufhört zu arbeiten und stattdessen Altersleistungen bezieht. Das kann verlockend sein, bringt jedoch weitreichende finanzielle Konsequenzen mit sich. Deshalb sollte ein solcher Schritt sorgfältig durchdacht und durchgerechnet werden. Eine frühzeitige Planung mit umfassender Beratung ist entscheidend, um die Herausforderungen einer Frühpensionierung erfolgreich meistern zu können.

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Ab wann ist eine Frühpensionierung möglich?

Grundsätzlich ist eine Frühpensionierung in jedem Alter möglich. Ab wann die Altersleistungen aus den einzelnen Sozialversicherungen (1., 2. und 3. Säule) bezogen werden können, ist jedoch unterschiedlich.

Frühpensionierung in der 1. Säule (AHV): Das ordentliche Rentenalter in der Alters- und Hinterlassenenversicherung liegt bei 65 Jahren, wobei für Frauen aktuell eine Übergangsregelung gilt (siehe blaue Infobox unten). Ein Vorbezug der AHV-Rente ist ab 63 Jahren möglich, also maximal 2 Jahre vor dem Referenzalter.

Frühpensionierung in der 2. Säule (Pensionskasse): In der beruflichen Vorsorge ist die Pensionierung ebenfalls ab 65 Jahren vorgesehen. Wie bei der AHV ist auch hier ein Vorbezug der Rente ab 63 Jahren möglich. Viele Pensionskassen erlauben aber auch eine Frühpensionierung ab 58 Jahren – je nach Pensionskassenreglement.

Frühpensionierung in der 3. Säule (Bank oder Versicherung): 

  • Säule 3a: Das gebundene Vorsorgekapital kann frühestens 5 Jahre vor dem regulären Rentenalter bezogen werden, also ab 60 Jahren.
  • Säule 3b: In der freien Vorsorge gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich des Zeitpunkts der Auszahlung. 

Bei Versicherungslösungen der 3. Säule sind stets die individuellen Vertragsbestimmungen über Laufzeit und allfällige Ablösungen zu beachten.

  • Ein Mann sitzt an einem Tisch, lächelt und arbeitet an seinem Laptop.
    Bank oder Versicherung?

    Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick mit einem Vergleich der 3. Säule bei einer Bank oder einer Versicherung.

    Zum Vergleich

Was kostet eine Frühpensionierung?

Wie viel Ihre Frühpensionierung kostet, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – insbesondere vom Zeitpunkt Ihrer Pensionierung. Je nachdem, wann Sie in die Frühpensionierung gehen, hat dies unterschiedliche Auswirkungen auf Ihre Altersleistungen aus der 1. und 2. Säule.

Einkommenslücke

Mit dem Ende Ihrer Erwerbstätigkeit entfällt Ihr regelmässiges Einkommen. Stattdessen erhalten Sie reduzierte Leistungen aus der AHV und Ihrer Pensionskasse – allerdings erst ab einem bestimmten Alter (siehe Abschnitt «Ab wann ist eine Frühpensionierung möglich?»).

Beginnt Ihr Ruhestand zu einem früheren Zeitpunkt, als für eine Frühpensionierung vorgesehen, haben Sie noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der AHV oder Pensionskasse. Dadurch entsteht eine beträchtliche Einkommenslücke. Die Überbrückung dieser Einkommenslücke mit eigenen finanziellen Mitteln oder alternativen Lösungen sollten Sie rechtzeitig planen, damit Ihr Lebensunterhalt jederzeit gesichert ist.

AHV 21: Vereinheitlichung des Rentenalters zwischen Mann und Frau

Die Reform AHV 21 trat 2024 in Kraft. Das Rentenalter bzw. Referenzalter für Frauen wird ab dem 01. Januar 2025 schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Ab 2028 gilt für Frauen und Männer ein einheitliches Alter von 65 Jahren. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961–1969) haben Anspruch auf einen Rentenzuschlag.

Rentenkürzung

AHV: Eine Frühpensionierung führt zu einer dauerhaften Rentenkürzung von 6,8 Prozent pro Jahr. Sprich: Wer zwei Jahre früher in Pension geht, bekommt lebenslang 13,6 Prozent weniger Rente. Einen Überblick über Ihre voraussichtliche Rente erhalten Sie mit einem Auszug der Ausgleichskasse. Wichtig: Auch Nichterwerbstätige müssen bis zum Referenzalter von 65 Jahren den AHV-Mindestbeitrag bezahlen.

Pensionskasse: Die Leistungen werden individuell berechnet und hängen einerseits von der Höhe Ihres angesparten Altersguthabens ab. Wenn Sie früher aufhören zu arbeiten, zahlen Sie weniger in die Vorsorge ein, und Ihr Kapital ist somit geringer. Andererseits reduziert sich der Umwandlungssatz aufgrund der längeren Rentenbezugsdauer. Die Kombination dieser beiden Einflüsse führt zu einer reduzierten monatlichen Rente.

Wie finanziere ich eine Frühpensionierung?

Wer früher in Rente geht, muss sich auf Einkommenslücken und Rentenkürzungen einstellen. Entscheidend ist, den künftigen Finanzbedarf mit den Altersleistungen und den verfügbaren Mitteln abzugleichen. Eine persönliche Beratung kann dabei helfen, die richtige Strategie zu entwickeln. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Einbussen abzufedern.

Langfristige Finanzierungsmöglichkeiten

  • Fehlende Beitragsjahre vermeiden: Fehlende Beitragsjahre in der AHV führen zu reduzierten Altersleistungen. Bestellen Sie daher einen Kontoauszug bei der AHV und prüfen Sie, ob Sie noch fehlende Beitragsjahre haben, die nachbezahlt werden können. Dies ist innerhalb von 5 Jahren möglich. Achten Sie darauf, den AHV-Mindestbeitrag auch in Zukunft lückenlos bis zum ordentlichen Rentenalter von 65 Jahren einzuzahlen.
  • Kapital gewinnbringend anlegen: Schon mit kleinen Beträgen und etwas Grundwissen können Sie Ihre ersten Schritte in die Welt des Investierens wagen. Erfahren Sie in unserem Leitfaden zum Investieren für Anfänger, wie Sie Ihr Kapital gewinnbringend und zielgerichtet anlegen.
  • Private Vorsorge nutzen: Die 3. Säule bietet eine hervorragende Möglichkeit, für Ihren Lebensabend vorzusorgen. Insbesondere die Säule 3a ist attraktiv, da der gesetzliche Maximalbetrag vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann.

Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse

Prüfen Sie, ob Sie in Ihrer Pensionskasse Einkaufspotenzial aus vergangenen Jahren haben. Mit einem Einkauf erhöhen Sie Ihr Altersguthaben und damit Ihre künftigen Rentenleistungen. 

Je nach Regelung der Pensionskasse besteht zudem die Möglichkeit, sich speziell für die Frühpensionierung einzukaufen – und so Rentenkürzungen spürbar zu reduzieren.

Teilpensionierung als flexibler Übergang

Eine Frühpensionierung klingt für viele verlockend. Doch nicht alle, die diesen Traum haben, können ihn sich finanziell leisten. Eine mögliche Alternative ist die Teilpensionierung.  

Bei der Teilpensionierung wird das Arbeitspensum lediglich reduziert, sie erhalten somit weiterhin einen Teil Ihres Einkommens und gleichzeitig einen Teil der Rente oder des Vorsorgekapitals. Dies ermöglicht einen schrittweisen Renteneintritt mit reduzierten finanziellen Einbussen – eine attraktive Alternative, wenn Ihnen die Frühpensionierung zu teuer ist. Weitere Vorteile sind: Sie bezahlen weiterhin Beiträge in die AHV und Pensionskasse ein, und auch die Weiterführung der Säule 3a ist möglich.

  • Ein lächelndes Paar steht draussen vor Bäumen, der Mann trägt ein Kind auf den Schultern, während die Frau ihm einen Kuss gibt.
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Versicherungen: Was muss ich bei einer Frühpensionierung beachten?

  • Unfallversicherung: Nach Pensionseintritt können Sie mit einer Abredeversicherung den bisherigen Unfallschutz noch um max. 6 Monate verlängern. Danach sind Sie nicht mehr unfallversichert und müssen das Unfallrisiko bei Ihrer Krankenkasse einschliessen lassen.
  • Lebensversicherung: Mit einer vorzeitigen Pensionierung ändern sich teilweise die Modalitäten. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.

FAQ zur Frühpensionierung

Darf ich bei einer Frühpensionierung noch in die Säule 3a einzahlen?

Ja und nein. Sie können nur dann Beiträge in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie weiterhin einer bezahlten Beschäftigung nachgehen, für die AHV-Beiträge zu entrichten sind (Teilpensionierung). 

Wie viel Geld bekommt man in der Frühpension?

Das hängt von der individuellen Vorsorgesituation ab. AHV-Renten werden bei einem Vorbezug um 6,8 % pro Jahr gekürzt. In der Pensionskasse richtet sich die Höhe der Rente nach dem angesparten Kapital und dem bei der Pensionierung gültigen Umwandlungssatz. Eine individuelle Beratung hilft, Einkommenslücken frühzeitig zu erkennen.