Was ist sinnvoller: Abredeversicherung oder Krankenkasse?
Endet ein Arbeitsverhältnis, erlischt auch die Unfallversicherung. Nun können Sie sich auf zwei Arten gegen Unfälle absichern: über die Krankenkasse oder eine Abredeversicherung.
In der Schweiz sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist zusätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Doch was passiert bei einer Kündigung, Pensionierung oder Auszeit? Sobald das Arbeitsverhältnis endet, besteht nach 31 Tagen die Gefahr einer Deckungslücke. Hier erfahren Sie, ob in einer solchen Situation eine Abredeversicherung oder ein Einschluss in Ihre Krankenversicherung die bessere Wahl ist.
Was ist der Unterschied zwischen Abredeversicherung und Krankenkasse?
Es gibt deutliche Unterschiede beim Leistungsumfang, bei Abschluss und Dauer sowie bei den Kosten. Der Grund: Die Unfalldeckung über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber ist im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt. Der Zusatz «Unfall» bei der Grundversicherung unterliegt hingegen dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Der Unfallschutz gemäss UVG ist in der Schweiz deutlich attraktiver als jener, den die Krankenkasse bieten kann.
Wie unterscheiden sich Abredeversicherung und Krankenkasse beim Leistungsumfang?
- Die Abredeversicherung (gemäss UVG) übernimmt sämtliche Heilungskosten nach einem Unfall – ohne Franchise und ohne Selbstbehalt. Die verunfallte Person beteiligt sich also nicht an den Kosten. Zusätzlich erhalten Sie mit der Abredeversicherung Leistungen wie Taggelder, Rentenleistungen und Kostenübernahme für Transport, Rettung oder Hilfsmittel.
- Die Unfalldeckung der Krankenkasse (gemäss KVG) übernimmt nur Heilungskosten, also Arztbesuche, Spitalaufenthalte, Medikamente usw. UVG-Leistungen wie Taggeld, Renten oder eine Integritätsentschädigung bietet die Krankenkasse nicht. Zudem müssen – genauso wie bei Krankheit – Franchise und Selbstbehalt bezahlt werden.
Wie unterscheiden sich Abredeversicherung und Krankenkasse bei Abschluss und Dauer?
- Die Abredeversicherung lässt sich innerhalb von 31 Tagen abschliessen, nachdem Ihr Anspruch auf mindestens den halben Lohn endet. Damit können Sie Ihre Nichtberufsunfallversicherung gemäss BVG um bis zu 6 Monate verlängern.
- Die Unfalldeckung der Krankenkasse kann jederzeit abgeschlossen werden und ist zeitlich nicht begrenzt. Bis auf Widerruf läuft sie automatisch weiter. Sobald Sie den Nachweis erbringen, dass Sie wieder BVG-versichert sind, können Sie den Zusatz «Unfall» bei Ihrer Grundversicherung per Ende Monat sistieren.
Wie unterscheiden sich Abredeversicherung und Krankenkasse bei der Kostenstruktur?
- Bei der Abredeversicherung bezahlen Sie eine Pauschalprämie pro Monat. Die Prämie bezahlen Sie mittels Onlineabschluss im Voraus – direkt bei der bisherigen UVG-Versicherung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers.
- Wenn Sie die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse einschliessen, bezahlen Sie für Ihre Grundversicherung eine leicht höhere Prämie. Die genaue Differenz hängt von Ihrer Krankenkasse und Ihrem Wohnkanton ab.
Wie hoch ist die Prämie für die Abredeversicherung bei der AXA?
Für die AXA Abredeversicherung bezahlen Sie in der Schweiz unabhängig von Ihrem Alter eine einheitliche Prämie von CHF 40 pro Monat.
Abredeversicherung oder Krankenkasse: Versicherungsschutz im Überblick
| Abredeversicherung | Krankenkasse | |
| Taggeld | Ja, Lohnersatz bei Unfall (prozentual vom versicherten Lohn) | Nein |
| Renten | Ja, zum Beispiel Invaliden- oder Hinterlassenenrente | Nein |
| Hilfsmittel | Ja, zum Beispiel Prothesen oder orthopädische Hilfen | Eingeschränkt |
| Integritätsentschädigung | Ja, Zahlung bei dauerhafter Beeinträchtigung | Nein |
| Transport- und Rettungskosten | Ja, gemäss UVG | Begrenzt gemäss KVG |
| Franchise | Nein | Ja, zwischen CHF 300 und CHF 2500 |
| Selbstbehalt | Nein | Ja, nach Ausschöpfen der Franchise 10 Prozent der Kosten |
| Geltungsdauer | Verlängerung der obligatorischen Unfallversicherung um max. 6 Monate | Automatische Verlängerung bis auf Widerruf |
Wann profitiere ich von einer Abredeversicherung?
Eine Abredeversicherung ist besonders dann eine vorteilhafte Lösung, wenn Ihr Schutz über die Unfallversicherung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers wegfällt oder sich reduziert.
- Reduktion des Arbeitspensums
Reduzieren Sie vorübergehend Ihr Arbeitspensum auf weniger als 8 Stunden pro Woche bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber, entfällt die Deckung für Nichtberufsunfälle über das UVG. Mit der Abredeversicherung verlängern Sie den bisherigen Schutz Ihrer Unfallversicherung. - Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Nach einer Kündigung endet der Versicherungsschutz über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber 31 Tage nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. - Ende des Arbeitsverhältnisses
Auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen endet – beispielsweise wegen befristeter Verträge, Projektende, Betriebsaufgabe oder Pensionierung –, erlischt der UVG-Schutz. Ohne neue Stelle fehlt die Nichtberufsunfallversicherung. Die Abredeversicherung schliesst diese Lücke und sichert Ihren bisherigen Leistungsstandard. - Verlängerter Mutterschaftsurlaub
Dauert der Mutterschaftsurlaub länger als gesetzlich vorgesehen oder kehren Sie nicht sofort ins Berufsleben zurück, entfällt der UVG-Schutz nach Ablauf der Frist. In dieser sensiblen Phase ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig. Die Abredeversicherung schützt Sie weiterhin. - Unbezahlter Urlaub oder Sabbatical
Nehmen Sie eine unbezahlte Auszeit oder ein Sabbatical, ruht oft das Arbeitsverhältnis ohne Lohnzahlung. Dadurch endet der UVG-Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle. Mit der Abredeversicherung sichern Sie sich während Ihrer Auszeit gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ab – ob in der Schweiz oder im Ausland.
Was passt besser: Abredeversicherung oder Krankenkasse?
Entscheidend ist, wie umfassend Ihr Versicherungsschutz bei einem Unfall sein soll und welche Kosten Sie tragen können. Die Frage «Abredeversicherung oder Krankenkasse?» stellt sich vor allem nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie so wenig bezahlen möchten wie möglich, passt die Krankenkasse besser. Wenn Sie finanzielle Risiken konsequent absichern möchten, bietet die Abredeversicherung klare Vorteile.
Die Abredeversicherung lohnt sich, wenn Sie …
- ... keine Arbeitgeberin oder keinen Arbeitgeber mehr haben: Ohne Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber entfällt der UVG-Schutz für Nichtberufsunfälle nach kurzer Zeit. Damit verlieren Sie Leistungen der Unfallversicherung, die über reine Heilkosten hinausgehen. Die AXA Abredeversicherung verlängert diesen Schutz nahtlos und sichert Sie für maximal weitere 6 Monate auf UVG-Niveau ab.
- ... weiterhin Taggeld, Renten und andere Leistungen absichern wollen: Nach einem Unfall kann ein längerer Arbeitsausfall zu erheblichen Einkommenseinbussen führen. Die Abredeversicherung UVG bezahlt Ihnen Taggeld als Lohnersatz sowie allfällige Rentenleistungen. So sichern Sie Ihre finanzielle Existenz, nicht nur Ihre Arztkosten.
Die Krankenkasse genügt unter Umständen, wenn Sie …
- ... nur Heilkosten absichern möchten: Die Unfalldeckung der Krankenkasse übernimmt Arzt- und Spitalkosten wie bei einer Krankheit. Sie deckt jedoch keine UVG-Leistungen wie Taggeld oder Renten ab. Wenn Sie ausschliesslich medizinische Kosten berücksichtigen möchten, kann das genügen.
- ... bald wieder UVG-versichert sind: Treten Sie innert kurzer Zeit eine neue Stelle mit mehr als 8 Stunden pro Woche an, erhalten Sie erneut UVG-Schutz über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber. In diesem Fall überbrückt die Krankenkasse die Zwischenzeit auf Basis der Grundversicherung. Diese Lösung eignet sich vor allem bei sehr kurzen Übergangsphasen.
Fazit: Mit Abredeversicherung oder Krankenkasse für Unfallschutz sorgen
Ohne Arbeitgeberin oder Arbeitgeber endet der Schutz der Unfallversicherung schneller, als viele erwarten. Die Abredeversicherung schliesst diese Lücke und bietet weiterhin umfassende Leistungen auf UVG-Niveau – inklusive Taggeld, Renten und Kostenübernahme in vielen Schadenfällen. Die Unfalldeckung der Krankenkasse bietet dagegen nur eine Basislösung, mit Kostenbeteiligung und ohne Lohnersatz. Wenn es um finanzielle Sicherheit nach einem Unfall geht, ist die Abredeversicherung die bessere Wahl.
Häufige Fragen zu Abredeversicherung oder Krankenkasse
Bin ich über die Abredeversicherung oder die Krankenkasse abgesichert, wenn ich Militär- oder Zivildienst bzw. Zivilschutz leiste?
Nein. Während des aktiven Dienstes sind Sie automatisch über die Militärversicherung abgesichert, auch für Unfälle in der Freizeit. Sie benötigen für diese Zeit weder eine Abredeversicherung noch die Unfalldeckung der Krankenkasse.
Benötige ich eine Abredeversicherung, wenn ich arbeitslos und berechtigt für Arbeitslosentaggeld bin?
Nein. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) übernimmt während des Bezugs von Arbeitslosentaggeld die gesetzliche Unfallversicherung nach UVG. Sie bleiben somit bei Berufs- und Nichtberufsunfällen abgesichert, ohne dass Sie selbst eine separate Versicherung abschliessen müssen.
Kann ich die Abredeversicherung bei einem beliebigen Anbieter abschliessen?
Nein, Sie können den Anbieter nicht frei wählen. Eine Abredeversicherung muss zwingend bei derjenigen Versicherung abgeschlossen werden, bei der Ihre bisherige Arbeitgeberin oder Ihr bisheriger Arbeitgeber die obligatorische Unfallversicherung (UVG) führt. Bei Interesse an der Abredeversicherung melden Sie sich am besten direkt bei der betreffenden Versicherung.
Ist eine Unfallversicherung wirklich sinnvoll?
Ja – vor allem dann, wenn Ihr UVG-Schutz über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber wegfällt. Ohne Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber deckt die Unfalldeckung der Krankenkasse meist nur Heilungskosten wie Arzt- und Spitalbehandlungen ab – mit Franchise und Selbstbehalt. Eine Abredeversicherung hingegen verlängert Ihren vollen UVG-Versicherungsschutz für bis zu sechs Monate und übernimmt neben den Heilungskosten auch Taggeld als Lohnersatz, Rentenleistungen, Integritätsentschädigungen sowie Transport- und Rettungskosten – ohne Franchise und ohne Selbstbehalt.