Krankenkasse wechseln: Ihre Grundversicherung fristgerecht kündigen
Jedes Jahr im Oktober kommunizieren die Krankenkassen ihre Prämien fürs Folgejahr. 2026 stiegen diese im Durchschnitt um 4,4 Prozent. Ist Ihre Grundversicherung zu teuer, lohnt es sich, zu kündigen und zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Aber bis wann kann man die Krankenkasse wechseln und welche Fristen gelten?
Jede Grundversicherung bietet dieselben Leistungen, doch über die Höhe der Prämien entscheiden die Kassen selbst. Die Prämienunterschiede zwischen den Anbieterinnen sind zum Teil erheblich. Indem Sie regelmässig unterschiedliche Offerten vergleichen und die Krankenkasse wechseln, können Sie viel Geld sparen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie bei der Kündigung der Grundversicherung vorgehen sollten und welche Fristen bei einem Wechsel der Krankenkasse zu beachten sind.
Bis wann kann ich meine Krankenkasse kündigen und wechseln?
Sie können Ihre Krankenkasse in der Regel jährlich auf den 1. Januar wechseln. Unter bestimmten Umständen können Sie im Standardmodell zusätzlich zum 1. Juli wechseln. Für die Kündigung der Grundversicherung gelten dabei feste Stichtage.
- Die ordentliche Kündigungsfrist für die obligatorische Grundversicherung läuft am 30. November ab, oder – wenn dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt – am letzten Arbeitstag im November.
- Wenn Sie das Standardmodell der Grundversicherung (freie Arztwahl) mit der tiefsten Franchise von CHF 300 gewählt haben, können Sie die Krankenkasse mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auch auf den 01. Juli wechseln. Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im März bei der Krankenkasse eingehen.
Für den seltenen Fall, dass die Prämien für die Grundversicherung unter dem Jahr angepasst werden, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Sie dürfen dann die Krankenkasse unter dem Jahr wechseln.
Hier finden Sie die wichtigsten Fristen für den Wechsel Ihrer Krankenkasse noch einmal in einer praktischen Übersicht:
Übersicht Fristen
| Anliegen | Frist/Stichtag |
| Ordentliche Kündigung der Grundversicherung | 30. November |
| Wechsel Standardmodell auf den 1. Juli (tiefste Franchise) | Letzter Arbeitstag im März |
| Sonderkündigungsrecht bei unterjähriger Prämienerhöhung | 1 Monat nach Erhalt der neuen Prämie |
Wie halte ich die Frist ein?
Damit Ihre Kündigung fristgerecht und gültig ist, zählt das Datum, an dem sie bei der Krankenkasse eintrifft – nicht der Poststempel. Viele Krankenkassen akzeptieren eine Kündigung per E-Mail. Der sicherste Weg ist aber nach wie vor der Postversand. Generell gilt: Erledigen Sie die Kündigung mit genügend Vorlauf und schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig an Ihre Krankenkasse.
Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung als «Einschreiben» zu versenden. So können Sie im Zweifelsfall beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig zugestellt wurde. Falls die Zeit nicht ausreicht, können Sie die Kündigung auch persönlich bei Ihrer Versicherung vorbeibringen und die Zustellung bestätigen lassen.
Welche Kündigungsfristen gelten bei Zusatzversicherungen?
Die Kündigungsfristen bei den Zusatzversicherungen sind von Ihrer Versicherung abhängig. Sie unterscheiden sich von den Fristen bei der Grundversicherung. In der Regel gilt eine Frist von drei Monaten auf Ende Jahr. Die Kündigung muss also bis zum 30. September bzw. bis zum letzten Arbeitstag im September bei Ihrer Anbieterin eingehen, damit die Zusatzversicherung per 31. Dezember endet. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die genauen Fristen.
Beachten Sie aber, dass Ihre neue Anbieterin bei Zusatzversicherungen wie der Spitalzusatzversicherung oder der ambulanten Zusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung verlangen und Ihren Antrag ablehnen kann. Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung deshalb erst, wenn Ihnen die neue Deckung verbindlich zugesagt wurde.
Schon gewusst?
- Sie können die Grundversicherung jährlich vorbehaltslos wechseln.
- Ihre Grundversicherungsprämie kann sich je nach Wohnkanton und Prämienregion ändern. Das Geschlecht hat hingegen keinen Einfluss auf die Prämie.
- Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich eine Prämienverbilligung beziehen.
- Bei der Grundversicherung sind Krankenkassen dazu verpflichtet, Sie aufzunehmen. Bei Zusatzversicherungen nicht.
Wie kündige und wechsle ich meine Krankenkasse?
Prämien vergleichen: Stellen Sie die Prämien, Franchisen und Modelle unterschiedlicher Krankenkassen gegenüber. So erkennen Sie sofort, wo das grösste Einsparpotenzial liegt. Mit dem kostenlosen Krankenkassenvergleich der AXA brauchen Sie für den Prämienvergleich nur wenige Klicks.
Neue Grundversicherung abschliessen: Entscheiden Sie sich für die Krankenkasse, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, und schliessen Sie dort die neue Grundversicherung ab.
Bestehende Grundversicherung kündigen: Reichen Sie die Kündigung Ihrer bestehenden Grundversicherung schriftlich und fristgerecht ein.
Unser Tipp: Als Kundin oder Kunde der AXA Gesundheitsvorsorge profitieren Sie von unserem praktischen Wechselservice. Sie wählen einfach Ihre neue Grundversicherung aus – wir übernehmen für Sie die Kündigung und den gesamten Wechselprozess.
Kann ich bei meiner Krankenkasse kündigen, bevor ich eine neue gefunden habe?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, die beiden relevanten Fristen zu kennen: Die Kündigung bei Ihrer bisherigen Kasse muss bis zum 30. November eingehen, die Anmeldung bei der neuen Kasse bis zum 31. Dezember. Allerdings ist zu beachten, dass der Wechsel der Krankenversicherung erst gültig ist, nachdem die neue Kasse Sie offiziell aufgenommen hat. Sollte dies nicht bis Ende Jahr geschehen, sind Sie weiterhin bei Ihrer alten Kasse versichert. Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir also, zuerst eine neue Grundversicherung abzuschliessen und danach bei der jetzigen Krankenkasse zu kündigen.
Gut zu wissen:
- Eine Krankenkasse darf Ihren Antrag auf eine neue Grundversicherung nicht ablehnen. In der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch, und jeder Antrag muss unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand angenommen werden.
- Ausnahme: Solange ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht vollständig beglichen sind, können Sie die Krankenkasse nicht wechseln.
Wie wechsle ich Versicherungsmodell oder Franchise?
Sie möchten bei Ihrer Grundversicherung bleiben, aber das Versicherungsmodell wechseln, um Krankenkassenprämien zu sparen? Wechseln Sie aus einem Sparmodell heraus, ist der Modellwechsel – wie die Kündigung der Grundversicherung – bis zum 30. November möglich. Die Meldung muss schriftlich erfolgen. In ein Sparmodell hinein können Sie dagegen jederzeit wechseln.
Auch ein Wechsel der Franchise ist kein Problem. Möchten Sie eine tiefere Franchise, gilt derselbe Stichtag: 30. November. Für eine höhere Franchise muss die schriftliche Meldung bis zum 31. Dezember bei Ihrer Versicherung eintreffen.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Versicherungsmodellen und Franchisen finden Sie in unserem Blogartikel zum Gesundheitssystem in der Schweiz.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Krankenkasse wechseln
Kann ich jederzeit die Krankenkasse wechseln?
Nein, Sie können Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zweimal pro Jahr wechseln. Die Wahl der Grundversicherung ist dabei an zwei Stichtage gebunden:
- Wechsel auf den 1. Januar: steht allen Versicherten offen – die Kündigung muss bis zum 30. November eingehen.
- Wechsel auf den 1. Juli: nur für das Standardmodell mit der tiefsten Franchise – die Kündigung muss bis Ende März vorliegen.
Beim Versicherungsmodell sind Sie freier. Wer im Standardmodell versichert ist, kann auf den Monatsanfang zu einem Sparmodell wechseln. Die Franchise spielt dabei keine Rolle.
Kann ich die Krankenkasse trotz Krankheit wechseln?
Ja, eine Krankheit ist bei einem geplanten Wechsel kein Hindernis. Die Grundversicherung ist obligatorisch, deshalb muss jede Kasse jede Person aufnehmen. Das gilt unabhängig von Vorerkrankungen, Alter oder einer laufenden Behandlung. Eine Gesundheitsprüfung ist dabei nicht erlaubt.
Anders liegt der Fall bei den Zusatzversicherungen. Diese sind freiwillig, entsprechend darf die Anbieterin auswählen: Sie prüft Ihren Gesundheitszustand und kann den Antrag ablehnen oder einzelne Leistungen ausschliessen.
Wann kann ich die Krankenkasse nicht wechseln?
Grundsätzlich können Sie Ihre Grundversicherung zu den ordentlichen Terminen wechseln. In einigen wenigen Fällen ist ein Wechsel jedoch nicht möglich oder nicht ratsam:
- Offene Rechnungen: Solange Sie noch Prämien oder Kostenbeteiligungen schulden, ist kein Wechsel möglich.
- Verstrichene Frist: Geht Ihre Kündigung zu spät ein, bleiben Sie bis zum nächsten ordentlichen Termin bei Ihrer aktuellen Kasse.
- Laufende Kostengutsprache: Hat Ihre Kasse Kosten für eine teure Behandlung zugesichert, übernimmt eine neue Kasse diese nicht automatisch. Lassen Sie sich die Kostenübernahme vor der Kündigung von der neuen Kasse bestätigen.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen, bleiben Sie ein weiteres Jahr bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. Ihr Vertrag verlängert sich automatisch, eine Strafe gibt es nicht, aber Sie zahlen die neue Prämie für das ganze Jahr. Regulär wechseln können Sie erst wieder auf das nächste Jahresende.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie dennoch früher wechseln oder Ihre Prämie senken:
- Wechsel zur Jahresmitte: Wenn Sie im Standardmodell mit der tiefsten Franchise versichert sind, bleibt Ihnen der Termin per 1. Juli, sofern die Frist Ende März noch nicht abgelaufen ist.
- Sonderkündigungsrecht: Passt Ihre Kasse die Prämie unter dem Jahr an, öffnet sich ein zusätzliches Fenster. Sie können dann innerhalb eines Monats kündigen, ganz unabhängig vom Modell.
- Prämie senken ohne Kassenwechsel: Innerhalb Ihrer Kasse können Sie das Versicherungsmodell oder die Franchise anpassen und so die Prämie oft spürbar senken.
- Zusatzversicherung im Blick behalten: Auch sie verlängert sich um ein Jahr, meist mit einem früheren Stichtag Ende September. Prüfen Sie diesen separat, damit Sie ihn nicht ebenfalls verpassen.