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Gesundheit

Krankenkasse wechseln: Ihre Grundversicherung fristgerecht kündigen

Jedes Jahr im Oktober kommunizieren die Krankenkassen ihre Prämien fürs Folgejahr. 2026 steigen diese im Durchschnitt um 4,4 Prozent. Ist Ihre Grundversicherung zu teuer, lohnt es sich, zu kündigen und zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Aber bis wann kann man die Krankenkasse wechseln und welche Fristen gelten?

Jede Grundversicherung bietet dieselben Leistungen, doch über die Höhe der Prämien entscheiden die Kassen selbst. Die Prämienunterschiede zwischen den Anbieterinnen sind zum Teil erheblich. Indem Sie regelmässig unterschiedliche Offerten vergleichen und die Krankenkasse wechseln, können Sie viel Geld sparen. In diesem Blog erfahren Sie, wie Sie bei der Kündigung der Grundversicherung vorgehen sollten und welche Fristen bei einem Wechsel der Krankenkasse zu beachten sind.

Unser Wechselservice

Bis wann kann ich meine Krankenkasse fristgerecht kündigen und wechseln?

Sie können Ihre Krankenkasse jedes Jahr kündigen oder wechseln. Damit der Krankenkassenwechsel reibungslos verläuft, sind allerdings gewisse Kündigungsfristen einzuhalten:

  • Die ordentliche Kündigungsfrist für die obligatorische Grundversicherung läuft am 30. November ab, oder – wenn dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt – am letzten Arbeitstag im November.
  • Wenn Sie das Standard-Modell der Grundversicherung (freie Arztwahlmit der tiefsten Franchise von 300 Franken gewählt haben, können Sie die Krankenkasse mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auch auf den  01. Juli wechseln. Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im März bei der Krankenkasse eingehen.

Für den seltenen Fall, dass die Prämien für die Grundversicherung unter dem Jahr angepasst werden, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Sie dürfen dann die Krankenkasse unter dem Jahr wechseln.

So halten Sie die Frist ein

Damit Ihre Kündigung rechtskräftig ist, muss die Kündigungsfrist der Krankenkasse eingehalten werden. Entscheidend ist das Datum, an dem die Kündigung bei der Krankenkasse eintrifft – nicht der Poststempel. Viele Krankenkassen akzeptieren eine Kündigung per Mail. Der sicherste Weg ist aber nach wie vor postalisch. Generell gilt: Erledigen Sie die Kündigung mit genügend Vorlauf und lassen Sie der Krankenkasse Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig zukommen.

Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung als «Einschreiben» zu versenden. So können Sie im Zweifelsfall beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig zugestellt wurde. Falls die Zeit nicht ausreicht, können Sie die Kündigung auch persönlich bei Ihrer Versicherung vorbeibringen und die Zustellung bestätigen lassen.

Zusatzversicherung kündigen

Die Kündigungsfristen bei den Zusatzversicherungen sind von Ihrer Anbieterin abhängig. Sie unterscheiden sich von den Fristen bei der Grundversicherung. In der Regel gilt eine Frist von drei Monaten per Ende Jahr. So muss die Kündigung bis zum 30. September bzw. zum letzten Arbeitstag im September eingehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die genauen Stichtage.

Schon gewusst?

  • Sie können die Grundversicherung jährlich vorbehaltslos wechseln.
  • Ihre Grundversicherungsprämie kann sich je nach Wohnkanton und Prämienregion ändern. Das Geschlecht hat hingegen keinen Einfluss auf die Prämie.
  • Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich eine Prämienverbilligung beziehen.
  • Grundversicherungen sind dazu verpflichtet, Sie aufzunehmen. Zusatzversicherungen nicht.

Wie kündige und wechsle ich meine Krankenkasse?

  • Schritt 1: Vergleichen Sie die Prämien, Franchisen und Modelle unterschiedlicher Krankenkassen. So erkennen Sie sofort, wo das grösste Einsparpotenzial liegt. Mit dem kostenlosen Krankenkassenvergleich der AXA brauchen Sie für den Prämienvergleich nur wenige Klicks.
  • Schritt 2: Entscheiden Sie sich für die Krankenkasse, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, und schliessen Sie dort die neue Grundversicherung ab.
  • Schritt 3: Kündigen Sie Ihre bestehende Grundversicherung schriftlich und fristgerecht.

Unser Tipp: Als Kundin oder Kunde der AXA Gesundheitsvorsorge profitieren Sie von unserem praktischen Wechselservice. Sie wählen einfach Ihre neue Grundversicherung aus – wir übernehmen für Sie die Kündigung und den gesamten Wechselprozess.

Kann ich bei meiner Krankenkasse kündigen, bevor ich eine neue gefunden habe?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Eine Anmeldung bei der neuen Grundversicherung per Anfang Jahr muss bis zum 31. Dezember erfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass der Wechsel der Krankenversicherung erst gültig ist, nachdem die neue Kasse Sie offiziell aufgenommen hat. Sollte dies nicht bis Ende Jahr geschehen, sind Sie weiterhin bei Ihrer alten Kasse versichert. Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir also, erst eine neue Grundversicherung abzuschliessen, und dann bei der jetzigen Krankenkasse zu kündigen.

Gut zu wissen:

  • Eine Ablehnung durch die neue Grundversicherung ist nicht möglich. In der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch, und jeder Antrag muss unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand angenommen werden.
  • Ausnahme: Solange ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht vollständig beglichen sind, kann die Krankenkasse nicht gewechselt werden.

Wie wechsle ich Versicherungsmodell oder Franchise?

Sie möchten bei Ihrer Grundversicherung bleiben, aber das Versicherungsmodell wechseln, um Krankenkassenprämien zu sparen? Der Modellwechsel ist – wie die Kündigung der Grundversicherung – bis zum 30. November möglich. Die Meldung muss schriftlich erfolgen.

Auch ein Wechsel der Franchise ist kein Problem. Möchten Sie eine tiefere Franchise, gilt derselbe Stichtag: 30. November. Für eine höhere Franchise muss die schriftliche Meldung bis zum 31. Dezember bei Ihrer Versicherung eintreffen.

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Versicherungsmodellen und Franchisen finden Sie in unserem Blogartikel zum Gesundheitssystem in der Schweiz.