Ein junges Paar steht lachend vor einem Auto.

Schutz für Ihr Auto Teilkaskoversicherung

Dank Ihrer Teilkaskoversicherung sind die Kosten für eine Reparatur nach einem Hagelschauer oder einem Diebstahl gedeckt.

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Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkasko ergänzt die in der Schweiz obligatorische Auto-Haftpflichtversicherung. Mit einer freiwilligen Teilkaskoversicherung schützen Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer Beschädigung an Ihrem Auto durch die Natur, Tiere und Unbekannte. So sind zum Beispiel die Kosten für die Reparatur nach einem Hagelschauer oder einem Steinschlag in der Windschutzscheibe dank Ihrer Teilkaskoversicherung der AXA gedeckt.

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Was deckt die Teilkaskoversicherung ab?

Die Teilkasko der AXA übernimmt Reparatur- oder Ersatzkosten für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die durch Natur, Tiere oder unbekannte Dritte entstehen. Versichert sind beispielsweise folgende Ereignisse:

  • Böswillige Beschädigung (z. B. zerstochene Reifen, mutwillig abgebrochene Seitenspiegel)
  • Verlust oder Beschädigung bei Diebstahl inklusive Car-Hacking und Veruntreuung
  • Naturereignisse wie Hagel, Feuer, Hochwasser und Blitzschlag
  • Kollision mit Tieren (z. B. Wildunfall) 
  • Marderschäden sowie Schäden durch Nagetiere – vor allem Biss- und Folgeschäden

Optional können Sie in der Teilkaskoversicherung folgende Zusatzleistungen wählen:

  • Schäden am parkierten Fahrzeug: Beulen und Kratzer, die durch unbekannte Personen oder Fahrzeuge an Ihrem parkierten Fahrzeug verursacht werden, deckt die Parkschadenversicherung.
  • Scheinwerfer und Seitenspiegel (Schutz vor Beschädigung durch äussere Einwirkung)
  • Pneus und Felgen (z. B. Pneuplatzer oder Kratzer an den Felgen)
  • Mitgeführte Sachen (im Fahrzeug mitgeführte Gegenstände, die bei einem Fahrzeugschaden beschädigt oder bei einem Diebstahl aus dem abgeschlossenen Fahrzeug entwendet werden)
  • Verlust und Beschädigung der Fahrzeugschlüssel: Die Zusatzversicherung ergänzend zur AXA Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für den Ersatz der Schlüssel sowie für den notwendigen Austausch der Schlösser.
  • Für Motorräder: Motorradbekleidung (inklusive Schutzkleidung wie Helm, Stiefel etc.) ist versichert gegen Beschädigung bei einem Motorradunfall sowie Diebstahl. 

Was deckt die Teilkaskoversicherung nicht ab?

Die Teilkaskoversicherung schliesst die Deckung bei einigen Schadenfällen aus, die Sie durch grobe Fahrlässigkeit, Betriebsschäden oder selbstverschuldete Unfälle verursachen.

Betriebsschäden: Die Deckung einer Teilkasko umfasst keine Schäden durch den Betrieb:

  • Schäden ohne gewaltsame äussere Einwirkung oder
  • Schäden aufgrund eines inneren Defekts (z. B. Fehlen oder Einfrieren von Flüssigkeiten, Bedienungsfehler, Materialfehler und -ermüdung, Abnützung, Überbeanspruchung, Ausfall von elektrischen und elektronischen Bauteilen).

Genauso zahlt die Teilkasko nicht, wenn Sie falschen Treibstoff tanken (z. B. Benzin statt Diesel).

Selbstverschuldete Unfälle: Wenn Sie beispielsweise beim Rückwärtsfahren die Stossstange eines anderen Fahrzeugs streifen oder auf ein anderes Fahrzeug auffahren, zahlt die Teilkasko die Schäden an Ihrem Fahrzeug nicht. Um selbstverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug zu versichern, benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko, Vollkasko und Haftpflicht?

Versicherungsart Deckung Für wen?
Haftpflicht Deckt Schäden an Personen und übernimmt Sachschäden, die Sie Dritten zufügen. Obligatorisch für alle.
Teilkasko Deckt Schäden an Ihrem eigenen Auto, die Sie nicht verursacht haben, etwa durch Hagel oder Diebstahl. Freiwillige Zusatzversicherung für Personen, die ihr Auto gegen Naturereignisse, Diebstahl und mutwillige Beschädigungen versichern lassen wollen.
Vollkasko Übernimmt neben den Leistungen der Teilkasko auch zusätzliche Kollisionsschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Freiwillige Zusatzversicherung, die sich für Neuwagen oder Autos mit einem hohen Wert lohnt. Für Leasingfahrzeuge obligatorisch.

Tipp: Ob Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Auto abschliessen sollten, ist von verschiedenen Faktoren wie dem Alter oder dem Zustand des Fahrzeugs abhängig. Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl der richtigen Versicherung.

Für wen lohnt sich eine Teilkaskoversicherung?

Ob sich eine Teilkaskoversicherung für Sie lohnt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, etwa vom Fahrzeugwert und der Frage, ob es sich um ein Neu- oder Occasionsauto handelt.

Die Teilkaskoversicherung lohnt sich für Sie, wenn

  • Sie einen Schaden (z. B. infolge eines Naturereignisses wie Hagel oder bei Diebstahl) nicht problemlos aus eigener Tasche bezahlen können – insbesondere bei neuen oder teuren Autos,
  • Sie Ihr Fahrzeug häufig im Freien an Strassen oder in Grossstädten parkieren,
  • Sie die Kosten teurer Reparaturen, etwa für eine neue Windschutzscheibe, nicht selbst tragen können oder wollen.

Häufig gestellte Fragen zur Teilkaskoversicherung

Welche Zusatzdeckungen gibt es bei der AXA zur Teilkasko?
  • Grobfahrlässigkeit: Bei grobfahrlässig verursachten Schäden erhalten Sie trotzdem die volle Leistung (z. B. beim Überfahren einer Sicherheitslinie oder einer roten Ampel).
  • Bonusschutz: Sichern Sie sich Ihren Schadenfreiheitsrabatt auch nach einem Unfall. Mit dem Bonusschutz bleibt Ihre Schadenfreiheitsstufe stabil und reduziert sich bei schadenfreiem Fahren kontinuierlich – bis zu einem Minimum von 30 %.
  • Pannenhilfe inkl. Weiterfahrt: Fällt das versicherte Fahrzeug infolge einer Panne, Kollision oder anderer Schäden durch die Natur, Tiere und Unbekannte aus, organisiert und bezahlt die AXA die Pannenhilfe sowie die direkte Heimreise oder die Weiterführung Ihrer Reise bis zu einer Obergrenze von CHF 500 pro Person.
  • Ersatzfahrzeug: Die Kosten für einen Ersatzwagen während der Reparatur oder bei einem Totalschaden sind gedeckt (nach einem Unfall oder einer Panne). 
  • E-Mobilität Ladestation: Versichert sind Ihre Ladestation sowie mobile Ladegeräte, wenn diese beschädigt oder gestohlen werden.
  • E-Mobilität Batterie: Versichert sind Schäden an Ihrer Hochvoltbatterie durch Bedienungsfehler, Überspannung, Überstrom, Tiefenentladung, Fehlfunktion des Ladegeräts oder aussergewöhnlichen Kapazitätsverlust.
  • Fahrzeug-Rechtsschutz: Dieser Zusatz sichert Sie rechtlich ab, wenn Sie mit Ihrem Auto oder Motorrad unterwegs sind. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie bei Rechtsfragen zu den nächsten Schritten – und stehen Ihnen bei Streitigkeiten rund um Ihr Fahrzeug zur Seite. Zum Beispiel, wenn Sie die überteuerte Rechnung Ihrer Autogarage anfechten wollen.
  • Verletzungen bei Ihnen und Mitfahrenden: Versichert sind Verletzungen aufgrund eines Unfalls mit dem versicherten Fahrzeug. Die Leistungen von bestehenden Unfallversicherungen werden dadurch erhöht (z. B. durch Privatabteilung). 
Ist eine Teilkaskoversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Nein, eine Teilkaskoversicherung ist in der Schweiz freiwillig. Diese Versicherung können Sie zusätzlich zur obligatorischen Haftpflichtversicherung abschliessen, um Ihr Fahrzeug gegen Schäden – z. B. Naturereignisse, Diebstahl oder Tiere – abzusichern.

Was ist der Selbstbehalt bei der Teilkasko?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie bei einem Teilkasko-Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen. Die Versicherung übernimmt also die volle Schadensumme abzüglich dieses Betrags. Dabei berechnet die Versicherung den Selbstbehalt einzeln pro Schaden.

Deckt die Teilkasko Marderschäden ab?

Ja, die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Marder und andere Nagetiere ab. Versichert sind Schäden durch Marder, insbesondere Biss- und Folgeschäden. Dies umfasst z. B. durchgebissene Kabel und daraus entstehende Schäden wie Kurzschlüsse oder Motorschäden.

Übernimmt die Teilkasko die Kosten eins Glasbruchs an der Windschutzscheibe?

Ja, die Teilkasko der AXA deckt einen Glasbruch an Windschutz-, Seiten-, Heck- und Dachscheiben und somit einen Steinschlag in der Windschutzscheibe ab. Sie umfasst jedoch keine Schäden an Scheinwerfern oder Seitenspiegeln. Diese können Sie optional zusätzlich versichern.

Was zahlt die Teilkasko bei einem Totalschaden?

Dies hängt im Wesentlichen von der gewählten Variante ab.

Bei der Kaufpreisgarantie erhalten Sie während der ersten fünf Jahre nach dem Fahrzeugkauf 100 % des Erwerbspreises entschädigt. Danach erfolgt eine Entschädigung gemäss Zeitwertzusatz zuzüglich 10 % dieses Betrags.

Beim Zeitwertzusatz erhalten Sie während der ersten zwei Betriebsjahre des Fahrzeugs 100 % des Fahrzeugwerts. Ab dem dritten Jahr erhalten Sie eine deutlich höhere Entschädigung als den regulären Zeitwert.

Beim Zeitwert ist die Leistung auf den Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens begrenzt (unter Berücksichtigung des Alters, Kilometerstands, Zustands des Fahrzeugs etc.).

Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie sich im Fall eines Totalschadens absichern.

Kann ich für mein Elektroauto eine Teilkasko abschliessen?

Ja, Sie können über die AXA Ihr Elektroauto versichern und wahlweise eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschliessen.