Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite. Schützen Sie sich mit den AXA Zusatzversicherungen Ersatzfahrzeug und Kaufpreisgarantie zuverlässig im Falle eines Totalschadens.
Was, wenn mein Auto einen Totalschaden hat?
Schlimm genug, dass Sie einen Unfall erlitten haben – da wird Ihr Auto auch noch zum Totalschaden erklärt. Von einem Tag auf den anderen ist Ihr Auto weg und Sie müssen sich neu organisieren. Wer bringt die Kinder zum Fussballtraining, wie kommen Sie zur Arbeit und wie erledigen Sie nun Ihre Einkäufe? Hinzu kommt die Kostenfrage: Wie finanzieren Sie ein neues Auto? Mit den Zusatzbausteinen der AXA sind Sie für solche Fälle bestens abgesichert.
- Ersatzwagen für einen Monat
Mit der Zusatzversicherung Ersatzfahrzeug stellt Ihnen unsere Tochtergesellschaft AXA Mobility Services im Fall eines Totalschadens ein Ersatzauto für einen ganzen Monat zur Verfügung. So können Sie sich ganz entspannt Zeit nehmen mit der Suche nach einem neuen Auto.
- Kaufpreisgarantie: fünf Jahre Geld zurück
Mit Abschluss des Zusatzbausteins Kaufpreisgarantie bekommen Sie während fünf Jahren ab Datum des Autokaufs den gesamten Kaufpreis zurückerstattet. Sprich das Geld, das Sie für Ihr Auto ursprünglich bezahlt haben. So können Sie sich problemlos wieder ein neues Auto in der gleichen Preisklasse leisten. Genial, oder?

Häufige Fragen zum Totalschaden
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Was ist ein Totalschaden beim Auto?
Unterschieden wird zwischen einem wirtschaftlichem und einem technischen Totalschaden. Bei einem technischen Totalschaden ist eine Reparatur in der Regel nicht mehr möglich. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Sprich, wenn der Wert des Autos zum Zeitpunkt des Schadenfalls geringer ist, als die anfallenden Reparaturkosten.
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Was zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?
Dies hängt im Wesentlichen von der gewählten Variante ab.
- Bei der Kaufpreisgarantie erhalten Sie während der ersten fünf Jahre nach dem Fahrzeugkauf 100 % vom Erwerbspreis entschädigt. Danach wird gemäss Zeitwertzusatz zuzüglich 10 % davon entschädigt.
- Beim Zeitwertzusatz erhalten Sie während der ersten zwei Betriebsjahre des Fahrzeugs 100 % vom Fahrzeugwert. Ab dem dritten Jahr erhalten Sie eine deutlich höhere Entschädigung als den regulären Zeitwert.
- Beim Zeitwert ist die Leistung auf den Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens begrenzt (unter Berücksichtigung des Alters, Kilometerstands, Zustands des Fahrzeugs etc.).
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