Parkschadenversicherung: Sinnvolle Ergänzung zur Autoversicherung

Sie haben Ihr Auto in der Tiefgarage des Kinos parkiert, kommen zurück – und der Lack an der Türe ist zerkratzt. Doch von der Unfallverursacherin oder dem Unfallverursacher ist weit und breit nichts zu sehen. Es steckt auch keine Nachricht hinter dem Scheibenwischer und Zeuginnen oder Zeugen gibt es ebenfalls keine.

Ein durch ein unbekanntes Fahrzeug oder eine unbekannte Person verursachter Schaden an Ihrem parkierten Auto ist ein klassischer Parkschaden. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Lackschaden, einen Blechschaden oder eine andere Beschädigung handelt. Wenn Sie keine Parkschadenversicherung haben, bleiben Sie in so einem Fall auf den Reparaturkosten sitzen – und das kann ganz schön ins Geld gehen.

Telefonisch beraten lassen: 052 244 86 12

Wer bezahlt einen Parkschaden?

Im Idealfall wartet die Verursacherin oder der Verursacher bei Ihrem Auto auf Sie. Doch das kommt leider selten vor. Meist ist nicht bekannt, wer für den Schaden an einem parkierten Auto verantwortlich ist und ihn bezahlen müsste. Genau für solche Schäden kommt die Parkschadenversicherung der AXA auf. Auf Wunsch können Sie sie in der Autoversicherung mit Teil- oder Vollkasko einschliessen. 

Wie viel übernimmt die Parkschadenversicherung?

Bei der AXA können Sie den Umfang Ihrer Parkschadenversicherung selbst bestimmen. Wählen Sie aus drei Varianten:

  • Variante bis 1000 CHF: Wir übernehmen zwei Parkschäden pro Versicherungsjahr (massgebend ist das Meldedatum des Schadens) bis jeweils CHF 1000
  • Variante bis 2000 CHF: Wir übernehmen zwei Parkschäden pro Versicherungsjahr (massgebend ist das Meldedatum des Schadens) bis jeweils CHF 2000
  • Variante unbegrenzt: Wir übernehmen alle Parkschäden in einem Versicherungsjahr ohne Einschränkungen. Es gibt auch keine Kostenobergrenze pro Schadenfall.

Die Variante unbegrenzt kann nur bei Vollkasko versichert werden, die beiden anderen Varianten können auch bei einer Teilkasko abgeschlossen werden.

Welche Fahrzeuge kann ich gegen Parkschaden versichern?

Sie können Ihren Neuwagen oder Ihr Occasionsauto gegen Parkschäden versichern. Beim Versicherungsabschluss darf Ihr Auto nicht älter als 8 Jahre sein.

Was wird nicht von der Parkschadenversicherung bezahlt?

  • Selbst verursachter Schaden: Wenn Sie beim Parkieren selbst einen Schaden an Ihrem Auto verursachen, gilt das nicht als Parkschaden. Das Streifen einer Säule im Parkhaus beispielsweise ist ein Kollisionsschaden. Solche selbstverursachten Schäden sind nur durch eine Vollkaskoversicherung gedeckt. 
  • Böswillige Beschädigung: Wenn Ihr parkiertes Auto von Unbekannten absichtlich beschädigt wird, ist dies meist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. So etwa bei Vandalismus wie aufgeschlitztem Cabrioverdeck, abgebrochenen Spiegeln oder bemalter Lackierung. Mit einer Parkschadenversicherung sind Sie automatisch auch mindestens teilkaskoversichert und somit gegen die finanziellen Folgen solcher Schäden geschützt. 
  • Glasbruch: Wenn Ihre Seitenscheibe eingeschlagen wurde, ist dies kein Fall für die Parkschadenversicherung sondern, ist über die Teilkasko abgedeckt.

Bei der AXA können Sie zu Ihrer Teilkasko oder zur Vollkasko eine Parkschadenversicherung abschliessen und sind so besser geschützt.

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