Für D&O: Führungsrisiken unter Kontrolle Organhaftpflichtversicherung

Professionelle Unterstützung im Schadenfall
Zugeschnittene Deckungserweiterungen
Attraktive Konditionen
Das Wichtigste in Kürze
  • Schutz für Führungskräfte: Mit der Führung und Verwaltung eines Unternehmens gehen Risiken einher. Eine Nachlässigkeit kann weitreichende Folgen haben.
  • Umfassender Schutz: Ob Grosskonzern oder KMU, ob gerechtfertigte Klage oder nicht –diese Versicherung bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen gegen alle Unternehmensorgane.
  • Finanzielle Absicherung: Ohne diese Versicherung müssen Sie oder Ihre Führungskräfte im schlimmsten Fall mit Ihrem privaten Vermögen für einen Schaden haften.

Kaufberatung: 052 269 21 60

Wer braucht eine Organhaftpflichtversicherung?

Ob Grosskonzern oder KMU: Mitglieder von Geschäftsleitung, Verwaltungsrat und allen anderen Organen eines Unternehmens stehen gesetzlich in der Verantwortung, ihre Entscheidungen im Interesse der Firma zu fällen. Wenn sie Pflichten zu Treue oder Sorgfalt vernachlässigen und dem Unternehmen in der Folge ein Vermögensschaden entsteht, können sie von dessen Gesellschaftern und Gläubigern persönlich haftbar gemacht werden. Das kann unangenehme finanzielle Folgen für die verantwortlichen Personen haben, da ihr Haftungsrisiko weder durch die Berufshaftpflichtversicherung noch eine andere Haftpflichtpolice gedeckt wird. Allein eine Organhaftpflichtversicherung – oft abgekürzt mit D&O für Directors and Officers Liabilty Versicherung – bietet passenden Versicherungsschutz.

Was versteht man unter einem Organ?

Funktionsträger und -trägerinnen einer juristischen Person wie einer AG, einer GmbH, aber auch einer Stiftung oder Genossenschaft werden als Organe bezeichnet, da sie für das Funktionieren dieser genauso lebenswichtig sind wie Herz, Lunge und Leber für eine natürliche Person. Das Organ kann aus einer Einzelperson oder einer Personenvereinigung bestehen und ist innerhalb und ausserhalb der juristischen Person vertretungsberechtigt.

Was ist die Organhaftung?

Zwischen Organen und ihrer Gesellschaft besteht eine Rechtsbeziehung mit Rechten und Pflichten. Basierend auf dieser sind Organpersonen sowohl der Gesellschaft als auch einzelnen Aktionären und Aktionärinnen sowie Gesellschaftsgläubigern und -gläubigerinnen gegenüber persönlich für Schäden verantwortlich, die sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen. Das gilt auch bei der Übertragung von Aufgaben an andere: Kommt es dabei zu einer Pflichtverletzung, haftet das verantwortliche Organ, da es die Aufsichtspflicht innehat. 

Typische Fälle der Organhaftpflicht

  • Aufsichtspflichtverletzung
  • Fehlerhafte, zu spät getroffene oder unterlassene Entscheidungen
  • Nichteinhaltung rechtlicher Gegebenheiten
  • Falschbewertung von Fusionen, Übernahmen oder Verkäufen 
  • Unterlassung von Sanierungsmassnahmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens

Schadenbeispiele

Aufsichtspflichtverletzung: Der ehemalige Buchhalter eines Unternehmens hat Zehntausende von Franken auf ein Konto bei seiner Bank überwiesen. Für den entstandenen Schaden muss der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen aufkommen, da er mit der mangelhaften Überwachung und Kontrolle des Mitarbeiters seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Sorgfaltspflichtverletzung: Das Unternehmen möchte ein anderes Unternehmen übernehmen. Da die Zeit drängt, verzichten die Organe auf eine eingehende Due-diligence-Prüfung. Die Übernahme entpuppt sich als Fehlkauf und das übernehmende Unternehmen muss viel Geld für die Sanierung der neuen Tochtergesellschaft einschiessen, was zu grossen Verlusten führt.  

Rechtsverletzung: Aufgrund eines schweren Formfehlers in der Kündigung eines ehemaligen Mitarbeiters muss ihm das Unternehmen nun eine hohe Abfindung zahlen.

Was deckt die Organhaftpflichtversicherung?

Ein Börsengang oder eine Fusion, ein Konkurs oder falsche Gewinnprognosen – das Führen und Verwalten einer Gesellschaft ist anspruchsvoll und bietet viele Anlässe für Klagen gegen die verantwortlichen Unternehmensorgane. Die Directors and Officers Liability Insurance bietet betroffenen Managern und Aufsichtsorganen Schutz, indem sie begründete Entschädigungen übernimmt – genauso die Abweisung unbegründeter Haftpflichtansprüche und den Rechtsschutz. Denn Forderungen gegenüber Verwaltungsräten und Kadern eines Unternehmens können langwierige gerichtliche Verfahren auslösen, die nicht nur viel Geld, sondern auch Zeit und Nerven kosten.

Leistungen

Jede Police ist auf die spezifischen Organrisiken Ihres Unternehmens zugeschnitten. Wählen Sie aus umfassenden Leistungen:

  • Abwehr von übersetzten oder unberechtigten Ansprüchen
  • Entschädigungsleistungen für berechtigte Ansprüche
  • Übernahme von Zinsen, Schadenminderungs-, Expertise-, Anwalts-, Gerichts- und Vermittlungskosten sowie Parteientschädigungen 
  • Rechtsschutz in Straf- und Verwaltungsverfahren (inkl. Untersuchungskosten)
  • Weltweiter Versicherungsschutz (inkl. USA/Kanada)
  • Vorsorgliche Deckung für neu hinzukommende Organpersonen, Tochtergesellschaften und Drittmandate
  • Deckung von Arbeitnehmeransprüchen
  • Ansprüche im Zusammenhang mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Bei drohenden Ansprüchen Übernahme von Notfallkosten
  • Übernahme von Reputationskosten und psychologischen Beratungskosten
  • Kostenübernahme bei Selbstanzeige
  • Kostendeckung bei abgeleiteten Aktionärsklagen
  • Übernahme der Abwehrkosten bei Verfahren betreffend Tätigkeitsverbot
  • Kostendeckung bei Beschlagnahmung von Vermögen (inkl. Lebenshaltungskosten)
  • Auslieferungskosten 
  • Vorrisikoversicherung bei Vertragsabschluss
  • Rückwärtsdeckung für ehemalige Organe, Tochtergesellschaften und Drittmandate
  • Verzicht auf Einrede der Grobfahrlässigkeit

Unterstützung im Schadenfall

Die Regulierung eines Schadens erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der versicherten Person. Sie profitiert von der Kompetenz eines Teams aus über 15 auf Vermögensschadenhaftpflichtfälle spezialisierten Anwälten und Anwältinnen sowie Wirtschaftsprüfern und -prüferinnen.

Wer ist versichert?

Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, versichert sind Personen in ihrer Funktion oder Eigenschaft als:

  • Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft;
  • Mitglied der Verwaltung einer Genossenschaft;
  • Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH;
  • Vorstandsmitglied von Vereinen;
  • Mitglied des Stiftungsrates;
  • Mitglied der Geschäftsleitung und Direktion (inkl. Interimsmanagement);
  • Mitglied der gesellschaftsinternen Revisionsstelle;
  • Mitarbeitende, denen de facto Organfunktion zukommt;
  • Gründer oder Gründerin einer juristischen Person;
  • Liquidator oder Liquidatorin bei einer freiwilligen Liquidation

Welche Ergänzungen und Speziallösungen gibt es?

Entscheidungsträger und -trägerinnen im Umfeld der beruflichen Vorsorge, Gemeindeorgane oder solche von öffentlichen Institutionen sehen sich mit besonders hohen Erwartungen an ihre Tätigkeit konfrontiert. Für sie bietet die AXA auf die spezifischen Organrisiken zugeschnittene Versicherungen. Und auch wenn sich Organpersonen unabhängig vom Unternehmen vor dem Risiko der persönlichen Haftung bei einer Pflichtverletzung schützen möchten, ist das möglich.

Organhaftpflichtversicherung für BVG-Stiftungen (Personalvorsorgeeinrichtungen PTL)

In einem Markt, der immer anspruchsvoller wird, sind Entscheidungsträger und -trägerinnen von BVG-Einrichtungen für die Anlage von Vorsorgegeldern in Höhe mehrerer Milliarden Franken verantwortlich. Nicht ohne Grund stellen die Versicherten sowie der Gesetzgeber hohe Anforderungen an sie. Die kombinierte Organ- und Berufshaftpflichtversicherung für Personalvorsorgeeinrichtungen und deren Manager bietet mit ihrer massgeschneiderten Police umfassenden Versicherungsschutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter. 

Versicherung für Gemeindeorgane

Im Rahmen der kantonalen Verantwortlichkeits- und Haftungsgesetze können Gemeindeorgane (z. B. Mitglieder des Gemeinde- oder Stadtrats, die Schulleitung oder leitende Gemeindemitarbeitende) für Schäden, die sie Dritten mit ihren Handlungen oder Entscheiden zufügen, haftbar gemacht werden. Ein Rückgriff auf das Gemeindeorgan ist auch dann möglich, wenn es zu Pflichtverletzungen bei delegierten oder ausgegliederten Aufgaben kommt. Die Versicherung der AXA ist konsequent auf den Gemeindebedarf ausgerichtet und bietet Sicherheit sowie professionelle Unterstützung im Schadenfall.

Persönliche D&O für Einzelpersonen: Premium Multi Einzel

Möchten Sie Ihren Haftpflichtversicherungsschutz für Ihre Mandate als Organ einer juristischen Person (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, GmbH, Stiftung oder Verein) professionell und individuell an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen? Mit Premium Multi Einzel bietet die AXA allen im Handelsregister eingetragenen Organen die optimale Lösung dazu – unabhängig davon, ob sie nur eines oder mehrere Mandate ausüben.

Der grosse Vorteil von Premium Multi Einzel im Vergleich mit konventionellen Unternehmens-D&O-Versicherungen ist, dass bei Premium Multi Einzel die ganze Versicherungssumme ausschliesslich für Sie reserviert ist und Sie stets die Hoheit über Ihren Versicherungsvertrag haben. Andererseits hilft Ihnen Premium Multi Einzel auch, wenn das Unternehmen selbst keine D&O-Versicherung abschliessen möchte (z. B. bei einer Familienunternehmung mit mehrheitlich Familienmitgliedern im Verwaltungsrat) oder Sie die abgeschlossene Versicherungssumme der Unternehmens-D&O persönlich als zu tief einschätzen.

Präventionsangebot mit unserem Partner Structuul AG

Prävention ist das effektivste Mittel gegen wirtschaftskriminelle Handlungen und beginnt bereits damit, ein Risikobewusstsein dafür zu schaffen.

Um Ihr Unternehmen präventiv optimal zu schützen, empfiehlt sich eine individuelle Analyse durch ausgewiesene Experten und Expertinnen. Die AXA bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Structuul AG die Möglichkeit, präventive Massnahmen in Ihrem Unternehmen zu ergreifen und frühzeitig Schutzmassnahmen einzuleiten.

Den Unternehmen, die ein individuelles «Fraud.Prevention.Awareness»-Programm bei der Structuul AG durchgeführt haben, gewährt die AXA einen einmaligen Rabatt von CHF 250.– auf die nächste Jahresprämie ihrer D&O- oder Vertrauensschadenversicherung bei der AXA.

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    Vorsorgen und Rabatt sichern

    Bei der AXA versicherte Unternehmen profitieren von einem Rabatt von CHF 750.– auf das «Fraud.Prevention.Awareness»-Programm.

    Zur Structuul AG

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Wie viele Schadenfälle gibt es in der Schweiz?

    Offizielle Daten zur Häufigkeit sind in der Schweiz nicht erhältlich. Als Versicherung stellen wir jedoch eine stete Zunahme von Organhaftpflichtansprüchen fest. Vor allem Investoren und Investorinnen sowie Anteilseigner und -eignerinnen versuchen, ihr Risiko zu minimieren und eigene Mittel zu schützen, und ziehen Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen sowie den Verwaltungsrat im Konkurs- oder Insolvenzfall vermehrt zur Verantwortung.

  • Deckt die Versicherung auch Reputationskosten?

    Ja. Wenn das Ansehen oder der gute Ruf einer versicherten Person im Zuge eines Schadenfalls in der Öffentlichkeit nachweislich geschädigt wird, zahlt die AXA die Kosten für die Wiederherstellung von Ansehen und gutem Ruf des oder der Versicherten und übernimmt auch psychologische Beratungskosten. 

  • Macht die Organhaftpflichtversicherung für mein eigenes Unternehmen Sinn?

    Für die meisten KMU gilt ganz klar: Ja. Denn die gesetzlichen Grundlagen der Organhaftpflicht sind für kleine, mittlere und grosse Unternehmen die gleichen. Gerade Unternehmensorgane von KMU werden in den letzten Jahren immer häufiger mit Haftungsklagen konfrontiert.

    Besonders von Vorteil ist der Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen, wenn Sie viele Aktionäre und Aktionärinnen mit verschiedenen Interessen oder Finanzinvestoren und -investorinnen haben, wenn grössere Umstrukturierungen, Investitionen, Firmenkäufe oder -verkäufe am Markt geplant sind oder Sie in einer Branche mit hohem Gefahrenpotenzial für Personen-, Sach- oder Umweltschäden wirtschaften. Aber auch dann, wenn Sie sich in einer schwierigen Finanzlage befinden, vielleicht sogar ein Konkursrisiko haben – und sei es nur wegen möglicher Konkurse von wichtigen Zuliefern oder Kunden. Und sowieso, wenn sich Ihr Verwaltungsrat, Geschäftsführer oder Ihre Geschäftsführerin oder andere leitende Angestellte um Ihre Haftpflicht sorgen und eine Versicherung wünschen.

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