Was ist eine Partnerrente?
Sobald Sie pensioniert werden, können Sie entscheiden, in welcher Form Sie Ihre Altersleistungen aus der 2. Säule, also Ihrer Pensionskasse, beziehen möchten. Sie können einen Kapitalbezug, eine lebenslange Altersrente oder eine Mischform wählen. Bei Bezug einer Altersrente ist in der Regel eine Partnerrente in Höhe von 60 Prozent der Altersrente mitversichert, die im Todesfall gemäss den Bestimmungen des Vorsorgereglements ausbezahlt wird.
Wenn eine Altersrentnerin oder ein Altersrentner stirbt, hat die Partnerin bzw. der Partner Anspruch auf eine Partnerrente aus der 2. Säule, sofern die Bedingungen gemäss Vorsorgereglement erfüllt sind. Im Todesfall löst dann die Partnerrente die bisher ausbezahlte Altersrente ab und wird an deren Stelle an die hinterbliebene Partnerin bzw. den Partner ausgezahlt.
Bei der AXA Stiftung Zusatzvorsorge haben Sie ab 2025 neu die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Altersrente bzw. der Partnerrente an Ihre Lebenssituation und finanziellen Möglichkeiten anzupassen.