Dach abgedeckt? Ast auf dem Auto? Baum in der Einfahrt? Wenn ein Sturm Schäden verursacht hat, ist rasche Hilfe gefragt. Hier erfahren Sie, welche Versicherung wann zuständig ist – und was Sie vor und nach einem Unwetter beachten sollten.
Ein heftiger Sturm kann eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Im schlimmsten Fall sind Haus und Garten kaum wiederzuerkennen. Aber auch in glimpflicheren Fällen entstehen teils beträchtliche Schäden. Manchmal entdeckt man diese erst auf den zweiten Blick. Fest steht: Sturmschäden gehen ins Geld. Ein angemessener Versicherungsschutz für Gebäude, Hausrat, Auto und ggf. Garten und Umschwung ist daher sinnvoll.
Es gibt mehrere Versicherungen, die durch Sturm verursachte Schäden übernehmen. Wer zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt wurde.
Sturmschäden am Gebäude selbst – etwa an Dächern oder Fenstern – übernimmt die Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung ist in fast allen Kantonen obligatorisch (Ausnahmen: GE, TI, VS und AI) und Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers. In der Regel ist man bei der kantonalen Gebäudeversicherung versichert. Einzig in GUSTAVO-Kantonen gilt freie Versicherungswahl.
Wenn ein Baum entwurzelt wurde und Ihr Gartenhäuschen, Ihre Pergola oder Ihren Zaun zertrümmert hat, leistet die obligatorische Gebäudeversicherung keine Entschädigung. Sie können sich aber bei Ihrer privaten Gebäude- oder Hausratversicherung freiwillig gegen solche Schäden versichern lassen. Der Zusatz «Umgebungsschäden» lohnt sich besonders, wenn Sie viel Geld in Ihren Garten und Umschwung investiert haben.
Schäden am Hausrat zahlt die Hausratversicherung. Zum Hausrat gehören alle beweglichen Sachen – also nicht nur die Gegenstände in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung, sondern auch Topfpflanzen und Trampolin, Gartenmöbel und Grill. Kurz: alles, was nicht fest verankert ist. Bei der Abgrenzung kann es aber je nach Kanton und Versicherung Unterschiede geben.
Die Hausratversicherung ist zwar weit verbreitet, aber in fast allen Kantonen freiwillig. Ausnahmen: In den Kantonen Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura muss der Hausrat zwingend gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden.
Tipp: Achten Sie auf die passende Versicherungssumme. Wer mit den Jahren immer mehr besitzt, ohne die Deckung anzupassen, riskiert im Schadenfall eine anteilsmässige Kürzung von Versicherungsleistungen. Wer hingegen überversichert ist – etwa nach dem Auszug der erwachsenen Kinder –, zahlt unnötig hohe Prämien.
Bei einem heftigen Unwetter können schon mal Blumentöpfe, Dachziegel, Äste oder anderes durch die Luft fliegen. Trifft es Ihr Auto, zahlt die Teilkaskoversicherung. Auch sie ist freiwillig, aber sinnvoll – denn sie zahlt neben Unwetterschäden auch Marderschäden, Fahrzeugdiebstahl oder Schäden an der Frontscheibe usw.
Wer seine Pflichten vernachlässigt, kann im Schadenfall böse Überraschungen erleben – von Leistungskürzungen der Versicherung bis hin zu Vorwürfen rund um das Thema Haftung.
Nach einem Schaden haben Sie dafür zu sorgen, dass keine vermeidbaren Folgeschäden entstehen (im Fachjargon «Minderung des Schadens»). Nehmen wir an, ein Teil Ihres Hausdaches wurde abgedeckt. Ergreifen Sie in einem solchen Fall provisorische Massnahmen, sodass möglichst wenig Regen in den Dachstock gelangt: beispielsweise dank temporärer Abdeckung des Daches durch eine Fachfirma. Je nach Umfang des Schadens, zeitlicher Dringlichkeit und Kosten der Schadenminderung empfiehlt es sich, solche Massnahmen vorgängig mit der Versicherung abzusprechen.
Ihre Blumenkästen waren nicht ausreichend gesichert? Sollte dadurch fremdes Eigentum beschädigt oder sogar eine Person verletzt werden, liegt die Haftung bei Ihnen. In diesem Fall springt Ihre Privathaftpflichtversicherung ein. Falls Sie im Rahmen des Erwartbaren gehandelt haben und trotzdem etwas passiert ist, haften Sie selbstverständlich nicht.
Ob es sich bei einem Unwetter um Sturm handelt oder nicht, hängt unter anderem von der Windgeschwindigkeit ab. Versicherungen zahlen erst ab einer bestimmten Mindestwindstärke. Bei der Definition von Sturm gibt es allerdings Unterschiede. Private Versicherungen zahlen oft ab Windstärken von 75 km/h (auch bei Sturmspitzen bzw. Böen), kantonale Gebäudeversicherungen ab 63 km/h (Mittelwert über mehrere Minuten).
Die Anforderungen variieren je nach Versicherung. Üblich sind beispielsweise folgende Methoden:
In der Regel übernimmt die Versicherung diese Abklärung nach Meldung eines Schadenfalls. Falls die Versicherung in Frage stellt, ob lokal tatsächlich Sturm vorlag, liegt die Beweislast bei den Versicherten. Belege finden Sie zum Beispiel bei MeteoSchweiz. Dort erhalten Sie bei Bedarf weitere Informationen sowie spezifische Services.