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Steuererklärung: Antworten und Tipps rund um Steuerfragen

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Ende März ist es wieder soweit: Die Steuererklärung muss abgegeben werden – und die meisten von uns tun sich schwer mit diesem Thema. Was muss man alles versteuern? Was darf man abziehen? Und: Was kann passieren, wenn ich es mit der Korrektheit der Angaben nicht ganz so genau nehme?

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    Stefanie Gugger

    Stefanie Gugger ist diplomierte Steuerexpertin und arbeitet bei PrimeTax. Davor war sie mehr als zehn Jahre in Treuhandgesellschaften tätig. Sie beantwortet wichtige Fragen rund um die Steuererklärung und verrät Ihnen, mit welchen Fehlern beim Ausfüllen der Steuererklärung Sie sich strafbar machen.

Kann ich meine Mitgliedschaft im Quartierverein von den Steuern abziehen?

Sofern es sich um Mitgliederbeiträge von politischen Vereinen handelt, sind sie bei der Steuererklärung abziehbar. Andere Vereinsmitgliederbeiträge sind steuerlich nicht abziehbar. 

Mein Partner und ich haben ein Gemeinschaftskonto. Auf wessen Steuererklärung muss dieses aufgeführt werden? 

Sofern Sie je eine separate Steuererklärung ausfüllen müssen, müssen Sie das Konto sowie die Erträge daraus je zur Hälfte deklarieren. 

Wir besitzen ein Ferienhaus im Tessin, nutzen es aber nur sechs Monate im Jahr. Müssen wir dafür in der Steuererklärung den vollen Eigenmietwert eintragen – oder reicht der halbe Eigenmietwert?

Solange Ihnen die Liegenschaft zur Verfügung steht, muss der Eigenmietwert ungeachtet der effektiven Nutzung für das gesamte Jahr deklariert werden. 

Wir haben unserer Tochter vor zwei Jahren ein zinsfreies Darlehen in Höhe von CHF 30'000 gewährt. Derzeit schuldet sie uns noch CHF 18'000. Müssen wir diesen Betrag in der Steuererklärung angeben? 

Ja, verzinste wie auch zinslose Darlehen müssen deklariert werden. Als Forderung muss das Darlehen im Wertschriftenverzeichnis deklariert werden und wird von der Vermögenssteuer erfasst. Allerdings fällt aufgrund fehlender Verzinsung keine Einkommenssteuer an. Ihre Tochter kann das Darlehen im Gegenzug als Schuld im Schuldenverzeichnis deklarieren.

Ich bin Mitglied des WWF. Kann ich meinen Mitgliederbeitrag abziehen – oder geht das nur bei Spenden?

Bei abziehbaren Spenden und nicht abziehbaren Mitgliederbeiträgen kommt es auf die Freiwilligkeit der Leistung an. Ein Mitgliederbeitrag wird in der Regel aufgrund der Statuten der jeweiligen NGO festgelegt. Bei einem Mitgliederbeitrag hat die NGO folglich Anspruch, diesen zu erhalten. Mitgliederbeiträge sind somit nicht als Spende zu qualifizieren. Folglich sind sie auch nicht abzugsfähig. 

Ich besitze eine Eigentumswohnung im Zürcher Oberland, die ich vermietet habe. Meine Frau und ich wohnen in Schaffhausen. Welche Abzüge kann ich geltend machen?

Von den Mieteinkünften können die Unterhaltskosten, die Versicherungsprämien (Feuer-, Elementar-, Wasserschaden-, Glas- und Haftpflichtversicherungen) und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden. Den Unterhaltskosten sind Investitionen gleichgestellt, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen.

Die oder der Steuerpflichtige kann für Liegenschaften des Privatvermögens anstelle der tatsächlichen Kosten und Prämien einen Pauschalabzug geltend machen. In der Regel kann jedes Jahr zwischen dem Pauschalabzug und den effektiven Kosten gewählt werden. Der Pauschalabzug beträgt in den meisten Kantonen 10 % der Mietzinseinnahmen bzw. des Mietwerts, wenn das Gebäude zu Beginn der Steuerperiode höchstens zehn Jahre alt ist, oder 20 % der Mietzinseinnahmen bzw. des Mietwerts, wenn das Gebäude zu diesem Zeitpunkt älter als zehn Jahre ist.

Von den Unterhaltskosten sind die wertvermehrenden Investitionen zu unterscheiden, die nicht im Rahmen der Steuererklärung als Unterhaltskosten abgezogen werden können. Als wertvermehrend gelten Aufwendungen, die die Liegenschaft dauerhaft in einen besseren Zustand versetzen.

Wir wohnen in einer Eigentumswohnung. Kann ich trotzdem die Kosten für eine neue Waschmaschine und einen neuen Tumbler bei der Steuererklärung abziehen?

Es kommt darauf an. Sofern es sich um werterhaltende Anschaffungen handelt, sind sie abziehbar. Werterhaltend sind Anschaffungen, wenn eine bestehende Installation durch eine neue, gleichwertige Installation ersetzt wird. Wird jedoch eine hochwertigere Installation angeschafft, dürfte zumindest teilweise eine Wertvermehrung vorliegen. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Steuerverwaltung eine anteilsmässige Kürzung der Anschaffungskosten vornimmt. Bei Waschmaschinen und Tumblern ist das relativ unwahrscheinlich. Bei Küchengeräten kommt dies häufiger vor, zum Beispiel wenn ein Standardbackofen durch einen Kombisteamer ersetzt wird. Da erstmalig ein Steamer eingebaut wird, nimmt die Steuerverwaltung in der Regel eine Kürzung der Kosten des neuen Geräts vor. 

Ich hatte letztes Jahr eine grössere Zahnbehandlung. Kann ich diese steuerlich absetzen?

Sofern die Kosten nicht von der Versicherung gedeckt werden, kann die Rechnung zusammen mit den übrigen Krankheitskosten (Selbstbehalte und Franchise Krankenkasse, Optiker etc.) unter Krankheits- und Unfallkosten abgezogen werden. Es besteht jedoch ein Selbstbehalt von 5 % des steuerbaren Reineinkommens. 

Können wir private Nachhilfestunden und den Gymi-Vorbereitungskurs unserer Tochter vom steuerbaren Einkommen abziehen? 

Leider nicht. Kosten für die Erstausbildung auf Sekundarstufe II sind nicht abzugsfähig. Zu den Abschlüssen auf Sekundarstufe II zählen unter anderem Matura, Fachmatur, Eidgenössisches Berufsattest, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und Fachmittelschulausweis.

Es sind lediglich die Kosten einer berufsorientierten Aus- und Weiterbildung (inkl. Umschulungen) bis zu einem Betrag von CHF 12'000 abziehbar. Als berufsorientierte Aus- und Weiterbildung gelten alle Bildungsmassnahmen, die im Hinblick auf die eigene Berufstätigkeit erfolgen. Es ist also Bedingung, dass man mit dem erlernten Wissen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und auch will.

Bei Steuerhinterziehung müssen Sie mit einer Busse von 100 Prozent der hinterzogenen Steuer rechnen. Je nachdem, ob Sie fahrlässig oder absichtlich gehandelt haben, kann die Strafe reduziert oder aber bis um das Dreifache erhöht werden. Und bei Steuerbetrug drohen Geld- oder Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren.

Stefanie Gugger, Steuerexpertin

Ich habe neu einen 3.-Säule-Vorsorgeplan eröffnet. Muss ich diesen in der Steuererklärung deklarieren?

Hier spielt es eine Rolle, ob es sich um einen Vorsorgeplan der Säule 3a oder 3b handelt. 

Die Beiträge an die Säule 3a können bis zum jährlich festgelegten Maximalbetrag in der Steuererklärung abgezogen werden. Das angehäufte Vermögen hingegen muss nicht deklariert werden – es ist von der Vermögenssteuer befreit. Auch allfällige Erträge aus dem angesparten Vermögen sind während der Laufzeit steuerfrei.

Bei Versicherungen der Säule 3b kommt es darauf an, für welche Art der Anlage Sie sich entschieden haben (rückkaufsfähige Versicherungen, reine Risikoversicherungen oder gemischte Policen). Hier gelten unterschiedliche Regelungen für die Steuerpflicht. Zum Beispiel können Einzahlungen in rückkaufsfähige Kapitalversicherungen nicht von der Steuer abgezogen werden, und der Rückkaufswert wird während der Laufzeit als Vermögen besteuert. Dafür ist bei der Auszahlung das gesamte Guthaben inklusive aller Erträge steuerfrei. Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert jährlich eine Liste mit den unterschiedlichen Versicherungsprodukten als Hilfe bei der Deklaration in der Steuererklärung.

Wir wohnen in Wil und unsere Töchter (13 und 15 Jahre alt) besuchen die Kantonsschule in St. Gallen. Können wir die Kosten für das GA und die Lehrmittel bei der Steuererklärung abziehen?

Die Kosten werden zu den Ausbildungskosten gezählt und sind nicht abzugsfähig. Allerdings kann für jedes minderjährige Kind der allgemeine Kinderabzug geltend gemacht werden. Dessen Höhe variiert je nach Kanton. Bei der direkten Bundessteuer beträgt er CHF 6'500 pro Jahr und Kind.

Verschiedene Kantone kennen allerdings für die Kantons- und Gemeindesteuern einen speziellen Ausbildungskostenabzug. So sind beispielsweise im Kanton St. Gallen für jedes Kind, das in der schulischen oder beruflichen Ausbildung steht, zusätzlich zum Kinderabzug weitere CHF 13'000 abzugsfähig, sofern die steuerpflichtige Person diese Kosten selber trägt und mindestens CHF 3'000 pro Jahr betragen. Zu den abzugsfähigen selbst bezahlten Ausbildungskosten zählen beispielsweise Auslagen für Semestergebühren, Bücher und Skripte .

Muss ich die Sparkonten meiner minderjährigen Kinder in der Steuererklärung deklarieren?

Ja, auch diese Konten sind zu deklarieren. Die Konten werden steuerlich den Eltern zugeordnet, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.

Kann ich den Parkplatz vor meinem Copyshop abziehen?

Jein, die Kosten sind im Berufsauslagenabzug für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte integriert.

Ich besitze einige teure Uhren und Schmuckstücke, die ich im Alltag trage. Muss ich diese Wertsachen in meiner Steuererklärung deklarieren?

Grundsätzlich gilt, dass Hausrat nicht zu deklarieren ist. Teurer Schmuck gehört gemäss Steuerverwaltung allerdings nicht mehr zum Hausrat und ist als Vermögen zu deklarieren. Dazu zählen beispielsweise Goldvreneli, wertvolle Bilder oder teurer Schmuck. 

Hier ist anzufügen, dass der Kanton die Vermögenssteuer erhebt und somit kantonale Unterschiede gelten.

Mit diesen Fehlern machen Sie sich strafbar

Wir raten Ihnen: Füllen Sie Ihre Steuererklärung sehr sorgfältig aus, denn schon mit kleinen Fehlern oder Ungenauigkeiten können Sie sich strafbar machen. Auch fahrlässiges Handeln kann bestraft werden.

Das sind die häufigsten Fehler bzw. Mogeleien: 

  1. Einkommen/Nebenerwerb unterschlagen
  2. Haushaltshilfen nicht anmelden
  3. Arbeitszimmer als Gästezimmer nutzen
  4. Kilometer beim Arbeitsweg aufrunden
  5. Glücksspielgewinne nicht angeben 

Anmerkung: Steuerfrei sind beispielsweise Gewinne von Schweizer Casinos (nicht online), diese müssen aber trotzdem in der Steuererklärung deklariert werden.

Unser Sohn besucht seit letztem Herbst eine Privatschule. Können wir den extra zu bezahlenden betreuten Mittagstisch steuerlich abziehen – wie in der öffentlichen Schule den Mittagshort?

Bei den Drittbetreuungskosten wird nicht unterschieden, ob es sich um Institutionen des öffentlichen Rechts oder um private Institutionen handelt. Abzugsfähig sind jedoch nur echte Drittbetreuungskosten. Kosten für Verpflegung und anderen Unterhalt des Kinds sind Lebenshaltungskosten und können daher nicht abgezogen werden. In den Rechnungen der Kinderbetreuungsstätten sind meist auch solche Lebenshaltungskosten, insbesondere für Verpflegung, enthalten, weshalb die meisten Kantone nur 75 % der ausgewiesenen Kosten zum Abzug zulassen.

Wenn Ihr Kind am Mittagstisch nicht nur seine Mahlzeit einnimmt, sondern sonst noch betreut wird, kann zumindest ein Teil der Kosten abgezogen werden.

Wie viel darf ich als Rentnerin im Jahr steuerfrei verdienen?

Grundsätzlich gilt auch nach Erreichen des Rentenalters, dass das Erwerbseinkommen zu versteuern ist. Ein Freibetrag, wie ihn die AHV kennt (CHF 1'400 pro Monat bzw. CHF 16'800 pro Jahr) existiert im Steuerrecht nicht. 

Ich wurde 2020 an einer Erbschaft beteiligt, die noch nicht ausbezahlt wurde; der Betrag ist noch nicht definitiv. Wie und wann muss ich diese Erbschaft versteuern?

Solange die Erbschaft noch nicht geteilt und ausbezahlt wurde, sind Sie an einer Erbengemeinschaft beteiligt. Per Ende 2020 muss von der Erbengemeinschaft eine Zusammenstellung über den Bestand des Vermögens per 31.12.2020 sowie die seit dem Tod des Erblassers erzielten Einkünfte 2020 erstellt werden. Sie müssen in Ihrer Steuererklärung Ihren prozentualen Anteil (Erbquote) deklarieren. Einige Kantone verlangen von der Erbengemeinschaft eine separate Steuererklärung.  

Wir haben unsere Tochter (29) während ihrer Zweitausbildung drei Jahre lang finanziell unterstützt. Können wir diesen Betrag steuerlich absetzen?

Ausbildungskosten werden in der Regel über den Kinderabzug geltend gemacht. Ein Kinderabzug steht Ihnen jedoch nur zu, wenn sich das Kind in seiner Erstausbildung befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Ich bin in Vollzeit als Journalist angestellt, habe aber privat an einem Journalistenwettbewerb teilgenommen und ein Preisgeld von CHF 10'000 inkl. MwSt. gewonnen. Wie muss ich dieses Geld versteuern?

Weder die kantonalen Steuergesetze noch das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer enthalten ausdrückliche Vorschriften über die steuerliche Behandlung von Preisen. Grundsätzlich gilt, dass alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer unterliegen, ausser sie werden explizit von der Besteuerung ausgenommen.

Es ist davon auszugehen, dass Sie das Preisgeld für einen bestimmten Artikel erhalten und somit eine Leistung gegenüber der Wettbewerbskommission erbracht haben. Folglich ist das Preisgeld von Ihnen als Einkommen zu versteuern. 

Ab welchem Kontostand muss ich ein ausländisches Bankkonto melden? Gibt es eine Limite? 

Die Steuerpflicht umfasst die gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit. In diesem Sinne ist das weltweite Einkommen und Vermögen in der Steuererklärung zu deklarieren. Dabei gibt es keine Freibeträge. Auch ein Bankkonto mit Saldo null muss der Vollständigkeit halber deklariert werden. Insbesondere angesichts des automatischen Informationsaustauschs (AIA), aufgrund dessen ausländische Bankkonten und Lebensversicherungen der Schweizer Steuerverwaltung gemeldet werden, ist es sehr ratsam, sämtliche Konten gegenüber der Steuerbehörde offenzulegen.

Wissenswertes rund um die Steuererklärung

Wer ist überhaupt verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Grundsätzlich sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Schweiz ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben oder eine Liegenschaft besitzen, verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt auch dann, wenn sich die Person noch in Ausbildung befindet (Schule/Lehre/Studium) und nur ein geringes oder gar kein Einkommen erzielt.

Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug. Solange ihr Erwerbseinkommen jährlich CHF 120'000 brutto nicht übersteigt, müssen sie keine Steuererklärung ausfüllen. Erst bei Überschreiten der Einkommensschwelle muss ebenfalls eine Steuererklärung ausgefüllt werden (sog. nachträglich ordentliche Veranlagung). 

Wie lange habe ich Zeit, die Steuererklärung abzugeben?

In vielen Kantonen muss die Steuererklärung bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Die Frist kann in den meisten Kantonen aber bis Ende November oder sogar Dezember verlängert werden. 

Was passiert, wenn ich den Abgabetermin verpasse?

Sie werden gemahnt, und es kann eine Versäumnisgebühr in Rechnung gestellt werden. Auch hier ist die Praxis der einzelnen Kantone sehr unterschiedlich. 

Wie kann ich die Frist zur Einreichung der Steuererklärung verlängern?

Mittels Fristerstreckungsgesuch. Auch hier ist die Praxis der einzelnen Kantone sehr unterschiedlich. Die meisten Kantone bevorzugen die Online-Fristerstreckung über die Website der jeweiligen Steuerverwaltung oder mit Hilfe eines QR-Codes, der auf dem Steuererklärungsformular aufgedruckt ist. Ein Beiblatt zu den Steuererklärungsformularen oder die Website der Steuerverwaltungen informieren über die verschiedenen Möglichkeiten.  

Was geschieht, wenn ich meine Steuererklärung gar nicht einreiche?

Wird trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht, wird Sie die Steuerverwaltung von Amts wegen und nach Ermessen einschätzen. Zudem wird eine Busse wegen Nichterfüllen der Verfahrenspflichten erhoben.

Wird der Steuerbetrag nicht bezahlt, wird die Zwangsvollstreckung der Steuerforderung eingeleitet. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass die Steuerveranlagung betreibungsrechtlich als definitiver Rechtsöffnungstitel gilt.

Wie lange sollte ich Bankunterlagen, Steuerunterlagen etc. aufbewahren?

Grundsätzlich sollten Sie Bankunterlagen und allgemeine Steuerunterlagen zehn Jahre aufbewahren. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht. Es ist auf jeden Fall ratsam, die Unterlagen sicher bis zum Erhalt der definitiven Steuerveranlagung oder -einschätzung aufzubewahren. Unterlagen zu Liegenschaften empfehlen wir, mindestens 20 Jahre aufzubewahren. Insbesondere im Falle eines Verkaufs müssen Anlagekosten lückenlos nachgewiesen werden können. 

Was ist, wenn ich meine Steuererklärung – etwa wegen einer Krankheit oder langen Reise – nicht selbst unterschreiben kann? Braucht es eine Vollmacht?

Eine Vollmacht reicht hier leider nicht aus. Das Steuergesetz verlangt die persönliche Unterzeichnung durch den Steuerpflichtigen. Die Unterzeichnung durch einen vertraglichen Vertreter (Vollmacht) ist unzulässig. Ausgenommen sind Fälle, in denen die persönliche Unterzeichnung durch die oder den Steuerpflichtigen unmöglich ist, etwa, wenn diese oder dieser seine Hände infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht gebrauchen kann.

Ist die steuerpflichtige Person unmündig, bevormundet oder steht sie unter Beistandschaft, muss an ihrer Stelle der gesetzliche Vertreter, sprich der Inhaber der elterlichen Sorge, der Vormund bzw. der Beistand – sofern die Beistandschaft gemäss Ernennungsurkunde die Vertretung der verbeiständeten Person in administrativen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten oder die umfassende Vermögensverwaltung umfasst – die Steuererklärung persönlich unterzeichnen.

Bei gemeinsam zu veranlagenden Ehepartnern braucht es für die Steuererklärung die persönliche Unterschrift beider Eheleute. 

Bei Fehlen der persönlichen Unterzeichnung der Steuererklärung ist die Steuererklärungspflicht formell nicht gehörig erfüllt. Wurde das Steuererklärungsformular von der oder dem Steuerpflichtigen nicht persönlich unterzeichnet, wird sie oder er aufgefordert, das Versäumte innert angemessener Frist nachzuholen. Unterschreibt die unterzeichnungspflichtige Person trotz Mahnung nicht, kann sie wegen Verletzung von Verfahrenspflichten gebüsst werden.  

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