Säule 3a auszahlen: Darauf sollten Sie beim Bezug achten
Die gezielte Auszahlung der Säule 3a bietet die nötige Flexibilität für Ihre Vorsorge und spart Steuern. Wir zeigen, zu welchen Zeitpunkten Sie Ihre Säule 3a auszahlen lassen können, welche Steuern anfallen und wie Sie die Steuerbelastung gezielt reduzieren.
Wer jährlich in die Säule 3a einbezahlt hat, freut sich früher oder später auf die Früchte seiner Arbeit. Damit die Freude lange währt, gibt es beim Bezug der Gelder aus der Säule 3a einiges zu beachten. Egal, ob Sie die Säule 3a vorzeitig auflösen, beispielsweise beim Kauf vom Wohneigentum, oder ob Sie die Auszahlung im Rahmen Ihrer Pensionierung vorsehen. Eine unzureichende Planung kann zu hohen Steuern auf dem ausbezahlten Kapital führen. Mit der richtigen Vorsorgestrategie hingegen können Sie viel Geld sparen und haben ausserdem die nötige finanzielle Flexibilität.
Wann kann ich die Säule 3a auszahlen lassen?
Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge in der Schweiz. Das bedeutet: Ein Bezug ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Ordentlicher Bezug bis zur Pensionierung
Der ordentliche Bezug der Säule 3a sieht vor, dass die Gelder frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (65 Jahre), spätestens aber mit dem Erreichen des Rentenalters bezogen werden.
Bezug nach der Pensionierung
Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet und weiterhin AHV-pflichtig ist, kann die Auszahlung der Säule 3a aufschieben. Dabei gilt:
- Aufschub möglich: bis zu fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus, spätestens bis zum 70. Lebensjahr.
- Weiter einzahlen erlaubt: Beiträge in die Säule 3a bleiben während des Aufschubs möglich.
- Steuervorteil: Zusätzliche Einzahlungen können weiterhin vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Voraussetzung für die Einzahlungen ist eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder im Falle von Selbstständigkeit eine aktuelle Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse als Nachweis gegenüber der Bank oder Versicherung.
Wichtig für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1964
Im Rahmen der AHV-Reform (AHV21) wird das Referenzalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben. Die Erhöhung erfolgt schrittweise seit Anfang 2025 und betrifft Frauen, die nach 1960 geboren wurden. Referenzalter je nach Jahr und Jahrgang:
- Bis 2024: Jahrgang 1960 und älter: Pensionierung mit 64 Jahren
- 2025: Jahrgang 1961: Pensionierung mit 64 Jahren und 3 Monaten
- 2026: Jahrgang 1962: Pensionierung mit 64 Jahren und 6 Monaten
- 2027: Jahrgang 1963: Pensionierung mit 64 Jahren und 9 Monaten
- Ab 2028: Jahrgang 1964 und jünger: Pensionierung mit 65 Jahren
Kann ich die Säule 3a vorzeitig auszahlen lassen?
Ja, in folgenden Situationen ist ein Vorbezug der Säule 3a vor dem 60. Lebensjahr möglich:
- Selbstbewohntes Wohneigentum: beim Kauf eines Eigenheims, bei Renovationen oder Rückzahlungen in die Hypothek. Ausgenommen: der Kauf von Ferienwohnungen oder Renditeobjekten
- Selbstständige Erwerbstätigkeit: 12 Monate nach dem Start in die Selbstständigkeit (Einzelfirma oder Personengesellschaft). Ausgenommen: Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft
- Auswanderung: endgültige Ausreise aus der Schweiz und vorliegende Wohnsitzbestätigung aus dem Zielland
- Einkauf in die 2. Säule (Pensionskasse): wenn die Säule-3a-Gelder in Vorsorgeguthaben der 2. Säule umgewandelt werden
- Invalidenrente: Bezug einer vollen IV-Rente, was einen Invaliditätsgrad von mindestens 70 Prozent bedingt
- Todesfall: im Todesfall der versicherten Person
Der Vorbezug der Säule 3a erfolgt nicht automatisch, sondern muss über einen Antrag bei der Bank oder Versicherung beantragt werden.
Welche Steuern fallen bei der Auszahlung der Säule 3a an?
Der Bezug von Vorsorgegeldern aus der 2. und 3. Säule wird mit der sogenannten Kapitalleistungssteuer besteuert. Diese wird separat vom übrigen Einkommen verrechnet und ist progressiv. Je höher die Vorsorgegelder, die in einem Jahr ausbezahlt werden, desto höher der Steuersatz, der als Grundlage für die Berechnung verwendet wird.
Die Steuer wird auf Ebene des Bundes, des Kantons und der Gemeinde erhoben, wobei insbesondere die Unterschiede bei den kantonalen und Gemeindesteuersätzen ins Gewicht fallen.
Welche Steuersätze gelten bei der Auszahlung von Säule-3a-Geldern in meinem Kanton?
Steuerbelastung für eine ledige, konfessionslose Person – Steuerjahr 2026
| Kanton | Hauptort | CHF 50'000 | CHF 100'000 | CHF 250'000 | CHF 500'000 | CHF 1'000'000 |
| Aargau | Aarau | 3,12% | 4,85% | 7.09% | 8.22% | 8.77% |
| Appenzell Innerrhoden | Appenzell | 2.38% | 3.31% | 4.60% | 5.14% | 5.34% |
| Appenzell Ausserrhoden | Herisau | 7.56% | 7.94% | 8.96% | 9.91% | 11.14% |
| Basel-Landschaft | Liestal | 3.46% | 3.84% | 4.86% | 6.72% | 9.56% |
| Basel-Stadt | Basel | 3.66% | 5.29% | 8.26% | 9.45% | 9.97% |
| Bern | Bern | 3.50% | 4.63% | 6.53% | 8.26% | 9.62% |
| Freiburg | Fribourg | 1.96% | 3.24% | 6.96% | 9.30% | 10.40% |
| Genf | Genf | 2.53% | 4.13% | 6.22% | 7.41% | 8.11% |
| Glarus | Glarus | 4.79% | 5.17% | 6.19% | 6.73% | 6.93% |
| Graubünden | Chur | 2.91% | 3.28% | 4.31% | 5.76% | 5.96% |
| Jura | Delémont | 5.39% | 6.17% | 8.56% | 9.64% | 10.11% |
| Luzern | Luzern | 2.27% | 3.76% | 5.45% | 6.22% | 6.53% |
| Neuenburg | Neuenburg | 4.89% | 5.68% | 7.83% | 8.46% | 8.75% |
| Nidwalden | Stans | 2.67% | 3.64% | 5.01% | 5.55% | 5.74% |
| Obwalden | Sarnen | 5.28% | 5.66% | 6.68% | 7.22% | 7.42% |
| St. Gallen | St. Gallen | 5.51% | 5.88% | 6.91% | 7.45% | 7.65% |
| Schaffhausen | Schaffhausen | 1.98% | 3.18% | 4.83% | 5.37% | 5.57% |
| Schwyz | Schwyz | 1.14% | 2.15% | 5.26% | 7.77% | 9.55% |
| Solothurn | Solothurn | 3.48% | 4.97% | 6.97% | 7.64% | 7.84% |
| Thurgau | Frauenfeld | 6.23% | 6.61% | 7.63% | 8.17% | 8.37% |
| Tessin | Bellinzona | 4.02% | 4.40% | 5.42% | 7.10% | 8.09% |
| Uri | Altdorf | 3.87% | 4.24% | 5.27% | 5.81% | 6.00% |
| Waadt | Lausanne | 3.34% | 4.59% | 6.95% | 8.39% | 9.06% |
| Wallis | Sitten | 4.36% | 4.74% | 6.13% | 8.78% | 10.30% |
| Zug | Zug | 1.77% | 2.81% | 4.60% | 5.76% | 6.28% |
| Zürich | Zürich | 4.50% | 4.88% | 5.90% | 7.16% | 11.16% |
Quelle: Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) — swisstaxcalculator.estv.admin.ch
Rechenbeispiel: Wie viel Geld Sie sparen können, zeigt der Vergleich für den Kanton Zürich (Steuerjahr 2026):
- Szenario A — Alles auf einmal: Sie beziehen CHF 500'000 in einem Jahr. Bei einem Steuersatz von 7,16 % zahlen Sie CHF 35'800 Steuern.
- Szenario B — Gestaffelt auf 2 Jahre: Sie beziehen zweimal 250'000 CHF. Der Steuersatz sinkt auf 5,90 %. Sie zahlen insgesamt nur 29'500 CHF.
Ihr Gewinn: Allein durch die Aufteilung auf zwei Jahre sparen Sie CHF 6300, die Ihnen für Ihren Ruhestand bleiben.
Expertentipp: Je mehr 3a-Konten Sie haben, desto flexibler können Sie die Bezüge über mehrere Jahre verteilen und die Steuerrechnung noch weiter senken.
Wie kann ich bei der Auszahlung der Säule 3a Steuern sparen?
Der wichtigste Hebel, um bei der Auszahlung der Vorsorgegelder Steuern zu sparen, besteht darin, die Steuerprogression möglichst gering zu halten. Es muss also Ziel sein, das Guthaben der 3. Säule nicht auf einmal, sondern gestaffelt auszubezahlen.
- Steuerprogression gering halten: Mehrere Säule-3a-Konten eröffnen, damit eine Staffelung der Auszahlungen über mehrere Jahre möglich ist.
- Staffelung der Auszahlungen über mehrere Jahre
- Viele Kantone beschränken die Zahl der möglichen Auszahlungsjahre; teils z. B. nur vier Staffelungsjahre zulässig
- Bezüge aus der 2. Säule (Pensionskasse) und der Säule 3a im gleichen Jahr werden zusammengezählt, was Steuern stark erhöhen kann
Warum lohnen sich mehrere 3a-Konten?
Mehrere 3a-Konten lohnen sich, weil sie einen gestaffelten Bezug des Vorsorgeguthabens ermöglichen. Das ist wichtig, da bei der Auflösung eines Säule-3a-Kontos das gesamte Guthaben immer vollständig und auf einmal bezogen werden muss. Wer mehrere Konten führt, kann die Auszahlung aufteilen und das Vorsorgeguthaben in mehreren Teilen beziehen.
Sollte ich die 2. Säule im gleichen Jahr beziehen?
Wann immer die Möglichkeit besteht, sollten die Vorsorgegelder aus der 2. Säule (Pensionskasse) und aus der Säule 3a nicht im gleichen Jahr bezogen werden. Da die beiden Auszahlungen zusammengerechnet werden, wird ein höherer Steuersatz angewendet.
Planen Sie deshalb die Bezüge aus beiden Säulen in unterschiedlichen Steuerjahren ein, um die Steuerprogression möglichst tief zu halten.
Warum sollte man die Auszahlung der Säule 3a frühzeitig planen?
Eine frühzeitige Planung der Auszahlung der Säule 3a lohnt sich, weil Sie mit mehreren 3a-Konten die Bezüge gezielt über mehrere Jahre staffeln können. Dadurch passen Sie die Auszahlung besser an Ihre persönliche Situation an, bleiben finanziell flexibel und können gleichzeitig Steuern sparen. Deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und bei Bedarf Fachpersonen beizuziehen.
Weitere Fragen zur Auszahlung der Säule 3a
Wann ist ein Vorbezug der Säule 3a möglich?
Ein Vorbezug der Säule 3a ist grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV‑Referenzalter möglich.
Ein Vorbezug zu einem früheren Zeitpunkt ist nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei Auswanderung. Diese gesetzlich geregelten Ausnahmen erklären wir im Abschnitt «Kann ich die Säule 3a vorzeitig auszahlen lassen?» im Detail.
Wie hoch sind die Steuern bei der Auszahlung der Säule 3a?
Die Steuerhöhe hängt vom Wohnkanton, der Gemeinde und der Höhe des bezogenen Kapitals ab.
In der Schweiz wird die Auszahlung der Säule 3a separat vom übrigen Einkommen besteuert. Es gilt die sogenannte Kapitalleistungssteuer, die zwar reduziert ist, jedoch progressiv ansteigt: Je höher der Auszahlungsbetrag in einem Jahr, desto höher der angewendete Steuersatz.
Lohnt sich ein gestaffelter Bezug?
Ja, ein gestaffelter Bezug lohnt sich fast immer.
Wer die Säule 3a über mehrere Konten führt und die Auszahlungen auf mehrere Steuerjahre verteilt, kann die Steuerprogression deutlich reduzieren. Ein gestaffelter Bezug gehört deshalb zu den wirkungsvollsten Massnahmen, um bei der Pensionierung Steuern zu sparen.