Ein lachendes Paar fährt an einem sonnigen Tag in einem Cabrio durch eine bergige Landschaft, beide tragen Sonnenbrillen.
Unterwegs

Verkehrsregeln im Ausland: Welche Bussen erwarten Sie?

Andere Länder, andere Strassenverkehrsgesetze: Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist und gebüsst wird, muss zum Teil mit saftigen Bussen rechnen. So kann zum Beispiel in Italien ab einem Promillewert von 1,5 ‰ das Auto zwangsversteigert werden. Verfehlungen im Ausland können auch in der Schweiz Folgen haben. Denn unser Gesetzgeber will vermeiden, dass ausländische Fahrverbote wirkungslos verpuffen. Was Sie tun können, wenn Sie eine Busse aus dem Ausland bekommen, und mit welchen rechtlichen Konsequenzen Sie rechnen müssen, erklären wir hier. 

  • Mitarbeiterfoto von Lukas Hirt der AXA ARAG.
    Lukas Hirt

    Der Jurist Lukas Hirt von der AXA-ARAG informiert Sie über Änderungen im Strassenverkehrsgesetz und liefert Fakten und Präventionstipps.

Soll ich Verkehrsbussen aus dem Ausland bezahlen oder kann ich sie ignorieren?

Bussen von ausländischen Behörden sollten Sie grundsätzlich bezahlen. Wenn Sie nicht bezahlen und in der Schweiz wohnen, müssen Sie mit möglichen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören beispielsweise ein Eintrag ins Fahndungssystem des betreffenden Landes, eine Einreiseverweigerung oder zusätzliche Gebühren.

In Ländern, mit denen kein entsprechendes Abkommen besteht, kann im Einzelfall auch darauf verzichtet werden, die Busse zu bezahlen – allerdings nur, wenn Sie nicht planen, in den nächsten Jahren dorthin zu reisen. Die möglichen Folgen beschränken sich in solchen Fällen meist auf Massnahmen innerhalb dieses Landes (z. B. Einreiseverweigerung oder Probleme bei Kontrollen vor Ort). Eine sorgfältige Abwägung ist daher empfehlenswert.

Hat das Nichtbezahlen Auswirkungen auf meinen nächsten Besuch in diesem Land?

Je nach Land kann es bei Ihrem nächsten Besuch zu Problemen kommen, wenn Sie von der Polizei oder an der Grenze kontrolliert werden. Möglicherweise wird Ihr Fahrzeug bis zur Bezahlung der Busse beschlagnahmt. Auch eine ein- oder mehrtägige Haft ist möglich.

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Muss ich Bussen von privaten ausländischen Firmen zahlen?

In einigen Ländern beauftragen Gemeinden private Firmen mit der Einforderung von Parkbussen für Verstösse auf öffentlichem Grund, etwa in Italien (z. B. in Florenz oder Mailand). Diese Forderungen werden teilweise als privatrechtlich eingestuft.

Wichtig: Handelt es sich tatsächlich um eine Busse (also eine hoheitliche Sanktion), dürfen Inkassobüros diese in der Schweiz in der Regel nicht durchsetzen. Das Zustellen und Vollstrecken von Ordnungsbussen gilt als Amtshandlung eines fremden Staates und ist auf Schweizer Staatsgebiet grundsätzlich nicht zulässig. Solche Massnahmen sind nur erlaubt, wenn ein entsprechender Staatsvertrag zwischen den Ländern besteht.

Das bedeutet:

  • Reine Inkassoschreiben aus dem Ausland sind rechtlich oft nur eingeschränkt durchsetzbar
  • Konsequenzen drohen in der Regel primär im jeweiligen Ausland (z. B. bei erneuter Einreise)

Auch hier empfiehlt sich eine genaue Prüfung des Einzelfalls.

Ich habe eine Busse aus Italien erhalten, die mir etwas merkwürdig vorkommt. Was kann ich tun?

Wenn Sie an der Echtheit der Busse zweifeln, sollten Sie sich an die offizielle Adresse der betreffenden ausländischen Polizei wenden. Oder – je nach Absender – an die entsprechende Gemeinde, Stadtverwaltung oder an die beauftragte private Institution.

Wie soll ich vorgehen, wenn ich eine Busse bekomme, die mir überrissen hoch erscheint?

Nicht immer ist es einfach einzuschätzen, ob die Höhe einer Busse gerechtfertigt ist oder nicht. Scheint der Betrag etwas gar hoch, lohnt es sich beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle, einen Einzahlungsschein zu verlangen und in der Schweiz die Richtigkeit der Busse abzuklären – zum Beispiel via vorhandenem Rechtsschutz. Aber: Je nach Land wird ein Aufschlag fällig, wenn die Busse sich dann doch als gerechtfertigt erweist. 

Stimmt es, dass es in gewissen Ländern Rabatt gibt, wenn ich meine Busse schneller bezahle?

Tatsächlich gewähren einige europäische Länder einen Rabatt, wenn die Strafe sofort oder innerhalb einer kurzen Frist bezahlt wird. Das ist zum Beispiel in Frankreich, Griechenland und Spanien der Fall – in Spanien und Griechenland wird sogar eine Ermässigung der Busse um bis zu 50 Prozent gewährt. 

  • Eine Landstrasse führt durch ein malerisches Dorf mit Weinbergen und traditionellen Häusern, umgeben von Bergen unter klarem Himmel.
    Verkehrsregeln in der Schweiz

    Was ist auf unseren Strassen erlaubt, was ist verboten? Erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Antworten auf viele wichtige Fragen zum Strassenverkehr in der Schweiz.

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Verkehrsregeln kennen

Grundsätzlich gilt: Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln Ihrer Reisedestination. Es versteht sich von selbst, dass man weder unter dem Einfluss von Alkohol noch von Betäubungsmitteln irgendwo Auto fahren sollte. Hier eine Liste der häufigsten Fälle, mit denen unsere Kundinnen und Kunden im Ausland immer wieder konfrontiert werden.

Deutschland

Halten Sie auch in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit ein. Die Autobahnen sind nicht überall «offen». Ebenfalls werden in Deutschland oft Abstandsmessungen von Brücken aus vorgenommen. Und: Auch für Ausländerinnen und Ausländer gibt es Punkte in Flensburg.

England

In London gibt es eine «Low Emission Zone», die von gewissen Dieselfahrzeugen, insbesondere älteren Wohnmobilennur kostenpflichtig durchfahren werden darf. Entrichtet man diese Gebühr nicht, werden Bussen von GBP 500 bis 1'000 fällig. 

Frankreich

Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein. Die Bussen sind hoch und die Polizisten haben ab 40 km/h Tempoexzess auf der Autobahn die Befugnis, den Fahrausweis auf der Stelle abzunehmen. Dieser wird an die Schweizer Behörde geschickt. Es folgt ein Verfahren in der Schweiz.

Italien

Ausländische Fahrzeuge können an Ort und Stelle beschlagnahmt werden, wenn man eine Busse nicht bezahlen kann. Wir raten daher: Halten Sie sich unbedingt an die Vorschriften. Heben Sie sämtliche Quittungen der Autobahnmautstellen auf. Die Mautstellen funktionieren oft nicht richtig und es kann vorkommen, dass man – obwohl man bezahlt hat – noch Jahre später Post von Inkassobüros erhält, weil Forderungen der Autobahnbetreiberin erst nach 10 Jahren verjähren.

Auch im Weinland Italien gilt: nicht in angetrunkenem Zustand Auto fahren. Die Konsequenzen sind um ein Vielfaches härter als in der Schweiz. Zu beachten sind zudem innerorts Strassen, auf denen nur Anwohnerinnen und Anwohner oder der ÖV fahren dürfen. Oft übersieht man als Reisende oder Reisender das entsprechende Schild und es folgt eine saftige Busse.

Ein wichtiger Hinweis für die Zukunft: Es ist durchaus möglich, dass in den norditalienischen Regionen Piemont, Lombardei, Emilia Romagna und Venetien ab dem 01. Oktober 2025 neue Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge der Norm Euro 5 gelten.

Kroatien

Bezahlen Sie stets Parkgebühren und heben Sie die Quittungen auf. Ansonsten droht Post von kroatischen Anwaltskanzleien oder auch Inkassobüros. Die Forderungen verjähren in der Regel innerhalb von 5 Jahren.

Österreich

Informieren Sie sich über die Autobahnmaut in Österreich. Diese kann im Internet digital gelöst werden. Fährt man ohne Vignette, wird zunächst eine Ersatzforderung von EUR 120 gestellt; bei Nichtbezahlung droht eine Busse von EUR 300 bis 3000. Das Vorliegen der Vignette wird digital mit Kameras und dem Nummernschild automatisch geprüft.

Spanien

Achtung, wer in Spanien Sangria trinkt: Hier herrscht eine Promillegrenze von 0,5. Zudem können Autos ohne gesetzeskonforme Kindersitze beschlagnahmt werden. Und: Die Hand darf beim Fahren nicht aus dem Auto gehalten werden, auch wenn die warme Sommerluft dazu verlocken mag – das kann eine Busse von bis zu 100 Euro zur Folge haben.

Niederlande

Auch in den Niederlanden gilt es, sich an die Promillegrenze von 0,5 zu halten. Aufpassen müssen Autofahrende hier besonders an der Ampel: Es gibt in den Niederlanden nämlich keine Gelbphase. Und die Good News zum Schluss: Holland ist eines der wenigen Länder in Europa, das keine Mautgebühr erhebt.

CH-Kleber

Gemäss Artikel 45 der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) muss an allen Strassenfahrzeugen, die aus der Schweiz im Ausland unterwegs sind, ein CH-Kleber gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges angebracht werden. Der CH-Kleber ist in den meisten Tankstellen in der Schweiz erhältlich. 

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Mit diesen Konsequenzen müssen Sie rechnen:

Italien. Bussen aus Italien sollten fristgerecht bezahlt werden, sonst fallen sehr hohe Mahngebühren an. Gegen eine Busse kann nur schriftlich und in Italienisch Einspruch erhoben werden.

Frankreich. Die Schweiz und Frankreich haben ein Abkommen und leisten sich gegenseitige Vollstreckungshilfe bei Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz wie das Überschreiten der zulässigen Parkzeit oder der Höchstgeschwindigkeit: In diesen Fällen treiben Schweizer Behörden französische Bussen ein und umgekehrt. Daten werden mit Hilfe des European Car and Driving License Information System (Eucaris) ausgetauscht, das alle Fahrzeughalterinnen und -halter in Europa registriert.

Deutschland. Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Polizeivertrag, der die Gesetzgebung des Strassenverkehrs umfasst. Auf Ersuchen werden Daten über das Fahrzeug sowie zur Fahrzeughalterin bzw. zum Fahrzeughalter ausgetauscht – unabhängig von der Höhe der Busse.

Österreich und Fürstentum Liechtenstein. Beide Staaten verfolgen die Eintreibung von Bussen, da sie mit der Schweiz ein Abkommen abgeschlossen haben.

Niederlande. Wer Verkehrsbussen aus den Niederlanden ignoriert, muss mit Mahngebühren und einem Eintrag in die niederländische Fahndungsliste rechnen. Die Niederlande und die Schweiz arbeiten bei der Ermittlung von Fahrzeughalterinnen und -haltern aus dem jeweiligen Land eng zusammen.

(Quelle: Bundesamt für Polizei fedpol)