Der Verlust eines Reisepasses oder einer Identitätskarte im Ausland kann aus Traumferien schnell einen zermürbenden Amtsweg machen. Das musste auch Lea B. aus Winterthur erfahren: Während einer Reise von der Schweiz nach Lissabon, Marrakesch und wieder zurück wurde der Studentin ihr Schweizer Pass gestohlen. Doch trotz der unerwarteten Hürde liess sie sich die Ferien nicht verderben.
Morgensonne, Meeresbrise und der Duft von Orangenblüten – genau so hatte sich Lea ihre Ferien in Portugal vorgestellt. Sie geniesst den letzten Bissen ihres Pastel de Nata und bestellt die Rechnung. Doch als sie nach ihrer Tasche greift, setzt ihr Herz für einen Schlag aus: «Ich hatte meine Tasche neben mir auf den Boden gestellt, und als ich sie hochheben wollte, um zu zahlen, war sie weg mitsamt meinem Portemonnaie und meinem Reisepass. Die Rechnung im Café konnte ich zum Glück mit Apple Pay begleichen und meine Kreditkarten in der eBanking-App sperren, doch wie sollte ich ohne Ausweis am nächsten Tag nach Marrakesch weiterfliegen?»
Lea weiss: Sie darf jetzt keine Zeit verlieren – und macht sich eilig auf den Weg zur nächsten Polizeistelle. Denn ohne Verlustanzeige kein Ersatzpass. Und ohne Ersatzpass kein Weiterflug nach Marokko. Sprich: bye-bye Ferien! Der Polizeiposten ist voller Menschen, alle reden durcheinander, Lea versteht kaum ein Wort. «Mit meinem gebrochenen Portugiesisch, Händen und Füssen und Google Translate versuchte ich zu erklären, was passiert war. Schliesslich konnte ich den Polizeiposten mit einer Verlustanzeige in den Händen verlassen.»
Als Schweizer Staatsbürgerin oder Staatsbürger haben Sie das Recht, in die Schweiz einzureisen. Sie müssen Ihre Schweizer Staatsangehörigkeit jedoch an der Grenze nachweisen oder glaubhaft machen können. Dazu eignet sich eine Fotokopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte oder ein anderes Dokument, das Ihre Staatsangehörigkeit bestätigt, wie z. B. der Führerschein.
Aber aufgepasst: In die Schweiz zurückfliegen können Sie von ausserhalb Europas nur mit einem gültigen Reisedokument. Mit einer Fotokopie kommen Sie in der Regel nicht durch die Passkontrolle am Flughafen. Innerhalb der EU und des Schengenraumes reicht die Identitätskarte aus, und die Airlines können selbst entscheiden, ob sie eine Kontrolle machen möchten oder nicht.
Mit der Verlustanzeige ist der erste Schritt geschafft, doch der Notfallpass fehlt noch. Lea holt ihr Handy hervor und sucht nach der nächsten Botschaft. Ein Hoffnungsschimmer – bis sie die Öffnungszeiten sieht: «Da wurde mir heisskalt: Die Botschaft ist am Freitagnachmittag geschlossen. Und am Wochenende sowieso. Was sollte ich jetzt tun?»
Nein, in den meisten Fällen nicht. Ein Notfallpass muss bei der Botschaft oder dem Konsulat beantragt werden. Einige wenige grosse internationale Flughäfen – wie zum Beispiel in Zürich oder in München – bieten in Zusammenarbeit mit Konsulaten oder der Polizei Notfalllösungen an. Diese sind jedoch nicht für die Einreise in jedes Land gültig, und auch die Fluggesellschaften können Passagierinnen und Passagieren mit einem provisorischen Pass die Mitnahme verweigern.
Lea atmet tief durch und beschliesst, ins Hotel zurückzukehren. Während sie durch die Strassen läuft, kommt ihr der rettende Gedanke: die Reiseversicherung der AXA! Genau für solche Notfälle ist sie da!
Im Hotel angekommen, ruft sie sofort die Hotline der AXA an und schildert ihre Situation: Sie ist insgesamt drei Wochen auf Reisen. Die erste Woche hat sie in Lissabon verbracht, von wo aus sie am Samstagmorgen nach Marrakesch weiterfliegen wollte. Dort wollte sie die restlichen zwei Wochen verbringen, bevor sie zurück in die Schweiz fliegt. Doch am Freitag hat sie ihren Schweizer Pass verloren, und ohne gültiges Reisedokument darf sie nicht weiterreisen. Statt nach Marrakesch zu fliegen, muss sie nun das Wochenende in Lissabon verbringen.
«Die Frau, die den Anruf entgegennahm, war sehr nett. Sie hörte mir geduldig zu und erklärte mir die weiteren Schritte.»
«Als die Frau vom Schadenservice der AXA sagte, ich solle mir keine Sorgen machen, sie kümmere sich darum, hätte ich vor lauter Freude Luftsprünge machen können. Ohne den Schutz der AXA Reiseversicherung wäre ich auf den Kosten für Umbuchung und Hotel sitzengeblieben.»
Am Montagmorgen steht Lea um 8.50 Uhr vor der Schweizer Botschaft – um 9 Uhr gehen die Türen auf. Zunächst muss ihre Identität geprüft werden. Zum Glück hat Lea eine Kopie ihres Schweizer Passes auf dem Handy gespeichert, was den Prozess deutlich beschleunigt. Die Beamten überprüfen ihre Daten und bestätigen ihre Identität. Anschliessend stellt sie den offiziellen Antrag für den Notfallpass. Der Beamte erklärt ihr, dass in dringenden Fällen das Dokument noch am selben Tag ausgestellt werden kann. Was für ein Glück! «Als ich das Ersatzdokument endlich hatte – das war Erleichterung pur. Die Medina, der Gewürz-Souk, der Jardin Majorelle – und der leckere Minz-Tee. Jetzt durfte ich Marrakesch doch in seiner ganzen Pracht erleben!»