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Der Motor Ihres neu gekauften E-Bikes funktioniert nach zwei Monaten nicht mehr einwandfrei – und der Verkäufer will nicht für die Reparatur aufkommen. Vielleicht mussten Sie wegen einer Operation Ihre Sommerferien absagen und die Reiseversicherung weigert sich, die Stornierungskosten zu übernehmen. Oder das Strassenverkehrsamt droht Ihnen nach einer Auffahrkollision mit dem Führerausweisentzug.
Oft werden Sie im Verkehrsbereich aus heiterem Himmel in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Beruhigend, wenn Sie sich in diesen Fällen auf den Versicherungsschutz der AXA-ARAG verlassen können: Unsere erfahrenen Juristinnen und Juristen klären die nächsten Schritte für Sie ab, stehen Ihnen beratend zur Seite und setzen sich für Ihr Recht ein.
Unsere Versicherung ist modular aufgebaut. Das Sorglos-unterwegs-Paket enthält folgende zwei Module für einen umfassenden Verkehrsrechtsschutz: «Reisen & Verkehr» sowie «Gesundheit & Personenversicherungen». So hilft unser Rechtsschutz:
Erfahren Sie jetzt, bei welchen rechtlichen Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fahrzeugen, Verkehrsdelikten und Reiseverträgen wir Ihnen zur Seite stehen.
Das Modul «Verkehr & Reisen» unserer Versicherung deckt Sachschäden und bietet unter anderem in diesen Fällen Schutz:
Das Modul «Gesundheit & Personenversicherungen» unserer Rechtsschutzversicherung für Private deckt Personenschäden und versichert Sie zum Beispiel in den folgenden Fällen:
Ja, mit unserem Rechtsschutz sind auch Junge auf der sicheren Seite. Gerade junge Menschen sind viel unterwegs – sei es mit dem Auto, dem Velo oder dem öffentlichen Verkehr – und reisen gerne. Unser Verkehrsrechtsschutz hilft zum Beispiel weiter, wenn beim Kauf des ersten Autos etwas schiefgeht, ein Flug annulliert wird oder wenn man mit dem E-Bike geblitzt wird.
Andi und seine Partnerin Nina leisten sich einen Traumurlaub auf den Malediven. Doch ein Transferflug wird annulliert – und die beiden verlieren einen Ferientag und eine Übernachtung im Luxushotel. Der Reiseveranstalter verweist sie an die Airline. Erst durch das Einschreiten der AXA-ARAG ist der Reiseveranstalter bereit, dem Paar eine sofortige Entschädigung in Höhe von CHF 2 200.– zu bezahlen.
Martina ist begeisterte Rennvelofahrerin. Leider ist sie auch ein Pechvogel. Bereits zum zweiten Mal wird ihr ein teures Fahrrad gestohlen. Ihre Diebstahlversicherung wirft ihr Versicherungsmissbrauch vor und verweigert die Bezahlung von knapp CHF 8000.–. Erst als die AXA-ARAG die Diebstahlversicherung darauf hinweist, dass diese das Gesetz falsch interpretiert, wird Martinas Schaden übernommen.
Ruedi ist selbständig und arbeitet in der Baubranche. Er ist täglich mit dem Auto unterwegs und transportiert auch Baumaterialien. Auf einer seiner Fahrten mit Anhänger wird er von der Polizei kontrolliert. Diese stellt fest, dass die Ladung des Anhängers das zulässige Höchstgewicht um das Doppelte überschreitet. Ruedi wird angezeigt, weil er mit einem nicht betriebssicheren Anhänger unterwegs war. Vor Gericht wird dieser Vorwurf aber fallengelassen. Es gibt einen teilweisen Freispruch. Nach Intervention der AXA-ARAG entzieht das Strassenverkehrsamt Ruedi die Fahrerlaubnis nicht für drei, sondern nur für einen Monat. Ein Glück für den selbständigen Unternehmer, denn ohne Führerschein kann er nicht arbeiten.
Bei Jung und Alt boomen E-Trottinetts. Was viele nicht wissen: Auch für die E-Trottis gelten Verkehrsregeln. Wir klären auf und zeigen, wie Sie im Falle eines Schadens versichert sind.
So manch ein Weinfest oder Chilbi-Abend endet mit einer bösen Überraschung – wenn die Polizei am Strassenrand steht, Sie mit einer Kelle herauswinkt und einer Atemalkoholprobe unterzieht. Doch wie viele Promille sind erlaubt?
Schnell ist's passiert: Man fährt mit 36 km/h durch eine 30er-Zone oder übersieht auf der Landstrasse ein Schild mit einer Tempolimite. Und Blitzer lauern überall. Mit welchen Bussen müssen Sie rechnen?