Schnell ist's passiert: Man fährt mit 36km/h durch eine Zone 30 oder übersieht auf der Landstrasse ein Tempolimit-Schild. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind ein Massendelikt auf unseren Strassen. Und Blitzer lauern überall.
Die Schweiz ist Rekordhalterin in der Leistungskraft neu zugelassener Autos. Durchschnittlich verfügen Neuwagen bei uns über 179 PS. Gemäss Auto Gewerbe Verband Schweiz liegen wir damit in der Pole-Position – ein gutes Stück vor dem zweitplatzierten Deutschland mit 153 PS. Da ist die Versuchung für manche gross, das Letzte aus ihrem Fahrzeug heraus zu kitzeln und sonntagmorgens um 4 Uhr auf der leeren Autobahn mal das Gaspedal durchzutreten. Doch der kurze Adrenalinkick hat weitreichende Folgen.
Die rechtlichen Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung reichen von der Ordnungsbusse bis hin zur Beschlagnahme und Verwertung des geliebten Boliden. Und von der Verwarnung bis zum Ausweisentzug auf unbestimmte Zeit. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind ein Massendelikt. Die Gerichte beurteilen sie deshalb schematisch anhand der gefahrenen Geschwindigkeit, wobei die Einzelfallumstände in der Regel nicht beachtet werden.
Bei tiefen Geschwindigkeitsüberschreitungen winken Ordnungsbussen von CHF 40.00 bis CHF 260.00, je nachdem ob die Widerhandlung innerorts, ausserorts oder auf der Autobahn erfolgte (Ziffer 303 in der Bussenliste der OBV). Mit Bezahlung der Ordnungsbusse ist die Sache erledigt.
Ist das Ordnungsbussenverfahren nicht mehr anwendbar, gibt es nicht nur eine strafrechtliche, sondern auch eine verwaltungsrechtliche Sanktion. Je nach der gefahrenen Geschwindigkeit wird eine Verwarnung oder ein Führerscheinentzug angeordnet. Wiederholungstäter müssen gegenüber den Ersttätern mit massiv längeren Führerscheinentzügen rechnen.
Als Raser gilt, wer in der 30er-Zone 40km/h, innerorts in der 50er-Zone 50km/h, ausserorts in der 80er-Zone 60km/h oder dort, wo man schneller als 80km/h fahren darf, 80km/h zu schnell fährt. Als Raser begeht man ein Verbrechen, das mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft wird. Zudem kann der Staat das Auto der verurteilten Person einziehen und versteigern lassen. Der Führerschein wird dem Raser für mindestens zwei Jahre sicherheitshalber entzogen und für die Wiedererteilung muss sich der Raser einer psychologischen Begutachtung unterziehen.
Jeder dritte bis vierte Verkehrsunfall mit Todesfolge ist gemäss SINUS-Report 2018 unter anderem auf die Geschwindigkeit zurückzuführen. Entsprechend drastisch sind die rechtlichen Konsequenzen. Diese kommen auch zum Zug, wenn die betroffene Person beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist. Schnellfahren lebt man also am besten dort aus, wo es erlaubt ist – nämlich auf Rennstrecken.
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