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Lernfahrende begleiten: Das müssen Sie wissen

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Endlich 17! Viele Jugendliche können das Autofahren kaum erwarten. Neben Fahrstunden setzen Lernende gern auf das begleitete Üben: Private Lernfahrten ermöglichen Routine, ohne das Budget zu sprengen. Doch dabei gilt es einiges zu beachten – unter anderem die richtige Versicherung. 

Der Weg zum Führerschein kostet Zeit und Geld. Grösster Budgetposten ist dabei die Fahrschule: In der Schweiz verlangt eine Fahrlehrperson um die CHF 90.– für 50 Minuten. Im Durchschnitt nehmen Fahrschülerinnen und Fahrschüler um die 30 Fahrstunden. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung empfiehlt jedoch rund 3000 Kilometer oder 100 Stunden Erfahrung, bevor Lernende sich zur praktischen Autoprüfung anmelden. Ohne private Lernfahrten können Jugendliche sich dies kaum leisten. Glück haben jene, deren Eltern, Verwandte oder Bekannte bereitwillig Auto und Freizeit für begleitetes Fahren hergeben. 

Vorschriften für begleitete Lernfahrten

In der Schweiz gelten für private Übungsfahrten besondere Regeln. Diese Voraussetzungen müssen Lernende, Begleitpersonen sowie das benutzte Auto zwingend erfüllen:

Die oder der Lernende

  • ist mindestens 17 Jahre alt
  • kann einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie B vorweisen
  • hat keinerlei Alkohol getrunken (0,0 Promille)
  • bleibt während der Lernfahrt innerhalb der Schweiz
  • befährt Autostrassen und Autobahnen erst bei Prüfungsreife (definitiver Prüfungstermin)

Die Begleitperson

  • ist mindestens 23 Jahre alt
  • besitzt seit mindestens drei Jahren den unbefristeten Führerausweis der Kategorie B
  • hat keinerlei Alkohol getrunken (0,0 Promille)
  • sitzt auf dem Beifahrersitz (Ausnahme: Übungsplätze, Rückwärtsfahren oder Parkieren)
  • begleitet pro Jahr nur eine Person ausserhalb der Familie auf Übungsfahrten

Das Fahrzeug

  • ist eingelöst und obligatorisch haftpflichtversichert
  • hat die Handbremse auf der Mittelkonsole, jederzeit für die Begleitperson gut erreichbar und bedienbar 
  • zeigt während der Übungsfahrt auf der Fahrzeugrückseite ein weisses «L» auf blauem Grund

Wie sind private Übungsfahrten versichert? 

Die Begleitperson trägt auf Lernfahrten eine grosse Verantwortung: Sie muss für eine sichere Fahrt sorgen und dafür, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden. Pflichtverletzungen können bestraft werden. Zum Glück sind die meisten Lernfahrerinnen und Lernfahrer vorsichtig und aufmerksam, daher kracht es auf begleiteten Lernfahrten nur selten. Trotzdem lohnt es sich, Versicherungsfragen im Voraus zu prüfen. Hier die wichtigsten Fakten: 

Schäden an Dritten

Das Übungsfahrzeug ist obligatorisch haftpflichtversichert, wenn es ein gültiges Nummernschild hat. Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung deckt Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug anderen Sachen oder Personen zugefügt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Auto im Moment des Unfalls gelenkt hat. Selbstverständlich braucht diese Person aber einen gültigen (Lern-)Fahrausweis sowie die Erlaubnis, das Auto zu fahren. 

Schäden am selbst gefahrenen Fahrzeug

Verursacht die oder der Lernende einen Unfall mit einem fremden Auto, ist der Versicherungsschutz derselbe, wie wenn der Halter gefahren wäre. Junglenkerinnen und Junglenker unter 25 Jahren bezahlen jedoch einen höheren Selbstbehalt. Der oder die Lernende muss selbst mit Fahrzeughalterin oder -halter regeln, wer für die Kosten aufkommt. Diese sind abhängig von der Art der Autoversicherung: 

  • Vollkaskoversicherung: Neuere Fahrzeuge sind oft vollkaskoversichert, geleaste Fahrzeuge immer. Bei Vollkasko sind Schäden durch selbstverschuldete Kollision mitversichert. Im besten Fall handelt es sich um eine Versicherung mit Bonusschutz. Ohne Bonusschutz zahlt die Halterin oder der Halter – neben dem vertraglich festgelegten Selbstbehalt – auch höhere Prämien in den Folgejahren.
  • Teilkaskoversicherung: Da sich für ältere Fahrzeuge die teureren Vollkaskoprämien kaum lohnen, sind diese oft nur noch teilkaskoversichert. Somit sind selbstverschuldete Kollisionsschäden nicht gedeckt. Die Halterin oder der Halter trägt für das eigene Fahrzeug die gesamten Reparaturkosten. 

Lohnt sich eine Fremdlenkerversicherung?

Gehört das Übungsfahrzeug einer Person ausserhalb des eigenen Haushalts, dann ist eine Fremdlenkerversicherung empfehlenswert. Diese übernimmt sämtliche Kosten, die der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter entstehen: bei Vollkasko Selbstbehalt und Bonusverlust, ohne Vollkasko den gesamten Schaden. «Führen fremder Motorfahrzeuge» ist ein Baustein der eigenen Privathaftpflichtversicherung. Vorsicht: Viele Versicherer definieren, wie häufig oder wie regelmässig das fremde Auto benutzt werden darf. Informieren Sie sich in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Die AXA macht diesbezüglich keine Einschränkungen.  

Sind Jugendliche automatisch mitversichert? 

Junge Menschen in Ausbildung, die noch im Haushalt ihrer Eltern leben, sind in deren Privathaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Die meisten Versicherungen verlangen eine eigene Privathaftpflichtversicherung, sobald Jugendliche berufstätig oder älter als 25 Jahre sind. Bei der AXA bleiben sie mitversichert, solange sie bei den Eltern wohnen. 

Privat fahren lernen:
7 Sicherheitstipps

Neben den gesetzlichen Anforderungen gibt es einige Tipps, die Sie für eine sichere Fahrt unbedingt beachten sollten: 

  1. Hinters Steuer gehört nur, wer gesund, ausgeschlafen und emotional ausgeglichen ist.
  2. Zum Fahren eignen sich flache, bequeme und gutsitzende Schuhe. 
  3. Unbedingt vor jeder Fahrt Sitz, Kopfstütze, Rück- und Seitenspiegel richtig einstellen. Und am besten auf der Beifahrerseite einen zusätzlichen Rückspiegel für die Begleitperson montieren.
  4. Fahranfängerinnen und -anfänger sollten so lange auf einem grossen Gelände oder auf kaum befahrenen Nebenstrassen üben, bis die Fahrzeugbedienung automatisiert ist.
  5. Planen Sie danach Übungsstrecken, die dem Ausbildungsstand angemessen sind.
  6. Berücksichtigen Sie zusätzliche Herausforderungen wie erhöhtes Verkehrsaufkommen, schwierige Strassenverhältnisse oder schlechte Sicht. 
  7. Weitere Personen auf den Rücksitzen sollten erst dann mitfahren, wenn sich der oder die Lernende beim Fahren sicher fühlt und von niemandem ablenken lässt.

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