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E-Bike und E-Scooter: Diese Vorschriften gelten in der Schweiz

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E-Trottinetts und Elektrovelos sind von den Schweizer Strassen mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Wie die Vorschriften für E-Bikes und E-Trottis aber genau aussehen, ist vielen unklar. Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Trottoir fahren? Wie schnell darf mein Elektrovelo sein? Und was passiert, wenn ich mich nicht an alle Regeln halte? Unser Rechtsexperte hat die wichtigsten Antworten. 

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    Leo Loosli

    Leo Loosli ist Jurist und arbeitet bei der AXA-ARAG im Market Management sowie als Experte in den Bereichen Vertrags-, Erb-, Familien- und Personenrecht.

Was gilt in der Schweiz als E-Bike?

Als E-Bike werden Velos bezeichnet, die über einen Elektromotor verfügen, der die Fahrerin oder den Fahrer beim Treten in die Pedale unterstützt. In der Schweiz wird zwischen zwei Typen von Elektrovelos unterschieden: schnelle und langsame E-Bikes. 

Wie werden E-Bikes in der Schweiz gesetzlich eingeordnet?

Das hängt vom E-Bike-Typ ab:

  • Die langsameren E-Bikes (Tretunterstützung von max. 25 km/h und max. 500 W Motorleistung) gelten als Leicht-Motorfahrräder.
  • Die schnelleren E-Bikes (Tretunterstützung von max. 45 km/h und max. 1000 W Motorleistung) gelten als Motorfahrräder.

Welche besonderen Verkehrsregeln gelten für langsame Elektrovelos?

Die langsamen E-Bikes sind im Verkehr grundsätzlich normalen Fahrrädern gleichgestellt. Das bedeutet: 

  • Sie brauchen kein Kontrollschild.
  • Es gibt keine Tragepflicht für einen Helm. Dennoch wird ein Helm, wie auf dem Velo auch, empfohlen.
  • Die Haftung bei einem Unfall ist oft in der Privathaftpflichtversicherung enthalten.
  • Langsame E-Bikes dürfen auf Strassen und Fussgängerflächen fahren, die explizit mit «Velo gestattet» gekennzeichnet sind oder nur für Velos, nicht aber für Motorfahrräder, erlaubt sind. 

Im Gegensatz zu normalen Velos muss aber jedes E-Bike, unabhängig von der Kategorie, eine Klingel haben und auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Diese Vorschrift ist besonders für Besitzerinnen und Besitzer von sportlichen E-Bikes (E-MTB, E-Rennvelo und E-Gravel) wichtig – denn die sportlichen Elektrovelos werden häufig ohne fest installierte Beleuchtung ausgeliefert. 

Das langsame E-Bike darf ab 14 Jahren gefahren werden. Bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres ist ein Führerausweis M (Töffli-Ausweis) erforderlich. Ab 16 Jahren wird für das langsame E-Bike dann kein Ausweis mehr benötigt.

Und welche Verkehrsregeln gelten für schnelle E-Bikes?

Bei den schnelleren E-Bikes gibt es einiges zu berücksichtigen:

  • Sie müssen in Fussgängerzonen, in denen Velos erlaubt sind, oder bei Mofaverboten mit abgestelltem Motor gefahren oder gestossen werden.
  • Schnelle E-Bikes müssen tagsüber mit Licht gefahren werden.
  • Das Tragen eines Helms ist obligatorisch.
  • Es müssen ein Rückspiegel, eine Klingel und ein gelbes Kontrollschild sowie eine Vignette vorhanden sein. Diese bestätigt, dass das Elektrovelo korrekt eingelöst ist und eine Haftpflichtversicherung besteht. 
  • Das schnelle E-Bike darf ebenfalls erst ab 14 Jahren gefahren werden. Im Unterschied zum langsamen E-Bike ist aber unabhängig vom Alter ein Führerausweis M erforderlich.

Wie sieht es aus mit E-Trottinetts? Welche Vorschriften gelten für sie?

Die für den Schweizer Strassenverkehr zugelassenen E-Trottinetts sind den normalen Velos gleichgestellt. Das heisst: Sie dürfen auf Velowegen und der Strasse genutzt werden, nicht aber auf dem Trottoir. Analog zu den langsamen E-Bikes dürfen E-Trottis auch erst ab 14 Jahren gefahren werden. Zwischen 14 und 16 Jahren ist auch für E-Trottinetts ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich.

Wie sieht es aus mit dem Fahren auf Radwegen? Darf ich mit allen E-Bikes und dem E-Scooter auf den Radwegen fahren?

Ja. Man darf nicht nur auf allen Radwegen fahren, man muss sogar. Denn das Trottoir ist grundsätzlich tabu – für Velos, E-Bikes und E-Scooter.  

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    Tachopflicht für schnelle E-Bikes ab 1. April 2024

    Nach dem 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser neu in Verkehr gesetzt werden. Bereits im Gebrauch stehende schnelle E-Bikes müssen bis 1. April 2027 nachgerüstet werden.

    Zur BFU

Was muss ich beachten, wenn ich mit einem Kind auf dem E-Bike unterwegs bin? Sind Kindersitze und Veloanhänger gestattet?

Sowohl Kindersitze als auch Veloanhänger sind gestattet. Beim Anhänger wie auch beim Kindersitz sollte darauf geachtet werden, dass es sich um typengeprüfte Produkte handelt. Mit einem E-Bike können so bis zu drei Kinder gleichzeitig transportiert werden: eines im Kindersitz und zwei im Fahrradanhänger. Auch wenn für Kinder auf langsamen E-Bikes keine Helmpflicht besteht, empfehlen wir dringend, einen zu verwenden – schliesslich kann ein Unfall mit einem E-Bike schnell böse enden. Kinder, die mit einem schnellen E-Bike mitgenommen werden, müssen zwingend einen Helm tragen.  

Apropos Helm: Gibt es für E-Bikes und E-Scooter eine Helmpflicht?

Für die langsameren E-Bikes und E-Scooter gilt keine Helmpflicht. Wer mit einem schnellen E-Bike unterwegs ist, muss zwingend einen Helm tragen. 

Besteht für Elektrovelos und E-Trottis eine Versicherungspflicht?

Nur das schnelle E-Bike benötigt ein Kontrollschild und eine Vignette und damit auch eine Haftpflichtversicherung. Das langsame E-Bike und das E-Trotti sind davon ausgenommen. Die meisten Haftpflichtversicherungen decken aber Schäden, die von Velo- oder E-Scooter-Fahrerinnen und Fahrern verursacht werden, ohnehin ab – so auch die Haftpflichtversicherung der AXA.

Deckt meine Privathaftpflichtversicherung Schäden und Unfälle mit dem E-Bike oder dem E-Trotti?

Auch hier kommt es auf das konkrete Fahrzeug an. Wer mit einem schnellen E-Bike unterwegs ist, muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen, sofern das Elektrovelo eingelöst werden soll. Schäden, die durch ein langsames E-Bike oder ein E-Trotti entstehen, sind grundsätzlich über eine Privathaftpflichtversicherung versicherbar und meist bereits in der Police enthalten. Das Zauberwort heisst hier aber «meist» – wir empfehlen deshalb, vor der Anschaffung eines langsamen E-Bikes oder E-Scooters die Versicherung zu kontaktieren und die Deckung zu klären. Falls sie nicht automatisch Teil der Police ist, sollte die Deckung von Schäden mit langsamen Elektrovelos und E-Trottinetts noch miteingeschlossen werden. Wer allerdings an seinem E-Bike oder E-Trotti rumschraubt und die Leistung verändert, der riskiert seine Versicherungsdeckung. Dann sind Lenkerinnen und Lenker bei einem Unfall grundsätzlich nicht versichert. 

Gelten im benachbarten Ausland die gleichen Regeln wie in der Schweiz?

Nein, denn es gilt: andere Länder, andere Gesetze. Bevor Sie also ein E-Trotti oder ein E-Bike im Ausland nutzen, sollten Sie zuerst die Rechtslage klären. Informieren Sie sich ausführlich, bevor Sie Ihr E-Bike mit in die Ferien nehmen – sonst kann die Velotour schnell mit einer saftigen Busse enden.

Worauf muss ich achten, wenn ich ein E-Trotti oder ein E-Bike in der EU kaufe und damit in der Schweiz unterwegs sein möchte?

Beim Erwerb eines Produktes aus dem Ausland muss darauf geachtet werden, dass es den Vorgaben des ASTRA entspricht. Tut es dies, darf es in der Schweiz genutzt werden. Wir empfehlen generell die Kontaktaufnahme mit dem ASTRA, bevor Sie ein E-Trottinett oder E-Velo im Ausland kaufen oder online bestellen. Nicht alle in der EU erhältlichen Produkte entsprechen den Schweizer Vorschriften.

Darf ich mit meinem E-Trotti auch zu zweit unterwegs sein?

Jein. Beim E-Trotti gibt der Hersteller an, ob das Fahrzeug für eine oder mehrere Personen ausgelegt ist. Ist die Nutzung durch zwei Personen gleichzeitig vorgesehen, dann spricht gesetzlich nichts dagegen. Da jedoch praktisch alle E-Trottis in der Schweiz nur für eine Person konzipiert sind, darf nicht zu zweit damit gefahren werden. Wer diese Regel missachtet und dabei erwischt wird, zahlt eine Busse von CHF 20.

Darf ich mein E-Trottinett auf dem Trottoir parkieren?

Das kommt darauf an. Sowohl für E-Trottis als auch E-Bikes oder normale Fahrräder gilt, dass sie dann auf dem Trottoir parkiert werden dürfen, wenn noch mindestens 1,5 Meter Platz für Fussgängerinnen und Fussgänger frei bleibt. Den E-Scooter mitten auf dem Trottoir zu parkieren, ist nicht erlaubt. 

Mit welchen Bussen muss ich rechnen, wenn ich mich mit dem E-Trotti nicht an die Regeln halte?

  • Fahren auf dem Trottoir: CHF 40
  • Fahren unter 16 Jahre ohne M-Ausweis: CHF 80
  • Fahren auf dem E-Trotti zu zweit: CHF 20
  • freihändiges Fahren: CHF 20
  • Missachten einer Ampel: CHF 60
  • Nebeneinanderfahren: CHF 20
  • Nichtgewährung des Vortritts bei Fussgängerstreifen: CHF 40

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