Mann mit roter Badehose springt von einer Klippe ins Meer.
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Notfall im Ausland: Was zahlt die Krankenkasse?

Ein medizinischer Notfall im Ausland kann schnell zur Kostenfalle werden. Denn die Schweizer Grundversicherung deckt Behandlungskosten oft nur bis zu einem gewissen Grad – konkret bis zum doppelten Betrag, der für dieselbe Behandlung in der Schweiz anfallen würde. 

Diese Deckungsgrenze kann insbesondere in Ländern mit hohen Gesundheitskosten wie den USA, Kanada oder Japan schnell überschritten werden und zu erheblichen Restkosten für Sie führen. Dieser Artikel erklärt, welche Leistungen Ihre Grund- und Zusatzversicherung im Ausland abdeckt, was Sie im Ernstfall tun müssen und wie Sie sich vor hohen Kosten schützen. 

Notfall im Ausland: Was sollte ich tun?

  • Schritt 1: Holen Sie sich Hilfe. Rufen Sie den Rettungsdienst oder suchen Sie ein Spital, eine Ärztin oder einen Arzt auf.
  • Schritt 2: Kontaktieren Sie Ihre Reiseversicherung, sofern Sie eine haben. Die Beraterinnen und Berater unterstützen Sie bei der Kostenabklärung, beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Organisation des weiteren Vorgehens.
  • Schritt 3: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse oder Unfallversicherung und klären Sie, welche Kosten übernommen werden und ob zusätzliche Nachweise erforderlich sind. Wichtig ist, dass Sie alle Rechnungen aufbewahren, um sie später einreichen zu können.
Ich will im Ausland richtig versichert sein

Was zahlt die Krankenkasse bei Unfall oder Krankheit im Ausland? 

Bei Krankheit übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten im Ausland, wenn Sie plötzlich krank werden und eine Rückreise in die Schweiz unzumutbar oder unmöglich ist. Dabei spielt es keine Rolle, welches Modell Sie gewählt haben. Bei medizinischen Notfällen im Ausland sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihre festgelegte Erstanlaufstelle vor der Behandlung zu kontaktieren. Nicht gedeckt sind die Kosten, wenn Sie in eine Privatklinik gehen oder für eine gezielte Behandlung ins Ausland reisen.

Bei einem Unfall im Ausland deckt die Krankenkasse die Behandlungskosten nur dann, wenn Sie eine Unfallversicherung abgeschlossen haben. Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist in der Regel über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gegen Unfälle im In- und Ausland versichert. In diesem Fall müssen Sie Ihre Arbeitsstelle informieren. Diese meldet den Unfall der zuständigen Versicherung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen Notfall handelt, empfiehlt es sich, Ihre Krankenkasse zu kontaktieren.

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Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung im Ausland?

Innerhalb der EU- und EFTA-Länder haben Sie bei notfallmässigen medizinischen Behandlungen einen Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die in diesem Land versicherten Einwohnerinnen und Einwohner.

In den übrigen Ländern, also den Ländern ausserhalb der EU/EFTA, ist die Kostenbeteiligung der Grundversicherung bei einem Notfall maximal doppelt so hoch wie die Kosten derselben Behandlung in Ihrem Wohnkanton. Für Länder mit hohen Gesundheitskosten, wie beispielsweise die USA, Kanada, Australien oder Japan, reicht der doppelte Betrag aber oft nicht aus, um die Kosten der Behandlung zu decken. Das bedeutet, dass Sie die nicht durch die Grundversicherung gedeckten Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Um das zu verhindern, lohnt es sich, eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen. Die Reiseversicherung der AXA bietet in diesem Fall umfassenden Schutz: Die Kombination aus dem Zusatzbaustein Heilungskosten im Ausland und dem Basisbaustein Personenassistance deckt die Kosten, die von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden.

Nicht gedeckt über die Grundversicherung sind in jedem Fall Kosten rund um einen Unfall oder eine Krankheit, beispielsweise für eine Bergung, eine Suchaktion oder den Transport ins Spital. Rettungsaktionen ausserhalb der Schweiz oder Transporte in die Schweiz (Repatriierung) sind ebenfalls nicht gedeckt. Dafür benötigen Sie eine zusätzliche Versicherung. Der Basisbaustein Personenassistance im Rahmen der AXA Reiseversicherung deckt z. B. Rettungs- und Bergungskosten sowie Transportkosten ins Spital oder für die Rückreise in die Schweiz.

Reicht die Grundversicherung bei Krankheit im Ausland?

Die Grundversicherung deckt in der Regel die Behandlungskosten für Notfälle oder unvorhersehbare Krankheiten ab. Sie übernimmt die Kosten jedoch nur bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz für vergleichbare Behandlungen gezahlt wird. Das bedeutet, dass Sie im Ausland einen Teil der Kosten eventuell selbst tragen müssen. Die Kosten rund um den medizinischen Transport sind ebenfalls nicht gedeckt. Für eine umfassende Deckung im Ausland empfiehlt es sich deshalb, eine Zusatzversicherung oder eine Reiseversicherung abzuschliessen. Auf jeden Fall sollten Sie vor einer geplanten Reise Ihren Versicherungsschutz überprüfen und sicherstellen, dass Sie ausreichend versichert sind. 

Wozu brauche ich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)?

Auf der Rückseite Ihrer Schweizer Versichertenkarte finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ist Ihr offizieller Anspruchsnachweis für medizinische Notfallbehandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem der EU- und EFTA-Staaten sowie im Vereinigten Königreich.

Bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft erhalten Sie damit Leistungen zu den gleichen Bedingungen wie die Einheimischen.

Folgende Kosten sind nicht gedeckt:

  • Behandlungen in Privatkliniken
  • Rettung, Bergung und Repatriierung (Rücktransport in die Schweiz)
  • Geplante Behandlungen im Ausland

Sollten Sie die Karte einmal vergessen, können Sie die Kosten vorstrecken und später zurückfordern oder eine Ersatzbescheinigung bei Ihrer Kasse anfordern.

Was kostet ein Rücktransport in die Schweiz?

Die Kosten für einen Rücktransport innerhalb Europas können mehr als CHF 20 000 betragen – wenn Sie mit einem Ambulanzjet nach Hause geflogen werden. Die Kosten für einen Linienflug mit ärztlicher Begleitung innerhalb Europas liegen unter CHF 10 000,  sprengen damit aber in den meisten Fällen das Ferienbudget bei Weitem.

Interkontinental sind Sie in einer deutlich höheren Preiskategorie unterwegs: So betragen beispielsweise die Kosten bei einem Rücktransport aus Bangkok mit dem Ambulanzjet aktuell CHF 80 000 bis CHF 100 000.

Wichtig: Diese Kosten werden nicht von der Grundversicherung getragen egal, ob Sie, krank sind oder einen Unfall hatten. Damit Sie diese Kosten nicht selbst bezahlen müssen, benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Die AXA bietet im Rahmen der Reiseversicherung mit der Kombination des Basisbausteins Personenassistance und des Zusatzbausteins Heilungskosten im Ausland eine umfassende Abdeckung in solchen Notfällen.

Was passiert nach einem Rücktransport in die Schweiz?

Wenn Sie nach einem Rücktransport erneut ins Spital müssen, werden Sie von Ihrer medizinischen Begleit-Crew direkt in ein geeignetes Spital in Ihrem Wohnkanton gebracht. Geeignet bedeutet in diesem Fall, dass das Spital Ihre Verletzung oder Ihre Krankheit behandeln kann. Wenn Sie mit einem Linienflug in die Schweiz geflogen sind, erwartet Sie und Ihre ärztliche Begleitung vor dem Flughafen ein Krankenwagen, der Sie ins Zielspital bringt. Wenn Sie mit einem Ambulanzjet geflogen sind, wartet der Rettungswagen direkt auf dem Vorfeld auf Sie.

Sollten Sie dagegen bereits entlassen sein und nicht mehr ins Spital müssen, können Sie direkt nach Hause. Möglicherweise empfiehlt sich anschliessend noch ein Besuch bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.

Individueller Reiseschutz, der zu Ihnen passt 

Ganz egal, wohin Sie verreisen: Der richtige Versicherungsschutz darf auf keinen Fall fehlen. Stellen Sie sich Ihre Reiseversicherung nach Ihren Bedürfnissen zusammen: Die Basisbausteine können Sie einzeln oder kombiniert abschliessen, die Zusatzbausteine als Ergänzung zu mindestens einem der Basisbausteine.

Basisbausteine

  • Annullationskostenversicherung: Wir übernehmen weltweit die Kosten für Ihre Ferien, Reisen und Sprachaufenthalte, wenn Sie diese nicht antreten können, nicht wie gebucht fortsetzen können oder vorzeitig abbrechen müssen.
  • Personenassistance: Die AXA unterstützt Sie mit der Reiseversicherung überall auf der Welt und übernimmt bei einem Notfall auf Ihrer Reise die daraus entstehenden Kosten: unter anderem die daraus entstehenden Rettungs-, Bergungs- sowie Transportkosten.
  • Pannenhilfe: Egal, ob Ihr Auto eine Panne hat, Sie mit dem Motorrad in einen Unfall verwickelt sind, Ihr E-Bike gestohlen wurde oder das Rennvelo durch Kollision beschädigt wurde: Wir sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie da. 

Zusatzbausteine 

  • Reisegepäck: Der Verlust des Reisegepäcks ist nicht nur ärgerlich, sondern meist auch teuer. Mit diesem Zusatzbaustein werden Sie finanziell entschädigt, falls Ihr mitgeführtes oder aufgegebenes Gepäck verloren geht oder verspätet ankommt.
  • Mietwagen-Selbstbehalt: Wir tragen die Kosten für den Selbstbehalt, der bei einem Kaskoschaden auf Reisen oder in den Ferien gegenüber der Autovermietung oder einem Car-Sharing-Unternehmen anfällt.
  • Reiserechtsschutz: Probleme mit Hotels, Airlines oder Reiseunternehmen? Mit dem Zusatzbaustein Reiserechtsschutz sind Sie weltweit bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten vor, während und nach Ihren Ferien auf der sicheren Seite.
  • Heilungskosten im Ausland: Der Zusatzbaustein Heilungskosten im Ausland deckt weltweit die Kosten, die von Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung nicht übernommen werden.  Dieser Baustein kann nur in Kombination mit dem Basisbaustein Personenassistance abgeschlossen werden. 

FAQ

Was ist ein medizinischer Notfall im Ausland?

Ein medizinischer Notfall liegt vor, wenn beide Punkte zutreffen: 

  • Plötzliches Ereignis: Sie erleiden eine unerwartete, akute Erkrankung oder einen Unfall. 
  • Keine Rückreise möglich: Ein Arzt bestätigt, dass eine Rückreise in die Schweiz aus medizinischen Gründen unzumutbar ist.

Wichtig: Geplante Behandlungen im Ausland gelten nicht als Notfall. 

Muss ich im Ausland auch meine Franchise und den Selbstbehalt bezahlen?

Ja, Ihre persönliche Franchise und der Selbstbehalt gelten auch bei medizinischen Notfällen im Ausland. Die Kosten werden genauso abgerechnet wie bei einer Behandlung in der Schweiz. Zu beachten gilt, dass Franchise und/oder Selbstbehalt nicht durch eine andere Versicherung übernommen werden dürfen.

Wichtiger Hinweis für Reisen in EU-/EFTA-Staaten: Wenn Sie vor Ort Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) nutzen, müssen Sie eventuell eine lokale Kostenbeteiligung bezahlen. Bitte beachten Sie, dass dieser Betrag nicht an Ihre Schweizer Franchise oder Ihren Selbstbehalt angerechnet werden kann. 

Wer zahlt einen Krankentransport im Ausland?

Transport- und Rettungskosten infolge Unfall

  • Unfallversicherung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers übernimmt die Transportkosten zu 100 %
  • Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Transportkosten (auch im Ausland) zu 50% und Rettungskosten nur in der Schweiz zu 50 %

Transport- und Rettungskosten infolge Krankheit

  • Unfallversicherung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers übernimmt keine Leistungen
  • Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Transportkosten (auch im Ausland) zu 50 % (max. CHF 500 pro Jahr) und Rettungskosten nur in der Schweiz zu 50 % (max. CHF 5000 pro Jahr)
  • Allfällige Lücken können durch eine Krankenkassen-Zusatzversicherung oder eine Reiseversicherung geschlossen werden
Für wen eignet sich die Deckung «Heilungskosten im Ausland»?

Der Zusatzbaustein «Heilungskosten im Ausland» lohnt sich für alle, die eine unzureichende Zusatzdeckung für das Ausland bei der Krankenkasse haben.​​ Und für alle, die Ferien in Ländern machen, in denen eine medizinische Behandlung teuer werden kann (wie z. B. USA, Australien oder Japan).

Wann lohnt sich eine Reiseversicherung zusätzlich zur Grundversicherung?

Kurz gesagt: Eine Reiseversicherung ist fast immer eine sinnvolle Ergänzung, um sich vor hohen Kosten zu schützen. Der Zusatzbaustein «Heilungskosten im Ausland» unserer Reiseversicherung Intertours schützt Sie zusätzlich.

  1. Bei Reisen ausserhalb von Europa (EU/EFTA): Ihre Grundversicherung deckt die Kosten nur bis zum doppelten Betrag dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Vor allem in Ländern mit sehr hohen Gesundheitskosten wie den USA, Kanada, Japan oder Australien reicht das oft bei Weitem nicht aus.
  2. Bei Reisen innerhalb von Europa (EU/EFTA) übernimmt sie die Kosten für:
  • Rücktransporte in die Schweiz (Repatriierung)
  • Such- und Bergungsaktionen*
  • Notfallmässige Behandlungen auf Reisen oder in den Ferien

*Auch durch Zusatzversicherung der Krankenkasse versicherbar