Gesundheit

Notfall im Ausland: Was zahlt die Krankenkasse?

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Die Ferienzeit gilt als die schönste Zeit des Jahres. Doch was, wenn Sie ausgerechnet dann erkranken oder verunfallen? Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch teuer werden.

Ein Unfall oder eine Krankheit können jeden treffen – plötzlich und ohne Vorwarnung. In der Schweiz wissen wir, wo wir medizinische Hilfe erhalten und was unsere Grundversicherung oder Zusatzversicherung zahlt. Doch wie ist das in Portugal, in Vietnam oder auf den Malediven? Was ist zu tun, wenn man im Ausland ernsthaft krank wird? Welche Leistungen sind gedeckt?

Notfall im Ausland: Was sollte ich tun?

Am besten kontaktieren Sie direkt Ihre Krankenkasse. Zum einen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Und zum anderen hilft Ihnen die Kasse bei Fragen zum fremden Gesundheitssystem weiter und berät Sie zu den nächsten Schritten.

Als Kundin oder Kunde der AXA Gesundheitsvorsorge erhalten Sie beispielsweise unter +41 58 218 11 11 rund um die Uhr Hilfe bei einem Notfall im Ausland. Unser Partner Medicall leitet umgehend die nötigen Massnahmen ein und organisiert bei Bedarf auch einen Rücktransport.

Das Wichtigste: Bewahren Sie bei einer Krankheit oder einem Unfall Ruhe.

Wann zahlt die Krankenkasse bei Unfall oder Krankheit im Ausland?

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten, die bei einem Notfall im Ausland entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, welches Versicherungsmodell Sie gewählt haben. Ein Notfall liegt zum Beispiel vor, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten und eine medizinische Behandlung benötigen, aber eine Rückreise in die Schweiz unpassend wäre. Wenn Sie sich jedoch gezielt für eine medizinische Behandlung ins Ausland begeben, übernimmt die Grundversicherung die Kosten nicht. Das Gesetz schliesst geplante Behandlungen im Ausland aus.

Die Behandlungskosten nach Unfällen im Ausland werden von der Krankenversicherung übernommen, wenn Sie in Ihrer Krankenversicherung eine Unfallversicherung abgeschlossen haben. Wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie in der Regel automatisch über Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle im In- und Ausland versichert.

Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung im Ausland? 

Bei einem Notfall im Ausland übernimmt die obligatorische Grundversicherung in der Regel die Kosten für die ärztliche Behandlung. Ob medizinisch notwendige Transporte ins Ausland gedeckt sind, kann nicht abschliessend beantwortet werden. In der Schweiz übernimmt die Grundversicherung 50 % der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von CHF 500. Rettungsaktionen ausserhalb der Schweiz oder Transporte in die Schweiz (Repatriierung) sind definitiv nicht gedeckt.

Welche Kosten übernimmt die Zusatzversicherung im Ausland?

Die Leistungen der Zusatzversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter. Eine Krankenkassenzusatzversicherung der AXA deckt beispielsweise Rettungsaktionen, Repatriierung oder Besuchsreisen einer nahestehenden Person. Zudem erhalten Sie weitere Vergütungen, sollten die Kosten des Spitalaufenthalts nicht vollständig von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt sein.

Stolperfalle Reiseversicherung

Reiseversicherungen konzentrieren sich bei ihren Leistungen hauptsächlich auf Annullierungskosten, Fahrzeug- und Personenassistance, nicht aber auf Heilungskosten. Achten Sie unbedingt darauf, welche Leistungen die von Ihnen abgeschlossene Versicherung abdeckt. Damit Sie auch von dem Schutz profitieren, der Ihnen wichtig ist.

Reicht die Grundversicherung bei Krankheit oder Unfall im Ausland? 

Innerhalb der EU- und EFTA-Länder haben Sie bei notfallmässigen medizinischen Behandlungen einen Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die in diesem Land versicherten Einwohner.

In den übrigen Ländern, also den Ländern ausserhalb der EU/EFTA, ist die Kostenbeteiligung der Grundversicherung bei einem Notfall maximal doppelt so hoch wie die Kosten derselben Behandlung in Ihrem Wohnkanton. Für Länder mit hohen Gesundheitskosten, wie beispielsweise die USA, Kanada, Australien oder Japan, reicht der doppelte Betrag aber oft nicht aus, um die Kosten der Behandlung zu decken. Das bedeutet, dass Sie die nicht durch die Grundversicherung gedeckten Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. 

Nicht gedeckt sind in jedem Fall Kosten rund um einen Unfall oder eine Krankheit , beispielsweise für eine Bergung, eine Suchaktion oder den Transport ins Spital. Dafür benötigen Sie eine zusätzliche Versicherung.

Wie läuft ein Rücktransport aus dem Ausland ab?

Zuerst wird beurteilt, ob ein Rücktransport oder eine Repatriierung «medizinisch notwendig» oder «medizinisch sinnvoll» ist. Für die Wahl des Transportmittels ist grundsätzlich die Distanz zur Schweiz entscheidend. Bei einem Einsatzbereich von bis zu 750 km kommt der Rettungswagen zum Einsatz. Ist die Entfernung grösser, braucht es ein Flugzeug.

Wenn Sie mit dem Flugzeug zurückreisen, kommt es auf Ihren Gesundheitszustand an. Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr nicht mehr ins Spital müssen, wird ihr Rückflug für Sie von Medicall gebucht, die Reise unternehmen Sie aber selbstständig mit einem Linienflug. Sollten Sie auch nach Ihrer Rückkehr ins Spital eingeliefert werden, werden Sie von einer Ärztin oder einem Arzt aus der Schweiz begleitet. Je nach Ihrem Zustand reisen Sie normal im Sitzen oder in einem sogenannten Stretcher. Ein Stretcher ist ein mit einem Vorhang abgetrennter Bereich, in dem sich eine Liege befindet. Werden Sie als Intensivpatientin oder -patient transportiert oder ist ein Rücktransport trotz hoher Infektionsgefahr unerlässlich, reisen Sie im Ambulanzjet.

Dies ist das Vorgehen, wenn Sie eine Krankenkassenzusatzversicherung bei der AXA haben. Das Vorgehen anderer Versicherungen kann davon abweichen.

Was kostet ein Rücktransport in die Schweiz?

Die Kosten für einen Rücktransport innerhalb von Europa können mehr als CHF 20'000 betragen. Dann nämlich, wenn Sie mit einem Ambulanzjet nach Hause geflogen werden. Die Kosten für einen Linienflug mit ärztlicher Begleitung sind mit unter CHF 10'000 in Europa schon deutlich tiefer, aber noch immer nichts für die Portokasse.

Interkontinental fallen nochmals ganz andere Kosten an. Beispielsweise betragen die Kosten bei einem Rücktransport aus Bangkok mit dem Ambulanzjet aktuell CHF 80'000 bis CHF 100'000.

Wichtig dabei: Diese Kosten werden nicht von der Grundversicherung getragen. Hier benötigen Sie eine Zusatzversicherung oder eine spezifische Auslandskrankenversicherung für den optimalen Versicherungsschutz.

Was passiert nach einem Rücktransport in die Schweiz?

Wenn Sie nach einem Rücktransport erneut ins Spital müssen, werden Sie von Ihrer medizinischen Begleitcrew direkt in ein geeignetes Spital in Ihrem Wohnkanton gebracht. Geeignet bedeutet in diesem Fall, dass das Spital Ihre Verletzung oder Ihre Krankheit behandeln kann. Wenn Sie mit einem Linienflug in die Schweiz geflogen sind, erwartet Sie und Ihre ärztliche Begleitung vor dem Flughafen ein Krankenwagen, der Sie ins Zielspital bringt. Wenn Sie mit einem Ambulanzjet geflogen sind, wartet der Rettungswagen direkt auf dem Vorfeld auf Sie.

Sollten Sie dagegen bereits entlassen sein und nicht mehr ins Spital müssen, können Sie direkt nach Hause. Möglicherweise empfiehlt sich anschliessend noch ein Besuch bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Unsere Partner von Medicall werden auch hier eine Empfehlung aussprechen.

Fazit: Eine Zusatzversicherung fürs Ausland lohnt sich

Damit nach einer Notfallbehandlung in den Ferien keine horrende Rechnung in den Briefkasten flattert, lohnt es sich, vor der Abreise den Abschluss einer Zusatzversicherung zu prüfen. Kontrollieren Sie dabei unbedingt, dass die Zusatzversicherung die volle Kostendeckung bei Notfallbehandlungen im Ausland gewährleistet. Ebenfalls gedeckt sein sollten Kosten für Rettungsaktionen und Heimtransport sowie Such- und Bergungsaktionen. Damit Sie im Ernstfall umfassend versichert sind.

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