Lehnen Sie sich entspannt zurück: Die Anwältinnen und Anwälte der AXA-ARAG unterstützen Sie bei rechtlichen Streitigkeiten im Alltag, beraten Sie bei juristischen Fragen – und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Kaufberatung: 052 244 86 12
Ein Autounfall, Probleme am Arbeitsplatz oder Ärger nach dem Online-Shopping: Auch unverschuldet können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Unser Rechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten – und schützt Sie vor finanziellen Risiken, falls Ihr Fall vor Gericht landet.
Sie haben eine Rechtsfrage oder wollen sich bei einem Problem juristisch absichern? Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie bei allen Rechtsfragen und beraten Sie bei Unsicherheiten in einem Rechtsfall. Sie erhalten eine kompetente Ersteinschätzung und entscheiden dann gemeinsam über allfällige weitere rechtliche Schritte.
Dank des modularen Aufbaus können Sie sich Ihre Rechtsschutzversicherung bei der AXA-ARAG flexibel und an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst zusammenstellen – und sich in allen Lebensbereichen und Lebensabschnitten umfassend rechtlich absichern. Entdecken Sie jetzt die Rechtsschutz-Module im Detail.
Nein, eine Rechtsschutzversicherung ist nicht obligatorisch, jedoch sehr empfehlenswert. Im Alltag kann es unerwartet zu Konflikten kommen – sei es als Mieter, Arbeitnehmerin, Verkehrsteilnehmer oder Patientin.
Probleme mit dem Vermieter, Streit mit dem lieben Nachbarn oder Ärger im Job: In einen Rechtsstreit werden Sie oft aus heiterem Himmel verwickelt – und das kann schnell teuer werden. Mit der Rechtsschutzversicherung der AXA-ARAG setzen Sie Ihr Recht durch oder verteidigen es, ohne dabei an die Kosten denken zu müssen.
Wunderbar, dass Sie bereits eine Haftpflichtversicherung haben. Diese schützt Sie bei Fällen, die durch Sie verursacht wurden, z. B. Schäden an einem anderen Fahrzeug. Wenn aber z. B. Schäden an Ihrem Auto verursacht wurden und Sie eine Schadenersatzforderung stellen möchten, hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung weiter. Die Haftpflicht- und die Rechtsschutzversicherung ergänzen sich perfekt und runden Ihren Schutz ab.
Ja, wenn Sie die zusätzlichen Personen bei Versicherungsabschluss namentlich angeben und sie an der gleichen Adresse gemeldet sind (Wohnsitzbestätigung). Zur Familie zählen:
Eine Rechtsberatung unterstützt Sie beratend bei Ihren Fragen zu rechtlichen Themen. Wir analysieren gemeinsam den Fall und geben Ihnen Empfehlungen für die nächsten Schritte oder unterstützen Sie bei Unsicherheiten und beantworten Ihre Fragen.
Bei einer Privat-Rechtsschutzversicherung unterstützen wir Sie bei rechtlichen Streitigkeiten, verfassen Dokumente, leiten rechtliche Schritte ein, übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten und stehen Ihnen ebenfalls beratend zur Seite, wenn sie rechtliche Fragen haben.
Nein, bereits eingetretene Rechtsfälle können nicht mehr versichert werden. Eine Rechtsschutzversicherung schliessen Sie präventiv ab. Ein Rechtsfall ist gedeckt, wenn das sogenannte auslösende Ereignis und der Bedarf nach Rechtsschutz während der Versicherungsdauer eintreten und der Fall in diesem Zeitraum angemeldet wird.
Für laufende Rechtsfälle empfehlen wir Ihnen unsere telefonische Einmal-Beratung ab CHF 69.– auf myright.ch. Unsere Rechtsexpertinnen und -experten beraten Sie gerne in Bezug auf die nächsten Schritte.
Jein, in der Regel unterstützen Sie unsere internen Anwältinnen oder Anwälte bzw. Juristinnen oder Juristen. Bei manchen Rechtsfällen ist es aber sinnvoll, eine externe Rechtsanwältin oder einen externen Rechtsanwalt beizuziehen.
Ist dies aus unserer Sicht notwendig, schlagen wir Ihnen eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. In den folgenden drei Fällen haben Sie freie Anwaltswahl:
• im Hinblick auf ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, in dem eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt eingesetzt werden muss.
• wenn Ihre Gegenpartei eine Gesellschaft der AXA Gruppe (ausgenommen AXA-ARAG) ist.
• wenn es sich um einen Rechtsfall handelt, bei dem die AXA-ARAG auch Ihrer Gegenpartei Versicherungsschutz gewähren muss.
Lehnen wir die von Ihnen ausgewählte Anwältin oder den ausgewählten Anwalt ab, können Sie drei weitere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte vorschlagen. Diese dürfen nicht derselben Kanzlei angehören. Einer dieser drei Vorschläge muss von uns angenommen werden. In all diesen Fällen übernehmen wir die Kosten im Rahmen der erteilten Kostengutsprache.
Auf myright.ch finden Sie viele hilfreiche Tipps, Checklisten und Vorlagen rund um die Themen Internet, Wohnen, Konsum etc.
Für CHF 99.– im Jahr erhalten Sie drei Stunden Beratungszeit in allen Themen des Schweizer Rechts. Wir erklären Ihnen die Rechtslage und besprechen mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten, Chancen sowie Risiken.
Passend zu Ihrem Leben: Wählen und bezahlen Sie genau die Rechtsschutz-Module, die Sie wirklich brauchen. Alle Module sind flexibel kombinierbar.
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