Eine Frau sitzt lächelnd draussen und streichelt einen Golden Retriever, der sie liebevoll ansieht; im Hintergrund sind Pflanzen und ein Tisch.
Das Wichtigste in Kürze
  • Was deckt eine Privatrechtsschutzversicherung? Die Privatrechtsschutzversicherung der AXA-ARAG übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sowie Prozessentschädigungen bei rechtlichen Streitigkeiten in den versicherten Modulen. Die Versicherungssumme beträgt bis zu CHF 1’000’000 pro Versicherungsjahr.
  • Was kostet eine Privatrechtsschutzversicherung? Ein empfohlener Basisschutz mit drei Modulen ist ab CHF 150 pro Jahr erhältlich. Eine Einzelperson mit den Modulen Wohnen & Alltag, Verkehr & Reisen und Gesundheit & Personenversicherungen bezahlt beispielsweise CHF 157.90 pro Jahr (Selbstbehalt CHF 2’000, Laufzeit 1 Jahr, Versicherungssumme CHF 300’000). 
  • Ab wann gilt die Privatrechtsschutzversicherung? Der Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Versicherungstag, ohne Wartefrist, für alle Rechtsfälle, deren auslösendes Ereignis nach Vertragsabschluss eintritt.
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Kaufberatung: 052 244 86 12

Ihre Vorteile mit der Privatrechtsschutzversicherung der AXA-ARAG

1

Grösster Rechtsdienst der Schweiz mit 180 Anwältinnen und Juristen.

2

Bestnoten für unseren Service: Unsere Kundinnen und Kunden bewerten uns mit 4,6 von 5 Sternen.

3

Über 45 Jahre Erfahrung und Expertise in allen Rechtsbereichen.

Unsere Leistungen: Deshalb lohnt sich eine Privatrechtsschutzversicherung

Wenn wir keine Einigung mit der Gegenpartei erzielen können, unterstützen wir Sie auch vor Gericht und übernehmen:

  • die Gerichtskosten
  • die von der Gegenseite geforderten Kosten, falls erforderlich
  • die Kosten für Mediation, Beratung und Vertretung vor Gericht
  • die Kosten für Schlichtungsverfahren

Unsere Services: So helfen wir Ihnen weiter

Mit einer Privatrechtsschutzversicherung der AXA-ARAG entscheiden Sie sich für eine Partnerin, die stets an Ihrer Seite ist, wenn das Leben gerade mal nicht so läuft, wie es sollte. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • schnelle Antwort auf Ihre Rechtsfragen, auch via WhatsApp oder Chat
  • individuelle Beratung durch unsere Anwältinnen und Juristen
  • Kostenübernahme für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt bei einem Gerichtsverfahren und weitere anfallende Kosten
  • Hilfe und Tipps auch in nicht versicherten Rechtsgebieten
  • Kostenloser Zugang zu Rechtstipps und Musterdokumenten über die Onlineplattform von myRight
Infografik zur Privatrechtsschutzversicherung mit kombinierbaren Modulen, Leistungen wie schnelle Hilfe und Beratung sowie Kostenübernahme.

Erfahren Sie hier mehr zu den einzelnen Modulen.

Sie haben jetzt ein rechtliches Problem?

Unser Privatrechtsschutz gilt ab dem ersten Versicherungstag – für all die rechtlichen Probleme und Anliegen, die nach Abschluss der Versicherung anfallen. Mit der telefonischen Einmal-Beratung von MyRight bieten wir Ihnen bei einem aktuellen Rechtsfall eine schnelle und unbürokratische Lösung. Juristinnen und Juristen der AXA-ARAG beraten Sie zu Rechtsfragen, empfehlen Ihnen das weitere Vorgehen in einem Rechtsstreit und prüfen auf Wunsch Ihre Dokumente. 

 Die sieben Module der Privatrechtsschutzversicherung

Die Privatrechtsschutzversicherung der AXA-ARAG besteht aus sieben frei kombinierbaren Modulen. Jedes Modul ist einzeln abschliessbar und kann jederzeit ergänzt werden.

Die kombinierbaren Module im Überblick

Modul Schützt Sie als Typisch versicherte Fälle
Wohnen & Alltag Mieterin, Konsument, Nachbarin, Onlineshopper Mietstreit, Nachbarschaftskonflikt, Online-Kauf, Persönlichkeitsverletzung
Verkehr & Reisen Fahrzeughalterin, Velofahrer, Reisende Autokauf, Führerausweisentzug, Flugannullation, Mietwagen
Gesundheit & Personenversicherungen Patientin, Versicherte, Pensionär, werdende Mutter Streit mit IV/ Unfallversicherung/ Pensionskasse, medizinische Fehlbehandlung, Verkehrsunfälle mit Körperverletzung
Arbeit Arbeitnehmer Kündigung, Überstunden, Arbeitszeugnis, Lohnstreit
Partnerschaft & Familie Paar, Familie, Eltern Trennung/ Scheidung (Mediation), KESB, Erbstreit, Schulbehörden
Steuern Steuerzahlerin, Steuerzahler Streit mit Schweizer Steuerbehörden, Treuhänder-Verträge
Rechtsberatung PLUS Ergänzung für alle 3 Stunden Beratung pro Jahr zu allen Fragen des Schweizer Rechts

Welche Module sind für welche Lebenssituation sinnvoll?

Singles: Arbeit, Wohnen & Alltag, Verkehr & Reisen, Gesundheit & Personenversicherungen. Je nach Bedarf: Steuern, Partnerschaft & Familie, Rechtsberatung PLUS. 

Paare und Familien:  Arbeit, Wohnen & Alltag, Verkehr & Reisen, Gesundheit & Personenversicherungen inklusive Partnerschaft & Familie für Trennung, Erbrecht und Schulbehörden. Je nach Bedarf: Steuern, Rechtsberatung 

Rentnerinnen und Rentner: Wohnen & Alltag, Verkehr & Reisen, Gesundheit & Personenversicherungen. Je nach Bedarf: Partnerschaft & Familie, Rechtsberatung PLUS oder Steuern. Das Modul Arbeit ist im Ruhestand meist nicht mehr nötig, ausser man geht einer Teilzeitbeschäftigung nach.

Rechtlicher Schutz am Arbeitsplatz

Das Modul Arbeit deckt rechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgebenden sowie Fragen rund um Ihr Anstellungsverhältnis und Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit bis CHF 36'000 Jahresumsatz.

Sorglos arbeiten

Mit unserer Versicherung haben Sie das Recht auf Ihrer Seite und müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Diese Fälle sind zum Beispiel mit dem Modul «Arbeit» versichert:

  • Streitigkeiten in Zusammenhang mit einer Kündigung
  • Konflikte mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitszeitenregelungen, Überstunden oder Urlaubsplanung
  • Juristische Beratung bei Unklarheiten in Ihrem Arbeitsvertrag
  • Konflikte in Bezug auf ein ausgestelltes Arbeitszeugnis
  • Streitigkeiten über Verträge aus Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von CHF 36 000
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Zusatzdeckung und Ergänzung

Die Zusatzdeckung «Geschäftsleitungsfunktion» versichert Sie als Geschäftsführerin, Geschäftsführer oder Geschäftsleitungsmitglied in Anstellung. Gerne informieren wir Sie detailliert über dieses Produkt: jetzt Beratung anfordern

Selbstständiger Nebenerwerb mit einem Jahresumsatz von über CHF 36 000

Auch bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit mit einem Jahresumsatz von über CHF 36 000 bieten wir Ihnen die ideale Rechtsschutzlösung: unser kompaktes Rechtsschutz-Gesamtpaket für Kleinstbetriebe.

Unfälle und Krankheiten

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verletzungsfolgen bei Unfällen oder mit Krankheiten benötigen Sie das Modul «Gesundheit & Personenversicherungen».

Rechtlicher Schutz rund um Wohnen, Alltagsgeschäfte und Persönlichkeitsverletzungen

Das Modul Wohnen & Alltag deckt ein breites Spektrum an rechtlichen Streitigkeiten ab, vom Mietrecht über Nachbarschaftskonflikte bis hin zu Alltagsverträgen wie beispielsweise Online-Einkäufen sowie Persönlichkeitsverletzungen.

Sorglos im Privatleben

Das Modul «Wohnen & Alltag» unterstützt Sie bei:

  • Mietrechtlichen Streitigkeiten mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter: z. B., wenn Ihre Wohnung totalsaniert werden soll und Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen.
  • Einsprachen gegen Bauvorhaben Ihre direkten Nachbarinnen und Nachbarn: z. B., wenn Ihr Nachbar einen Anbau plant, der Ihnen die Aussicht versperrt, und Sie dagegen Einspruch erheben wollen.
  • Streitigkeiten mit Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn: z. B., wenn die Hecke der Nachbarn zu hoch ist und Sie bei der Ausfahrt aus der Garage behindert.
  • Rechtlichen Auseinandersetzungen als Arbeitgebende mit Ihren Hausangestellten: z. B., wenn Ihre Haushaltshilfe immer zu spät kommt und Sie Ihr kündigen wollen.
  • Rechtstreitigkeiten mit Versicherungen: z. B., wenn Ihre Haftpflichtversicherung nicht für einen Parkettschaden aufkommen will.
  • Rechtlichen Auseinandersetzungen aus schriftlichen Darlehens-, Kredit- und Schenkungsverträgen: z. B., wenn Sie einem Freund mit einem rechtskräftigen Darlehensvertrag ein Darlehen gewährt haben und er sich weigert, dieses zurückzuzahlen.
  • Rechtsstreits im Zusammenhang mit der Verletzung Ihrer Persönlichkeit: z. B., wenn ein Bekannter Sie auf seinem Blog namentlich erwähnt und persönlich beleidigt hat und Sie dagegen vorgehen wollen.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen: z. B., wenn Sie eine Schadenersatzforderung von mehreren Tausend Franken erhalten, weil Ihr Sohn regelmässig Musik gestreamt hat.
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Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verletzungsfolgen bei Unfällen oder mit Krankheiten benötigen Sie das Modul «Gesundheit & Personenversicherungen» unserer privaten Rechtsschutz-Versicherung.

Zusatzdeckung Vermieter: Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen als Vermieterin oder Vermieter. Z. B., wenn Ihr Mieter Ihre Wohnung ungefragt auf Airbnb anbietet. Oder sich Ihre Mieterin trotz Verbot im Mietvertrag einen Hund anschafft. Gerne informieren wir Sie detailliert über dieses Produkt: Jetzt Beratung anfordern

Rechtlicher Schutz als Verkehrsteilnehmerin, Fahrzeughalterin oder Reisende

Das Modul Verkehr & Reisen schützt Sie weltweit bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Fahrzeuge, Verkehrsdelikte und Reiseverträge.

Sorglos unterwegs

Ganz gleich, ob Sie als Fussgängerin in der Schweiz, Mountainbiker in Patagonien oder mit dem Auto in Frankreich unterwegs sind: Wir stehen Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen  – überall auf der Welt.

Mit dem Modul «Verkehr & Reisen» sind Sie unter anderem in diesen Fällen geschützt:

  • Streitigkeiten rund um Ihr Auto: zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Kauf,  Leasing- oder Reparaturauftrag
  • Konflikte aus Verträgen im Zusammenhang mit Mietfahrzeugen – in der Schweiz und weltweit
  • Strafverfahren sowie Verfahren im Zusammenhang mit dem Entzug von Schweizer Führer- und Fahrzeugausweisen
  • Auseinandersetzungen aus Beförderungs-, Beherbergungs- und Pauschalreiseverträgen
  • Streitigkeiten mit Fahrzeug- und Reiseversicherungen
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Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verletzungsfolgen bei Unfällen oder mit Krankheiten benötigen Sie das Modul «Gesundheit & Personenversicherungen».

Rechtlicher Schutz in Familien- und Erbrechtsfragen

Das Modul Partnerschaft & Familie deckt rechtliche Fragen und Streitigkeiten rund um Kindesschutz- oder Schulbehörden, Erbrecht oder Mediation im Falle einer Trennung oder Scheidung.

Sorgloses Zusammenleben

Ihr Kind braucht eine Zahnspange und Ihr Ex-Mann will sich nicht an den Kosten beteiligen? Sie wollen sich trennen und können sich nicht einigen, wer in der Wohnung bleiben darf? Streitigkeiten, die das Familienrecht betreffen, sind in der Schweiz die häufigsten Prozesse und enden oft vor Gericht – was sehr teuer werden kann.

Das Modul «Partnerschaft & Familie» versichert unter anderem diese Fälle:

  • Streitigkeiten mit Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
  • Rechtliche Auseinandersetzungen mit Schweizer Schulbehörden
  • Trennung bei Konkubinat, eingetragener Partnerschaft oder Ehe nach Schweizer Recht
  • Streitigkeiten, die das Schweizer Erbrecht betreffen
  • Vertragliche Streitigkeiten mit Babysittern oder Kinderkrippen
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Rechtlicher Schutz bei Krankheit, Unfall mit Körperverletzung und Sozialversicherungen

Das Modul Gesundheit & Personenversicherungen unterstützt Sie bei rechtlichen Streitigkeiten mit Versicherungen, Sozialversicherungen, Pensionskassen oder medizinischen Leistungserbringern sowie bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beispielsweise im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit.

Sorgloses Wohlbefinden 

Oft wagen Privatpersonen nicht, den «Kampf» gegen Spitäler, Versicherungen oder Pensionskassen aufzunehmen – aus Furcht vor immensen Kosten für Gutachten, Anwalt und Gericht. Wir sorgen dafür, dass Sie in diesen Fällen zu Ihrem Recht kommen – und sich entspannt zurücklehnen können.

Diese Fälle sind unter anderem mit dem Modul «Gesundheit & Personenversicherungen» versichert:

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Geburtsgebrechen
  • Kürzung oder Einstellung von Versicherungsleistungen
  •  Einfordern von Entschädigungen nach dem Opferhilfegesetz
  • Auseinandersetzungen als Patientin oder Patient mit Spitälern, Ärztinnen oder Ärzten
  • Konflikte mit Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
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Rechtlicher Schutz bei Streitigkeiten mit Schweizer Steuerbehörden

Das Modul Steuern schützt Sie als Privatperson bei Auseinandersetzungen mit Schweizer Steuerbehörden über Einkommens- und Vermögenssteuern sowie bei Streitigkeiten mit Steuerberaterinnen und Treuhändern. 

Sorglos Steuern bezahlen

Ihr Steuerberater schickt eine massiv überteuerte Rechnung? Oder Sie wollen dagegen vorgehen, dass die Schweizer Steuerbehörde den Eigenmietwert erhöht hat? In diesen Fällen springen wir für Sie ein.

Das Schweizer Steuerrecht ist für die meisten Laiinnen und Laien ein Buch mit sieben Siegeln; nur schon das alljährliche Ausfüllen der Steuererklärung ist für viele eine Qual. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten im Steuerrecht beraten Sie kompetent und setzen sich für Ihre Rechte ein.

Mit dem Modul «Steuern» bieten wir Ihnen Unterstützung bei: 

  • Rechtlichen Fragen zu Einkommens- oder Vermögenssteuern
  • Streitigkeiten mit den Schweizer Steuerbehörden in Bezug auf Einkommens- und Vermögenssteuern als Privatperson
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Rechtliche Beratung zu allen Fragen des Schweizer Rechts

Die Rechtsberatung PLUS ergänzt die anderen Module mit einem Beratungsguthaben für alle Themen des Schweizer Rechts, unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht.

Folgende Leistungen umfasst die Rechtsberatung PLUS:

  • Analyse Ihrer Situation
  • Prüfung von Dokumenten
  • rechtliche Beratung
  • Beratungsguthaben von drei Stunden pro Versicherungsjahr

Wenn Sie weitere Module abgeschlossen haben, sind Rechtsberatungen zu diesen Themen im jeweiligen Modul versichert und werden hier nicht belastet.

Gerichts- und Anwaltskosten werden von der Rechtsberatung PLUS – im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung – nicht abgedeckt.

Jetzt mehr erfahren

Häufige Fragen zu unserem Privatrechtsschutz

Was ist der Unterschied zwischen einer Rechtsberatung und einer privaten Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsberatung unterstützt Sie beratend bei Ihren Fragen zu rechtlichen Themen. Wir analysieren gemeinsam den Fall und geben Ihnen Empfehlungen für die nächsten Schritte oder unterstützen Sie bei Unsicherheiten und beantworten Ihre Fragen.

Bei einer Privat-Rechtsschutzversicherung unterstützen wir Sie bei rechtlichen Streitigkeiten, verfassen Dokumente, leiten rechtliche Schritte ein, übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten und stehen Ihnen ebenfalls beratend zur Seite, wenn sie rechtliche Fragen haben.

Gibt es eine Wartefrist/Karenzfrist beim AXA-ARAG Privat-Rechtsschutz?

Nein, wir verzichten auf eine Wartefrist. Sie sind mit unserer Rechtsschutzversicherung bereits ab dem ersten Versicherungstag geschützt.

Was ist der Unterschied zwischen Vorvertraglichkeit und Karenzfrist/Wartefrist?

Als vorvertraglich wird ein Rechtsfall bzw. Rechtsstreit bezeichnet, dessen Ursache bereits vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gesetzt wurde. Dies kann zum Beispiel dann vorkommen, wenn eine Person ein Produkt kauft, das sich Wochen später als mangelhaft herausstellt. Die Käuferin reklamiert den Mangel, der Verkäufer weigert sich aber, Hilfe zu leisten. Nun schliesst die Käuferin eine Rechtsschutzversicherung ab, mit dem Gedanken, Unterstützung bei dieser Streitigkeit zu erhalten. Da der Kaufvertrag für das Produkt aber unterzeichnet wurde, bevor die Käuferin die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, wird dieser Fall als vorvertraglich qualifiziert. Entsprechend ist dieser Fall nicht versichert.

Mit einer Karenzfrist bzw. Wartefrist von einer bestimmten Anzahl Monaten versucht man in erster Linie, Risiken für die Versicherung auszuschliessen. Neben den vorvertraglichen Fällen sind so zusätzlich auch neu anfallende Rechtsfälle in diesem Zeitraum noch nicht versichert.

In unserer Rechtsschutzversicherung verzichten wir auf eine Karenzfrist. Bei uns sind Sie für zukünftige Rechtsfälle ab dem nächsten Tag versichert. Vorvertragliche Rechtsfälle sind aber auch bei uns ausgeschlossen.

Gilt der Privatrechtsschutz für meine ganze Familie?

Ja, wenn Sie die zusätzlichen Personen bei Abschluss der Versicherung namentlich angeben und sie an der gleichen Adresse gemeldet sind (Wohnsitzbestätigung). Zur Familie zählen:

  • Versicherungsnehmer/-in
  • Ehepartner/-in oder eingetragener Partner / eingetragene Partnerin 
  • Konkubinatspartner/-in
  • Kinder
  • Mitbewohner/-in
  • und alle weiteren Personen, die namentlich auf der Police aufgeführt sind und an der gleichen Adresse wie Sie gemeldet sind
Welche Kosten übernimmt die Privat-Rechtsschutzversicherung?

Ein Gerichtsverfahren generiert oft sehr hohe Kosten. Wir übernehmen die Kosten für

  • die Beratung und Vertretung durch unseren eigenen Rechtsdienst
  • eine externe Anwältin oder einen externen Anwalt
  • Verfahren vor Gerichten und Behörden
  • Parteientschädigung an die Gegenseite, wenn Sie in einem Prozess unterliegen
  • Gutachten
  • Schiedsgerichtsverfahren
  • Übersetzungen
  • Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland
  • Lohnausfall
  • das Inkasso von Forderungen, die Ihnen aus einem versicherten Rechtsfall zustehen

Eine detaillierte Auflistung aller Kosten, die wir übernehmen, finden Sie in unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) im Teil A unter dem Punkt «Was ist versichert?».

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Unsere modulare Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen in den meisten Fällen einen weltweiten Schutz. In unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen und zum detaillierten Versicherungsschutz der verschiedenen Module. Gerne beraten wir Sie persönlich, um den für Sie und Ihre Bedürfnisse passenden Rechtsschutz zusammenzustellen.

Kann die Privatrechtsschutzversicherung auch für einen bereits eingetretenen Rechtsfall abgeschlossen werden?

Nein, bereits eingetretene Rechtsfälle können nicht mehr versichert werden. Eine Versicherung schliessen Sie präventiv ab. Ein Rechtsfall ist gedeckt, wenn das sogenannte auslösende Ereignis und der Bedarf nach Rechtsschutz während der Versicherungsdauer eintreten und der Fall in diesem Zeitraum angemeldet wird.

Für laufende Rechtsfälle empfehlen wir Ihnen unsere telefonische Einmal-Beratung ab CHF 69.– auf myright.ch. Unsere Rechtsexpertinnen und -experten beraten Sie gerne zu Ihren nächsten Schritten.

Kann ich die Anwältin oder den Anwalt frei wählen?

Jein, im Rechtsfall beraten und unterstützen Sie unsere internen Anwältinnen und Anwälte bzw. Juristinnen und Juristen. Bei einigen Rechtsfällen ist es aber notwendig, eine externe Rechtsanwältin oder einen externen Rechtsanwalt beizuziehen.

In diesen Fällen profitieren Sie von einer ausgewiesenen Expertin bzw. von einem ausgewiesenen Experten aus unserem weltweiten Netzwerk. Im Hinblick auf ein anstehendes Gerichts- oder Verwaltungsverfahren können Sie Ihre Wunschanwältin bzw. Ihren Wunschanwalt frei wählen. Zusätzlich haben Sie in den folgenden Fällen freie Anwaltswahl:

  • wenn Ihre Gegenpartei eine Gesellschaft der AXA Gruppe (ausgenommen AXA-ARAG) ist,
  • wenn es sich um einen Rechtsfall handelt, bei dem die AXA-ARAG auch Ihrer Gegenpartei Versicherungsschutz gewähren muss.

Wir behalten uns vor, den von Ihnen ausgewählten Rechtsbeistand abzulehnen. In einem solchen Fall können Sie drei weitere Personen vorschlagen. Diese dürfen nicht derselben Kanzlei angehören. Einer dieser drei Vorschläge muss von uns angenommen werden. In all diesen Fällen übernehmen wir die Ausgaben im Rahmen der erteilten Kostengutsprache.

Privat-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutzversicherung oder Internet-Rechtsschutz – wie kann ich diesen bei der AXA-ARAG abschliessen?

Unsere modulare private Rechtsschutzversicherung richtet sich ganz nach Ihren Bedürfnissen und setzt sich aus sechs themenbezogenen Versicherungsmodulen sowie einem Beratungsmodul zusammen. Sie können alle Module frei wählen und flexibel kombinieren und entscheiden selbst, welchen Rechtsschutz Sie brauchen.

Wir empfehlen Ihnen die folgenden Module für:

  • Ihren Privatrechtsschutz: Module «Wohnen & Alltag» und  «Arbeit». Hier sind Sie unter anderem versichert bei rechtlichen Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Ihrem Nachbarn, bei Problemen im Zusammenhang mit Einkäufen (online oder im Geschäft), bei Persönlichkeitsverletzungen oder bei Ärger am Arbeitsplatz.
  • Ihren Verkehrsrechtsschutz: Module «Verkehr & Reisen» und «Gesundheit & Personenversicherungen». Hier unterstützen wir Sie unter anderem bei rechtlichen Streitigkeiten rund ums Auto, bei Verkehrsdelikten, Reiseverträge, aber auch bei Konflikten nach Verkehrsunfällen mit Verletzungsfolgen. Zusätzlich sind Sie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Privat- oder Sozialversicherungen sowie Pensionskassen zu allen Themen versichert.
  • Ihr Kombi-Produkt: Module «Wohnen & Alltag», «Arbeit», «Verkehr & Reisen» und «Gesundheit & Personenversicherungen»
  • Ihren Internetrechtsschutz: Mit dem Modul «Wohnen & Alltag» profitieren Sie unter anderem von einem Rechtsschutz bei Streitigkeiten beim Online-Shopping, im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzung und bei Persönlichkeitsverletzung. Zudem sind Sie in diesem Modul unter anderem auch bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter, dem Handy-Anbieter oder nach Online-Einkäufen versichert.
Welche Rechtsfälle sind mit dem AXA-ARAG Privatrechtsschutz versichert?

Je nach Produkt beraten und vertreten wir Sie bei Streitigkeiten aus dem:

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Vertragsrecht
  •  Schadenersatz- und Genugtuungsrecht
  • Persönlichkeitsrecht
  • Internetrecht
  • Verkehrsrecht
  • Reiserecht
  • Versicherungsrecht
  • Familienrecht
  • Tierrecht
  • Schulrecht
  • Steuerrecht
  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Immobilienrecht
  • Marken-, Patent- und Urheberrecht

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Eine Aufstellung mit allen versicherten Rechtsfällen pro Produkt finden Sie jeweils in unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) ab Teil B unter dem Punkt «Was ist versichert?».

Gibt es bei der Kostenübernahme Limiten?

Für alle privaten Rechtsfälle gilt die in der Police genannte maximale Versicherungssumme. In den AVB werden zudem Rechtsgebiete genannt, für die eine besondere maximale Versicherungssumme gilt. 

Wie melde ich einen Rechtsfall an?

Melden Sie sich bei uns, sobald Sie rechtliche Unterstützung benötigen.

  • Halten Sie Ihre Policennummer sowie alle Unterlagen (z. B. Verträge, Korrespondenz, Bussenverfügungen, Vorladungen und Entscheide) zum Rechtsfall bereit.
  • Prüfen Sie Dokumente und Entscheide auf allfällige Fristen (z. B. für Einsprachen).
  • Schildern Sie das Geschehene und den erlittenen Schaden kurz und vollständig.
  • Laden Sie relevante Dokumente wie Verträge, Korrespondenzen oder Verfügungen über das Online-Formular hoch oder senden uns diese zu.

Online:
Rechtsfall melden leicht gemacht – einfach online (24/7)
Zum Formular

Telefonisch:
AXAjur – melden Sie Ihren Fall direkt unseren Juristen und Juristinnen: 0848 11 11 00 (Mo – Fr; 8 – 18 Uhr )

Post: 
AXA-ARAG Rechtsschutz 
Affolternstrasse 42 
Postfach 6944 
8050 Zürich

Was bietet mir die Rechtsberatung PLUS?

Mit der Rechtsberatung PLUS geniessen Sie drei Stunden Beratung zu allen Fragen des Schweizer Rechts. Haben Sie weitere Module ausgewählt, sind Rechtsberatungen zu diesen Themen im jeweiligen Modul versichert und werden hier nicht belastet.

Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung auch für Junge?

Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich für junge Menschen auf jeden Fall. So weiss man als junge Person zum Beispiel oft nicht, was beim Bezug der ersten eigenen Wohnung, beim Kauf des ersten Autos, beim Jobantritt oder beim Jobwechsel rechtlich gilt und worauf man achten muss. Die Juristinnen und Juristen der AXA-ARAG klären rechtliche Fragen in diesen Fällen und beraten junge Menschen zu nächsten Schritten.

Beispiele von Rechtsfällen

Kündigung

Kündigung

Marc erhält die ordentliche Kündigung von seinem Arbeitgeber. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verweigert sein ehemaliger Arbeitgeber die Auszahlung der Überstunden und Ferientage, die Marc noch zugute hat. Auch hinsichtlich der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses wird er stets vertröstet. Erst durch den Einsatz der AXA-ARAG erfolgt die Überweisung seines Guthabens und die Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses.

  1. Kostenaufstellung
  2. Selbstbehalt für Marc CHF 0.–
  3. Leistungen durch die AXA-ARAG CHF 1'188.30.–
Flugannullation

Flugannullation

Andi und seine Partnerin Nina leisten sich einen Traumurlaub auf den Malediven. Doch ein Transferflug wird annulliert – und die beiden verlieren einen Ferientag und eine Übernachtung im Luxushotel. Der Reiseveranstalter verweist sie an die Airline. Erst durch das Einschreiten der AXA-ARAG ist der Reiseveranstalter bereit, dem Paar eine sofortige Entschädigung in Höhe von CHF 2 200.– zu bezahlen.

  1. Kostenaufstellung CHF 587.50
  2. Beratung durch die AXA-ARAG CHF 587.50
  3. Selbstbehalt für Andi und Nina CHF 0.–
  4. Leistungen durch die AXA-ARAG CHF 587.50
Wohnungswechsel

Wohnungswechsel

Isabelle zieht Ende Monat aus ihrer Wohnung aus und befürchtet, dass die Vermieterin diverse Kosten für angebliche Schäden in der Wohnung auf sie überwälzen möchte. Isabelle meldet ihre rechtlichen Unsicherheiten online bei der AXA-ARAG und wird umgehend telefonisch von einer Expertin für Mietrecht kontaktiert. Dank der präventiven Rechtsberatung durch die AXA-ARAG weiss Isabelle nun genau, worauf sie bei der Wohnungsabgabe achten muss, und sieht dieser sorgenfrei entgegen.

  1. Kostenaufstellung
  2. Einsparung durch Abwehr Mieterschäden CHF 2500.–
  3. Herausgabe Mietkaution CHF 2400.–
  4. Beratungsleistung AXA-ARAG CHF 500.–
  5. Leistungen durch die AXA-ARAG CHF 5400.–