Für private Vermieterinnen und Vermieter ist es sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, die sie bei juristischen Auseinandersetzungen mit Mietenden absichert. Der entscheidende Baustein hierfür ist der Vermieterrechtsschutz. Dieser greift, sobald rechtliche Fragen auftreten oder wenn Konflikte mit Mietenden zu Rechtsfällen eskalieren, die schlimmstenfalls vor Gericht gelöst werden müssen.
Grundsätzlich ist das möglich, es hängt aber von der Versicherung ab. Die Rechtsschutzversicherung der AXA-ARAG enthält keine Karenzzeit, so dass Sie den Vermieterrechtsschutz ohne Wartezeit direkt einen Tag nach Vertragsabschluss nutzen können. Allerdings ist zu beachten, dass Fälle, deren Ursache vor dem Abschluss der Versicherung eingetreten ist, nicht versichert sind.
Dies wirft eine weitere Frage auf: Kann der Vermieterrechtsschutz in eine bestehende Privatrechtsschutzversicherung eingeschlossen werden? Ja, das ist in der Regel möglich. Vor allem dann, wenn der Rechtsschutz bereits Bausteine wie das Wohnrecht oder das Grundstücksrecht enthält. In vielen Fällen können Sie Ihre Versicherung einfach um den Baustein «Vermieterrechtsschutz» erweitern.
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In erster Linie sichert Sie der Vermieterrechtsschutz gegen Streitigkeiten mit der Mieterschaft ab. Insbesondere die nachfolgenden Punkte führen regelmässig zu Auseinandersetzungen, bei denen Anwältinnen und Juristen nötig sind, oder sogar zu Prozessen vor Gericht:
Details zu den Deckungen sind in der Police und in den allgemeinen Versicherungsbedingungen angegeben.
Nicht selten kommt es vor, dass Mietende ihre Miete zum wiederholten Male nicht bezahlen. Als Vermieterin oder Vermieter haben Sie in diesen Fällen die Option, die Kündigung der vermieteten Immobilie auszusprechen und – sollten die Mietenden dieser Forderung nicht nachkommen – die Räumung der Wohnung juristisch zu veranlassen. In diesem Fall unterstützt Sie der Vermieterrechtsschutz finanziell. Eine direkte Mietdeckung ist allerdings nicht in der Versicherung enthalten.
Bitte beachten Sie: Informieren Sie zuerst die AXA-ARAG, bevor Sie eine Klage einreichen oder ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einleiten. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung sowie aussergerichtlicher Unterstützung zur Seite. Eine Klage ohne vorherige Absprache mit der AXA-ARAG einzureichen, könnte zu einer Verweigerung oder Kürzung der Kostenübernahme führen.
Die Vermieterrechtsschutzversicherung ist sinnvoll bei Streitigkeiten mit der Mieterschaft. Wenn Sie etwa eine Räumungsklage erheben möchten oder einen Mietausfall juristisch einfordern wollen, deckt der Vermieterrechtsschutz die entstehenden Kosten für Anwältinnen, Juristen oder Gerichtsprozesse.
Der Vermieterrechtsschutz ist eine freiwillige Versicherung zu Ihrem individuellen juristischen Schutz in Rechtsstreitigkeiten rund um die Vermietung. Damit sind Sie persönlich vor Kosten und Risiken geschützt, die Ihnen durch juristische Beratung, die Hinzuziehung von Sachverständigen oder Prozesse vor Gericht entstehen. Die Beiträge, die Sie an die Versicherung abführen, sind zwar regelmässige und wiederkehrende Kosten – genauso wie Betriebskosten oder die Vermieterhaftpflichtversicherung für die Immobilie. Dennoch ist die Vermieterrechtsschutzversicherung nicht umlagefähig.
Auch in der Schweiz sind Sie als Vermieterin oder Vermieter nicht vor den sogenannten Mietnomaden geschützt. Gemeint sind Mietende, die eine Wohnung in der Absicht beziehen, die Miete gar nicht erst zu bezahlen, und nach kurzer Zeit wieder ausziehen. Wenn Sie in solchen Fällen offene Mietforderungen per Inkasso durchsetzen oder eine Räumung veranlassen möchten, greift der Vermieterrechtsschutz.
Die Kosten für den Vermieterrechtsschutz steuerlich abzusetzen, ist in der Schweiz aktuell nicht möglich.
Wenn die Vermietung von Immobilien Ihre Haupttätigkeit ist, gibt es auch dafür Möglichkeiten, diese Tätigkeit rechtlich abzusichern. Bei der AXA-ARAG haben Sie die Option, den Baustein Betriebsrechtsschutz abzuschliessen und diesen mit einer Zusatzdeckung für den Vermieterrechtsschutz zu ergänzen.
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