Mit dem Rechtsschutz der AXA-ARAG können Sie Ihren Alltag beruhigt geniessen: Wir sind bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit der Schule oder Problemen am Arbeitsplatz an Ihrer Seite – und schützen Sie vor finanziellen Folgen, falls aus einem kleinen Streit ein teurer Prozess wird.
Warum ist Rechtsschutz ohne Wartezeit sinnvoll?
Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit gibt Ihnen Sicherheit – denn rechtliche Probleme treten oft unerwartet auf: Ein Nachbarschaftsstreit eskaliert, eine Beziehung geht in die Brüche oder eine Lieferung geht verloren. Mit einem Rechtsschutz, der sofort greift, erhalten Sie für zukünftige Streitigkeiten und rechtliche Anliegen die nötige Unterstützung. Viele Rechtsschutzversicherungen sehen jedoch eine Warte- oder Karenzzeit vor. Wir erklären, was das ist, und beantworten hier weitere Fragen.
Was bedeutet Wartezeit oder Karenzzeit?
Die Wartezeit oder Karenzzeit bezeichnet einen Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem der Versicherungsschutz für bestimmte Risiken oder Leistungen noch nicht gilt.
Für die Rechtsschutzversicherung bedeutet dies, dass sie nur für rechtliche Fragen und Streitigkeiten gilt, die nach Ablauf der Wartezeit auftreten. Ist die Karenzzeit abgelaufen, gilt für die versicherten Personen der volle Umfang des Versicherungsschutzes.
Ein Beispiel: Sie schliessen neu eine Rechtsschutzversicherung ab. Innerhalb der ersten drei Monate haben Sie einen Mietrechtsstreit in Zusammenhang mit Ihrem bestehenden Mietvertrag. In diesem Fall würde die Rechtsschutzversicherung mit einer Wartezeit von drei Monaten die Kosten für diesen Rechtsstreit nicht übernehmen.
Ihre weiteren Vorteile mit dem Rechtsschutz der AXA-ARAG
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Die Rechtsschutzversicherung der AXA-ARAG greift ab dem ersten Tag
Nur wenige Anbieterinnen und Anbieter gewähren Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern einen Rechtsschutz, der sofort nach dem Vertragsabschluss greift und eine volle Deckung beinhaltet. Die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit der AXA-ARAG ist so eine Ausnahme: Wenn Sie bei uns eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, geniessen Sie vollen Schutz ab dem ersten Tag. Bei der AXA-ARAG gibt es keine Karenzfrist: Versicherungsbeginn bedeutet für uns, dass Sie ab dem gewünschten Datum versichert sind.
Ein weiterer Vorteil der Rechtsschutzversicherung der AXA-ARAG: Sie wählen und bezahlen nur die Module, die Sie wirklich brauchen. Darüber hinaus profitieren Sie von attraktiven Sparmöglichkeiten:
- Laufzeitrabatte: Wenn Sie sich für eine längere Vertragslaufzeit entscheiden, erhalten Sie einen Rabatt auf Ihre Prämien.
- Modulrabatte: Kombinieren Sie mehrere Module und sichern Sie sich zusätzliche Vergünstigungen.
- Selbstbehalt: Reduzieren Sie Ihre Prämien, indem Sie einen Teil der Kosten selbst übernehmen.
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Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
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Ist die AXA-ARAG Rechtsschutzversicherung sofort gültig?
Mit der AXA-ARAG sind Sie ab dem Tag nach Abschluss der Police versichert. So können Sie auf eine rasche juristische Unterstützung vertrauen für alle zukünftigen rechtlichen Fragen und Streitigkeiten.
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Welche Module umfasst die Rechtsschutzversicherung?
Der Privatrechtsschutz der AXA-ARAG gliedert sich in verschiedene Module auf, die beliebig miteinander kombinierbar sind, darunter:
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Hilft die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit auch rückwirkend?
Nein, rechtliche Auseinandersetzungen, deren Ursprung vor Abschluss der Police liegen, können von der Rechtsschutzversicherung der AXA-ARAG nicht berücksichtigt werden. Die Versicherung greift nur, wenn Rechte oder Verträge tatsächlich während der Versicherungsdauer verletzt wurden.
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Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung ohne Karenzzeit?
Unser Rechtsschutz deckt die Kosten für Beratung und Vertretung durch unseren Rechtsdienst ab. Muss ein Fall vor Gericht, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für externe Anwältinnen und Anwälte, die Verfahrenskosten vor Behörden und Gerichten sowie Entschädigungen an die Gegenseite für den Fall, dass Sie einen Gerichtsprozess verlieren.
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Wer ist durch die Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung abgesichert?
Durch die Rechtsschutzversicherung sind folgende Personen abgesichert:
- Sie selbst
- Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte
- Ihre eingetragene Partnerin bzw. Ihr eingetragener Partner
- Ihre Kinder
Doch auch andere Personen, die an derselben Adresse gemeldet und im Versicherungsvertrag aufgeführt sind, profitieren von der Rechtsschutzversicherung ohne Karenzzeit.
Weitere Rechtsschutzangebote für Sie:
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