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Gefrorene Wasserleitungen: So können Sie Frostschäden vermeiden

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Die grosse Kälte im Winter hinterlässt auch in Gebäuden ihre Spuren. In unbeheizten Räumen oder leerstehenden Ferienhäusern können Wasserleitungen einfrieren und bersten. Sichtbar werden die Auswirkungen erst im Frühling, wenn die defekten Leitungen auftauen und das Wasser unkontrolliert ausläuft. Welche Versicherung übernimmt die Folgekosten und was können Sie schon vor dem Wintereinbruch tun, um Frostschäden am Haus zu vermeiden?

Wenn die Temperatur in unbenutzten Gebäuden längere Zeit unter dem Gefrierpunkt liegt, ist es schnell passiert: Die Wasserleitungen gefrieren und das Volumen im Inneren nimmt zu – diesem Druck halten die Leitungsrohre oft nicht stand und bersten. Die Frostschäden bleiben meist unentdeckt. Das böse Erwachen folgt erst im Frühling, wenn das Eis wieder schmilzt – und das Wasser durch die Lecks ausläuft. Von Frostschäden betroffen sind insbesondere Gebäude wie Ferienhäuser oder Ferienwohnungen, die längere Zeit unbewohnt sind, sowie Lager- und Kellerräume.

Was tun im Schadenfall?

Eingefrorene Leitungen sollten von der Hauseigentümerin oder dem Hauseigentümer auf keinen Fall selbst aufgetaut werden. Falls eine Leitung tatsächlich beschädigt ist, fliesst das Wasser ansonsten ungehindert heraus und richtet weitere Schäden an. Schliessen Sie den Hauptwasserhahn und kontaktieren Sie Ihre Versicherung. Diese kann Sie zu den weiteren Schritten beraten oder Ihnen eine Fachperson vermitteln, zum Beispiel einen Sanitärinstallateur. 

Welche Gebäudeversicherung zahlt bei Frostschäden?

Frostschäden entstehen nicht durch Elementarereignisse wie Sturm, Hochwasser oder Steinschlag, deshalb zahlt die kantonale Gebäudeversicherung in diesem Fall nicht. Zuständig ist die Gebäudewasserversicherung, die freiwillig abgeschlossen werden kann. Sie trägt einerseits die Kosten für das Auftauen und Reparieren der beschädigten Wasserleitungen und andererseits den meist viel grösseren Schaden: denjenigen, den das ausgelaufene Wasser am Gebäude verursacht hat.

Wenn durch ein Leck in der Wasserleitung Möbel, Teppiche oder andere Einrichtungsgegenstände beschädigt werden, kommt die Hausratversicherung zum Tragen. Sie übernimmt die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände sowie die Kosten für die Räumung und Entsorgung der zerstörten Sachen. Ist der Wasserschaden so gross, dass die Räume nicht mehr bewohnbar sind, übernimmt die Hausratversicherung sogar die Mehrkosten für eine Ersatzunterkunft.

Tipps: Wie kann ich Frostschäden vermeiden? 

Die meisten Frostschäden und Spätfrostschäden sind vermeidbar. Auch wer gut versichert ist, muss gewisse Vorkehrungen treffen und die sogenannten Sorgfalts- und Obliegenheitspflichten einhalten. Hier unsere Tipps: 

  • Minimal heizen oder entleeren: Auch bei vorübergehend nicht genutzten oder nicht bewohnten Liegenschaften sollten Sie die Heizung nie ganz abschalten. Um Frostschäden zu vermeiden, genügt es nicht, sie auf Frostschutz zu stellen: Das schützt zwar den Heizkörper, nicht aber die Leitungen. Stellen Sie die Heizung mindestens auf Stufe 1. Bleibt das Objekt für längere Zeit unbenutzt, sollten die Leitungen, Einrichtungen und Apparate entleert werden. 
  • Frostschutzhelfer nachrüsten: Um freiliegende Rohre bei Minustemperaturen zu schützen, bieten sich spezielle Frostschutzhelfer an. Sie können die Rohre beispielsweise mit wärmedämmendem Isoliermaterial bedecken. Liegen die Leitungen in einem nicht beheizbaren Raum, hilft eine sogenannte Rohrbegleitheizung. Diese springt bei Minusgraden bzw. dann, wenn eine gewisse Temperatur unterschritten wird, automatisch an und schützt dadurch besonders zuverlässig vor gefrorenen Wasserleitungen.
  • Wasser abstellen: Auch wenn das ungenutzte Gebäude beheizt wird, sollten Sie den Haupthahn bei der Wasserleitung im Keller schliessen. Drehen Sie danach alle Wasserhähne auf, damit das Restwasser abfliesst. So kann bei einer Heizungspanne verhindert werden, dass Wasser unkontrolliert ausläuft und gefriert.  
  • Gartenleitungen, Apparate, Swimmingpools und Wasserpumpen: Entleeren Sie Gartenleitungen und verwenden Sie im Aussenbereich frostsichere Wasserhähne. Denken Sie auch an Geräte und Apparate wie zum Beispiel einen Whirlpool oder Kärcher, die mit Wasser betrieben werden. Lagern Sie diese an frostsicheren Orten oder achten Sie auf eine vollständige Entleerung, um Frostschäden zu vermeiden. 
  • Im Auge behalten: Gerade für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, aber auch für andere nicht oder nur teilweise bewohnte Liegenschaften kann es sich lohnen, ein elektronisches Überwachungssystem für den Heizbetrieb und die Heizungsventile zu installieren. Ebenfalls nützlich sind elektronische Frostschutzheizkabel.
  • Für Mieter: Auch wenn über längere Zeit niemand in der Wohnung ist, müssen alle Räume weiterhin beheizt werden. Der Vermieter sollte über die Abwesenheit informiert werden.
Drei Kupferleitungen, zwei davon haben Risse

Risse in Kupferleitungen, die durch Frost entstanden sind.

Gut versichert als Mieter

Wenn Sie als Mieter einen Frostschaden verursachen oder eine Mitschuld tragen, deckt die Privathaftpflichtversicherung die finanziellen Folgen. Beispielsweise, wenn Sie Ihre Unterhaltspflicht verletzen oder die Sorgfaltspflicht nicht wahrnehmen. 

Frostschaden-Versicherung für Unternehmen

Eine umfassende Unternehmenssachversicherung reicht in der Regel aus, um auch gegen die Folgen von Frostschäden gewappnet zu sein. Nebst Feuer, Elementarschäden, Diebstahl und Wasserschäden deckt die Unternehmenssachversicherung auch Ertragsausfälle. Falls teure Maschinen im Winter der Kälte ausgesetzt sind, macht zusätzlich der Abschluss einer technischen Versicherung Sinn. 

Weitere Versicherungen gegen Kälteschäden 

Übermässige Kälte macht nicht nur Wasserleitungen zu schaffen, sondern kann auch weitere Schäden verursachen. Folgende Möglichkeiten gibt es, sich dagegen zu versichern: 

  • Technik: Werden bei einem Kälteeinbruch Maschinen beschädigt oder fallen ganz aus, kann dies zu Betriebsunterbrüchen oder Produktionsausfällen führen. In diesem Fall macht der Abschluss einer Technischen Versicherung Sinn. 
  • Pflanzen: Für private Gartenbepflanzungen wie Rosenstöcke oder Sträucher gib es leider keinen Versicherungsschutz. 
  • Kulturen: Frostschäden an Kulturen, also zum Beispiel an Obstbäumen, Beerensträuchern und Reben, können über die Hagelversicherung der Schweizerischen Hagel-Versicherungs-Gesellschaft versichert werden. 

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