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Mobbing am Arbeitsplatz

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Mobbing am Arbeitsplatz betrifft viele Erwerbstätige und umfasst verschiedene Formen seelischer bis hin zu körperlicher Gewalt. Betroffene von Mobbing können sich aber rechtlich zur Wehr setzen – gemäss Arbeitsrecht und Strafgesetz.

Mobbing am Arbeitsplatz: Psychoterror statt Teamgeist

Es beginnt mit verletzenden Bemerkungen und kann bis zu körperlicher Gewalt gehen: Mobbing am Arbeitsplatz ist ein Problem, das einen grossen Teil der arbeitenden Bevölkerung betrifft. In der Schweiz sind in ihrem Leben 4,4 Prozent bis 7,6 Prozent der Erwerbstätigen Opfer von Schikane und Belästigung und Misshandlung bei der Arbeit. Erschreckend: Fast jeder fünfte Selbstmord hängt mit Mobbing zusammen.

Dabei geschieht Mobbing (auch «Bullying» genannt) meist wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg. Mobbing kann sowohl von einzelnen Personen als auch ganzen Gruppen ausgehen und ganz unterschiedliche Formen annehmen, beispielsweise:

  • Verbale Belästigung: Dazu gehören abfällige Bemerkungen und Kommentare sowie Beleidigungen, Spott und herabwürdigende Witze. Spitznamen, die auf das Aussehen oder die Persönlichkeit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters abzielen, fallen ebenfalls in diese Kategorie.
  • Soziale Isolation: Mitarbeitende bewusst auszugrenzen und zu ignorieren, gilt als Mobbing. Das kann auf rein beruflicher Ebene geschehen, beispielsweise wenn einzelne Kolleginnen und Kollegen nicht zu Meetings eingeladen werden. Doch auch der Ausschluss von sozialen und ausserberuflichen Aktivitäten und Gesprächen ist unter Umständen eine Form von Bullying.
  • Rufschädigung: Wer gezielt Gerüchte oder falsche Informationen über andere verbreitet, kann deren Ruf dauerhaft und irreparabel schädigen. Durch die gestreuten Unwahrheiten entsteht massiver sozialer Druck auf Betroffene. Im schlimmsten Fall stellen Vorgesetzte auf Basis von Hörensagen sogar die berufliche Tauglichkeit der Opfer infrage.
  • Sabotage: Konkurrenzkampf ist in der Arbeitswelt bis zu einem gewissen Grad normal. Dieser kann jedoch schnell ein ungesundes Mass erreichen: Wenn Mitarbeitende absichtlich die Arbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen behindern und deren Erfolge verhindern, handelt es sich ebenfalls um Mobbing.
  • Mikromanagement: Überwachen, kontrollieren und kritisieren Führungskräfte die Arbeit ihrer Mitarbeitenden übermässig, kann dies eine Form von Mobbing darstellen – besonders, wenn Vorgesetzte sich nur gegenüber bestimmten Arbeitnehmenden so verhalten.
  • Diskriminierung: Leider gehört die Benachteiligung von Menschen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Alter nach wie vor vielerorts zum Arbeitsalltag. Die Skala reicht dabei von Vorurteilen über unreflektierte (aus Sicht der Mobbenden vermeintlich harmlose) Witze bis hin zu böswilligen rassistischen, sexistischen oder in anderer Form diskriminierenden Hasskommentaren.
  • Sexuelle Belästigung: Übergriffigkeit kann sich in sexualisierten Kommentaren, Bemerkungen oder Anspielungen äussern. Besonders grenzüberschreitend sind unerwünschte und unangebrachte Berührungen. All diese Handlungen wirken demütigend, beschämend und einschüchternd – zumal sexuelle Belästigung häufig mit Machtmissbrauch oder einem ausgenutzten Abhängigkeitsverhältnis einhergehen.
  • Cybermobbing: Die meisten Unternehmen sind heutzutage relativ stark digitalisiert. Auch in digitalen Kanälen kann Mobbing vorkommen, beispielsweise wenn Mitarbeitende belästigende Nachrichten senden oder im Intranet entsprechende Beiträge veröffentlichen.
  • Drohungen: Einschüchterung und Bedrohung gehen weit darüber hinaus, sich mal im Ton zu vergreifen. Drohungen können mündlich und schriftlich ausgesprochen werden und variieren in ihrer Intensität. Sie beeinträchtigen das Mobbingopfer psychisch massiv.
  • Überlastung: Überstunden und Mehrarbeit sind in der modernen Unternehmenswelt und vielen Branchen (leider) üblich. Mobbing am Arbeitsplatz beginnt dann, wenn Vorgesetzte einzelnen Mitarbeitenden Berge übermässiger Arbeit auftragen oder ihnen unrealistische Fristen setzen. Die bewusste Überforderung bestimmter Personen – schlimmstenfalls mit dem Ziel, diese in psychische Erkrankungen und aus dem Job zu drängen – gilt hier als Extremfall.
  • Körperliche Angriffe: Psychische Gewalt kann auch in physische Gewalt umschlagen. Diese sollte im Vergleich zu rein seelischer Schikane nicht als «schlimmer» oder «weniger schlimm» bewertet werden. Ohne Frage überschreitet ein körperlicher Angriff aber eine besondere Grenze.

Bullying am Arbeitsplatz darf nicht toleriert werden. In erster Linie, um damit die Betroffenen zu schützen. Laut Mobbingforschung fallen rund 43,9 Prozent der Opfer, knapp die Hälfte, länger als sechs Wochen aus. Kommt dazu: Eine negative Arbeitsatmosphäre wirkt sich auf ganze Teams oder Unternehmen aus und kann so weitreichende Folgen haben – nicht nur, wenn es um die Produktivität geht.

Mobbing vorbeugen: Was Führungskräfte und Mitarbeitende tun können

Prävention ist der beste Weg, um Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern – und ist «Chefsache». Es ist die Aufgabe von Führungskräften, eine Unternehmenskultur zu fördern, in der eine Nulltoleranz für Mobbing gilt. Das kann beispielsweise durch klare Anti-Mobbing-Richtlinien geschehen. Mit Schulungen können Mitarbeitenden für das Thema sensibilisiert werden. Eine Umgebung, in der sich die Belegschaft vertraulich äussern kann, hilft zudem, Vertrauen und Sicherheit aufzubauen.

Aber auch Mitarbeitende können Mobbing vorbeugen:

  • Der erste und wichtigste Schritt ist, selbst aufmerksam und sensibel zu sein, Rücksicht auf die Gefühle der Kolleginnen und Kollegen zu nehmen und auf angemessenes Verhalten zu achten.
  • Konflikte sollen konstruktiv gelöst werden, bevor sie eskalieren.
  • Wer Zeugin oder Zeuge von Mobbing wird, sollte Betroffenen Unterstützung anbieten und Vorfälle in einem angemessenen Rahmen melden.

So können sich Mobbingopfer rechtlich wehren

Mobbing am Arbeitsplatz ist nicht nur ethisch inakzeptabel, sondern gemäss dem Schweizer Strafgesetzbuch auch strafbar. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff Mobbing zwar nirgends im Gesetz. In den Wegleitungen zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz finden sich jedoch Hinweise, wonach Mobbing gleich zu ahnden sei wie Verletzungen der Integrität der Arbeitnehmenden. Das Bundesgericht definiert Mobbing als ein systematisches, feindliches, über einen längeren Zeitraum anhaltendes Verhalten, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz isoliert, ausgegrenzt oder gar von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden soll.

Darüber hinaus verpflichtet das Arbeitsgesetz (ArG) Arbeitgeberinnnen und Arbeitgeber dazu, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Das schliesst den Schutz vor Mobbing ein. Unternehmen müssen daher angemessene Massnahmen ergreifen, um Mobbing zu verhindern und zu bekämpfen.

Wer Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz wird, kann sich also auch rechtlich zur Wehr setzen. Dabei kann eine Privatrechtsschutzversicherung unterstützen. Diese berät zum weiteren Vorgehen, hilft  bei der Suche eines passenden Rechtsbeistands und übernimmt die Kosten für die notwendigen rechtlichen Schritte.  So können BetroffeneMobbing stoppen und möglicherweise das Arbeitsverhältnis unbelastet weiterführen. zum weiteren Vorgehen, hilft  bei der Suche eines passenden Rechtsbeistands und übernimmt die Kosten für die notwendigen rechtlichen Schritte.  So können Betroffene auf ein Unterlassen des Mobbings hinwirken und möglicherweise das Arbeitsverhältnis unbelastet weiterführen.

In diesen Fällen hilft eine Privatrechtsschutzversicherung

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein komplexes Thema. Eine Privatrechtsschutzversicherung kann dabei auf unterschiedliche Arten unterstützen, zum Beispiel:

  1. Ungerechtfertigte Kündigung: Es begann mit Lästereien hinter seinem Rücken. Dann wurde ein Angestellter ohne Vorwarnung und aus fragwürdigen Gründen – vermutlich als Folge der Rufschädigung – entlassen. Die Privatrechtsschutzversicherung unterstützte ihn bei der Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber und erwirkte eine angemessene Abfindung. 
  2. Sexuelle Belästigung: Immer wieder belästigte ein Vorgesetzter seine Angestellte sexuell und nutzte seine Machtposition aus, um Druck auf sie auszuüben. Nachdem die Belästigung weiter zunahm, wandte sich die Betroffene an ihre Privatrechtsschutzversicherung. Dadurch wurde eine rechtliche Untersuchung eingeleitet und die Betroffene konnte sich juristischen Beistand suchen, der sie bei den Verhandlungen vertrat. 

Häufige Fragen zu Mobbing am Arbeitsplatz

Was muss ich bedenken, wenn ich mich rechtlich gegen Mobbing wehren möchte?

Auch wenn es nicht immer leichtfällt: Melden Sie Mobbing Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber und erinnern Sie sie oder ihn an seine Verpflichtung zum Schutz der Mitarbeitenden (Fürsorgepflicht). Sammeln Sie ausserdem Beweise oder führen Sie ein Tagebuch, in dem Sie Vorfälle und Attacken dokumentieren. So können Sie den Sachverhalt später detailliert wiedergeben.

Wer kann mich neben meiner Rechtsschutzversicherung bei Mobbing unterstützen?

Falls Ihr Unternehmen über eine Personal- beziehungsweise Mitarbeitervertretung verfügt oder falls Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, können Sie hier zusätzliche Unterstützung suchen.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen Mobbenden?

Mitarbeitende, die Mobbing ausüben, müssen mit unterschiedlichen Sanktionen rechnen. Neben arbeitsrechtlichen Massnahmen wie Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen können auch strafrechtliche Konsequenzen oder aber die Zahlung von Schadenersatz drohen.  Dabei handelt es sich meist um Geldstrafen. In besonders schlimmen Fällen droht jedoch auch Freiheitsentzug.

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